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Wohnsitz
bezeichnet:
- Habitat
, allgemein fur Wohnort von Menschen und anderen Lebewesen
- Wohngebaude
, bei offentlichen Funktionstragern (in Unterscheidung zum Amtssitz)
- Wohnadresse
, allgemein eine amtliche Angabe uber die Wohnstelle
- Wohnsitz (Deutschland)
, den raumlichen Mittelpunkt der Lebensverhaltnisse einer naturlichen Person
- Wohnsitz (Osterreich)
, den Lebensmittelpunkt im osterreichischen Melderecht
- Wohnsitz (Schweiz)
, den einzigen Ort dauernden Verbleibens im schweizerischen Zivilrecht
Siehe auch:
Dies ist eine
Begriffsklarungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.