Wildtier

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Braunbar in den franzosischen Pyrenaen
Wanderratte
Alpenmurmeltier
Graureiher
Turmfalke

Ein Wildtier oder wildes Tier ist ein in der Wildnis lebendes Tier , das dem Menschen nicht als Haus- , Nutz- oder Zuchttier dient und somit auch nicht domestiziert ist. In Siedlungsgebieten lebende, in Gebauden eingenistete oder auch parasitare Tiere sind Wildtiere, obwohl sie nicht in der eigentlichen Wildnis leben, jedoch den Lebensstil eines Wildtieres beibehalten. Im Grunde kann jedes Tier, abgesehen vom Mensch ein Wildtier sein. Das gleiche Prinzip fur Pflanzen stellen die Wildpflanzen dar.

Laut einem Bericht des WWF aus dem Jahr 2016 sind die weltweiten Wildtier-Populationen seit den 1970er-Jahren um durchschnittlich 68 Prozent geschrumpft . [1]

Allgemein dient der Begriff Wildtier zur Charakterisierung von Tieren , die nicht zahm sind. Rechtlich sind ?wilde“ Tiere herrenlos (niemand hat Eigentum an ihnen), ?solange sie sich in der Freiheit befinden“ [2] (?in freier Wildbahn “).

Oft wird im Sprachgebrauch eine Wildtierart den domestizierten Haustierarten gegenubergestellt, so etwa die Wildganse, zu denen in Europa nicht nur die Grauganse , sondern auch die Kanadaganse gezahlt werden, oder die Wildenten, zu denen nicht nur die Stockenten gerechnet werden.

Als echte Wildpferde kann man heute nur die Przewalski-Pferde bezeichnen, im weiteren Sinne wird der Begriff auch fur verwilderte Hauspferde (z. B. Mustangs ) benutzt ? Przewalski-Pferde als Wildtiere gibt es in Europa nicht mehr: Als Wildtiere leben seit einiger Zeit nur einige wenige ausgewilderte Exemplare in der Mongolei.

Der Begriff des Wildtieres schließt zwar das Wild mit ein, ist aber viel umfassender. Unter Wild versteht man ausschließlich Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen.

Fast uberall auf der Erde gibt es Wildtiere, dabei leben heute die wenigsten Wildtiere in der Wildnis , also in einer vom Menschen unberuhrten Natur. Tiere haben jeweils bestimmte Anspruche an ihren Lebensraum (Nahrung, Moglichkeit der Fortpflanzung, Schutz vor Feinden usw.), die oft auch die von Menschen gepragte Kulturlandschaft in ausreichendem Maß erfullt. Einige Wildtiere haben sich sogar zu Kulturfolgern [3] entwickelt, z. B. Weißstorch , Mauersegler , Turmfalke und Hausmaus . Andererseits sind durch menschliche Aktivitaten (Landwirtschafts- und Siedlungsflachen) viele Lebensraume zerstort oder zumindest in ihrer Flache stark reduziert worden. Die Zahl der Wildtiere, die auf Grund ihrer besonderen Bedurfnisse nicht ausweichen konnen, wird sich in gleichem Maße verkleinern.

Beziehung zum Menschen

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Viele Wildtiere bereichern allein durch ihr Vorhandensein die Umgebung der Menschen (Naturerlebnis), z. B. Singvogel durch ihren Gesang.

Trotzdem gestaltet sich die Beziehung zwischen Mensch und Wildtier nicht immer unproblematisch:

Das Wildtiermanagement umfasst alle Maßnahmen, die Konflikte rund um Wildtiere losen sollen. Wildtiermanager werden vor allem tatig bei Wiederansiedlungen von verschwundenen Arten ( Braunbar , Wolf , Luchs , Biber ). Durch Aufklarungsarbeit soll die Akzeptanzbereitschaft der lokalen Bevolkerung, aber auch der Politik geschaffen werden. Bei aufgetretenen Schaden wird in bestimmten Fallen Ersatz geleistet. Die jeweilige Tierpopulation wird wissenschaftlich beobachtet und der Lebensraum wird eventuell den Bedurfnissen der Tiere angepasst. Als letzte Maßnahme bei nicht anders losbaren Konflikten konnen Wildtiere auch umgesiedelt oder getotet werden. [4]

Viele Wildtiere sind in ihrem Bestand gefahrdet, im Siedlungsgebiet des Menschen sind viele Arten bereits ausgestorben oder verschwunden. Da vom Menschen unberuhrte Flachen stark abgenommen haben und wohl weiter abnehmen werden, sind Arten, die auf sie angewiesen sind ( Kulturfluchter ) grundsatzlich bedroht.

In Deutschland gibt es die ?Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten“ ( Bundesartenschutzverordnung ), die den Schutz der Wildtiere regelt.

Der 1961 als World Wildlife Fund gegrundete WWF (World Wide Fund for Nature) war eine der ersten Organisationen, die auf diese Gefahrdung aufmerksam machten. Durch die Grundung von besonderen Schutzgebieten , anfangs ohne gesetzliche Ruckendeckung, spater durch Naturschutzgesetze geregelt, wurde es moglich, Ruckzugsgebiete fur die Wildtiere zu schaffen. Laut einem Bericht des WWF aus dem Jahr 2016 sind die weltweiten Wildtier-Populationen seit den 1970er-Jahren um durchschnittlich 68 Prozent geschrumpft. [1]

Rechtliche Aspekte

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Gemaß dem deutschen § 1 TierSchG gilt der Grundsatz, ?aus der Verantwortung des Menschen fur das Tier als Mitgeschopf dessen Leben und Wohlbefinden zu schutzen. Niemand darf einem Tier ohne vernunftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufugen.“

Der Umgang mit Wildtieren ist unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten oft problematisch. Dazu zahlt z. B. die Haltung von Wildtieren im Zoo oder Zirkus . Eine Uberbeanspruchung der Tiere sowie eine unsachgemaße Haltung kann bei den Tieren Stress auslosen und ist deshalb unter Tierschutzaspekten kritisch zu sehen. Zunehmend werden Wildtiere auch zu Therapiezwecken eingesetzt (zum Beispiel Delfine ), wobei hier neben den erwahnten tierschutzrechtlichen Maßgaben ebenfalls an sicherheitstechnische Aspekte im Rahmen einer moglichen Unfallgefahr gedacht werden muss.

Nach dem deutschen Zivilrecht sind Tiere zwar keine Sachen mehr, [5] dennoch ist das Sachenrecht auf sie anwendbar, wenn nichts anderes bestimmt ist. [6] Wilde Tiere sind demnach solche, die sich ihrer Art nach der Beherrschung durch den Menschen entziehen. [7] Wenn sie sich in Freiheit befinden, sind wilde Tiere grundsatzlich herrenlos. [8] Sofern sie keinem besonderen Aneignungsrecht (z. B. Jagdrecht ) oder anderen Schutzvorschriften unterliegen, kann sie sich jedermann [9] aneignen, sofern sie nicht nach Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung geschutzt sind. Auch ein gefangenes wildes Tier wird wieder herrenlos, sobald es die Freiheit wiedererlangt und vom Eigentumer nicht unverzuglich verfolgt wird. [10] Ein gezahmtes Tier ist in Abgrenzung zum Haustier ein wildes Tier, das durch psychischen Druck vom Menschen derart gezahmt wurde, dass es die Gewohnheit angenommen hat, an einen vom Menschen bestimmten Ort immer wieder zuruckzukehren. [11] Gem. § 960 Abs. 3 BGB wird ein gezahmtes Tier herrenlos, wenn es diese Gewohnheit ablegt. Auch hier kann der Eigentumer den Eigentumsverlust abwenden, wenn er das Tier unverzuglich verfolgt. [11]

Das Jagdrecht regelt die Jagd und den Besitz von sowie den Handel mit Wild und daraus gewonnenen Produkten, z. B. Wildbret .

Vom Tierschutz ist der Artenschutz zu unterscheiden. Wahrend der Tierschutz die Bewahrung des einzelnen Individuums vor schadigenden Einflussen beschreibt, ist der Artenschutz die Gesamtheit der Maßnahmen zum Schutz von Pflanzen- und Tierarten.

Wiktionary: Wildtier  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise

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  1. a b W. W. F. International: Living Planet Report 2020 | Official Site | WWF. Abgerufen am 17. Mai 2021 (britisches Englisch).
  2. so § 960 im Burgerlichen Gesetzbuch
  3. vgl. Bernhard Kegel
  4. Ganse werden vergast. In: Wochenblatt , vom 10. Juni 2015. Abgerufen am 16. Juni 2017.
  5. (§ 90a Satz 1 BGB)
  6. (§90a Satz 3 BGB)
  7. Baur/Sturner: Sachenrecht. 18. Auflage. Munchen 2009, § 53 Rn. 68 (S. 733).
  8. (§ 960 Abs. 1 Satz 1 BGB)
  9. gem. § 958 Abs. 1 BGB
  10. (§ 960 Abs. 2 BGB)
  11. a b Prutting, Kommentierung zu § 960 BGB, Rn. 3, in: Prutting/Wegen/Weinreich (Hrsg.): BGB-Kommentar. 3. Auflage. Koln 2008.