Wikipedia : Richtlinien Sudosteuropa

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Vorbemerkungen

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Ziel dieser Seite ist die Aufstellung verbindlicher Regeln uber den Umgang mit sudosteuropaischen Nationalitaten und Sprachen in Wikipedia-Artikeln. Bislang gab es haufig Editwars und Diskussionen hieruber, die oft von Benutzern aus dem sudslawischen Raum initiiert werden, da dort ein anderer Umgang mit diesen Bezeichnungen ublich ist als in der deutschsprachigen wissenschaftlichen Literatur.

Sudosteuropa im Sinne dieser Konventionen sind alle heutigen Staaten, die im weiteren Sinne zu Sudosteuropa gehoren (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Kosovo, Kroatien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Rumanien, Serbien, Slowenien, Ungarn, Zypern incl. Nordzypern) bzw. historisch das Gebiet zwischen (nicht inklusiv) deutsch- und turkischsprachigem Raum.

Diese Richtlinien gelten zunachst verbindlich nur fur Albanien und Jugoslawien sowie deren historische Vorlaufer und Nachfolgestaaten. Langerfristig sollen die Richtlinien fur das gesamte Sudosteuropa gelten, vorher mussen jedoch noch einige Fragen der raumlichen und zeitlichen Abgrenzung diskutiert werden. [1]

Grundsatzliches

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Kriterium fur die Einsortierung nach Nationalitaten ist nicht die Ethnie, sondern die Staatsburgerschaft einer Person, bzw. der Staat , in dem der Ort liegt, an dem ein Unternehmen ansassig ist.

Sofern zutreffend findet zusatzlich eine Kategorisierung statt von

fur diese Kategorien spielen weder Staatsangehorigkeit noch Ethnie eine Rolle.

Außerdem existiert eine Kategorie:Roma (Person) (unterhalb von Kategorie:Person nach Ethnie ). Dort konnen Roma, die sich selbst als solche bezeichnen, zusatzlich zur Staatsburgerschaftskategorie einsortiert werden. Personen, die ?objektiv“ Roma zu sein scheinen, sich selbst jedoch nicht als solche sehen (z. B. Aschkali ), werden nicht hier einkategorisiert.

Fur die Zeit vor der Entstehung moderner Nationalstaaten findet, ebenfalls unabhangig von der ?Ethnie“, eine Kategorisierung unter Kategorie:Historische Person (Sudosteuropa) statt, im Text werden die Wirkungsorte der Person genannt.

Einzelfragen

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Zeitraum der Relevanz

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Entscheidend ist die Staatsangehorigkeit wahrend der Zeit der relevanzstiftenden Aktivitaten einer Person. Wer in einem Nachfolgestaat Jugoslawiens, z. B. nach 1992 in Kroatien prominent wurde, und Jugoslawien nur als Kind miterlebt hat, wird nicht als Jugoslawe einsortiert. Entsprechend wird eine in Jugoslawien prominente Person, die die Unabhangigkeit Kroatiens als Rentner erlebt hat, aber nichts Relevantes mehr geleistet hat, nicht als Kroate einsortiert. Wer vor und nach 1992 Relevantes geleistet hat, kommt in beide Kategorien.

Einleitungssatz

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Wenn auf eine Person mehrere Staatsburgerschafts-Kategorien zutreffen, werden im Einleitungssatz des Artikels

  • bei verstorbenen Personen alle Staatsburgerschaften in chronologischer Reihenfolge genannt
  • bei lebenden Personen, die derzeit noch im Sinne ihrer Relevanz aktiv sind, nur die aktuelle Staatsburgerschaft genannt (sobald die Person stirbt, werden die vorherigen Staatsburgerschaften nachgetragen). Hierdurch sollen unlogische Formulierungen wie z. B. Neboj?a ?najder (* 1920) ist ein jugoslawischer bzw. montenegrinischer Vulkanologe vermieden werden ? mit ?war“ statt ?ist“ passt es dann wieder.

Bei Personen, deren Sprache fur ihre relevante Tatigkeit besonders wichtig ist (z. B. Schriftsteller, Sanger, Schauspieler etc.) kann die Muttersprache im Einleitungssatz erwahnt werden, wenn es sich um eine Minderheitensprache handelt (z. B. in Jugoslawien: Albanisch, Turkisch etc.). Dies gilt nicht fur Sprachen, die von der Mehrheitssprache nicht oder nur geringfugig abweichen (z. B. serbischsprechende Personen in Bosnien-Herzegowina). Ansonsten gehoren Angaben zur Volksgruppenzugehorigkeit nicht in den Einleitungssatz (in den Artikel auch nur, wenn diese eindeutig feststeht und fur die Tatigkeit der Person relevant ist, z. B. bei einem Politiker in Jugoslawien, dessen Amt nach Volksgruppen quotiert war; nicht jedoch z. B. bei Wissenschaftlern).

Bei lebenden Personen, die seit dem Erwerb ihrer letzten Staatsburgerschaft nichts Relevantes im Sinne der Wikipedia:Relevanzkriterien mehr getan haben, und die daher nicht unter ihrer aktuellen Staatsburgerschaft kategorisiert werden, erfolgt eine Formulierung wie z. B. Neboj?a ?najder (* 1920) ist ein ehemaliger jugoslawischer Vulkanologe (in diesem fiktiven Falle wurde er 1985 emeritiert und hat seitdem nichts Relevantes mehr veroffentlicht).

Zweifelsfalle

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Ist eine Staatsburgerschaft nicht ermittelbar, wird die Person unter dem Staat eingeordnet, in dem sie langere Zeit gelebt hat ? auch dann, wenn z. B. ihr Name darauf hindeutet, dass sie dort einer Minderheit angehorte.

Wer vor der Entstehung raumlich stabiler Nationalstaaten (d. h. in Sudosteuropa vor 1918 , fur Albanien gilt als Stichtag 1913, fur Zypern ? trotz Kolonie-Status ? 1914) relevant war, wird nicht unter Habsburg-Monarchie und Osmanisches Reich, sondern unter Kategorie:Historische Person (Sudosteuropa) einsortiert. Diese Kategorie steht Personen aus dem gesamten Sudosteuropa zwischen dem deutschsprachigen und turkischsprachigen Raum offen, also z. B. auch Personen, die als Sprecher einer sudslawischen Sprache oder des Ungarischen auf dem Gebiet des heutigen Osterreich im Burgenland oder im sudlichen Karnten gelebt haben. Wer vor und nach 1918 Relevantes geleistet hat, kommt nicht in diese Kategorie. Im Einleitungssatz des Artikels werden statt einer konstruierten Nationalitat die wichtigsten Wirkungsorte genannt. Wenn die Zuordnung zu einer Nationalitat zweifelsfrei moglich und durch Quellen belegbar ist, kann diese im Einleitungssatz bzw. im Artikel genannt werden; ist diese unklar oder umstritten, erfolgt keine Nennung der Nationalitat. In Ausnahmefallen konnen beide Nationalitaten im Text (nicht im Einleitungssatz!) genannt werden, wenn eine Person fur zwei Volker eine herausragende Bedeutung hat (dies kann z. B. erfolgen wie bei Goze Deltschew : gilt heute als einer der Nationalhelden in Nordmazedonien und Bulgarien ).

Zur Kategorie:Historische Person (Sudosteuropa) konnen, sofern die notwendige Anzahl von Artikeln vorhanden ist, Unterkategorien erstellt werden. Unproblematisch sind funktionale Unterteilungen, z. B. Kategorie:Historische Person (Sudosteuropa) Kunstler . Staatliche, regionale o. a. Kategorien mussen eine Woche im Voraus auf Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Sudosteuropa vorgeschlagen werden. Moglich waren dann Kategorien, die eine klar umrissene Personengruppe (z. B. Kategorie:Politiker (Serbien 1804?1918) ) enthalten, oder die z. B. die Kulturgeschichte eines Volkes umfassen, das in der Abgrenzung unproblematisch ist (z. B. Kategorie:Person der albanischen Kulturgeschichte ). Grundsatzlich sollen keine derartigen Unterkategorien fur Schriftsteller erstellt werden, diese werden in Kategorie:Historische Person (Sudosteuropa) , zusatzlich sprachlich (z. B. Kategorie:Literatur (Serbisch) ), zeitlich (z. B. Kategorie:Literatur (17. Jahrhundert) ), und sofern erforderlich nach Gattung (z. B. Kategorie:Lyrik ) einsortiert.

Fur Personen des antiken Griechenland gilt die Kategorie Kategorie:Grieche (Antike) .

Umgang mit Paveli?-Kroatien

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Personen, die sich als Politiker, Militarpersonen, Diplomaten und ahnliche staatliche Funktionstrager des ? Unabhangigen Staates Kroatien “ (NDH, 1941?1945) betatigt haben, werden unter Kategorie:Person der Staatsgewalt (Unabhangiger Staat Kroatien) einsortiert. Wenn sie bereits vor 1941 politisch in Erscheinung getreten sind (gegebenenfalls auch vom Ausland aus), werden sie zusatzlich unter Kategorie:Politiker (Jugoslawien) einsortiert. Fur alle anderen Personen hat die NDH-Staatsburgerschaft als kriegsbedingtes Ubergangsphanomen keine Auswirkung auf die Einordnung.

Umgang mit der ?Bundesrepublik Jugoslawien“

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Fur die Bundesrepublik Jugoslawien wird nicht die Kategorie ?Jugoslawien“ verwendet; stattdessen wird bereits ab 1992 in die Kategorien Serbien, Montenegro und Kosovo unterschieden. Eine Ausnahme gilt fur Politiker und Sportler, diese werden in die Kategorien Kategorie:Politiker (Serbien und Montenegro) und Kategorie:Sportler (Serbien und Montenegro) bzw. Unterkategorien einsortiert. Politiker, die zwischen 1992 und 2006 politische Amter nicht auf Bundesebene, sondern auf der Ebene der Republiken Montenegro und Serbien innehatten, werden in die Kategorien Kategorie:Politiker (Montenegro) und Kategorie:Politiker (Serbien) eingetragen. Politiker des Kosovo gehoren ab 1999 in die Kategorie:Politiker (Kosovo) .

Auswanderer

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Personen, die aus Jugoslawien ausgewandert sind und eine andere Staatsangehorigkeit angenommen haben, werden sowohl unter ?Jugoslawe“ als auch unter der spateren Staatsangehorigkeit einsortiert. Dies gilt auch dann, wenn sie zum Zeitpunkt der Annahme der neuen Staatsburgerschaft noch nicht relevant waren. Wer vor 1918 ausgewandert ist, wird entsprechend unter ?Historische Person (Sudosteuropa)“ und der neuangenommenen Staatsangehorigkeit einsortiert. Eine Einsortierung unter einer Staatsangehorigkeit, die die Person erhalten hatte, wenn sie nicht ausgewandert ware, findet nicht statt. Gegebenenfalls muss der Nachweis erbracht werden, dass die Person trotz Auswanderung eine solche Staatsburgerschaft erworben hat (ansonsten wird z. B. Bata Illic unter ?Jugoslawe“ und ?Deutscher“, nicht aber unter ?Serbe“ einsortiert). Wenn keine gesicherten Informationen uber die Staatsangehorigkeit vorliegen, wird eine Person unter dem Aufenthaltsland einsortiert, wenn sie dort mindestens 15 Jahre lang lebt.

Bei im Ausland geborenen Kindern von Auswanderern aus Sudosteuropa wird eine Kategorisierung nach der sudosteuropaischen Staatsangehorigkeit nur vorgenommen, wenn sie diese zum Zeitpunkt des Erreichens der Relevanz nachweislich noch hatten.

Bands und Personengruppen

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Bands, die in Jugoslawien vor 1992 die Relevanzkriterien erreicht haben, werden in Kategorie:Jugoslawische Band einsortiert. Bands, die (auch) nach 1992 relevant aktiv waren, werden (ggf. zusatzlich) dann in eine Band-nach-Staat-Kategorie einsortiert, wenn sie einen dauerhaften Aufenthaltsort haben ? z. B. Parni valjak (Zagreb) unter Kategorie:Kroatische Band , analog zu Les Humphries Singers (Hamburg) in Kategorie:Deutsche Band . In diesem Fall spielt die Staatsangehorigkeit ihrer Mitglieder keine Rolle. Hat die Band keinen dauernden Aufenthaltsort, wird sie nur dann in eine Band-nach-Staat-Kategorie einsortiert, wenn alle ihre Mitglieder die gleiche Staatsangehorigkeit haben. Ansonsten findet, falls die Band schon unter Kategorie:Jugoslawische Band eingetragen ist, keine weitere Kategorisierung nach Staat statt. Falls Kategorie:Jugoslawische Band nicht zutrifft, wird sie in diesem Fall unter Kategorie:Multinationale Band einsortiert. Bei anderen Personengruppen (Theatergruppen etc.) wird analog verfahren.

Parteien und Organisationen

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Parteien aus Jugoslawien werden in Kategorie:Partei (Jugoslawien) einsortiert. Ab 1989 neu entstandene Parteien werden nur als jugoslawische behandelt, wenn sie mit gesamtjugoslawischem Anspruch aufgetreten sind. Parteien, die nur in einzelnen Republiken gegrundet wurden und sich als Vertreter einzelner Volksgruppen ansehen, werden bereits ausschließlich unter den neuen Staaten einsortiert.

Parteien in Bosnien-Herzegowina werden unter Bosnien-Herzegowina einsortiert, auch wenn sie eine Abspaltung von Gebieten befurwortet haben. Parteien, die in der Bundesrepublik Jugoslawien zugleich in Serbien und Montenegro bestanden, werden unter Serbien und unter Montenegro einsortiert. Eine zusatzliche Einsortierung von Parteien aus Serbien unter ?Kosovo“ soll nur erfolgen, wenn die Partei im Kosovo nach 1999 Mandate im Parlament des Kosovo erzielt hat. Parteien, die die serbische Bevolkerung im Kosovo zu vertreten beanspruchen, aber in Serbien (außerhalb des Kosovo) nicht existieren, werden nur unter Kosovo einsortiert.

Wenn eine Partei ihrem Anspruch nach nur eine bestimmte Bevolkerungsgruppe vertritt, ist dies im Einleitungssatz des Artikels zu erwahnen; fur die Kategorisierung hat dies jedoch keine Auswirkung.

Unternehmen

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Unternehmen, die vor 1992 gegrundet wurden und bereits relevant waren, und die nach 1992 weiterexistierten und immer noch relevant sind/waren, werden doppelt kategorisiert: Kategorie:Unternehmen (Jugoslawien) und (z. B.) Kategorie:Unternehmen (Slowenien) .

Geographische Objekte

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Grundsatzlich gelten fur die Benennung geographischer Objekte in Sudosteuropa die unter Wikipedia:Namenskonventionen#Anderssprachige Gebiete beschriebenen Regeln.

1. Geographische Objekte werden dem heutigen Staat zugeordnet, ein Hinweis wie ?fruher: Jugoslawien“ erfolgt nicht. Ein solcher Hinweis soll aber in Artikeln uber Personen bei Geburts- und Sterbeorten angebracht werden, wenn der Ort zum Zeitpunkt der Geburt bzw. des Todes zu Jugoslawien (oder Osterreich-Ungarn etc.) gehorte (z. B. Josipa Lisac (* 14. Februar 1950 in Hlebine, Jugoslawien, heute Kroatien) ). Außerdem soll darauf hingewiesen werden, wenn ein geographisches Objekt eine herausragende Bedeutung fur Jugoslawien als ganzes hatte (z. B. der Triglav als ehemals hochster Berg Jugoslawiens).

2. Wenn fur geographische Objekte von uberregionaler Bedeutung deutsche Namen existieren (z. B. Eisernes Tor : serbokroatisch: đerdap) oder eine sinnvolle Ubersetzung des Namens moglich ist (z. B. Stari most : serbokroatisch fur ?Alte Brucke“), ist als Sprache ?serbokroatisch“ anzugeben, wenn die Bezeichnung in allen serbokroatischen Sprachen bzw. Standardvarietaten identisch ist, ansonsten sind die Bezeichnungen fur kroatisch, bosnisch, serbisch und montenegrinisch getrennt anzugeben. Soweit auch slowenische und mazedonische Namen fur Objekte im serbokroatischen Sprachraum bekannt sind oder umgekehrt, sollen diese auch angegeben werden. Bei geographischen Objekten, die nur regionale Bedeutung haben, soll die dort heute ubliche Sprachbezeichnung verwendet werden (z. B. Gradec […] ist heute ein Stadtteil von Zagreb (Kroatien) und wird oft auch als ?Oberstadt“ (kroat. ?gornji grad“) bezeichnet. )

3. Geographische Objekte, die im Laufe der Geschichte ihren Namen geandert haben (z. B. Plo?e , Tomislavgrad , Podgorica , Dimitrovgrad (Serbien) etc.), erhalten als Lemma den aktuellen Namen, die fruheren Namen werden ebenfalls im Einleitungssatz des Artikels genannt (wo bekannt mit Jahr der Umbenennung). Von den fruheren Namen werden Redirects auf das Lemma angelegt.

4. Bei geographischen Objekten, fur die es abweichende fremdsprachige Namen in den Sprachen dort jetzt oder fruher lebender Bevolkerungsgruppen gibt, werden diese ebenfalls angegeben (z. B. Kumanovo/Куманово (albanischsprachige Bezeichnung: Kumanova bzw. Kumanove) ist eine Stadt im Norden Nordmazedoniens ; ? Inđija (in kyrillischer Schrift: Ин?и?а, fruhere deutsche und ungarische Bezeichnung: India) ). Wenn es fur einen Ort abweichende (auch veraltete) Bezeichnungen im Deutschen, Turkischen oder Italienischen gibt, wird diese ebenfalls angegeben.

Der Begriff ?serbokroatisch“ wird verwendet,

  • wenn es um historische Gegenstande aus der Zeit zwischen dem spaten 18. Jahrhundert und dem Jahr 1992 geht.
  • bei zeitlich nicht bestimmten Begriffen, sofern sie in allen serbokroatischen Standardvarietaten identisch sind oder sich lediglich durch Lautverschiebungen o. a. unterscheiden; in letzterem Fall sind beide Varianten anzugeben (z. B. Milch, serbokroatisch: mlijeko (in Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und dem Sudwesten Serbiens um U?ice) bzw. mleko (in den anderen Teilen Serbiens)). Je nach Kontext reicht die Nennung der Varianten auch ohne raumliche Zuordnung (z. B. jugoslovenska bzw. jugoslavenska ).

Die Begriffe ?kroatisch“, ?serbisch“, ?bosnisch“ und ?montenegrinisch“ werden verwendet,

  • wenn es um zeitgeschichtliche Begriffe (auch Namen von Parteien und Organisationen) geht, die sich auf die Zeit nach 1992 beziehen (z. B. Dayton-Abkommen , bosnisch und serbisch: Dajtonski sporazum , kroatisch: Daytonski sporazum ).
  • wenn es allgemein um Gegenstande geht, die in den Standardvarietaten Namen haben, die sich nicht nur geringfugig unterscheiden (z. B.: serbisch: fabrika , kroatisch: tvornica , im Bosnischen sind beide Begriffe verwendbar).

Die Einordnung von Artikeln in die Unterkategorien der Kategorie:Literatur nach Sprache ist derzeit noch Gegenstand der Diskussion. Bis zu einem Abschluss der Diskussion sind Veranderungen an der momentanen Einordnung nicht erwunscht.

Kyrillische Schrift

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Bei sudslawischen (außer slowenischen) Lemmata, die nicht ausschließlich fur Kroatien, sondern auch fur andere slawischsprachige Gebiete von Bedeutung sind, sollte am Beginn des Artikels auch die Schreibung in Kyrillischer Schrift eingebaut werden. Das gilt auch fur Namen von Kroaten im Sinne der Volkszugehorigkeit, die in anderen Republiken Jugoslawiens allgemein bekannt waren; jedoch nicht fur solche, die erst nach 1992 relevant wurden sowie fur geographische Objekte. Die kyrillische Variante muss nicht eingebaut werden, darf aber, wenn sie korrekt vorhanden ist, nicht geloscht werden. Bei slowenischen Begriffen ist eine Ubertragung in kyrillische Schrift im Allgemeinen nicht sinnvoll. Die kyrillische Schreibung soll nicht kursiv gesetzt werden, da sie dann deutlich anders aussieht und der Hinweis damit seinen Zweck verfehlt (siehe Kyrillisches Alphabet#Kursive und aufrechte Formen ; dort auch das: Daruber hinaus unterscheiden sich die im Serbischen und Mazedonischen bevorzugten Formen der kursiven Minuskeln außerdem zum Teil deutlich von den anderenorts ublichen. ? d.h. der Browser stellt in Kursivschrift die russische statt der sudslawischen Form dar.)

Der Hinweis erfolgt in der Form (z. B.:) Novi Sad ( serbisch - kyrillisch Нови Сад ); nicht ?serbisch“, da ?Novi Sad“ bereits serbisch ist (deutsch: Neusatz). Auch bei anderen Sprachen mit kyrillischer Schrift (bulgarisch, mazedonisch, moldawisch) wird entsprechend verfahren, soweit keine Ubersetzung sondern nur eine Ubertragung in eine andere Schrift vorgenommen wird. Im Falle einer Ubersetzung soll auch eine Ubertragung in Lateinschrift mit angegeben werden, z. B. Balkangebirge (kurz Balkan, bulg. Стара планина/Stara planina). Fur serbische bzw. montenegrinische Begriffe soll die Vorlage:SrS verwendet werden. Das sieht im obigen Beispiel so aus:
'''Novi Sad''' ({{SrS|Нови Сад}}).

Bei der Ubertragung mazedonischer Eigennamen in die Lateinschrift wird ? als gj und ? als ? wiedergegeben), siehe Wikipedia:Namenskonventionen/Kyrillisch#Transkription (Anmerkung unter der Tabelle). Bei Namen von zugewanderten Personen, die uberwiegend die mazedonische Sprache nutzen, wird genauso verfahren (z. B. Gjorgji Marjanovi? ); ebenso bei Personen, die der bosnischen oder serbischen Minderheit in Mazedonien angehoren, außer wenn diese uberwiegend in serbokroatischer Sprache publizieren, singen etc.; bei Personen, deren Muttersprache unklar ist (das konnte vor allem Roma betreffen) wird ebenfalls die Umschrift der mazedonischen Namensvariante verwendet, wenn nicht nachgewiesen wird, dass derjenige eine bestimmte Schreibung in Lateinschrift bevorzugt. Personen, die der albanischen oder turkischen Minderheit angehoren, werden in der Namensvariante ihrer Muttersprache geschrieben.

Groß- und Kleinschreibung

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Zusammengesetzte Eigennamen von geographischen Objekten (z. B. Sanski Most , Dugi Otok ), Zeitschriftentiteln (z. B. Glas Koncila ) und Bands (z. B. Crvena Jabuka ) werden hier als Lemma großgeschrieben , auch wenn in einigen Fallen die korrekte (aber auch von Muttersprachlern nicht immer konsequent angewandte) Rechtschreibung eine Kleinschreibung des zweiten Wortes vorsieht. Im Text soll, soweit bekannt, die korrekte Schreibung verwendet werden. Buch- und Filmtitel werden auch als Lemma in korrekter Groß-/Kleinschreibung angesetzt (z. B. Ko to tamo peva ), bzw. unter dem deutschsprachigen Titel, falls ein solcher vorhanden ist (keine selbstgestrickte Ubersetzung als Lemma!).

Fußnoten

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  1. Diese Richtlinien wurden ab dem 5. Februar 2008 auf Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Sudosteuropa/Richtlinenentwurf diskutiert und am 25. April 2008 hier eingestellt. Die Diskussion, insbesondere zu Fragen, die Ungarn, Rumanien, Moldawien, Bulgarien, Griechenland, Zypern und deren jeweilige historische Vorlaufer betreffen, kann dort weitergefuhrt werden.