Wartislaw X. von Pommern-Wolgast
(* um
1435
; †
17. Dezember
1478
) war der zweite Sohn Herzog
Wartislaws IX.
und Sophias von
Sachsen-Lauenburg
. Er war zweimal verheiratet. Am
5. Marz
1454
heiratete er
Elisabeth von Brandenburg
, die Witwe des Herzog
Joachims d. J. von Pommern-Stettin
und Tochter des Markgrafen Johann der Neumark, die kurz nach Jahresbeginn
1465
starb und mit der er die Sohne
Swantibor
und Ertmar hatte, welche beide
1464
jung an der
Pest
starben. In zweiter Ehe war Wartislaw X. mit Magdalena von Mecklenburg, Witwe des Grafen Burkhard von Barby, vermahlt. Diese Ehe blieb kinderlos.
1458
folgte Wartislaw X. zusammen mit seinem alteren Bruder
Erich II.
dem verstorbenen Vater in der Herrschaft. Mit seinem Bruder geriet er schon bald wegen des Erbes und der Nachfolge im hinterpommerschen Herzogtum
Stolp
bzw.
Rugenwalde
in Streit. Erich hatte die Erbprinzessin Sophia, Tochter Herzog
Bogislaws IX.
, geheiratet und wollte nach dem Tod
Erichs von Pommern
als letzter hinterpommerschen Herzog
1459
die Herrschaft dort allein antreten. Als Dritter beteiligte sich noch Markgraf Friedrich von
Brandenburg
in Vormundschaft des minderjahrigen Stettiner Herzogs
Otto III.
an dem Streit. Ernsthaftere Auseinandersetzungen verhinderte der uberraschende Tod des Stettiner Herzogs, der ebenfalls
1464
an der im Lande grassierenden Pest verstarb. Die sofort erhobenen Anspruche Brandenburgs an
Pommern-Stettin
einten die Bruder.
In den folgenden Auseinandersetzungen mit Brandenburg, bekannt unter Bezeichnung
Stettiner Erbfolgekrieg
, zeigte sich Wartislaw X. als unversohnlicher Gegner der
Hohenzollern
. Als ihn seine erste Gemahlin, die aus der Hohenzollernfamilie stammte, verließ, nutzte dies die Gegenseite zu breit angelegter Propaganda gegen den Pommernherzog. Eine vorlaufige Losung des Konflikts mit Brandenburg konnte nicht zuletzt wegen der starren Haltung Wartislaws erst nach seinem Tod
1479
mit dem Frieden von
Prenzlau
durch seinen Neffen
Bogislaw X.
erzielt werden. Dieser Frieden bestatigte im Kern jedoch nur die bereits in einem ersten Prenzlauer Frieden von
1472
getroffenen Vereinbarungen, denen auch Wartislaw X. noch zugestimmt hatte. Wichtigste Punkte waren, dass die Wolgaster Herzoge
Pommern-Stettin
behalten durften, aber zugleich ihre Herrschaft von Brandenburg zu Lehen nehmen mussten. Gegen diese letzte Bestimmung hatte sich Wartislaws Widerstand vor allem gerichtet. Es blieb seinem Neffen Bogislaw X., der nach Wartislaws Tod alle pommerschen Teilherrschaften fur fast funfzig Jahre vereinte, vorbehalten, auch dagegen letztlich erfolgreich vorzugehen. Die schlussendliche Regelung trafen aber auch erst dessen Sohne
Georg I.
und
Barnim IX.
1529
im
Vertrag von Grimnitz
benannt nach der
Burg Grimnitz
.
Begraben wurde Wartislaw X. im
Kloster Neuenkamp
, aus dem spater die Stadt
Franzburg
hervorging.