Vincenz Wagner
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Vinzenz Wagner
.
Vincenz August Wagner
(*
7. Marz
1790
in
Thannhausen
; †
14. Oktober
1833
in Guttenbrunn (1850 nach
Baden
eingemeindet)) war ein osterreichischer Jurist.
[1]
Vincenz August Wagner wurde als Sohn des ersten Oberbeamten auf den Herrschaften des
Joseph Adam von Arco
,
Furstbischof
von
Seckau
, geboren.
Er verlebte seine ersten Jahre auf dem
Schloss Seggau
und erhielt bis zu seinem zwolften Lebensjahr Unterricht von seinem Vater, unter anderem auch im Zeichnen und in der Musik. 1802 kam er nach Graz an das
Kaiserliche Akademische Gymnasium
, mit dem auch das
Lyzeum
, vormals die
Universitat Graz
, verbunden war und betrieb dort philosophische und juristische Studien und horte die Vorlesungen des Professor
Sebastian Jenull
.
Im Alter von neunzehn Jahren ging er 1809 an die
Universitat Wien
, um dort die juristische Doktorwurde zu erlangen. 1810 absolvierte er das erste
Rigorosum
und wurde im August 1811 zum Doktor der Rechte
promoviert
. Er bewarb sich mit Erfolg um die Lehrkanzel des
Lehen-
,
Handels-
und
Wechselrechtes
und des gerichtlichen Verfahrens am
Lyzeum Olmutz
. Bereits nach sechs Monaten wurde ihm auch die Vertretung der Professur fur das Allgemeine Burgerliche Gesetzbuch ubertragen.
Um sich mit der Gerichtspraxis vertraut zu machen, besuchte er von November 1812 bis 1814 die Kanzlei des damaligen Professors und mahrisch-schlesischen
Landesadvokaten
und spateren Appellationsrat, Dr.
Ignaz Beidtel
(1783?1865); darauf bewarb er sich um eine Landesadvokatenstelle in Mahren und Schlesien, die er 1815 auch erhielt.
1817, im Alter von siebenundzwanzig Jahren, wahlten ihn die Direktoren und Professoren des Olmutzer Lyzeums zu ihrem
Rektor
.
1819 wurde er auf die Lehrkanzel des Lehens-, Handels- und Wechselrechtes und des gerichtlichen Verfahrens der Universitat Wien berufen. Er beteiligte sich auch als Mitarbeiter an der Redaktion und Ausfuhrung des Planes zur Einrichtung des Wiener allgemeinen Witwen- und Waiseninstitutes.
1822 wurde ihm durch die oberste Polizei- und Zensurhofstelle das Amt eines
Zensors
im politisch-juristischen Fach ubertragen; 1823 erfolgte seine Ernennung zum Mitglied der Hofkommission in Justizgesetzsachen.
Er grundete 1825 die
Zeitschrift fur osterreichische Rechtsgelehrsamkeit
, das als Fachorgan diente, um die Ausbildung der Rechtsgelehrsamkeit und der politischen Gesetzeskunde, sowie die wissenschaftliche Praxis zu fordern, die Ubereinstimmung der theoretischen und praktischen Ansichten der verschiedenen Gesetzgebungen zu vermitteln und das Studium zu erleichtern. Nach seinem Tod wurde die Zeitschrift von
Thomas Dolliner
,
Josef von Kudler
,
Moriz Franzel,
Moritz von Stubenrauch
(1811?1865) und Eduard von Tomaschek (1810?1890) bis 1849 herausgegeben.
1826 erwahlte ihn das
Konsistorium
der Wiener Universitat zu ihrem
Syndikus
. Im gleichen Jahr wurde der Entwurf einer Wechselordnung beraten und Vincenz August Wagner wurde zum Co-Referenten ernannt; 1827 erhielt er die Leitung uber die Ausarbeitungen des Druckes der Wechselordnung in der
Staatsdruckerei
.
1828 ordnete Kaiser
Franz I.
an, dass zur großeren Beschleunigung die Redaktion eines Handelsgesetzbuches bei der Hofkommission in Justizgesetzsachen beraten werde; Vincenz August Wagner trat als Mitglied und Co-Referent in die besondere Kommission zur Redaktion des Handelsgesetzbuches.
Vincenz August Wanger war mit dem steirischen Poeten Johann Nepomuk Georg Fellinger (1781?1816) befreundet, mit dem er die deutschen Klassiker, unter anderem
Immanuel Kant
, las. Weiterhin spielte er Klavier und komponierte auch einige Stucke und verkehrte mit den Komponisten
Anton Halm
und
Eduard von Lannoy
.
Er war seit dem 10. September 1815 mit Luise, eine Tochter des
Adjunkten
Hahn. Gemeinsam hatten sie zwei Sohne und vier Tochter.
Seine Beisetzung erfolgte auf dem
Hietzinger Friedhof
.
1829 erhielt er den Rang und Titel eines Regierungsrates.
- Ueber die Compensation im osterreichischen Civilprocesse
. Wien: Geistinger, 1817.
- Das Quellenverhaltniß des burgerlichen Gesetzbuches zu den besonderen Zweigen des in den osterreichisch-deutschen Erbstaaten fur den Civilstand geltenden Privatrechts
. Wien: Geistinger, 1818.
- Kritisches Handbuch des in den osterreichisch-deutschen Staaten geltenden Wechselrechtes
. Wien: Geistinger 1823.
- Joachim Fuger; Vincenz August Wagner:
Das adeliches Richteramt od. d. gerichtliche Verfahren außer Streitsachen in d. deutschen Provinzen der osterreich. Monarchie
. Wien 1824.
- Vincenz August Wagner;
Franz Xaver Nippel von Weyerheim
; Giuseppe Rossi, Valentino Crescini; Joseph Winiwarter:
Sulla collazione nella porzione legittima od ereditaria secondo il Codice civile austriaco: trattati tre
. Verona: Per Giuseppe Rossi editore, 1829.
- Vincenz August Wagner; Michael Schuster; Conrad von Gartner;
Carl Josef Pratobevera
; Giuseppe Rossi; Valentino Crescini:
Della prorogazione del foro nel processo civile austriaco. Della alienazione della stessa cosa a due diverse persone. Della investigazione giudiziale nelle controversie de' conjugi sulla separazione di mensa e di letto: trattati tre
. Verona: Per Giuseppe Rossi editore, 1830.
- Vincenz August Wagner; Josef Winiwarter:
Sulla forza di prova attribuita nel concorso de' creditori alla dichiarazione del marito di aver ricevuta la dote: trattati due
. Verona: Rossi, Giuseppe, 1830.
- Franz Fischer; Vincenz August Wagner;
Leopold von Sonnleithner
; Giuseppe Rossi; Valentino Crescini:
Sulla riconvenzione
. Verona: Per Giuseppe Rossi editore, 1830.
- Franz Xavier Haimerl; Vincenz August Wagner:
Die Lehre von den Civilgerichtsstellen in den deutschen und italienischen Landern der osterreichischen Kaiserstaates. Nach des Herrn V. A. Wagner Systeme, und mit Benutzung seiner Materialen
. Wien, 1834.
Er betatigte sich als Rezensent an der
Wiener allgemeinen Literatur-Zeitung
sowie an der Chronik der Literatur in den
Vaterlandischen Blattern
und an den
Wiener Jahrbuchern der Literatur
.
- ↑
BLKO:Wagner, Vincenz August ? Wikisource.
Abgerufen am 20. Februar 2018
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