Die
Verwaltungsgliederung Preußens
war die Grundlage einer sehr modernen Landesverwaltung, die durch die
Preußischen Reformen
von 1815/1818 geschaffen wurde. Zwischen der Landesregierung und der Gemeindeebene wurden drei regionale Ebenen der staatlichen Verwaltung geschaffen: die
Provinzen
, die
Regierungsbezirke
und die
Kreise
.
Die drei preußischen Verwaltungsebenen wurden zum Vorbild fur die Verwaltungsgliederung auch im ubrigen Deutschland. Landkreise und Regierungsbezirke sind bis heute Bestandteil der
deutschen Verwaltungsgliederung
. Die Provinzen entsprachen in ihrer Große etwa den heutigen
Landern
und wurden nach der Auflosung Preußens zur Grundlage der Neugliederung der deutschen Lander durch die Besatzungsbehorden 1945/1946.
Die 12 Provinzen Preußens und ihre Regierungsbezirke (1895)
Da nach der Reichsgrundung 1871 uber die Halfte des Reichsgebiets zu
Preußen
gehorte, spielten im traditionell foderal gepragten Deutschland die preußischen Provinzen eine ahnliche Identifikationsrolle wie ansonsten nur die Lander außerhalb Preußens, denen sie (im Gegensatz zum preußischen Gesamtstaat) nach Große, Bevolkerung und wirtschaftlicher Bedeutung vergleichbar waren. Dabei war hilfreich, dass die Abgrenzung und Benennung der Provinzen in den meisten Fallen auf gewachsene historische und landsmannschaftliche Zusammenhange Rucksicht nahm. Fur die Identifikation der (ggf. ehemaligen) Bewohner mit ihrer Heimat spielen die ehemaligen preußischen Provinzen bis heute eine wichtige Rolle, vor allem in den Regionen, die heute nicht mehr als einheitliche Verwaltungseinheit existieren, wie etwa in
Westfalen
,
Schlesien
, dem
Rheinland
oder
Ostpreußen
.
Ab 1875 waren die Provinzen zugleich Korperschaften der Selbstverwaltung der angehorigen Land- und Stadtkreise wie auch nachgeordnete Verwaltungseinheiten der preußischen Staatsregierung. Dies spiegelte sich in entsprechenden doppelten Institutionen wider. Land- und Stadtkreise entsandten Abgeordnete in die
Provinziallandtage
mit jeweils sechsjahriger Legislaturperiode. Der Provinziallandtag wahlte aus seiner Mitte eine provinziale Regierung, den Provinzialausschuss, und dessen Leiter, den Landesdirektor (fur 6 bis 12 Jahre). Provinziallandtag, -ausschuss und Landesdirektor erfullten kreisubergreifende Aufgaben wie z. B. Pflege von Kultur und Gesundheitsversorgung (Provinzialnervenheilanstalten). Der preußische Innenminister berief fur die Staatsregierung in jeder Provinz einen
Oberprasidenten
, dem ein eingesetzter Provinzialrat zur Seite stand. Oberprasident und Rat ubten im provinzialen Rahmen Aufsichtsfunktionen fur die Staatsregierung aus.
Die heutigen Lander
Schleswig-Holstein
und
Brandenburg
gehen unmittelbar auf preußische Provinzen zuruck, die Lander
Niedersachsen
,
Hessen
und
Sachsen-Anhalt
entstanden durch den Zusammenschluss preußischer Provinzen mit ihren selbstandig gebliebenen nichtpreußischen Nachbarstaaten. Die Lander
Nordrhein-Westfalen
,
Rheinland-Pfalz
und das
Saarland
bestehen fast ausschließlich oder zu großen Teilen (Rheinland-Pfalz) aus den Gebieten der fruheren preußischen Rheinprovinz, der Provinz Westfalen und Randgebieten der Provinz Hessen-Nassau, wobei aber die preußische Vergangenheit im Saarland (wegen der Pragung durch die langjahrige Verbindung mit Frankreich nach 1918 und nach 1945) und in Rheinland-Pfalz (wegen der nichtpreußischen Herkunft erheblicher Landesteile, wie der
Pfalz
,
Rheinhessen
oder auch
Birkenfeld
) fur die Landesidentitat eine geringere Rolle spielt.
Zu Anfang des 19. Jahrhunderts und nach 1919 (bedingt durch die ausschließlich preußische Provinzen betreffenden Gebietsverluste gegenuber Belgien, Danemark, Polen, Litauen und der Tschechoslowakei) gab es mehrere Umgliederungen, Zusammenschlusse und Teilungen preußischer Provinzen. In der Zeit dazwischen blieb die Einteilung stabil, so dass sich die zwolf Provinzen dieser Zeit als ?klassisch“ im deutschen Bewusstsein etablieren konnten:
- Die sechs bzw. sieben ostlichen Provinzen
- Ostpreußen
- Westpreußen
- Brandenburg
- Pommern
- Posen
- Schlesien
- Sachsen
- Die westlichen Provinzen
- Westfalen
- Rheinprovinz
- Schleswig-Holstein
(ab 1867)
- Hannover
(ab 1867)
- Hessen-Nassau
(ab 1867)
West- und Ostpreußen bildeten 1824?1877 eine gemeinsame
Provinz Preußen
.
Der Spitzenbeamte einer Provinz hatte die Bezeichnung
Oberprasident
, die anfangs standische, spater gewahlte Legislative
Provinziallandtag
.
Unterhalb der Provinzebene wurden ?konigliche Regierungen“ eingerichtet, die spater als
Regierungsbezirk
bezeichnet und als Mittelinstanz auch von anderen Landern eingefuhrt wurden. Pro Provinz gab es zwischen einem (Schleswig-Holstein) und sechs (Hannover, Rheinprovinz) Regierungsbezirken; Schlesien, Sachsen, Pommern und Westfalen drei, die ubrigen Provinzen zwei. An der Spitze eines Regierungsbezirks stand, wie heute, ein
Regierungsprasident
.
Im Gegensatz zu den Provinzen trugen die Regierungsbezirke und Landkreise nicht einen traditionellen Namen, sondern den ihres Verwaltungssitzes. Diese lagen in manchen Fallen nicht im großten Ort. So wurden etwa das ostliche
Ruhrgebiet
von
Arnsberg
, das sudliche Westpreußen von
Marienwerder
und die Stadt
Frankfurt am Main
von
Wiesbaden
aus regiert. Beides trug dazu bei, dass die Identifikation der Bevolkerung mit der regionalen Ebene Regierungsbezirk, wie heute, gering war.
Ausnahmen bestanden dort, wo die Regierungsbezirke traditionelle Teilregionen ihrer Lander (Provinzen) abbildeten, auch wenn dies nicht im Namen zum Ausdruck kam: So entsprach etwa der
Regierungsbezirk Stettin
dem historischen
Vorpommern
und der
Regierungsbezirk Oppeln
konnte als hinreichende geographische Definition fur
Oberschlesien
gelten. In der Weimarer Republik bildete er sogar eine eigene
Provinz
unter diesem Namen.
Auf lokaler Ebene wurden Kreise eingerichtet, die ein Bindeglied zwischen der staatlichen Verwaltung und der durch die geplante (aber erst Ende des 19. Jahrhunderts verwirklichte)
kommunale Selbstverwaltung
zu großerer Bedeutung gelangten
Gemeindeebene
bilden sollte. Die nunmehr selbstandigen und von einem meist ehrenamtlichen
Burgermeister
reprasentierten Gemeinden wurden durch die Kreisverwaltung und ihre professionelleren Strukturen in der Ausubung ihrer Amtsgeschafte unterstutzt.
Den Spitzenbeamten eines Landkreises nannte man damals wie heute
Landrat
, den Sitz der Kreisverwaltung
Landratsamt
oder Kreishaus.
Die Große eines Kreises sollte so bemessen sein, dass von jedem Dorf aus innerhalb eines Tages eine Reise mit der Kutsche zum Sitz der Kreisverwaltung, die Ausfuhrung der geplanten Amtsgeschafte und die Ruckreise moglich sein sollte oder umgekehrt der Landrat ein entlegenes Dorf besuchen konnte, ohne dort ubernachten zu mussen.
Großere
Stadte
blieben außerhalb der Zustandigkeit der Landkreise, da sie selbst uber eine professionelle Verwaltung verfugten und ihre Amtsgeschafte allein erledigen konnten. Sie bildeten einen
Stadtkreis
, spater als
kreisfreie Stadt
bezeichnet. Auch dieses Phanomen ist bis heute Teil des deutschen Verwaltungsaufbaus. Da die Ara des hier beschriebenen Verwaltungsaufbaus (1815?1945) auch die fur Europas Stadte extrem bedeutende Zeit der
Industrialisierung
umfasst, die unter anderem von einem rasanten Wachstum der Stadte gekennzeichnet war, stieg die Zahl der kreisfreien Stadte in Preußen immer weiter an, weil ehemalige Kleinstadte oder gar Dorfer innerhalb weniger Jahrzehnte funf- oder sechsstellige Einwohnerzahlen erreichten und damit den Rahmen der fur landliche Gebiete gedachten Kreisverwaltungen sprengten und deshalb, oft gegen den erbitterten Widerstand der Landrate, aus ihren Landkreisen austreten durften.
Kreise, deren Verwaltungssitz in einer ihr nicht angehorenden Stadt lag, wurden
Landkreis
genannt, im Gegensatz zum gleichnamigen
Stadtkreis
. Alle ubrigen Kreise hießen amtlich
Kreis
.
Die Landesteile Preußens am Ende des 17. Jahrhunderts
Gebietszuwachse im 18. Jahrhundert
Die hohenzollernschen Gebiete, aus denen sich nach der Kronung
Friedrichs I.
im 18. Jahrhundert ein Staat unter dem Namen ?Preußen“ entwickelte, bestanden Anfang des 18. Jahrhunderts aus den Landesteilen Preußen (dem Konigreich), Brandenburg, Pommern,
Herzogtum Geldern
,
Herzogtum Kleve
,
Grafschaft Moers
,
Grafschaft Tecklenburg
,
Grafschaft Lingen
,
Furstentum Minden
,
Grafschaft Mark
,
Grafschaft Ravensberg
,
Lippstadt
,
Herzogtum Magdeburg
,
Furstentum Halberstadt
,
Furstentum Neuenburg
und
Grafschaft Valangin
.
1713 wurden die Landesteile in folgende
Provinzen
gegliedert:
- Mittelmark
,
Uckermark
und
Altmark
- Neumark-Pommern-Kaschubei
- Herzogtum Preußen, das ?Konigreich“
- Geldern-Kleve
- Minden-Mark-Ravensberg
- Magdeburg-Halberstadt
- Kanton Neuenburg
- Valangin
1740 wurden die Provinzialbehorden in
Kriegs- und Domanenkammern
uberfuhrt oder neu gegliedert. Auch deren Gestalt anderte sich im Laufe der folgenden Jahrzehnte mehrmals, als weitere Gebiete zu Preußen kamen, darunter 1742 das
Herzogtum Schlesien
und 1744 das
Furstentum Ostfriesland
.
Durch territoriale Neuerwerbungen zu Ende des 18. Jahrhunderts und Anfang des 19. Jahrhunderts erweiterte sich auch die Zahl der Gesamtprovinzen Preußens.
Provinzen des altpreußischen Staats bis 1806 mit Angabe von statistischen Kennzahlen
[1]
Provinzgruppe
|
Nummer
|
Provinz
|
Anfall
|
Abgang
|
km²
|
EW
|
EW/km²
|
Stadte
|
Stadte >5.000 EW
|
Stadte 2.000?5.000 EW
|
Stadte <2.000 EW
|
Ost
|
1.
0
|
|
176.596
|
4.104.000
|
23,24
|
525
|
18
|
0
73
|
434
|
|
1.1
|
(Alt-)Ostpreußen
|
1618
|
1945
|
0
39.424
|
0.
990.000
|
25,11
|
0
67
|
0
6
|
0
25
|
0
36
|
|
1.2
|
Neuostpreußen
|
1795
|
1807
|
0
51.240
|
0.
877.000
|
17,12
|
129
|
0
0
|
00
8
|
121
|
|
1.3
|
Westpreußen
|
1772/76
|
1920/45
|
0
32.256
|
0.
817.000
|
25,33
|
0
94
|
0
6
|
0
18
|
0
70
|
|
1.4
|
Sudpreußen
|
1793
|
z. T. 1807
|
0
53.676
|
1.420.000
|
26,46
|
235
|
0
6
|
0
22
|
207
|
Zentral
|
2.
0
|
|
109.310
|
4.203.400
|
38,45
|
380
|
33
|
104
|
243
|
|
2.1
|
Herzogtum Schlesien
|
1741
|
1945
|
0
40.656
|
2.047.000
|
50,35
|
147
|
11
|
0
43
|
0
93
|
|
2.2
|
Mark Brandenburg
|
1415
|
z. T. 1945
|
0
35.728
|
1.177.000
|
32,94
|
123
|
13
|
0
34
|
0
76
|
|
2.3
|
Herzogtum Pommern
|
1648, 1721
|
z. T. 1945
|
0
24.761
|
0.
518.000
|
20,92
|
0
56
|
0
3
|
0
14
|
0
39
|
|
2.4
|
Herzogtum Magdeburg
mit
Grafschaft Mansfeld
|
1648, 1680
|
(z. T. 1807?1813)
|
00
6.093
|
0.
320.000
|
52,52
|
0
36
|
0
3
|
00
5
|
0
28
|
|
2.5
|
Grafschaft Hohnstein
,
Furstentum Halberstadt
,
Quedlinburg
|
1648
|
1807?1813
|
00
2.072
|
0.
141.400
|
68,24
|
0
18
|
0
3
|
00
8
|
00
7
|
|
2.6
|
Furstentum Erfurt
und
Eichsfeld
|
1802
|
1806
|
00
2.716
|
0.
158.000
|
58,17
|
00
9
|
0
3
|
00
3
|
00
3
|
Nord-West
|
3.
0
|
|
0
17.645
|
0.
873.000
|
49,48
|
104
|
0
8
|
0
21
|
0
75
|
|
3.1
|
Grafschaft Kleve
und
Grafschaft Mark
|
1612
|
1801/07?1815
|
00
4.004
|
0.
202.000
|
50,45
|
0
36
|
0
3
|
0
10
|
0
23
|
|
3.2
|
Furstentum Minden
und
Grafschaft Ravensberg
|
1648
|
1807?1815
|
00
1.951
|
0.
166.000
|
85,08
|
0
14
|
0
1
|
00
2
|
0
11
|
|
3.3
|
Grafschaft Lingen
und
Grafschaft Tecklenburg
|
1702
|
1807?1815
|
000.
728
|
0.0
46.000
|
63,19
|
00
8
|
0
0
|
00
0
|
00
8
|
|
3.4
|
Furstentum Munster
|
1802
|
1807?1815
|
00
2.744
|
0.
127.000
|
46,28
|
00
9
|
0
1
|
00
1
|
00
7
|
|
3.5
|
Furstentum Paderborn
|
1802
|
1807?1815
|
00
2.800
|
0.0
98.500
|
35,18
|
0
23
|
0
0
|
00
2
|
0
21
|
|
3.6
|
Furstentum Hildesheim
|
1802
|
1807?1866
|
00
2.240
|
0.
114.000
|
50,89
|
00
9
|
0
2
|
00
3
|
00
4
|
|
3.7
|
Furstentum Ostfriesland
|
1744
|
1807?1866
|
00
3.178
|
0.
119.500
|
37,60
|
00
5
|
0
1
|
00
3
|
00
1
|
Sud
|
4.
0
|
|
00
7.658
|
0.
540.600
|
70,59
|
0
48
|
0
8
|
00
8
|
0
32
|
|
4.1
|
Furstentum Ansbach
|
1791
|
1806
|
00
3.514
|
0.
270.000
|
76,84
|
0
25
|
0
5
|
00
3
|
0
17
|
|
4.2
|
Furstentum Bayreuth
|
1791
|
1807
|
00
3.220
|
0.
223.000
|
69,25
|
0
18
|
0
3
|
00
3
|
0
12
|
|
4.3
|
Furstentum Neufchatel
|
1707
|
1806
|
000.
924
|
0.0
47.600
|
51,52
|
00
5
|
0
0
|
00
2
|
00
3
|
Preußische Monarchie
|
|
311.209
|
9.721.000
|
31,24
|
1057
0
|
67
|
206
|
784
|
Nach dem
Wiener Kongress
wurde der Staat Preußen mit der
Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behorden vom 30. April 1815
in zehn Provinzen eingeteilt.
[2]
Sie zahlten ? mit Ausnahme von Ostpreußen, Westpreußen und Posen ? als Verwaltungseinheiten Preußens zum Territorium des
Deutschen Bundes
(in Klammern die Provinzhauptstadt):
- Provinz Ostpreußen
(
Konigsberg
), zusammen mit Westpreußen
Provinz Konigreich Preußen
(Konigsberg)
- Provinz Westpreußen
(
Danzig
)
- Provinz Pommern
(
Stettin
)
- Provinz Brandenburg
(
Potsdam
)
- Provinz Sachsen
(
Magdeburg
)
- Provinz Großherzogtum Posen
(
Posen
)
- Provinz Schlesien
(
Breslau
)
- Provinz Julich-Kleve-Berg
(
Koln
)
- Provinz Westfalen
(
Munster
)
- Provinz Großherzogtum Niederrhein
(
Koblenz
)
Seit 1822 bildeten die Provinzen Julich-Kleve-Berg und Großherzogtum Niederrhein die
Rheinprovinz
mit der Hauptstadt Koblenz. 1829 wurden Ost- und Westpreußen zur
Provinz Preußen
(Hauptstadt Konigsberg) vereinigt. Damit verringerte sich die Zahl der Provinzen auf acht.
1849 verzichteten die Fursten von
Hechingen
und
Sigmaringen
auf ihre Herrschaft, wodurch beide Furstentumer an Preußen fielen. Sie wurden zum
Regierungsbezirk Sigmaringen
zusammengefasst, der spater auch als
Hohenzollernsche Lande
bezeichnet wurde.
1853 erwarb Preußen vom
Großherzogtum Oldenburg
einen Landstrich am
Jadebusen
und der
Innenjade
, auf dem ein Hafen angelegt wurde. 1869 erhielt dieses Gebiet zusammen mit der umliegenden Siedlung den Namen
Wilhelmshaven
. 1873 wurde es der 1867 gebildeten
Provinz Hannover
angegliedert.
Verwaltungsgliederung am 1. Januar 1900
Nach dem
Deutschen Krieg
von 1866 annektierte Preußen das
Konigreich Hannover
, das
Kurfurstentum Hessen
, das
Herzogtum Nassau
, die Herzogtumer Schleswig und Holstein sowie die Freie Stadt
Frankfurt am Main
. Aus diesen Gebieten wurden drei Provinzen gebildet:
Zum 1. April 1878 wurde die Provinz Preußen wieder in die beiden Provinzen
Ostpreußen
(Hauptstadt: Konigsberg) und
Westpreußen
(Hauptstadt:
Danzig
) geteilt. Preußen umfasste damit zwolf Provinzen.
?Seit 1. April 1881 ist
B.[erlin]
aus der
Provinz Brandenburg
ausgeschieden und bildet einen Verwaltungsbezirk fur sich.“
[3]
Abweichend von den anderen Provinzen bestand Berlin aber nur aus einem Stadtkreis. Daher wurde kein separater Provinziallandtag, kein Landesdirektor und kein Provinzialausschuss gewahlt, sondern die
Stadtverordnetenversammlung
, der Oberburgermeister und der
Magistrat
erfullten die jeweiligen Aufgaben simultan. Wie fur jede Provinz wurde auch fur Berlin eine Landesversicherungsanstalt gegrundet, getrennt von der brandenburgischen. Die Aufgaben des Oberprasidenten ubertrug der preußische Innenminister dem von ihm berufenen
Polizeiprasidenten in Berlin
. Medizinal- und Schulangelegenheiten wurden weiter mit Brandenburg zusammen geregelt, auch das
Konsistorium in Berlin
, das die markische
Kirchenprovinz
der
Evangelischen Kirche der alteren Provinzen Preußens
leitete, blieb fur Berlin und Brandenburg zustandig.
[3]
- Stadt
Berlin
(Stadtkreis noch ohne Vororte), als provinzfreier Regierungsbezirk mit provinzahnlichen Funktionen
Verwaltungsgliederung mit Einwohnerzahlen 1871:
[4]
Nach der Annexion des Konigreichs Hannover durch Preußen 1866 und der Grundung der preußischen Provinz Hannover wurde die alte Gliederung in 6 Landdrosteien
Hannover
,
Hildesheim
,
Luneburg
,
Stade
und
Aurich
beibehalten. Auch die hannoveraner selbstandigen Stadte und Amter wurden beibehalten. Die Amtshauptmanner erhielten die Stellung eines preußischen Landrats. Die Provinzhauptstadt Hannover blieb selbstandig. Die anderen selbstandigen Stadte und Amter wurden nach der Preußischen Verordnung vom 12. September 1867 zu 37
Kreisen
zusammengefasst. Diese Kreise waren fur Militar- und Steuerangelegenheiten und spater fur die Durchfuhrung des Reichsimpfgesetz und Wohltatigkeitsangelegenheiten zustandig. 1868 wurde die
Berghauptmannschaft Clausthal
, die gleichrangig neben den Landdrosteien bestanden hatte, in die Landdrostei Hildesheim eingegliedert. Die Landdrosteien entsprachen Regierungsbezirken.
Die Hohenzollerischen Lande mit dem Regierungsbezirk Sigmaringen hatten provinzahnliche Rechte. Der Regierungsprasident ubernahm Aufgaben eines Oberprasidiums einer preußischen Provinz. Der Regierungsbezirk Sigmaringen gliederte sich in Oberamter, die mit Kreisen vergleichbar waren.
Das Jadegebiet unterstand direkt der preußischen Landesregierung. Am 1. April 1873 kam das Gebiet an die Preußische Provinz Hannover in die Landdrostei Aurich, Amt Wittmund.
1829 wurden die beiden Provinzen
Ostpreußen
und
Westpreußen
zur
Provinz Preußen
zusammengeschlossen.
Nach der Annexion der Herzogtumer Schleswig und Holstein 1866 mit der Errichtung der Provinz Schleswig-Holstein wurden zunachst die beiden Regierungsbezirke Schleswig und Holstein gegrundet. Diese wurde in den Stadtkreis Altona im Regierungsbezirk Holstein und Kreise eingeteilt. Am 1. Oktober 1868 wurde der Regierungsbezirk Holstein in den Regierungsbezirk Schleswig eingegliedert. Damit bestand die Provinz Schleswig-Holstein nur aus dem Regierungsbezirk Schleswig. Dieser gliederte sich in den Stadtkreis Altona und Kreise.
Am 1. Juli 1876 wurde das Herzogtum Lauenburg in die preußische Provinz Schleswig-Holstein eingegliedert und es wurde zum Kreis Herzogtum Lauenburg mit Sitz der Kreisverwaltung in Ratzeburg umgewandelt.
Die zwolf preußischen Provinzen, 1922?1938
Durch die
Novemberrevolution
wurde auf Reichs- und Landerebene die
Monarchie
abgeschafft und die
Republik
ausgerufen. Das bisherige Konigreich bildete nun einen demokratischen, republikanischen Staat, den
Freistaat Preußen
.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Deutschland durch den
Friedensvertrag von Versailles
zu großen Gebietsabtretungen gezwungen, die außer dem vollstandig an Frankreich verlorenen
Reichsland Elsaß-Lothringen
ausschließlich Preußen betrafen:
- Der Norden Schleswig-Holsteins (
Nordschleswig
) musste an
Danemark
abgetreten werden
- Der großte Teil der
Kreise Eupen
und
Malmedy
in der Rheinprovinz wurde nach
Belgien
umgegliedert (das heutige
Ostbelgien
)
- Die Provinz Posen wurde nahezu ganz an
Polen
abgetreten.
- Die Provinz Westpreußen kam uberwiegend an Polen und an die von den Alliierten neugebildete
Freie Stadt Danzig
. Nur der ostliche Teil Westpreußens blieb bei Preußen und wurde der Provinz Ostpreußen angegliedert.
Die ebenfalls bei Preußen verbliebenen restlichen Gebiete von Posen und Westpreußen wurden 1922 zu einer neuen (geographisch zweigeteilten) Provinz vereinigt, die den Namen Provinz
Grenzmark Posen-Westpreußen
erhielt und deren Hauptstadt
Schneidemuhl
wurde.
1919 war die Provinz Schlesien in zwei Provinzen
Niederschlesien
(Hauptstadt:
Breslau
) und
Oberschlesien
(Hauptstadt:
Oppeln
) aufgeteilt worden. Berlin schied ein Jahr spater aus dem
Provinzialverband Brandenburg
aus und bildete eine eigene Provinz.
Ab 1922 bestand der Freistaat Preußen somit aus den folgenden 12 Provinzen und Berlin:
Gliederung des Großdeutschen Reiches 1944
1938 wurden die beiden schlesischen Provinzen wiedervereinigt, jedoch schon 1941 wieder getrennt. Die Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen wurde 1938 aufgelost und auf die Nachbarprovinzen Pommern, Brandenburg und
Schlesien
aufgeteilt. Am 21. Marz 1939 wurde die Provinz Brandenburg in Mark Brandenburg umbenannt. 1944 wurde die Provinz Hessen-Nessau in
Kurhessen
und
Nassau
, sowie die Provinz Sachsen in die
Provinz Halle-Merseburg
,
Provinz Magdeburg
und den
Regierungsbezirk Erfurt
geteilt. Letzterer war keiner preußischen Provinz mehr zugeordnet, sondern durch den
Reichsstatthalter
und
Gauleiter
von Thuringen verwaltet.
Somit bestand Preußen 1944 bis zu seiner formellen Auflosung 1947 aus 13 Provinzen und Berlin. Die ruckwirkende Festlegung der Reichsgrenzen durch die Alliierten auf das
Deutsche Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937
anderte an der Zahl der Provinzen nichts; denn formal wurden nur die Rheinprovinz, Oberschlesien und Ostpreußen auf den Stand von 1938 zuruckgesetzt.
Nach 1945 wurde Preußen gem. Artikel 1 des
Kontrollratsgesetzes Nr. 46
des
Alliierten Kontrollrates
aufgelost und unter der
Sowjetunion
,
Polen
und den neuen deutschen
Landern
in vier
Besatzungszonen
aufgeteilt:
- Die
Rheinprovinz
wurde entlang von Regierungsbezirksgrenzen sudlich von
Bonn
geteilt, das Gebiet sudlich kam in die
Franzosische Besatzungszone
und spater zum dort gegrundeten neuen Bundesland
Rheinland-Pfalz
, der großere Nordteil in die
Britische Zone
und zum neuen Land
Nordrhein-Westfalen
. Hauptstadt wurde
Dusseldorf
, der bisherige Sitz des Provinziallandtags der Rheinprovinz. Den sudlichsten Teil der Rheinprovinz trennten die Franzosen 1947 von ihrer Besatzungszone und damit von Deutschland ab; er trat 1957 nach einer Volksabstimmung der Bundesrepublik Deutschland bei und bildet dort das
Saarland
. Der
Regierungsbezirk Sigmaringen
wurde, ebenfalls in der Franzosischen Zone, Teil von
Wurttemberg-Hohenzollern
.
- Die
Provinz Westfalen
lag in der britischen Zone und wurde Bestandteil des Landes Nordrhein-Westfalen.
- Die
Provinz Kurhessen
und die
Provinz Nassau
lagen zum großten Teil in der
Amerikanischen Besatzungszone
und wurden von der dortigen Besatzungsmacht mit dem bisherigen nichtpreußischen
Volksstaat Hessen
zu
Groß-Hessen
, dem heutigen Land
Hessen
, zusammengeschlossen. Hauptstadt wurde
Wiesbaden
, bisher Hauptstadt der Provinz Nassau, die andere Provinzhauptstadt
Kassel
und die bisherige Landeshauptstadt
Darmstadt
bewarben sich erfolglos, wahrend sich die großte Stadt,
Frankfurt am Main
, nicht fur die Landesregierung, sondern nur als Bundeshauptstadt bewarb.
- Die
Provinz Hannover
gehorte zur britischen Zone; im August 1946 wurde daraus das
Land Hannover
, das drei Monate spater mit den Landern
Braunschweig
,
Oldenburg
und
Schaumburg-Lippe
zum neuen Land
Niedersachsen
vereinigt wurde; die bisherige Provinzhauptstadt
Hannover
wurde Landeshauptstadt.
- Die
Provinz Halle-Merseburg
und die
Provinz Magdeburg
lagen in der
Sowjetischen Besatzungszone
und wurden 1945 zusammen mit dem
Freistaat Anhalt
zur neuen preußischen Provinz Sachsen, die 1946 in Provinz Sachsen-Anhalt umbenannt wurde und am 10. Januar 1947 auf sowjetische Anordnung zum Land Sachsen-Anhalt wurde. Hauptstadt wurde
Halle (Saale)
.
- Der
Regierungsbezirk Erfurt
wurde an das
Land Thuringen (1920?1952)
angeschlossen.
- Die
Provinz Oberschlesien
fiel vollstandig an Polen und war damit obsolet.
- Die
Provinz Niederschlesien
fiel zum großten Teil an Polen und war damit obsolet, die wenigen bei Deutschland verbliebenen Landkreise wurden dem in der Sowjetzone gegrundeten
Land Sachsen
zugeteilt.
- Die
Provinz Mark Brandenburg
verlor das ostliche Drittel ihres Landes (die
Neumark
) an Polen, die zur sowjetischen Zone gehorenden Gebiete wurden zu einem eigenstandigen
Land Brandenburg
erhoben.
- Die
Provinz Pommern
fiel zum großeren Teil an Polen, das mit Ausnahme der Hauptstadt Stettin uberwiegend deutsch gebliebene
Vorpommern
wurde von der sowjetischen Besatzungsmacht mit dem benachbarten
Mecklenburg
zum Land
Mecklenburg-Vorpommern
vereint, das jedoch ab 1947 nur noch ?Mecklenburg“ hieß.
- Die Provinz
Ostpreußen
entfiel ersatzlos, da ihr gesamtes Territorium verlorenging. Der sudliche Teil fiel an Polen, der nordliche an die Sowjetunion (das
Memelland
an die
Litauische SSR
, die ubrigen Gebiete an die
RSFSR
).
Die ostlich von
Oder
und
Lausitzer Neiße
gelegenen Gebiete ? und die westlich davon liegenden Regionen
Swinemunde
und
Stettin
? fielen 1945 unter polnische oder sowjetische Verwaltung. Der großte Teil der ostlich der
Oder-Neiße-Grenze
lebenden deutschen Bevolkerung, etwa 11 Millionen Menschen,
floh
oder wurde
vertrieben
. In den
Ostgebieten des Deutschen Reiches
wurden nach 1945 vor allem polnische Neusiedler aus Zentralpolen sowie rund 1,5 Millionen Vertriebene aus den ehemals polnischen Ostgebieten angesiedelt.
Die in der sowjetischen Zone liegenden
Lander
Thuringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg wurden von der
DDR
1952 ihrerseits aufgelost und durch 14
Bezirke
ersetzt, jedoch nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 in leicht veranderter Form wiederbegrundet.
Unterhalb der Provinzebene bestehen zahlreiche preußische Verwaltungseinheiten bis heute fort. Funf der 21 heute noch bestehenden Regierungsbezirke sowie zahlreiche Landkreise wurden in preußischer Zeit gegrundet und seither teilweise kaum verandert. Die Regierungsbezirke
Arnsberg
,
Dusseldorf
,
Koln
und
Munster
in Nordrhein-Westfalen sind mehr als 200 Jahre alt (Dienstbeginn war der 22. April 1816) und gehoren damit zu den altesten bestehenden regionalen Verwaltungseinheiten in Deutschland.
Jedes der 16 Lander der heutigen Bundesrepublik hat mehr oder weniger großen Anteil an ehemals preußischem Gebiet:
Baden-Wurttemberg
|
Zu Baden-Wurttemberg gehoren die ehemaligen
Hohenzollerschen Lande
, der ehemalige
Regierungsbezirk Sigmaringen
. Die beiden dortigen Landkreise
Sigmaringen
und
Hechingen
wurden zum Jahresende 1972 aufgelost.
|
Bayern
|
In Bayern liegen die bis 1805/07 preußischen Furstentumer
Ansbach
und
Bayreuth/Kulmbach
.
|
Berlin
|
Berlin ist das einzige Land, dessen Territorium zu 100 % zu Preußen gehorte. Die heutige Verwaltungsstruktur der Stadt wurde im Wesentlichen bereits im
Groß-Berlin-Gesetz
von 1920 festgelegt. Der
Bezirk Neukolln
, der
Bezirk Reinickendorf
und der
Bezirk Spandau
bestehen seither weitgehend unverandert.
|
Brandenburg
|
Brandenburg gehorte uberwiegend zur
gleichnamigen preußischen Provinz
. Im Norden umfasst es vormals mecklenburgische Gebiete, unter anderem das
Furstenberger Werder
mit der Stadt
Furstenberg/Havel
. Im Westen und Suden hat es Anteil an ehemaligen Gebieten der Provinz Sachsen sowie des Freistaats Sachsen. Die Regierungsbezirke
Potsdam
und
Frankfurt (Oder)
wurden 1946 aufgelost, erstanden aber 1952 in verandertem Umfang als DDR-Bezirke
Potsdam
und
Frankfurt
wieder. Ebenfalls 1952 wurden die Landkreise vollig neu zugeschnitten. Das 1990 neugegrundete Land Brandenburg hat keine Regierungsbezirke.
|
Bremen
|
Das Land Bremen umfasst ehemals preußische Gebiete der
Provinz Hannover
im Bereich von
Bremen-Nord
und Bremen-Ost sowie der heute zu
Bremerhaven
gehorenden Stadt
Wesermunde
.
|
Hamburg
|
Das Land Hamburg erhielt 1937 durch das
Groß-Hamburg-Gesetz
die preußischen Stadte
Harburg-Wilhelmsburg
,
Altona
und
Wandsbek
sowie weitere Gebiete der Provinzen Hannover und Schleswig-Holstein.
|
Hessen
|
Der Norden, Westen und Osten des Landes gehorte seit der Okkupation 1866 zu Preußen, ab 1868 zur
Provinz Hessen-Nassau
. Der
Kreis Wetzlar
gehorte bereits ab 1815 als Exklave zur
Rheinprovinz
. Der
Regierungsbezirk Wiesbaden
wurde erst 1968 aufgelost, der
Regierungsbezirk Kassel
besteht bis heute in fast unveranderter Form. Wahrend im nichtpreußischen Teil Hessens noch vier Landkreise annahernd in ihrer 1822 geschaffenen Form existieren, wurden alle 1821 geschaffenen und 1866 von Preußen ubernommenen
kurhessischen
Kreise wahrend der Gebietsreformen zu großeren Einheiten fusioniert. Die Landkreise
Kassel
und
Fulda
existieren bis heute unter diesem Namen, allerdings um benachbarte Landkreise vergroßert.
|
Mecklenburg-Vorpommern
|
Das Land umfasst das Gros des deutsch gebliebenen Teils der
Provinz Pommern
und kleinere Gebiete der
Provinz Brandenburg
. Von der Provinz Schleswig-Holstein kamen durch das
Barber-Ljaschtschenko-Abkommen
im November 1945 die Gemeinden
Dechow
, Groß und Klein Thurow sowie
Lassahn
dazu. Der
Landkreis Rugen
bestand mit Ausnahme einer zwischenzeitlichen Aufteilung in praktisch unveranderter Form von 1818 bis 2011. Auch einen
Landkreis Demmin
gab es bereits so lange. Der bis 2011 bestehende Landkreis war allerdings Produkt einer Zusammenlegung mehrerer kleinerer Landkreise einschließlich eines mecklenburgischen.
|
Niedersachsen
|
Den großten Teil von Niedersachsen stellt das Gebiet der
Provinz Hannover
. Die von Preußen gegrundeten Regierungsbezirke
Aurich
,
Hildesheim
,
Stade
und
Osnabruck
bestanden bis 1978, die Regierungsbezirke
Hannover
und
Luneburg
sogar bis zur Abschaffung der Bezirksregierungen im Jahr 2004. Die Landkreise in der Provinz Hannover wurden 1885 geschaffen, einige von ihnen bestehen bis heute unter gleichem Namen, aber meist um Nachbarkreise vergroßert fort.
|
Nordrhein-Westfalen
|
Das Land entstand aus dem Norden der preußischen
Rheinprovinz
und der
Provinz Westfalen
sowie dem
Freistaat Lippe
, mit Ausnahme der lippischen Gebiete gehorte das gesamte heutige Land zum preußischen Territorium. Die Landschaftsverbande
Westfalen-Lippe
und
Rheinland
fuhren die Tradition der beiden fruheren Provinzen weiter. Vier der funf Regierungsbezirke des Landes stammen aus der preußischen Zeit.
|
Rheinland-Pfalz
|
Rheinland-Pfalz umfasst den Sudteil der
Rheinprovinz
und einen kleinen Teil der Provinz
Hessen-Nassau
. Die 1816 gegrundeten Regierungsbezirke
Koblenz
und
Trier
wurden bis ins Jahr 2000 weitergefuhrt, als in Rheinland-Pfalz die mittlere Verwaltungsebene abgeschafft wurde.
|
Saarland
|
Das Saarland gehorte zu
2
⁄
3
zur preußischen
Rheinprovinz
und zu
1
⁄
3
zur
bayerischen Pfalz
. Bayerisch waren der heutige saarlandische
Saarpfalz-Kreis
mit Ausnahme von
Rentrisch
, die heute zu
Saarbrucken
gehorenden Orte
Ensheim
und
Eschringen
sowie
Schnappach
, das heute zu
Sulzbach
gehort.
|
Sachsen
|
Der Freistaat Sachsen umfasst Teile
Niederschlesiens
rund um
Gorlitz
und
Hoyerswerda
sowie Teile der Provinz Sachsen nordlich von Leipzig.
|
Sachsen-Anhalt
|
Sachsen-Anhalt ist der Nachfolgestaat der preußischen
Provinz Sachsen
. Mit Ausnahme des ehemaligen
Freistaats Anhalt
und braunschweigischer Gebiete (Ost-
Landkreis Blankenburg
,
Calvorde
) gehorte das Landesgebiet fruher ganz zu Preußen. Der 1815 gegrundete
Regierungsbezirk Magdeburg
wurde erst 2004 aufgelost. Der
Regierungsbezirk Merseburg
bestand als
Regierungsbezirk Halle
ebenfalls bis 2004 weiter. In der DDR gab es an ihrer Stelle die
Bezirke
Magdeburg
und
Halle
.
|
Schleswig-Holstein
|
Schleswig-Holstein ging ? wie Brandenburg ? unmittelbar aus der ehemaligen preußischen
Provinz Schleswig-Holstein
hervor. Fast das gesamte Landesgebiet gehorte zu Preußen, einige Gebiete (vor allem
Großhansdorf
, die Stadte
Lubeck
und
Geesthacht
, der
Kreis Eutin
sowie der
Domhof Ratzeburg
) allerdings erst seit dem
Groß-Hamburg-Gesetz
von 1937. Die mecklenburgischen Gemeinden
Bak
,
Mechow
,
Romnitz
und
Ziethen bei Ratzeburg
kamen erst im November 1945 durch das
Barber-Ljaschtschenko-Abkommen
dazu.
|
Thuringen
|
Der Norden und die Mitte des heutigen Freistaats gehorten zum
Regierungsbezirk Erfurt
in der
Provinz Sachsen
.
|
- Hermann Gruber:
Kreise und Kreis-Grenzen Preussens vornehmlich die Ost-Preussens geographisch betrachtet
. Basch & Co., Berlin 1912.
- ↑
Georg Hassel:
Statistischer Umriss der samtlichen europaischen Staaten in Hinsicht ihrer Große, Bevolkerung, Kulturverhaltnisse, Handlung, Finanz- und Militarverfassung und ihrer aussereuropaischen Besitzungen
. 2 Teile. Vieweg Verlag, Braunschweig 1805, S. 29?52.
uni-koeln.de
- ↑
Die Verordnung im Wortlaut
, abgerufen am 4. Februar 2022.
- ↑
a
b
Berlin
. [1]. In:
Meyers Großes Konversations-Lexikon
. 6. Auflage.
Band
2
:
Astilbe?Bismarck
. Bibliographisches Institut, Leipzig / Wien 1905,
S.
700
(
Digitalisat.
zeno.org
).
Der im Original abgekurzte Stadtname ist hier als B.[erlin] ausgeschrieben.
- ↑
Preussische Statistik.
Hrsg. vom Koniglichen Statistischen Bureau in Berlin. Band XXX,
Die Ergebnisse der Volkszahlung und Volksbeschreibung im Preussischen Staate vom 1. Dezember 1871.
Verlag des Koniglichen Statistischen Bureaus, Berlin 1875, Kapitel
Definitiv festgestellte Ergebnisse der Volkszahlung im preussischen Staate am 1. Dezember 1871
, S. 8 ff. (
Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
).
- ↑
Einwohner bei Amt Luchow angegeben, mit dem es 1872 zusammengeschlossen wurde.
- ↑
Einwohner einschließlich Amt Gartow, mit dem es 1872 zusammengeschlossen wurde.
- ↑
zum Kreis Frankenberg gehorte ab 1866 der vom Großherzogtum Hessen Darmstadt abgetretene Kreis Vohl als Sonderverwaltungsbezirk Vohl mit einem Amtmann mit einer Sonderstellung bis 1886.
- ↑
zum Kreis Gelnhausen gehorte ab 1866 das vom Konigreich Bayern abgetrene Bezirksamt Bad Orb, das als
Amtsbezirk Orb
bis 1886 eine Sonderstellung hatte.
- ↑
Sonderstatus der Grafschaft Wernigerode unter Leitung des Oberbeamten, statt Landrat 1822/25?1876.
- ↑
Der Stadtkreis Altona bestand aus den Stadtgemeinden Altona und Ottensen-Neumuhlen
Besitzungen und Provinzen Preußens bis zum Wiener Kongress