Die
schwedische
Verfassung
besteht aus vier Grundgesetzen, ist also anders als der
Idealtypus
der neuzeitlichen Verfassung kein Einzeldokument:
- Regierungsform
(
Regeringsformen
, RF)
aus dem Jahr 1975, revidiert 1980, 1994 (um den Beitritt zur
EU
zu ermoglichen) und 2010. Es definiert die burgerlichen Grundrechte und Freiheiten sowie die
Staatsorganisation
und kommt dem Idealtypus der neuzeitlichen Verfassung am nachsten.
- Thronfolgegesetz
(
Successionsordningen
, SO)
aus dem Jahr 1810, revidiert 1979 (Ermoglichung der weiblichen
Thronfolge
).
- Gesetz uber die Pressefreiheit
(
Tryckfrihetsforordningen
, TF)
aus dem Jahr 1949, das den Schutz der freien Presse und den Zugang zu Dokumenten der offentlichen Verwaltung (
Informationsfreiheit
) garantiert.
- Grundgesetz uber die Freiheit der Meinungsaußerung
(
Yttrandefrihetsgrundlagen
, YFL)
aus dem Jahr 1991, das die
Meinungsfreiheit
in anderen Medien als der Presse, wie Rundfunk, Fernsehen, Film und Video, garantiert.
Mitunter wird auch die
- Reichstagsordnung (
Riksdagsordningen
erstmals 1617, heute gultige Fassung aus dem Jahr 1974) als Verfassungsdokument gesehen. Sie bestimmt die Organisation und Verfahrensweise der Legislative (Geschaftsordnung des Parlaments).
- Kjell A. Modeer
:
Wissenschaft vom Verfassungsrecht: Schweden
. In:
Armin von Bogdandy
,
Pedro Cruz Villalon
,
Peter M. Huber
(Hrsg.):
Handbuch Ius Publicum Europaeum (IPE)
. C. F. Muller Verlag, Heidelberg 2008, Bd. II, S. 697?713.
- Hans-Heinrich Vogel:
Grundlagen und Grundzuge staatlichen Verfassungsrechts: Schweden
. In: Armin von Bogdandy, Pedro Cruz Villalon, Peter M. Huber (Hrsg.):
Handbuch Ius Publicum Europaeum (IPE)
. C. F. Muller Verlag, Heidelberg 2007, Bd. I, S. 507?564.
Flagge des Konigkreichs Schweden