Basisdaten
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Titel:
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Verfassung des Landes Brandenburg
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Kurztitel:
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Brandenburgische Verfassung
(nicht amtlich)
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Abkurzung:
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BbgVerf
(nicht amtlich)
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Art:
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Landesgesetz
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Geltungsbereich:
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Brandenburg
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Rechtsmaterie:
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Verfassungsrecht
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Fundstellennachweis
:
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Sa BbgLR 100-4
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Erlassen am:
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20. August 1992
(
GVBl.
I S. 298)
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Inkrafttreten am:
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21. August 1992
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Letzte Anderung durch:
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Art.
1 AndG vom 16. Mai 2019
(GVBl. I Nr. 16 S. 1)
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Inkrafttreten der
letzten Anderung:
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1. Januar 2020
(Art. 2 AndG vom 16. Mai 2019)
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Bitte den
Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung
beachten.
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Die
Verfassung des Landes Brandenburg
wurde am 14. April 1992 als Entwurf vom
Landtag
verabschiedet und am 14. Juni von der Bevolkerung durch einen
Volksentscheid
mit 94,04 Prozent der gultigen Stimmen angenommen. Seither wurde sie sieben Mal geandert, zuletzt am 16. Mai 2019.
Die
Landesverfassung
war die erste
Vollverfassung
eines
deutschen Landes
seit 1949. Neu fur eine deutsche Verfassung waren vor allem die Aufnahme sozialer Grundrechte, die Anerkennung dauerhafter Lebensgemeinschaften neben der Ehe, ein erweiterter Gleichheitsgrundsatz:
Jeder schuldet jedem die Anerkennung seiner Wurde.
(Artikel 7 II), die Verpflichtung von Horfunk und Fernsehen auf eine
Binnenpluralitat
, ein umfangreicher Katalog zum Schutz der Umwelt (Artikel 39) und genaue Regelungen fur eine Totalrevision durch eine Verfassungsgebende Versammlung (Artikel 116). Die im ersten Entwurf enthaltene Abschaffung des
Verfassungsschutzes
[1]
wurde nach Intervention aus der Staatskanzlei wieder gestrichen. Erarbeitet wurde die Verfassung von einem besonders bestellten, dreißigkopfigen Verfassungsausschuss, dem zur Halfte Abgeordnete aus dem Landtag und zur anderen Halfte von den Fraktionen benannte externe Personlichkeiten angehorten.
Die Verfassung knupft an
Sie ist stark beeinflusst von dem Freiheitsimpetus der Burgerbewegungen aus der Wendezeit: ?
Demokratie Jetzt
“, ?
Initiative Frieden und Menschenrechte
“, ?
Neues Forum
“.
Des Weiteren:
Am 22. November 2013 hat der Landtag Brandenburg eine
Antirassismus
-Klausel durch Artikel 7a der Verfassung aufgenommen, der wie folgt lautet:
?Das Land schutzt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen.“
?
Verfassung des Landes Brandenburg ? Art. 7a
[3]
Zudem wurde der Artikel 12 Abs. 2 um den Zusatz ?[Niemand darf …]
aus rassistischen Grunden
[bevorzugt oder benachteiligt werden]“ erganzt.
- Brandenburgische Landeszentrale fur politische Bildung:
Die Brandenburger Verfassung. Entstehungsgeschichte, Besonderheiten, Verfassungstext
, Potsdam 2017
- Christiane Buchner, Jochen Franzke:
Das Land Brandenburg. Kleine politische Landeskunde.
5. Auflage. Brandenburgische Landeszentrale fur politische Bildung, Potsdam 2010,
ISBN 3-932502-09-4
.
- Helmut Simon
,
Dietrich Franke
,
Michael Sachs
:
Handbuch der Verfassung des Landes Brandenburg.
Boorberg, Stuttgart [u. a.] 1994,
ISBN 3-415-01993-4
.
- Hasso Lieber
, Steffen Iwers, Martina Ernst: Verfassung des Landes Brandenburg. Kommentar. Kommunal- und Schulverlag, Wiesbaden. Loseblatt, Stand Juni 2017.
ISBN 978-3-8293-0654-6
- ↑
Der Spiegel
, Nr. 34/1991:
Land ohne Geheimdienst
.
- ↑
Fassung vom 29. Juni 1991, in: Kuratorium fur einen demokratisch verfaßten Bund deutscher Lander (Hrsg.),
Vom Grundgesetz zur deutschen Verfassung
, 1991, S. 73, 144 f.
- ↑
Landtag Brandenburg:
Landtag Brandenburg beschließt Antirassismus-Klausel in der Landesverfassung.
(
Memento
des
Originals
vom 22. Juni 2020 im
Internet Archive
)
Info:
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Anleitung
und entferne dann diesen Hinweis.
@1
@2
Vorlage:Webachiv/IABot/www.landtag.brandenburg.de
22. November 2013, abgerufen am 23. November 2013.