Ein
Vararepresentant
ist im
parlamentarischen
System
Norwegens
ein Suppleant, Reserve- oder Ersatzabgeordneter einer parlamentarischen Versammlung. Er vertritt einen uber die gemeinsame
Parteiliste
gewahlten
Abgeordneten
, solange dieser an der Ausubung seines Mandats rechtmaßig gehindert ist.
Dafur kann es unterschiedliche Grunde geben:
Bei der Feststellung des Wahlergebnisses wird je Partei eine Reihe moglicher Ersatzabgeordneter benannt. Dabei handelt es sich um diejenigen Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, ohne gewahlt worden zu sein. Die Anzahl der Ersatzabgeordneten bemisst sich in jedem Wahlkreis, soweit moglich, nach der Zahl der jeweils errungenen Mandate zuzuglich drei (§ 11?5 Wahlgesetz). Wird der Ersatzabgeordnete tatsachlich zur Parlamentsarbeit herangezogen, ist er voll stimmberechtigt und erhalt eine
Abgeordnetenentschadigung
nach den gesetzlichen Regelungen.
Ein
Vararepresentant
wird nur dann als
Nachrucker
zu einem regularen Abgeordneten (
stortingsrepresentant
), wenn das zu besetzende Mandat endgultig unbesetzt ist, sei es durch Verzicht oder Tod des gewahlten Abgeordneten.