Vararepresentant

aus Wikipedia, der freien Enzyklopadie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein Vararepresentant ist im parlamentarischen System Norwegens ein Suppleant, Reserve- oder Ersatzabgeordneter einer parlamentarischen Versammlung. Er vertritt einen uber die gemeinsame Parteiliste gewahlten Abgeordneten , solange dieser an der Ausubung seines Mandats rechtmaßig gehindert ist.

Dafur kann es unterschiedliche Grunde geben:

Bei der Feststellung des Wahlergebnisses wird je Partei eine Reihe moglicher Ersatzabgeordneter benannt. Dabei handelt es sich um diejenigen Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, ohne gewahlt worden zu sein. Die Anzahl der Ersatzabgeordneten bemisst sich in jedem Wahlkreis, soweit moglich, nach der Zahl der jeweils errungenen Mandate zuzuglich drei (§ 11?5 Wahlgesetz). Wird der Ersatzabgeordnete tatsachlich zur Parlamentsarbeit herangezogen, ist er voll stimmberechtigt und erhalt eine Abgeordnetenentschadigung nach den gesetzlichen Regelungen.

Ein Vararepresentant wird nur dann als Nachrucker zu einem regularen Abgeordneten ( stortingsrepresentant ), wenn das zu besetzende Mandat endgultig unbesetzt ist, sei es durch Verzicht oder Tod des gewahlten Abgeordneten.