Valentin Heins (Rechtsanwalt)

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Valentin Heins (* 7. Marz 1894 in Hamburg ; † 3. Mai 1971 in Munchen [1] ) war ein deutscher Rechtsanwalt . [2] Bekannt wurde Heins vor allem durch die Vertretung Thomas Manns wegen der wahrend der Zeit des Nationalsozialismus vorgenommenen Beschlagnahme des Vermogens der Familie Mann.

Heins studierte Rechtswissenschaft in Munchen und legte dort die juristischen Staatsexamina ab. 1923 ließ er sich in Munchen als Rechtsanwalt nieder. Heins war 1947 Mitbegrunder und bis zu seinem Tode Mitherausgeber der Neuen Juristischen Wochenschrift . Daruber hinaus war er anwaltliches Mitglied des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs und Vizeprasident der Rechtsanwaltskammer Munchen .

Heins und Thomas Mann

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Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten erhielt Heins im April 1933 durch Thomas Mann ein Mandat mit dem Ziel, die Freigabe des nach seiner Emigration beschlagnahmten Vermogens, insbesondere auch der Handschriften der Buddenbrooks , des Zauberberg und anderer Werke zu erreichen. Trotz erheblicher Bemuhungen und mehrmaliger Reisen nach Berlin blieb Heins jedoch in dieser Sache erfolglos. Zeitweilig wurde auch der Reisepass des Anwalts eingezogen, um diesem ein Treffen mit Mann unmoglich zu machen. Am 28. Februar 1938 wurde das Vermogen der Eheleute Thomas und Katia Mann aufgrund des Gesetzes uber die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermogens endgultig eingezogen; allerdings war es Heins moglicherweise gelungen, die Manuskripte in Besitz zu nehmen.

Das Verhaltnis zwischen Heins und seinem Mandanten verschlechterte sich zusehends. Heins hatte sich einige ihm entstandene Auslagen zum Missfallen Manns von dessen Verleger unter Anrechnung auf die Vergutungsanspruche Manns auszahlen lassen. Einer Aufforderung Thomas Manns, die Manuskripte an seinen Emissar, den Journalisten Rolf Nurnberg , herauszugeben, der im Fruhjahr 1938 mit einem tschechoslowakischen Diplomatenpass nach Deutschland gereist war, kam Heins nicht nach. Er verweigerte die Herausgabe der Dokumente, weil, wie er spater erklarte, er der Gestapo trotz mehrfacher Aufforderung den Besitz dieser Dokumente verschwiegen hatte: ?Dieses Aufbewahren war sehr gefahrlich fur mich.“ Er habe zuvor gehort, dass die Gestapo das Kuriergepack auslandischer Diplomaten nicht achte und aufbreche. Deshalb habe er den Besitz der Dokumente Nurnberg gegenuber leugnen mussen. [3] [4] Die Familie Mann verubelte ihm sein Verhalten, obwohl Heins kaum eine Moglichkeit hatte, die Manuskripte anders vor dem Zugriff der damaligen Machthaber zu schutzen, als deren Besitz strikt abzustreiten. [3] Die Manuskripte, die Heins in einer Mauernische versteckt hatte, sind im Kriege verschollen und wohl bei einem Brand in der Kanzlei von Heins vernichtet worden. Am Ende wurde Heins seitens der Familie Mann vorgeworfen, nur durch hohe Honorarforderungen aufgefallen zu sein, in der Sache jedoch nichts bewegt zu haben, Vorwurfe, mit denen Mann schließlich auch die Rechtsanwaltskammer Munchen befasste.

Heins selbst warf dem Dichter menschliches Versagen in seiner Haltung ihm gegenuber vor.

  • Hansgeorg Blechschmid: Thomas Mann und das Recht . peniope, Munchen 2004, ISBN 3-936609-08-X , ( Thomas-Mann-Schriftenreihe 3), Inhalt .
  • Hansgeorg Blechschmid: Der Schriftsteller und sein Anwalt. Thomas Mann und Valentin Heins . In: Neue Juristische Wochenschrift 58, 2005, ISSN   0341-1915 , S. 536 ff.
  • Joachim Jahns : Anmerkungen zu Reinhard Heydrich : ?Mein lieber Kamerad Heydrich“ . Querfurt: Dingsda, 2021, S. 257?271

Einzelnachweise

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  1. Biographische Daten von Valentin Heins in: Tagebucher 1935 - 1936 , von Thomas Mann, Fischer, 1978, Seite 422
  2. Biographische Daten von Valentin Heins in: Neue juristische Wochenschrift , Band 1, Biederstein Verlag, 1947, Seite 40 ; Neue juristische Wochenschrift 1964, 489 und 1971, 913
  3. a b Thomas Mann - Verlorene Handschrift . In: Der Spiegel . Nr.   20 , 1962 ( online ).
  4. Thomas Mann: Tagebucher 1937?1939 . Hrsg.: Peter de Mendelssohn. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-596-16063-4 , S.   678 ? Fußnote Nr. 5?9. Marz 1938 .