Urban IV.
, ursprunglich
Jacques Pantaleon
(* vor 1200 in
Troyes
; †
2. Oktober
1264
in
Perugia
), war von
1261
bis zu seinem Tod
Papst
.
Urban IV. war der Sohn eines Schusters in Troyes. Er studierte in
Paris
Theologie
und wurde zunachst
Kanonikus
in
Laon
, dann
Archidiakon
in
Luttich
.
Innozenz IV.
betraute ihn mit einer Legation nach dem deutschen Osten, wo er im Jahre 1248 zu
Breslau
eine Synode der Gnesener Kirchenprovinz leitete. 1251 erhob ihn Innozenz IV. zum
Bischof
von
Verdun
. Dass er diese schwer verschuldete Diozese geschickt verwaltete, veranlasste
Alexander IV.
dazu, ihn im Jahr 1255 zum
Patriarchen
von
Jerusalem
zu machen.
[1]
Am 29. August 1261 wurde er in einem nur acht
Kardinale
umfassenden, drei Monate andauernden
Konklave
gewahlt und am 4. September des gleichen Jahres gekront. Da er selbst nicht zum Kardinal erhoben worden war, gehorte er diesem Konklave nicht an.
Wahrend seines
Pontifikats
residierte Urban IV. in
Orvieto
und
Viterbo
und hat
Rom
nie betreten. Er setzte die
stauferfeindliche
Politik seiner Vorganger fort. Konig
Manfred von Sizilien
machte dem Papst ein auch finanziell stark untermauertes Friedensangebot. Dafur sollte der Papst Manfred als Konig von Sizilien anerkennen. Doch das Angebot scheiterte am Misstrauen der stauferfeindlichen Kurie. Der Papst fallte nun eine auch fur das Papsttum verhangnisvolle Entscheidung. Urban entschied, den Grafen
Karl von Anjou
, den kriegerischen Bruder des franzosischen Konigs
Ludwig IX. des Heiligen
, mit Sizilien zu belehnen und legte im Juni in vierundzwanzig Artikeln die Bedingungen dafur fest. Durch das mit Frankreich eingegangene Bundnis dieses ersten franzosischen Papstes des Jahrhunderts begann die franzosische Abhangigkeit des Papsttums, die im
Avignonesischen Papsttum
ihren Hohepunkt erreichte. Konig Ludwig hatte die Erbfolge des jungen
Konradin von Hohenstaufen
bereits anerkannt und missbilligte das Werben des Papstes um seinen Bruder. Obwohl (oder vielleicht auch weil) dem Papst der rucksichtslose Charakter Karls von Anjou bekannt war, bestand er auf dessen Belehnung. Am 28. Juni 1263 erklarte der Papst die Belehnung
Edmunds von Lancaster
mit Sizilien durch seinen Vorganger
Alexander IV.
im Jahre 1255 fur erloschen und ubertrug sie im Vertrag von Viterbo am 15. August 1264 an den Grafen Karl. Dass dieser keine Rucksicht auf die Wunsche und Erwartungen des Papstes nahm, zeigte sich, als er nun sofort vom Papst die romische Senatorenwurde auf Lebenszeit forderte. Nun befand sich der Papst, auch nach eigenen Worten, ?zwischen
Scylla und Charybdis
“. Damit hatte der Papst eine Entwicklung ausgelost, die er nicht im Entferntesten zu uberblicken vermochte.
Im August 1261 war das
Lateinische Kaiserreich von Konstantinopel
von den
Byzantinern
zuruckerobert worden. Urban IV. bemuhte sich daraufhin erfolglos, einen
Kreuzzug
zur Wiedererrichtung des Reiches anzustoßen.
Am 11. August 1264 ordnete er in der
Bulle
Transiturus de hoc mundo
das
Fronleichnamsfest
als Fest fur die gesamte Kirche an. Er starb im gleichen Jahr in Perugia und wurde im dortigen
Dom San Lorenzo
beigesetzt. 1935 wurden seine Gebeine in die von ihm gestiftete Basilika
St-Urbain
in seiner Geburtsstadt
Troyes
gebracht und im Chor bestattet.
Der Sage nach war es Papst Urban IV., der dem aus dem
Venusberg
zuruckgekehrten
Tannhauser
die
Absolution
verweigerte, weil diesem so wenig Heil werden konne, wie der Priesterstab in seiner Hand zu erbluhen vermochte. In der Sage freilich ergrunt der Priesterstab dem papstlichen
Diktum
zum Trotz, weswegen die Legende die Verdammnis auf Urban IV. geworfen sieht.
- ↑
Franz Xaver Seppelt
:
Geschichte der Papste
, Band 3, Munchen 1956, S. 501f.