Gefangnis

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Gefangnis Stuttgart-Stammheim

Ein Gefangnis ist eine Anstalt zur Unterbringung von Untersuchungs- und Strafgefangenen sowie Sicherungsverwahrten . Des Weiteren bezeichnet der Begriff Gefangnis zumindest alltagssprachlich auch die Gefangnisstrafe selbst, so heißt es beispielsweise, auf eine Straftat stunden bis zu funf Jahre Gefangnis . In Deutschland heißen Gefangnisse offiziell Justizvollzugsanstalt , in Osterreich Justizanstalt , und in der Schweiz Strafanstalt.

Ein Gefangnis besteht baulich in der Regel aus einem weitflachigen Areal mit außeren Schutzeinrichtungen (Zaunanlage oder Mauer mit Wachturmen) sowie im Inneren aus Gebauden zur Unterbringung der Gefangenen, des Wachpersonals sowie zur Aufnahme von Sozialeinrichtungen. Die gut einsehbaren Freiflachen dienen nicht nur zum zeitweisen Aufenthalt der Haftlinge im Freien, sondern auch zur besseren Uberwachung der Zaunzugange.

Als Strafinstitution wird das Gefangnis seit langerem in Frage gestellt. Schon Gustav Radbruch hatte in seiner Rechtsphilosophie vorhergesehen, ?dass die Entwicklung des Strafrechts uber das Strafrecht einstmals hinwegschreiten und die Verbesserung des Strafrechts nicht in ein besseres Strafrecht einmunden wird, sondern in ein Besserungs- und Bewahrungsrecht, das besser als Strafrecht, das sowohl kluger wie menschlicher als das Strafrecht ware“ (1956). Auf das Gefangnis ubertragen bedeutete dies dessen Infragestellung als Strafinstitution ( Abolitionismus ).

Gefangnis war fruher eine offizielle Bezeichnung des deutschen Strafrechts : bis zur Neuregelung durch die Große Strafrechtsreform 1970 Gefangnis offiziell eine besondere Art der Freiheitsentziehung im Unterschied etwa zu Zuchthaus und Arbeitshaus . [1] Heute heißen Gefangnisse in Deutschland Justizvollzugsanstalt , in Osterreich Justizanstalt und in der Schweiz je nach Kanton oder Funktion Strafanstalt , Justizvollzugsanstalt oder Gefangnis . In Liechtenstein ist das Landesgefangnis die einzige Hafteinrichtung.

Daneben gibt es zahlreiche weitere umgangssprachliche Ausdrucke: Knast (vom jiddischen knassen fur ?bestrafen“), Kittchen , Kiste , Kahn und Bau , in Osterreich auch Kriminal , Hafen , Zieglstadl oder Tschumpus (von tschechisch ?umpa ?Jauchegrube“). Dazu kommen zahlreiche idiomatische Wendungen: die Haftlinge (?Knackis“) im Gefangnis ?sitzen“ oder ?sitzen ein“, im heutigen Strafvollzug zwar nicht mehr ?bei Brot und Wasser“, aber immer noch ?hinter Gittern“ bzw. ?hinter schwedischen Gardinen “, und atmen daher ?gesiebte Luft“. Fruher wurde in einigen Gegenden das Gefangnis Buttelei [2] [3] genannt, weil es unter der Aufsicht des Buttels stand, der haufig auch seine Wohnung dort hatte. [4]

Antike und Mittelalter

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Gefangnisse gab es bereits im Altertum, ihre Funktion und Bedeutung unterschied sich jedoch stark von heutigen Gefangnissen. Tatsachlich spielte die Inhaftierung von Kriminellen bis zum Beginn der Neuzeit nur eine untergeordnete Rolle im Strafenkatalog. Stattdessen wurde eine Vielzahl verschiedener Sanktionen verhangt, etwa Bußgelder, Schandstrafen (Pranger), Verbannung aus der Stadt (vor allem gegen Landstreicher und Kleinkriminelle), drakonische Korperstrafen (Prugelstrafen, Abhacken von Gliedmaßen, Blendung, Abschneiden der Ohren, …) oder Todesstrafen ( Enthaupten , Erhangen , Verbrennen, Radern ), die meist offentlich vollzogen wurden. [5] [6]

Schuldturm in Nurnberg: Turme, die zur Stadtmauer gehorten, wurden oft als Gefangnisse genutzt.

Freiheitsentzug als eigenstandige Strafe existierte im Grunde nicht, Menschen wurden meist nur temporar in Gefangnisse gesperrt, entweder im Sinne einer Untersuchungshaft oder bis sie ihre eigentliche Strafe erhielten.

In erster Linie dienten Gefangnisse also der Sicherung, etwa um Angeklagte bis zum Beginn ihrer Verhandlung festzuhalten oder Verurteilte bis zur Vollstreckung ihrer Todesstrafe. Ein prominentes Beispiel ist Sokrates , der die Zeit bis zu seiner Hinrichtung im Gefangnis verbrachte. Ein prominenter Inhaftierter der romischen Gefangnisse ist der Apostel Paulus , der mehrere Gefangnisaufenthalte unter romischen Beamten erlitt, darunter etwa zwei Jahre lang in Casarea, [7] um immer wieder verhort zu werden, bis er schließlich in Rom vom Kaiser personlich befragt und letztendlich zum Tode verurteilt wurde. Die Bibel erzahlt stellenweise daruber, ebenso antike Historiker. [8] Auch Schuldner wurden inhaftiert, bis sie ihre Glaubiger bezahlt hatten (siehe auch Schuldgefangnis ). Noch im 19. Jahrhundert bestanden in England bis zu 50 Prozent der Gefangnisinsassen aus Schuldnern. [6]

Im Mittelalter dienten als Gefangnisse haufig Burgverliese , Keller von Rathausern oder Turme, die Teil der Stadtmauern waren. [9] Eine andere Form von Freiheitsentzug außerhalb von Gefangnissen bestand in Zwangsarbeit , etwa in Bergminen oder auf Galeeren . Mit der Entdeckung neuer Kontinente zu Beginn der fruhen Neuzeit wurden Straftater auch nach Ubersee in die neugegrundeten Kolonien verbannt. [10]

Gefangnisse waren nicht selten Orte der peinlichen Befragung , die vom 13. bis ins 18. Jahrhundert von der Inquisition , spater auch von Blutgerichten , angewendet wurde, um Gestandnisse zu erwirken (vgl. Urgicht ). Uber Ketzer verhangte Todesstrafen konnten in manchen Fallen (etwa wenn die Angeklagten widerriefen) in lebenslangliche Haft umgewandelt werden.

Erst im spaten 16. Jahrhundert entstanden in vielen europaischen Landern die ersten Vorlaufer moderner Gefangnisse in Form von Arbeitshausern und Zuchthausern . Eine der ersten Einrichtungen dieser Art war das Arbeitshaus im Schloss Bridewell , das Eduard VI. Im Jahr 1555 auf Betreiben der anglikanischen Kirche einrichtete. Es wurde zum Vorbild fur ahnliche Arbeitshauser, die in englischsprachigen Raum oft ?bridewells“ genannt wurden. [9] In Amsterdam entstanden 1596 das Rasphuis und 1597 das Spinhuis als Arbeitshauser fur Manner bzw. Frauen [11] , 1615 in Bern das Schallenhaus , das erste Gefangnis in der Schweiz. Ein Großteil der Insassen von Arbeits- und Zuchthausern waren jedoch nicht Kriminelle, sondern vor allem Bettler und Landstreicher, also soziale Randgruppen, die in der Offentlichkeit Anstoß erregten. [12]

Zuchthauslerinnen bei der Hanf-Verarbeitung im Bridewell Prison ( William Hogarth , 1732)

Durch die Reformation hatte sich das Verhaltnis der Gesellschaft zur Armut geandert: Galt Armut einst als gottgegebenes Schicksal, das durch Almosen gemildert werden musste, sah insbesondere der Calvinismus Armut als selbstverschuldet an. Im Zuge der moralischen Erneuerung der Reformation stand zudem die Bekampfung von Lastern verstarkt im Fokus der Gesellschaft. Daher waren Zuchthauser gewissermaßen ?moralische Gefangnisse“, in denen auch Trunkenbolde, Prostituierte und Ehebrecher eingesperrt wurden und sich durch harte Arbeit und religiosen Unterricht bessern sollten. [13]

Ab Ende des 16. Jahrhunderts entstanden zahlreiche Zuchthauser in Deutschland: 1588 in Nurnberg , 1609 in Bremen , 1613 in Lubeck , 1622 in Hamburg , 1629 in Danzig , 1679 in Frankfurt , 1682 in Munchen und 1712 Berlin . [9] Oft wurden Arbeits- und Zuchthauser von Familien geleitet, die von der billigen Arbeit der Insassen sowie von offentlichen Zuschussen lebten. Arbeitshauser fur Frauen wurden haufig ? Spinnhauser “ genannt, denn in ihnen wurde vor allem gewoben, gesponnen und Kleidung genaht. [13]

Im Laufe der Zeit entwickelten sich die Zuchthauser immer mehr zu ?normalen“ Gefangnissen, in denen auch tatsachliche Verbrecher eingesperrt wurden. Gleichzeitig verwahrlosten die Gefangnisse, die sich haufig selber finanzieren mussten, im 17. und 18. Jahrhundert immer mehr. Die zahlreichen Todes- und Korperstrafen waren in Folge der Reformation und spater der Aufklarung immer starker kritisiert worden, was zu einem Ruckgang dieser Strafen gefuhrt hatte. Gefangnisse galten als humane Alternative, was jedoch zu steigender Uberfullung derselben fuhrte. [12] [14]

18. und 19. Jahrhundert

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Eine erste umfassende Kritik sowie Reformvorschlage fur das Gefangniswesen schlug der englische Calvinist John Howard vor: 1773 wurde er High Sheriff von Bedfordshire, als solcher war er auch fur die lokalen Gefangnisse zustandig. Howard war von den dort herrschenden Zustanden entsetzt, seine Beschwerden an die ubergeordneten Behorden zeigten jedoch keine Wirkung. In den folgenden Jahren unternahm Howard viele Reisen durch Großbritannien und Kontinentaleuropa, auf denen er zahlreiche Gefangnisse besichtigte. 1777 veroffentlichte er das Buch The State of the Prisons in England and Wales , in dem er die damaligen Gefangnisse folgendermaßen beschrieb: ?(…) Kloake, Verbrecherschule, Bordell, Spielholle und Schnapskneipe, nur nicht eine Anstalt im Dienste des Strafrechts und der Verbrechensbekampfung.“

John Howard (1726?1790)

Howard forderte, Gefangnisse in wesentlichen Punkten zu reformieren:

  • sinnvolle Arbeit fur die Gefangenen und gerechte Entlohnung
  • Kampf gegen Faulheit, Glucksspiel und Alkohol
  • gesunde Ernahrung
  • hygienische Zustande durch Einrichtung von Badern etc.
  • ein Stufenvollzugssystem, in dem Gefangene durch gute Fuhrung Hafterleichterungen erlangen konnen
  • Einzelhaft, um eine kriminelle Ansteckung zu verhindern
  • ausreichende Bezahlung der Warter
  • regelmaßige Kontrollen der Gefangnisse durch die Aufsichtsbehorden

Viele von Howards Vorschlagen wurden im Laufe der Zeit von der englischen Gesetzgebung aufgenommen und umgesetzt. In Deutschland wurden Howards Ideen vor allem durch den evangelischen Anstaltsgeistlichen Heinrich Balthasar Wagnitz verbreitet. [15] [16]

Parallel zu Howard gab es auch in den Vereinigten Staaten Gefangnis-Reformen, die unter anderem Vorbild fur Reformen in Deutschland waren. Wichtige Impulse gingen von der Religionsgemeinschaft der Quaker aus, die eine Abschaffung von Todes- und Prugelstrafen forderte und auf Missstande in Gefangnissen aufmerksam machte. Pennsylvania war eine Hochburg der Quaker, 1787 wurde hier die ?Philadelphia Society for Alleviating the Miseries of Public Prisons“ gegrundet. Sie setzte 1821 den Bau des Eastern State Penitentiary durch, wo die Gefangenen nach den religiosen Vorstellungen der Quaker zu einem Leben mit Gott zuruckfinden sollten.

Dies sollte durch strenge Isolation erreicht werden: Die Haftlinge waren in Einzelzellen untergebracht, durften nicht miteinander kommunizieren und erhielten nur Besuch von Anstaltsgeistlichen. Die einzige erlaubte Lekture war die Bibel. Die Haftlinge sollten in der Einsamkeit zu Reue und Umkehr gelangen. Charles Dickens , der das Gefangnis 1842 besucht hatte, kritisierte das ?Pennsylvania system“ als ?cruel and wrong“. [17]

Das Eastern State Penitentiary war eines der ersten Gefangnisse in Panoptikon -Bauweise, bei dem rund um ein Zentrum strahlenformig Zellen(trakte) gruppiert sind (siehe #Bauweise von Gefangnissen ). 1848 wurde in Bruchsal das erste deutsche Gefangnis in Panoptikon-Bauweise eroffnet, 1849 folgte Berlin-Moabit .

Anders als das ?solitary system“ im Eastern State Penitentiary galt im 1818 eroffneten Auburn State Prison in New York das ?silent system“: Die Haftlinge durften nicht miteinander kommunizieren, wurden dazu aber nicht isoliert. Stattdessen drohten ihnen bei dem kleinsten Verstoß Prugelstrafen. Nur nachts wurden sie in Einzelzellen untergebracht, tagsuber mussten sie gemeinsam Arbeit verrichten. In den USA setzte sich das ?Auburn system“ fur die meisten Gefangnisse durch.

Eastern State Penitentiary (1855)

1842 wurde in London nach dem Vorbild des Eastern State Penitentiary das Gefangnis Pentonville eroffnet. Hier galt das mehrstufige ?progressive system“: Nur zu Anfang ihrer Haftstrafe mussten die Gefangenen in Einzelhaft, danach konnten sie je nach ihrem Verhalten drei Stufen erleichterter Haft auf- oder absteigen und bei guter Fuhrung auch fruher entlassen werden. [18]

Michel Foucault verortete die Entwicklung des modernen Gefangnisses zwischen der Mitte des 18. und der Mitte des 19. Jahrhunderts: War es im 18. Jahrhundert noch ublich, Straftater in aller Offentlichkeit brutal hinzurichten, ist diese Praxis nur ein Jahrhundert spater fast vollig verschwunden. [19] An ihre Stelle ist ein komplexes, systematisches und totales Gefangniswesen getreten, das die Delinquenten und deren Leiden vor der Offentlichkeit verbirgt. Foucault konstatiert fur das fruhe 19. Jahrhundert: ?Die Bestrafung hat allmahlich aufgehort, ein Schauspiel zu sein.“ [20]

Entwicklung in Deutschland

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In Preußen waren nach der Einfuhrung des Preußischen Landrechts von 1794 die Korperstrafen weitestgehend durch Haftstrafen ersetzt worden. Angeregt durch die Entwicklungen in England und den USA entwarf das preußische Justizministerium 1804 den ?Generalplan zur Einfuhrung einer besseren Criminal-Gerichts-Verfassung und zur Verbesserung der Gefangnis- und Straf-Anstalten“. Dieser ging von folgenden Grundprinzipien aus:

  • Unterscheidung zwischen besserungsfahigen Straftatern und unverbesserlichen Kriminellen
  • Trennung von Untersuchungs- und Strafhaft
  • erste Ansatze eines Stufenstrafvollzugs
  • Betonung des Erziehungs- und Besserungsgedankens
  • Arbeit als bevorzugte Erziehungsmethode
  • Unterstutzung nach der Entlassung

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden die ersten privaten Gefangnisgesellschaften und Gefangenenfursorgevereine, zum Beispiel die ?Rheinisch-Westfalische Gefangnisgesellschaft“ von Theodor Fliedner . Diese meist religios motivierten Gesellschaften sollten Haftlingen und Entlassenen Ausbildungsmoglichkeiten und religiose Erneuerung zukommen lassen. [18]

Nach der Reichseinigung trat 1871 das Reichsstrafgesetzbuch in Kraft, das vier Arten von Haft vorsah:

  • Zuchthaus mit Arbeitspflicht (1 Jahr bis lebenslanglich)
  • Gefangnis mit Recht auf Arbeit (1 Tag bis 5 Jahre)
  • Festungshaft
  • Arbeitshaus bei Landstreicherei, Trunksucht, Arbeitsscheu, gewerbsmaßiger Unzucht (bis zu 2 Jahre) [21]

Die Festungshaft war eine bereits zuvor existierende Haftstrafe fur Angehorige hoherer Schichten: Politiker, Offiziere und Adlige, die sich eines Vergehens schuldig gemacht hatten, wurden zum Teil in bewachten Raumen inhaftiert, die durchaus komfortabel sein konnten. [12]

Wissenschaftlich untersucht wurde das Gefangniswesen im 19. Jahrhundert unter anderem von dem Hamburger Arzt Nikolaus Julius , der in den 1840er Jahren Vorlesungen zum Thema ?Gefangniskunde oder uber die Verbesserung der Gefangnisse“ hielt. Der Rechtswissenschaftler Franz von Liszt sprach sich fur ein stufenweises Haftsystem aus und unterschied drei wesentliche Ziele von Gefangnissen (?Marburger Programm“ von 1882):

  • Besserung von Straftatern, die besserungs fahig und - willig sind
  • Abschreckung von Straftatern, die nicht besserungs willig sind.
  • Verwahrung von Straftatern, die nicht besserungs fahig sind

Weimarer Republik und Nationalsozialismus

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1923 vereinbarten die Lander der Weimarer Republik in den Reichsratsgrundsatzen , dass der Strafvollzug nicht mehr unter der Maßgabe von Abschreckung und Vergeltung stehen sollte. Dunkelhaft und Schlage als Mittel der Disziplinierung wurden abgeschafft. Die Gefangenen wurden klassifiziert und der Strafvollzug lief stufenweise ab. [22]

Diese Entwicklung kehrte sich 1933 nach der Machtubernahme der Nationalsozialisten jah um: Nun orientierte sich der Strafvollzug wieder in erster Linie an Vergeltung und Abschreckung. Die Gefangnisse fullten sich unter anderem wegen mehrerer Verscharfungen des Strafrechts und der Einfuhrung neuer Straftatbestande. Wahrend die Geldstrafen abnahmen, nahmen die Freiheitsstrafen zu, auch Todesstrafen wurden wesentlich haufiger verhangt. Parallel zum regularen Gefangniswesen entwickelten sich die Konzentrationslager , die Grenzen zwischen beiden Systemen verwischten jedoch in der Zeit des Nationalsozialismus mehr und mehr. Vor allem gegen politische Haftlinge herrschte Willkur. [23]

Nachkriegszeit bis Gegenwart

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Die Gefangnisse der Nachkriegszeit waren oft uberbelegt, das Personal nicht qualifiziert. [12] Mit der Einfuhrung des Grundgesetzes 1949 wurde die Todesstrafe in der BRD abgeschafft. 1957 wurde die Strafe auf Bewahrung eingefuhrt. Die Große Strafrechtsreform schaffte 1970 die diversen Freiheitsstrafen wie Zuchthaus usw. ab und fuhrte eine einheitliche Freiheitsstrafe ein, die nunmehr in Justizvollzugsanstalten vollzogen wurde. Bis 1977 wurde der Strafvollzug in der Bundesrepublik nur durch Verwaltungsvorschriften geregelt. Dies anderte sich mit dem Strafvollzugsgesetz (StVollzG), das 1977 in Kraft trat: Gefangnisse sollten nun in erster Linie der Resozialisierung dienen, weshalb das Leben im Vollzug den Lebensbedingungen außerhalb des Gefangnisses weitgehend angeglichen werden sollten. Zudem sollten schadliche Auswirkungen des Freiheitsentzuges vermindert werden. [24] [25]

Vor allem mit Hinblick auf den Resozialisierungsgedanken gibt es gegenwartig verschiedene Formen abgemilderter Haftstrafen und des offenen Vollzugs : Bei letzterem verbringen Haftlinge lediglich die Nacht im Gefangnis und konnen tagsuber zu ihrer Familie und ihrer Arbeit nachgehen. Auf diese Weise bleibt der Haftling sozial eingebunden. Eine andere Variante ist die ?Freizeitstrafe“, die in der Schweiz und den Niederlanden angewendet wird: Sie sieht vor, dass Haftlinge nur an den Wochenenden ins Gefangnis mussen. [26]

Der Schweizer Jurist Benjamin F. Bragger sieht vom Mittelalter bis in die Gegenwart insgesamt eine Humanisierung des Strafwesens, die noch nicht abgeschlossen sei: ?Wie einst die Freiheitsstrafe die Todes- und Korperstrafen zuruckdrangte, befinden wir uns in einer Phase, in welcher immer haufiger neue, nicht freiheitsentziehende Sanktionen den Gebrauch der Freiheitsstrafe einschranken, ja verdrangen. Es sei hier nur kurz an die gemeinnutzige Arbeit, an den elektronisch uberwachten Hausarrest oder an die strafprozessuale Mediation hingewiesen.“ [5]

Bauweise von Gefangnissen

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Ein Gefangnis ist ublicherweise ein Gebaude , das von einer gesicherten hohen Mauer oder einem entsprechenden Zaun umgeben ist. Innerhalb der Mauer befinden sich ein oder mehrere Zellentrakte, in denen die Gefangenen untergebracht sind. Die Fenster der Zellen sind im geschlossenen Vollzug vergittert, im offenen Vollzug moglicherweise unvergittert. In der Regel sind die Insassen in Einzelhaftraumen untergebracht; siehe auch Strafkolonie . Die gebrauchlichsten Bauformen von Gefangnissen sind die Kammbauweise und Kreuzbauweise . Diese Bauformen eignen sich besonders zur Trennung von unterschiedlichen Gefangenen, zum Beispiel von Untersuchungs- und Strafhaftlingen .

Innenansicht des historischen Presidio Modelo auf der kubanischen Isla de la Juventud

Hervorzuheben ist das Panopticon - oder Bentham -Design, welches Ende des 18. Jahrhunderts in England entworfen wurde. Hauptbestandteil dieser Idee war, dass alle Zellen kreisformig angeordnet sind und dass jede Zelle von einem zentralen Punkt einsehbar ist (siehe Abbildung). So kann eine geringe Zahl von Justizvollzugsbeamten eine moglichst große Zahl von Insassen beaufsichtigen. Die Gefangenen bekommen so das Gefuhl, standig kontrolliert zu werden ? weil sich der Beaufsichtigende nur umzudrehen braucht, um eine andere Person zu beobachten. Das Verhaltnis zwischen effektiv ausgeubter Kontrolle und Selbstkontrolle der Haftlinge ist besonders gunstig.

Diese Bauweise, obwohl eigentlich fur das Beaufsichtigen von Fabrikarbeitern entworfen, hatte 1811 zum ersten Mal in einem Gefangnisbau verwendet werden sollen. Das Projekt wurde abgebrochen, aber die Panopticon-Idee beeinflusste einige Gefangnisbauten der viktorianischen Zeit. Eine Abwandlung des Prinzips bestand darin, dass von einem zentralen Punkt aus alle sternformig verlaufenden Korridore eingesehen werden konnen.

Das Pentonville-Gefangnis in London zeigt die Merkmale eines Panopticon-Baus.

Eine Sonderbauform war das Karussellgefangnis , wo ein Zugang abwechselnd zu mehreren Zellen fuhrte.

In modernen, mit Bewegungsmeldern und Uberwachungskameras ausgestatteten Justizvollzugsanstalten spielen diese direkten optischen Kontrollmoglichkeiten nur noch eine untergeordnete Rolle. Seit Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes im Jahr 1977 wird in Deutschland die bauliche Unterteilung einer Anstalt in einzelne abgeschlossene Abteilungen als sinnvoller angesehen, da dadurch die raumliche Trennung und die differenzierte Behandlung der unterschiedlichen Gefangenengruppen besser ermoglicht wird.

Die Geschichte der Gefangnisarchitektur wurde auch aus kunsthistorischer Sicht beschrieben. [27]

Eine Sonderform des Gefangnisses stellen Gefangnisschiffe dar. Diese existieren oder existierten vorrangig in Großbritannien und den USA. Sie konnen entweder fest vertaut in einem Hafen oder bis zu mehrere Kilometer vor den Kusten des jeweiligen Landes liegen. Gefangnisschiffe werden heute von einigen Staaten als kostengunstige Alternative angesehen, um uberbelegte Gefangnisse zu entlasten. Sie werden nach militarischen Standards gebaut und weisen beispielsweise besonders stabile Stahlwande im gesamten Schiff auf. Zudem gelten im Unterschied zu herkommlichen Gefangnissen besondere Regelungen, da beispielsweise Brande oder Aufstande verheerende Konsequenzen haben konnen.

Gefangnisinnenhof in Tongern
Unterricht durch andere Gefangene in Kenia

Gefangnisse dienen ? neben der Untersuchungshaft, verschiedenen Arten von Zivilhaft, Ordnungshaft sowie Abschiebehaft ? dem Vollzug der Freiheitsstrafe : Haftlinge durfen das Gefangnisgebaude nicht verlassen, ihre Bewegungs freiheit ist eingeschrankt. Das heißt, ein Aufenthalt im Gefangnis ist kein Verzicht auf (bescheidenen) Komfort , sondern der Zwang, sich fur eine bestimmte Zeit im Gefangnisgebaude aufzuhalten. Innerhalb des Gefangnisses unterliegt der Gefangene der sogenannten Platzgebundenheit: Er hat sich bezuglich seines Aufenthaltsortes an die Weisungen der Bediensteten zu halten.

Je nach Land und je nach individuellen Restriktionen ist es ublich, dass Haftlinge die Gelegenheit erhalten, in ihrer Freizeit Spiel und Sport zu betreiben. Fernseher in den Haftraumen sind mittlerweile die Regel, soweit sich der Gefangene die Anschaffung leisten kann. Die wenigsten Gefangenen haben Zugang zu Computern oder dem Internet. Ob Haftlingen der Zugang zum Internet erlaubt werden sollte (und in welchem Maße), wird immer wieder diskutiert, da dies zur Resozialisierung beitragen konne. Gleichzeitig bestehen Bedenken, dass uber das Internet kriminelle Aktivitaten stattfinden konnten und ein Internetzugang nicht mit der Idee der Freiheitsstrafe zu vereinbaren ist. [28] In Berliner Rechtsausschuss wurde 2016 der Antrag fur das Pilotprojekt ?Resozialisierung durch Digitalisierung“ gestellt. [29] Am 18. Januar 2017 entschied der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte (EGMR), dass die Verweigerung von Online-Informationen zu Bildungszwecken einen Verstoß gegen die Informationsfreiheit darstellt. [30] Ausloser dafur war die Klage eines litauischen Gefangenen, der sich im Internet uber Weiterbildungsmoglichkeiten informieren wollte, dies war ihm jedoch verwehrt worden. Einen allgemeinen Anspruch auf Internetzugang konnten Gefangnisinsassen laut EGMR jedoch nicht aus dem Urteil ableiten.

Der Bezug von Zeitungen und Zeitschriften ist erlaubt (§ 68 StVollZG). Des Weiteren gibt es Gefangnisbuchereien und andere Moglichkeiten zum Zeitvertreib.

In einigen Landern, wie z. B. Osterreich, gibt es fur die Gefangenen im geschlossenen Strafvollzug die Moglichkeit, ihren Lebenspartner in privater Atmosphare zu treffen.

Zwar ist das Zuchthaus inzwischen abgeschafft, wo die Haftlinge mit Zwangsmitteln zur harten korperlichen Arbeit (z. B. Steinbrucharbeiten, Torfstechen) angehalten wurden; die Gefangenen sind aber sehr wohl zur Arbeit verpflichtet (Deutschland: § 41 Strafvollzugsgesetz ): Arbeit ist ein zentrales Element des modernen Behandlungsvollzugs. In Deutschland gilt dies, sobald sich der Gefangene in Strafhaft befindet. Arbeitsverweigerung wird deshalb disziplinarisch bestraft. Jugendliche Gefangene sind aus erzieherischen Grunden grundsatzlich zur Arbeit verpflichtet. Viele Gefangene arbeiten in anstaltseigenen Betrieben wie der Wascherei , in der Schneiderei, in Werkstatten auf dem Gefangnisgelande, als Reiniger , in der Backerei oder in der Kuche der Einrichtung, um Geld zu verdienen. Nach JVollzGB kann der Gefangene uber einen Teil seines Lohnes (in Deutschland 3/7, das sogenannte Hausgeld ) frei verfugen (zum Beispiel fur Einkaufe im Gefangnis kiosk , fur Zigaretten etwa), ein anderer Teil (in Deutschland 4/7, Uberbruckungsgeld ) kann als Rucklage fur die Zeit nach der Entlassung dienen, aber auch in einem gewissen Rahmen zur Schuldentilgung herangezogen werden. Sondergeld kann von Außenstehenden bis zu einer gewissen Hohe und mit Verwendungseinschrankungen fur den Gefangenen eingezahlt werden. Ahnliche Regelungen gelten in Osterreich und der Schweiz .

Innentur ( Tongern in Belgien)

Das Arbeitsentgelt wird nach der Leistung des Gefangenen und der Art der Arbeit entsprechend der Strafvollzugsvergutungsordnung in funf Stufen gewahrt. Der durchschnittliche Stundenverdienst eines Gefangenen lag 2005 bei ungefahr 1,35 €.

Ein ublicher Tagesablauf sieht etwa wie folgt aus:

  • 6:00 Uhr: Wecken und Aufschluss, Ausgabe der Fruhstuckskost
  • 7:00 Uhr: Ausrucken zur Arbeit, Arbeit nach Anordnung
  • 12:00 Uhr: Mittagessen, danach weitere Arbeit
  • 16:00 Uhr: Freizeit ( Hofgang , Sport- und Freizeitgruppen, Umschluss )
  • 18:00 Uhr: Abendessen
  • 21:00 Uhr: Einschluss ( Gefangnissprache : Pop Shop )

Dieser Tagesablauf kann von Anstalt zu Anstalt variieren (zum Beispiel spaterer Aufschluss und/oder Einschluss bereits um 16:00 Uhr).

Die Ablaufe im Gefangnis sind hoch standardisiert und burokratisch festgelegt. Die Gefangenen mussen beispielsweise auf einem Laufzettel einen Antrag stellen, wenn sie innerhalb des Gefangnisses das Stockwerk verlassen wollen. Anliegen mussen schriftlich in Form eines Rapportzettels beantragt werden. In der JVA Mannheim etwa fallen fur rund 900 Gefangene 100.000 Laufzettel und 150.000 Rapportzettel an.

Juristische Einspruchsmoglichkeiten gestalten sich fur Gefangene oftmals schwierig. So werden mitunter erfochtene Urteile in Strafvollzugssachen zugunsten eines Gefangenen von Gefangnisleitungen ignoriert, was beispielsweise in Bayern mehrfach vom Bundesverfassungsgericht gerugt wurde. Da dies keine Einzelfalle sind, sprechen Kriminologen von ?renitenten Strafvollzugsbehorden“.

Anmerkung: Zu grundsatzlichen Informationen uber den Ablauf einer Gefangnisstrafe von der Aufnahme bis zur Entlassung siehe Strafvollzug .

Ein US Marshal des JPATS wahrend eines Gefangenentransportes per Flugzeug

Gefangnisse sind nicht nur von der Außenwelt abgeschirmte Anstalten, sondern auch Gefangenenlager, Gefangnisinseln, Fahrzeuge, z. B. Flugzeuge und Gefangnisschiffe , die fur Gefangenentransporte verwendet werden. Haftzellen gibt es auch in vielen Gerichten und Polizei -Stationen der Welt.

Haftzelle der deutschen Polizei
Sammelzellen im Signal-Iduna-Park in Dortmund. Fur jeden Fanblock gibt es separate Zellen.

In Deutschland gibt es offene, geschlossene und halboffene Strafanstalten. Bei den auch einer breiten Offentlichkeit bekannten Gefangnissen handelt es sich zumeist um Anstalten des geschlossenen Vollzugs. Die in besonders gesicherten Gefangnissen mit baulicher Abgrenzung zur Außenwelt eingewiesenen Gefangenen befinden sich in der Regel rund um die Uhr in der Einrichtung. In der Halbgefangenschaft, dem offenen Vollzug, ist es dem Gefangenen dagegen erlaubt, tagsuber die Einrichtung zu verlassen, um einer geregelten Arbeit nachzugehen. Fur den offenen Vollzug kommen nur diejenigen Gefangenen in Betracht, die den besonderen Anforderungen dieser Haftart genugen.

Die deutschen Strafvollzugsgesetz(e) sehen eine Trennung von Erwachsenen und Jugendlichen , Frauen und Mannern sowie Strafgefangenen und Untersuchungsgefangenen bzw. Sicherungsverwahrten vor, zum Teil auch daruber hinausgehende Differenzierungen. Eine andere wichtige Einteilung richtet sich nach der Straflange. Fur Tater, die Sexual- oder andere Gewaltdelikte begangen haben, gibt es Sozialtherapeutische Anstalten . Hier werden in einem therapeutischen Setting wesentlich intensivere und vielseitigere Behandlungsangebote als im normalen Strafvollzug zur Verfugung gestellt: Gruppen- und Einzelpsychotherapie, deliktorientierte Gruppen, soziales Lernen in Wohngruppen, kreatives Arbeiten sowie schulische Liftung und gegebenenfalls berufliche Bildung sollen entsprechend motivierte Gefangene in die Lage versetzen, ihre Probleme intensiv zu bearbeiten, um weiteren Delikten vorzubeugen.

Psychisch kranke oder suchtkranke Straftater werden unter bestimmten Umstanden im Maßregelvollzug untergebracht.

Mittlerweile gibt es in vielen Bundeslandern auch spezielle Stationen oder Wohngruppen fur die wachsende Zahl alterer Strafgefangene (JVA Singen, JVA Detmold, JVA Schwalmstadt, JVA Waldheim). [31]

Polizeigefangnisse deutscher Polizeien sind in der Regel nur eine Zwischenstation, bis die Gefangenen dem Haftrichter oder sonstigen Behorden vorgefuhrt bzw. einer JVA oder einer geschlossenen Einrichtung zugefuhrt werden.

Eine Besonderheit ist die Gefangenensammelstelle ( GeS oder Gesa ). Die GeS wird eingerichtet, wenn zu erwarten ist, dass regulare Haftplatze nicht mehr ausreichen. Dies ist z. B. der Fall bei Groß veranstaltungen , Groß demonstrationen oder Demonstrationen mit hohem Storeranteil . Dabei handelt es sich meistens um spezielle Raumlichkeiten wie in Stadien , Container, Busse oder notfalls um einen abgesicherten Sammelplatz im Freien ( Einkesselung ).

Historische Gefangnistypen

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Arbeitslager , Korrektionsanstalt , auch Detentionsanstalt oder Besserungsanstalt genannt, Festungshaft , Gefangnisinsel , Gefangnisschiff , Hexenturm , Hungerturm , Karzer , Kerker , Konzentrationslager , Schuldturm , Strafgefangenenlager in der Zeit des Nationalsozialismus (eine KZ-Form), Zuchthaus .

Fiktive Gefangnisse

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In Film- und Freizeitkultur haben sich viele fiktive Gefangnisse etabliert. Dazu zahlen das Frauengefangnis Litchfield aus der Kultserie Orange is the New Black , Askaban aus der Buchreihe Harry Potter und der von Alcatraz inspirierte Escape Room Balecatraz.

Bekannte Gefangnisse

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Deutschland

Osterreich

Schweiz

Frankreich

England

Nordirland

Vereinigte Staaten

Weltweit

Geheime Gefangnisse

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Geheime Gefangnisse ( englisch ?Black jails‘) sind vor der Offentlichkeit geheimgehaltene Gefangnisse, die von staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen betrieben werden. Diese Gefangnisse beherbergen meist nur wenige Gefangene uber wenige Monate.

  • Im November 2009 wurde bekannt, dass es in China geheime Gefangnisse gibt, in denen chinesische Lokal- und Provinzbehorden Menschen einsperren, um sie daran zu hindern, eine Petition einzureichen. [35]
  • Im Verlauf des Kriegs gegen den Terror entstanden sogenannte Black sites , vom US-Militar betriebene geheime Gefangnisse außerhalb der Vereinigten Staaten.

Statistik: Inhaftierte und Dauer

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Anzahl der Gefangenen pro 100.000 Einwohner
Land Anzahl
Vereinigte Staaten 751 [36]
Russland 713
Turkmenistan 534 [37] (2009)
Belize 487
Kuba 487 ( 2003 )
Amerikanisch-Samoa (zu USA ) 446 (2004)
Belarus 426
Puerto Rico (zu USA ) 356
Ukraine 356
Singapur 350
Kasachstan 348 [38] (2009)
Sudafrika 335
Estland 333
Franzosisch-Guayana 315
Lettland 292
Vereinigte Arabische Emirate 288 (2004)
Mongolei 269
Taiwan 259
Thailand 256
Chile 240
Litauen 240
Polen 234 [39]
Libyen 217 [40]
Iran 212 [41]
Israel 209
Mexiko 196
Brasilien 191
Neuseeland 186
Tschechische Republik 185
Luxemburg 167
Rumanien 164
Vereinigtes Konigreich 148 [42]
Spanien 145
Australien 126
Portugal 121
Volksrepublik China 119 [43]
Kanada 107
Osterreich 105
Serbien 104
Italien 104
Deutschland 91 (2008) [44]
Belgien 91
Turkei 91
Griechenland 90
Frankreich 85 [45]
Schweiz 83
Niederlande 73 [46]
Kiribati 72
Irland 72 [47]
Schweden 64
Danemark 61
Pakistan 57
Syrien 58 (2004)
Japan 37
Indien 30 (2004)
Nigeria 30
Island 29
Faroer 15

Am Stichtag des 30. September 2019 waren in Deutschland 63.851 Personen (davon 3827 weiblich) in den knapp 180 [48] Justizvollzugsanstalten inhaftiert. Hiervon wurde an 13.050 Personen (davon 727 weiblich) die Untersuchungshaft vollzogen. 3536 Personen (davon 148 weiblich) verbußten eine Jugendstrafe . 45.244 verbußten eine Freiheitsstrafe (davon 2856 weiblich) ? darunter 4616 Personen (davon 437 weiblich) eine Ersatzfreiheitsstrafe . Uber 574 Personen (davon 1 weiblich) war die Sicherungsverwahrung verhangt, 122 Personen (davon 6 weiblich) befanden sich in Abschiebehaft . [49]

Wahrend in den 1990er Jahren ein deutlicher Anstieg der Freiheitsstrafen und damit auch der Gefangenenzahlen zu verzeichnen war, sind diese seit Mitte der 2000er Jahre deutlich rucklaufig (mit Ausnahme der Ersatzfreiheitsstrafe). [50]

Rund die Halfte aller Freiheitsstrafen in Deutschland dauert weniger als ein Jahr. Rund 11 % der Inhaftierten haben eine Haftzeit von mehr als 5 Jahren. [51]

Die nebenstehende Tabelle basiert auf der Publikation World Prison Population List (seventh edition), [52] die vom ?Internationalen Zentrum fur Gefangnisstudien“ (International Centre for Prison Studies) des King’s College in London herausgegeben wurde. Die Zahlen stammen aus dem Zeitraum von 2005 bis 2007. Sofern Werte davon abweichen oder einer anderen Quelle entnommen sind, ist dies gekennzeichnet. Laut der angegebenen Publikation liegt der weltweite Durchschnittswert knapp unter 148 Inhaftierten pro 100.000 Staatsangehorigen.

Im Jahr 2021 lebten weltweit etwa 11 Millionen Menschen in Gefangnissen, davon etwa 500.000 in der Europaischen Union . Dabei ist der Anteil der Personen, die innerhalb eines Landes inhaftiert sind, je nach Land sehr unterschiedlich. Es gibt keinen Staat, in der er hoher ist als in den USA , wo 600?700 Strafgefangene je 100.000 Einwohner ublich sind. [53] Die Strafstatistik des Europarates veroffentlichte fur 2018 eine Gesamtgefangenenrate von 102,5 Gefangenen pro 100.000 Einwohner. Die Zahl der in Europa Inhaftierten ist insgesamt rucklaufig. [54] [55]

Im europaischen Vergleich hatte Deutschland 2021 mit einer Gefangenenrate von 77,5 je 100.000 Einwohner, eine etwas geringere Gefangnispopulation als der europaische Durchschnitt. [55] Im Jahr 2023 waren in Deutschland noch rund 40.000 Menschen in den insgesamt 172 Strafanstalten inhaftiert. Etwa einer von sieben Verurteilten erhalt eine Haftstrafe, Geldstrafen werden deutlich haufiger verhangt. Im Jahr 2021 kam es bundesweit insgesamt zu 90.900 Verurteilungen, die eine Freiheitsstrafe oder Strafarrest zur Folge hatten. Tendenziell ist die Gefangnispopulation rucklaufig. [56] Noch funf Jahre zuvor befanden sich, am 31. Marz 2017, deutschlandweit 51 643 Personen im Strafvollzug (48 609 Manner und 3034 Frauen), davon 8273 im offenen Vollzug (7668 Manner und 605 Frauen) und 43 370 im geschlossenen Vollzug (40 941 Manner und 2429 Frauen). Neben 3889 Personen, die zu einer Jugendstrafe verurteilt waren, und 561 Personen in Sicherungsverwahrung gliedern sich die restlichen 47 193 Gefangenen wie folgt: 31 540 Personen waren zu maximal 2 Jahren Strafe verurteilt, 10 244 zu mehr als 2 bis maximal 5 Jahren, 3578 zu mehr als 5 bis maximal 15 Jahren und 1831 zu lebenslanger Freiheitsstrafe . [57] [58] [59] Pro Jahr betragen die durch den Strafvollzug entstehenden Kosten geschatzte drei bis vier Milliarden Euro. [60]

Gefangnisse werden haufig unter humanitaren Gesichtspunkten kritisiert, so ergab eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen , dass 25 Prozent der befragten erwachsenen Haftlinge mindestens einmal im Monat Opfer von Gewalt durch Mithaftlinge werden. [61] Immer wieder stellen Kritiker fest, dass sich vor allem in großen Gefangnissen paradoxerweise rechtsfreie Raume bilden, in denen Gewalt, Vergewaltigungen, Drogenhandel und Diebstahl an der Tagesordnung sind. [62]

In Gefangnissen ist die Wahrscheinlichkeit, sich mit Infektionskrankheiten wie Hepatitis oder HIV zu infizieren, hoher als in Freiheit (u. a. durch Tausch von Heroin-Spritzen, Tatowierungen, Piercing, …). [63] Etwa jeder sechste Haftling in Deutschland hat Hepatitis C , jeder hundertste hat HIV . [64] Die medizinische Versorgung in deutschen Gefangnissen schwankt von Bundesland zu Bundesland: So bekamen in bayrischen Justizvollzugsanstalten 2015 nur 45 Prozent der Gefangenen, die an einer Suchterkrankung litten, eine Substitutionsbehandlung (z. B. mit Methadon ). [65] 2016 kam es zu einem Urteil des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte gegen die schwabische JVA Kaisheim: Hier war einem Mann, der seit uber 40 Jahren heroinabhangig war, eine Substitutionstherapie mit Methadon vom Anstaltsarzt verweigert worden. Der EGMR wertete dies als Menschenrechtsverletzung. [66]

Auch das System Gefangnis als solches sieht sich immer wieder dem Vorwurf ausgesetzt, ineffizient und zu teuer zu sein und seinem Auftrag, Tater zu resozialisieren und wieder in die Gesellschaft zu integrieren, nicht gerecht zu werden. In Deutschland liegen die Kosten pro Haftling bei jahrlich 35.770 Euro (Stand 2003). [67]

In ihrem 1939 erschienenen Buch ?Punishment and Social Structure“ unterzogen Georg Rusche und Otto Kirchheimer Gefangnisse einer marxistischen Kritik; fur sie stellen Strafvollzug und Haft eine Form der Herrschaft von einer Klasse uber eine andere dar. Prominent ist die Analyse des franzosischen Philosophen Michel Foucault , der in ? Uberwachen und Strafen “ nicht nur die Ineffizienz von Gefangnissen thematisiert, sondern auch auf ihre Wirkung auf Machtstrukturen innerhalb der Gesellschaft hinweist. Foucault war auch Mitglied der Groupe d’information sur les prisons, G.I.P. (Gruppe Gefangnisinformation), die sich dafur einsetzte, die Zustande in franzosischen Gefangnissen offentlich zu machen. Besonders in den 1970er Jahren wurde von Seiten linker Aktivisten auch die Abschaffung von Gefangnissen gefordert. Die Organisation Critical Resistance, die von der Burgerrechtlerin Angela Davis mitgegrundet wurde, setzt sich vor allem fur die Rechte von Haftlingen in den Vereinigten Staaten ein und pragte den Begriff des ?prison industrial complex“ (in Anlehnung an den Militarisch-industriellen Komplex ). [68] In Deutschland engagiert sich die Initiative ?Entknastung“ gegen Missstande in Gefangnissen und veranstaltet Konferenzen uber Gefangnis-Kritik. [69]

Eine haufig geaußerte Kritik lautet, dass es Menschen, die wegen vergleichsweise harmloser Delikte in Haft kommen, erst im Gefangnis wirklich in Kontakt mit dem kriminellen Milieu kommen: ?Besonders junge Menschen werden oft im Gefangnis erst zu Verbrechern gemacht ? und somit zu einem noch großeren Problem fur die Gesellschaft“, [70] so der Jurist und Strafvollzugs-Experte Bernd Maelicke . Zudem erschwert es das soziale Stigmata der Haftstrafe vielen Entlassenen, anschließend wieder in eine geregelte, zivile Existenz zuruckzufinden. Maelicke kritisiert, dass Verurteilte nach ihrer Haftentlassung oft wieder in dieselben sozialen Strukturen geraten, die sie erst ins Gefangnis gebracht hatten: ?… der Ernstfall fur die Resozialisierung ist die Zeit nach der Entlassung“. [62] Laut einer Studie des Bundesjustizministeriums von 2014 werden durchschnittlich 34 Prozent aller entlassenen Strafgefangenen innerhalb von drei Jahren nach der Verurteilung oder Entlassung erneut straffallig, innerhalb von sechs Jahren liegt die Ruckfall-Quote bei 44 Prozent, nach Jugendstrafe wesentlich hoher. [71] Es besteht auch ein Zusammenhang zwischen Gefangnis und Armut: Wer fur eine begangene Straftat seine Geldstrafe nicht zahlen kann, kann durch die Ersatzfreiheitsstrafe stattdessen mit Haft bestraft werden. [72] Der Journalist Martin Klingst bezeichnete Gefangnisse als ?Schulen des Verbrechens“. [73] Der Kriminalsoziologe Edwin M. Lemert pragte den Begriff der ? Sekundaren Devianz “: Laut diesem werden Delinquenten durch Strafmaßnahmen in die Rolle des Kriminellen gedrangt, da sich ihr Selbstbild durch die Erfahrungen des Strafvollzugs in dieser Weise verandert.

In dem 2016 veroffentlichten Buch Die Schwere der Schuld stellt der ehemalige Gefangnisdirektor Thomas Galli die Sinnhaftigkeit von Strafvollzugsanstalten in Frage (vgl. Abolitionismus ). Er vertritt darin die Ansicht, dass Haftstrafen Kriminelle noch gefahrlicher machen konnen und dass viele Gefangnisse geschlossen werden und stattdessen andere Strafmaßnahmen wie gemeinnutzige Arbeit angewendet werden sollten. Dadurch gebe es mehr Mittel und Personal, um sich um die wirklich gefahrlichen Straftater zu kummern. [74] [75] Gemeinsam mit anderen Praktikern und Wissenschaftlern veroffentlichte er 2019 ein ?Manifest zur Abschaffung von Strafanstalten und anderen Gefangnissen“. [76] [77]

Besonders haufig wird das Gefangnissystem der Vereinigten Staaten kritisiert: Die USA haben weltweit die meisten Gefangnis-Insassen im Verhaltnis zur Bevolkerung, was zum Teil auf die Privatisierung vieler Gefangnisse zuruckgefuhrt wird. Die US-Regierung unter Barack Obama hat 2016 beschlossen, die privaten Gefangnisse nach und nach zu schließen. [78] Zudem wurden die Gefangnisse den Rassismus von Sicherheits-Behorden und Gerichten widerspiegeln, da ein uberproportionaler Anteil der Insassen Afroamerikaner und Hispanos sind.

Kulturelle Rezeption

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Gefangnisse faszinieren Literaten, Kunstler und Filmschaffende schon lange, zum einen wegen des dramatischen und dusteren Schauplatzes Gefangnis an sich, zum anderen wegen der individuellen Schicksale, die sich hier abspielen. Alexandre Dumas schilderte 1844 in Der Graf von Monte Christo , wie ein Unschuldiger in der Festung Chateau d’If vor der franzosischen Kuste inhaftiert wird. Ein anderes beruhmt-beruchtigtes Gefangnis, das Londoner Newgate-Gefangnis , spielt in mehreren Romanen eine wichtige Rolle, unter anderem in Daniel Defoes Gluck und Ungluck der beruhmten Moll Flanders (1722), in Charles Dickens Werken Oliver Twist (1839), Barnaby Rudge (1841) und Große Erwartungen (1861) und in Michael Crichtons Roman The Great Train Robbery (1975). Franz Kafka beschrieb 1919 in In der Strafkolonie ein absurd-grausames Gefangenenlager auf einer Insel.

Der Rundgang der Gefangenen (1889) von Vincent van Gogh

Das Londoner Fleet-Gefangnis diente nicht nur Charles Dickens als einer der Schauplatze von Die Pickwickier (1837), sondern wurde 1735 auch von William Hogarth in seiner Kupferstichserie A Rake’s Progress dargestellt. Es war wiederum Newgate, das Gustave Dore als Vorlage fur seinen Kupferstich des dortigen Gefangnishofes diente [79] , der Vincent van Gogh 1889 zu seinem Gemalde Der Rundgang der Gefangenen inspirierte.

Literarisch wurden und werden Gefangniserfahrungen besonders in der Gefangenenliteratur bearbeitet: Dazu zahlen Werke, die ihre Verfasser wahrend einer Inhaftierung verfasst haben, etwa Der Archipel Gulag (1974) von Alexander Solschenizyn oder Fjodor Michailowitsch Dostojewskis Aufzeichnungen aus einem Totenhaus (1861). Andererseits zahlen zur Gefangenenliteratur auch Werke, die zwar im Gefangnis entstanden sind, aber nicht von ihnen handeln (z. B. Don Quijote ).

Besonders im Film sind Gefangnisse ein beliebtes Sujet (siehe Gefangnisfilm ), etwa in Die Verurteilten oder Der Unbeugsame . Allein uber die Gefangnis-Insel Alcatraz gibt es mehrere Filme. Diverse Bucher, die in Gefangnissen spielen, wurden spater erfolgreich verfilmt (z. B. Papillon oder The Green Mile ). Mehrere Fernsehserien spielen in Gefangnissen, zum Beispiel Orange Is The New Black , Prison Break oder Hinter Gittern ? Der Frauenknast .

Viele Pop- und Rock-Songs beschaftigen sich aus unterschiedlichsten Perspektiven mit Gefangnissen: Elvis Presley besang in seinem Millionen-Hit Jailhouse Rock eine fiktive Band in einem Gefangnis, sowohl Thin Lizzy als auch AC/DC veroffentlichten jeweils eine erfolgreiche Single namens Jailbreak . Der von Bob Dylan geschriebene und von The Band veroffentlichte Song I Shall Be Released schildert die Hoffnung eines Haftlings auf seine Freiheit. Spater schrieb Dylan den Song Hurricane uber den zu Unrecht inhaftierten Rubin Carter . Sam Cooke hatte 1960 mit seinem Song Chain Gang einen Hit: Darin beschrieb er das Phanomen der Chain Gangs , Haftlinge, die aneinandergekettet in der Offentlichkeit Arbeiten wie Straßenbau verrichten mussten. Johnny Cash erregte in den 60er Jahren großes Aufsehen mit einigen Live-Konzerten in amerikanischen Haft-Anstalten, bei denen das Publikum in erster Linie aus den Haftlingen und Aufsehern bestand. Dokumentiert wurden diese Konzerte in den sehr erfolgreichen Live-Alben At Folsom Prison und At San Quentin . Auch Metallica nutzten das San Quentin State Prison als Kulisse und nahmen dort das Musik-Video fur den Song St. Anger auf. Im Hip-Hop, unter anderem im Gangster Rap , spielen Gefangnisse und Haft-Strafen immer wieder eine Rolle, etwa in Black Steel In The Hour Of Chaos von Public Enemy , One Love von Nas oder Murder Was The Case von Snoop Dogg .

Der erste Teil der Computerspiel-Reihe Gothic (die auf einem gleichnamigen Comic basiert) spielt in einer Fantasy-Welt, in der Straflinge in ein riesiges Freiluft-Gefangnis verbannt werden, das durch eine magische Barriere von der Außenwelt getrennt ist. Vor allem in Fantasy- Rollenspielen sind Gefangnisse bzw. Verliese (dungeons) ein allgegenwartiges Szenario (etwa in Dungeons & Dragons ).

Die osthessische Justizvollzugsanstalt Hunfeld ist das erste teilprivatisierte Gefangnis in der Bundesrepublik Deutschland. Als Aufseher sind dort ausschließlich Beamte tatig, da nur sie berechtigt sind, gegenuber den Gefangenen notfalls ?unmittelbaren Zwang“ auszuuben. In diesem Sinne teilprivatisiert ist auch die JVA Buren , die inzwischen als Abschiebungshaftanstalt dem Innenministerium unterstellt wurde.

Das Vereinigte Konigreich veranschlagte im Jahr 2018 etwa 35.000 Pfund Sterling (39.130 Euro) an Kosten fur jeden Gefangenem pro Jahr. Um die Kosten zu senken, schloss der Staat mit Nationen, aus denen relevante Mengen an verurteilten Straftatern in Großbritannien stammten, Vertrage ab, nach denen die Briten Haftanstalten in diesen Landern finanzierten und dafur die Gefangenen aus den eigenen Gefangnissen in den Gefangnissen ihrer jeweiligen Heimatlander ihre Strafen verbußen. Solche Vertrage hatte das Konigreich 2018 mit Albanien , Jamaika , Libyen , Nigeria , und Ruanda geschlossen. Im Fall Nigerias wurden so etwa 700.000 Pfund Sterling fur einen Gefangnistrakt mit 112 Betten veranschlagt. [80]

Dokumentarfilme

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  • Gotteszell ? Ein Frauengefangnis , Deutschland 2001, Regie: Helga Reidemeister . Beschreibung (PDF; 61 kB).
  • Ne me liberez pas, je m’en charge , englisch My Greatest Escape , Frankreich 2009, Regie: Fabienne Godet . Ne me liberez pas, je m’en charge ( Memento vom 26. Juni 2012 im Internet Archive ).
Commons : Gefangnisse  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Gefangnis  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Zur speziellen Funktion von Arbeitshausern im 19. und 20. Jahrhundert vgl. Wolfgang Ayaß : Das Arbeitshaus Breitenau. Bettler, Landstreicher, Prostituierte, Zuhalter und Fursorgeempfanger in der Korrektions- und Landarmenanstalt Breitenau (1874?1949). Kassel 1992.
  2. Deutsches Rechtsworterbuch, Lemma ?Buttelei‘
  3. Christoph Ernst Steinbach : Vollstandiges Deutsches Worter-Buch . Bd. 1, A?L, Breslau 1734, S. 234. Volltext in der Google-Buchsuche
  4. Adelung, Grammatisch-kritisches Worterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1281
  5. a b Benjamin F. Bragger: Freiheitsentzug: Gestern ? heute ? morgen. (PDF) In: avenirsocial.ch. Avenirsocial, abgerufen am 27. Dezember 2016 .
  6. a b Das Gefangnis in Antike und Mittelalter. In: knast.net. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 27. Dezember 2016 ; abgerufen am 27. Dezember 2016 .
  7. Apostelgeschichte 24,23-27  EU
  8. Eusebius von Casarea († um 340): Kirchengeschichte (Historia Ecclesiastica) .
  9. a b c Hinter Schloss und Riegel ? Gefangnisse in Mainz. In: regionalgeschichte.net. Abgerufen am 27. Dezember 2016 .
  10. Kriminalstrafen im 15. und 16. Jahrhundert. In: knast.net. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 27. Dezember 2016 ; abgerufen am 27. Dezember 2016 .
  11. Das Amsterdamer Zuchthaus von 1596. In: knast.net. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 27. Dezember 2016 ; abgerufen am 27. Dezember 2016 .
  12. a b c d Barbel Heidenreich, Andrea Bohnke: Gefangnis: Geschichte der Haftstrafe ? Verbrechen ? Gesellschaft . 8. November 2016 ( planet-wissen.de [abgerufen am 27. Dezember 2016]).
  13. a b Aufschwung des Gefangnisses im 16. Jahrhundert. In: knast.net. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 27. Dezember 2016 ; abgerufen am 27. Dezember 2016 .
  14. Michael Kilchling: Vorlesung Strafvollzugsrecht: Historische Entwicklung des Gefangnisses und der Freiheitsstrafe. (PDF) In: mpicc.de. Max Planck-Institut fur auslandisches und internationales Strafrecht, archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 28. Dezember 2016 ; abgerufen am 27. Dezember 2016 .
  15. John Howard (1726?1791). In: knast.net. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 27. Dezember 2016 ; abgerufen am 27. Dezember 2016 .
  16. Michael Kilchling: Vorlesung Strafvollzugsrecht: Historische Entwicklung des Gefangnisses und der Freiheitsstrafe. (PDF) In: mpicc.de. Max Planck-Institut fur auslandisches und internationales Strafrecht, archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 28. Dezember 2016 ; abgerufen am 27. Dezember 2016 .
  17. Timeline | Eastern State Penitentiary. In: easternstate.org. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 27. Dezember 2016 ; abgerufen am 27. Dezember 2016 (englisch).
  18. a b Reformen im 19. Jahrhundert. In: knast.net. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 27. Dezember 2016 ; abgerufen am 27. Dezember 2016 .
  19. Michel Foucault: Uberwachen und Strafen. Die Geburt des Gefangnisses . 1. Auflage. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1977, S.   14 .
  20. Michel Foucault: Uberwachen und Strafen. Die Geburt des Gefangnisses . 1. Auflage. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1977, S.   16 .
  21. Das Reichsstrafgesetzbuch von 1871. In: knast.net. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 27. Dezember 2016 ; abgerufen am 27. Dezember 2016 .
  22. Michael Kilchling: Vorlesung zum Strafvollzugsrecht: Historische Entwicklung des Gefangnisses und der Freiheitsstrafe. (PDF) In: mpicc.de. Max Planck-Institut fur auslandisches und internationales Strafrecht, archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 28. Dezember 2016 ; abgerufen am 27. Dezember 2016 .
  23. Strafvollzug wahrend des Dritten Reiches. In: knast.net. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 27. Dezember 2016 ; abgerufen am 27. Dezember 2016 .
  24. StVollzG ? Einzelnorm. In: gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 27. Dezember 2016 .
  25. Das Strafvollzugsgesetz von 1976. In: knast.net. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 27. Dezember 2016 ; abgerufen am 27. Dezember 2016 .
  26. Moderne Tendenzen im Strafvollzug. In: knast.net. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 27. Dezember 2016 ; abgerufen am 27. Dezember 2016 .
  27. Andreas Bienert : Gefangnis als Bedeutungstrager : ikonologische Studie zur Geschichte der Strafarchitektur (=  Europaische Hochschulschriften / Reihe 37 / Architektur . Band   20 ). Lang, Frankfurt am Main ; Berlin ; Bern ; New York ; Paris ; Wien 1996, ISBN 978-3-631-30581-2 .
  28. Internet im Gefangnis ? ein Menschenrecht? In: heise online . Abgerufen am 18. Januar 2017 .
  29. Pilotprojekt in Berlin: Ein bisschen Netz im Knast. In: Spiegel Online . Abgerufen am 18. Januar 2017 .
  30. Informationsfreiheit: Litauer darf im Gefangnis das Internet nutzen . In: sueddeutsche.de . ISSN   0174-4917 ( Online [abgerufen am 18. Januar 2017]).
  31. Fachtag "Altern im Strafvollzug" in Berlin. 2016, abgerufen am 15. Februar 2018 . Zu den besonderen Bedarfen alterer Inhaftierter siehe auch: Liane Meyer : Strafvollzug und demografischer Wandel. Herausforderungen fur die Gesundheitssicherung alterer Menschen in Haftanstalten. Beltz Juventa, Weinheim und Basel 2021, ISBN 978-3-7799-6762-0 .
  32. Netzwerk zur Deradikalisierung im Strafvollzug Hessisches Ministerium der Justiz, abgerufen am 11. April 2021
  33. Marion Maier: Das Gefangnis offnet seine Turen. Trierischer Volksfreund, 4. September 2009, abgerufen am 30. August 2013 .
  34. Dominik Nagl: No Part of the Mother Country, but Distinct Dominions ? Rechtstransfer, Staatsbildung und Governance in England, Massachusetts und South Carolina, 1630?1769. Berlin 2013, S. 166 f. de.scribd.com
  35. ?An Alleyway in Hell“ ? China’s Abusive ?Black Jails“ . Human Rights Watch
  36. Statistik USA
  37. Statistik Turkmenistan ( Memento vom 30. April 2010 im Internet Archive )
  38. Statistik Kasachstan ( Memento vom 30. April 2010 im Internet Archive )
  39. Statistik Polen ( Memento vom 25. Oktober 2007 im Internet Archive )
  40. Statistik Libyen
  41. Statistik Iran
  42. Statistik Vereinigtes Konigreich
  43. Statistik Volksrepublik China
  44. Statistik Deutschland ( Memento vom 9. Oktober 2010 im Internet Archive )
  45. Statistik Frankreich
  46. Statistik Niederlande
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  49. Destatis: Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten. 2019, abgerufen am 14. Marz 2020 .
  50. Wolfgang Heinz: Kriminalitat und Kriminalitatskontrolle in Deutschland ? Berichtsstand 2015 im Uberblick. 2017, abgerufen am 15. Februar 2018 .
  51. Galli, T.: Schafft die Gefangnisse ab! Die Zeit, 14. Mai 2020, abgerufen am 2. September 2020 .
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  54. Martin Tschechne: Strafvollzug. Lebenslang vom 24. Marz 2023 Max-Planck-Gesellschaft , abgerufen am 19. April 2023
  55. a b Suizide im deutschen Strafvollzug: Haufigkeit, Risikofaktoren und Pravention 29. Dezember 2021 Bundesgesundheitsblatt , abgerufen am 19. April 2023
  56. Theodor Schaarschmidt: Kriminalitat. Uber den Sinn und Unsinn von Haftstrafen vom 5. April 2023 Spektrum der Wissenschaft , abgerufen am 1. April 2023
  57. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Strafvollzug. Demographische und kriminologische Merkmale der Strafgefangenen zum Stichtag 31. 3. , erschienen am 14. Dezember 2017 ( PDF , abgerufen am 9. August 2018). Diese Strafvollzugsstatistik enthalt auch die Sicherungsverwahrung.
  58. Publikationen im Bereich Strafverfolgung und Vollzug. Statistisches Bundesamt, abgerufen am 9. August 2018 .
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  60. Martin Kotynek, Stephan Lebert, Daniel Muller: Strafvollzug: Die Schlechterungsanstalt . In: Die Zeit . 16. August 2012, ISSN   0044-2070 ( zeit.de [abgerufen am 6. Oktober 2017]).
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  70. Zu Verbrechern gemacht ( Memento vom 11. September 2015 im Internet Archive ) In: Die Zeit magazin , Nr. 11/2014; Interview
  71. Legalbewahrung nach strafrechtlichen Sanktionen 2007 bis 2010 und 2004 bis 2010. ( Memento vom 11. Marz 2014 im Internet Archive ; PDF) In: bmj.de , 14. Januar 2014.
  72. Frank Wilde: Das Gefangnis als Armenhaus . In: WestEnd. Neue Zeitschrift fur Sozialforschung . Nr.   2 . Campus, Frankfurt 2017, S.   111?124 ( researchgate.net [abgerufen am 8. Januar 2020]).
  73. Martin Klingst: Einsperren ist teuer und sinnlos In: zeit.de , Die Zeit, 11. April 2002 (XML).
  74. Wegsperren macht Tater gefahrlicher. In: mittelbayerische.de. Mittelbayerische Zeitung , abgerufen am 4. April 2016 .
  75. ?Wir sind fixiert aufs Strafen“ . In: Der Spiegel . Nr.   12 , 2016 ( online – Spiegel-Gesprach mit Gefangnisdirektor Thomas Galli, der dafur eintritt, Gefangnisse abzuschaffen).
  76. Manifest zur Abschaffung von Strafanstalten und anderen Gefangnissen , auf strafvollzugsarchiv.de
  77. Volkmar Schoneburg: Schafft den Knast ab | ≫Abolitionismus≪ ? ein Reader bietet Alternativen zum fatalen Strafsystem. nd-aktuell.de, 21. Oktober 2022, abgerufen am 21. August 2023 .
  78. US-Regierung schafft umstrittene private Gefangnisse ab. Deutsche Welle , 18. August 2016, abgerufen am 29. Dezember 2016 .
  79. Newgate Exercise yard by Gustave Dore, from London: A pilgrimage by Gustave Dore and Blanchard Jerrold 1872.
  80. Peter Stubley: UK to spend £700,000 building new wing on notorious Nigerian prison to house foreign criminals The Independent, 8. Marz 2018.
  81. Rezensionsnotizen zu Pop Shop. Gesprache mit Jugendlichen in Haft bei Perlentaucher .
  82. Sebastian Trautmann: Buchrezension Klaus Junschke (Hrsg.): Pop Shop: Einschluss bis zum nachsten Umschluss. Jugendliche in Haft erzahlen. In: Zeitschrift fur Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe , 3/2007, S. 319; aidshilfen.de (PDF)