Ein
Stipendium
(
lateinisch
stipendium
?Zahlung eines Betrages, Sold, Lohnung‘
[1]
) ist eine finanzielle oder ideelle Forderung fur
Kunstler
,
Sportler
,
Schuler
,
Studenten
oder
Jungwissenschaftler
(die dann als
Stipendiaten
bezeichnet werden) und ist als solches ein wesentliches Element der
Begabtenforderung
.
In der fruhen
Romischen Republik
war das Stipendium eine Ausgleichszahlung, die die romischen Soldaten, zu dieser Zeit noch keine Berufslegionare, fur kriegsbedingte Verdienstausfalle erhielten.
[2]
Im 16./17. Jahrhundert erfuhr der Begriff des Stipendiums einen Bedeutungswandel, den er anscheinend bis ins 18. Jahrhundert in seiner Vieldeutigkeit behielt. Bei einem ersten Blick in Georges
Ausfuhrliches Lateinisch-Deutsches Handworterbuch
erfahrt man seine Zusammensetzung aus ?stips und pendo“ und dass es ?einzeln gezahlt wird“. Als Ubersetzungsmoglichkeiten werden folgende angegeben: Steuer, Tribut, Kontribution, Zoll, Strafe, Beistand, Unterstutzung, Sold, Lohnung, metonymisch auch Kriegsdienst und kriegerische Laufbahn. Uber die einzelnen Wortbestandteile informiert das
Deutsche Fremdworterbuch
genauer: ?
stips
?Geldbeitrag, Spende‘ […] und
pendere
?wagen, zahlen‘“, wobei hier eine genauere Erklarung zu ?stips“ fehlt.
Aber hier hilft der
Krunitz
weiter: ?Stips, bei den Romern, ein As, oder wenigstens sollte es so viel sein. […] Man gab diese Munze als ein Almosen, oder wenn freiwillige
Kollekten
gesammelt wurden.“ Da heraus erklart sich dann seine spatere Wandlung zur Beihilfe fur Lernende. Vorerst jedoch begannen die romischen Burger diese Munze auch den Gladiatoren zu geben bzw. bei Begrabnissen von Mannern, die sich um den Staat verdient gemacht hatten. Im Mittellateinischen wurde stips dann ??Almosen fur armere Schuler‘“ bezeichnet. Um 1500 entlehnte man das ?Stipendium“ in der Bedeutung ?Lebensunterhalt; (kirchliche) Pfrunde; Einkommen, Gehalt eines Lehrers, Rektors“.
Mit Beginn des 16. Jahrhunderts trat die heutige Bedeutung erstmals in den Quellen auf: ??finanzielle Unterstutzung, Ausbildungsbeihilfe; Studien-, Forschungsbeihilfe‘ fur bedurftige, forderungswurdige Schuler, Studenten, (jungere) Wissenschaftler und Kunstler, fruher auch fur ?Freiplatze im Alumnat einer Schul- und Lehranstalt, in der Burse einer Universitat’“ verwendet. Man verwendete Stipendium somit auch als Synonym fur Alumnat, Freiplatz, Freistelle, ?gelegentlich auch fur das Gemeinschaftshaus, die Burse, gebraucht, weil vielfach ein Freiplatz in einem solchen mit einem Stipendium verbunden ist“.
Allerdings wurde der Begriff schon Ende des 16. Jahrhunderts auch auf nicht-schulische Bereiche ausgedehnt als ??finanzielle Unterstutzung, Unterhaltung; (Geld-)Stiftung; (festes) Handgeld fur bestimmte Zwecke‘, speziell seit spaterem 19. Jahrhundert [ist er] im kirchlichen Bereich nachgewiesen fur ?
Stiftung zur Finanzierung von Messen
, bes. von Seelenmessen; Messhandgeld fur Priester oder Mesner‘.“ Daher findet man in vielen kirchlichen Nachschlagewerken den Verweis auf das ?Messstipendium“. In den Quellennachweisen des
Deutschen Fremdworterbuchs
finden sich dann noch weitere synonyme Verwendungen: Soldt, pfrunden, Almosen, Beneficien, Freytisch-stellen, Bursche, Salaria, Donatio, Dotates, Legatum, Subsidium, Stiftung.
Stipendien werden aufgrund von politischen und sozialen Kriterien oder besonders guten Leistungen gewahrt. Sie dienen auch der Forderung der Forschung in bestimmten Bereichen. Ein Stipendium kann bereits zu Beginn eines Studiums gezahlt werden oder auch fur bestimmte Phasen einer akademischen Laufbahn, zum Beispiel fur eine
Dissertation
. In vielen Fallen wird das Geld direkt an die Studierenden ausgezahlt, und zwar entweder als Zuschuss oder zur Deckung der gesamten Kosten wahrend der Laufzeit. Stipendien werden von verschiedenen Organisationen, zum Beispiel von Stiftungen, Verbanden oder auch von den Bildungseinrichtungen selbst gewahrt. Im angloamerikanischen Raum ist ein Stipendium eine bewahrte Praxis, da es dort ? im Vergleich zu Deutschland ? sehr viele
Privatschulen
und nur wenige staatliche
Hochschulen
gibt.
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in
Deutschland
,
Osterreich
und der
Schweiz
dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen:
aktuelle Zahlen, System in der DDR
Hilf der Wikipedia, indem du sie
recherchierst
und
einfugst
.
In Deutschland muss man sich fur ein Stipendium meist bei einer
Stiftung
bewerben, die Begabtenforderung betreibt. Einige der großten
Begabtenforderungswerke
erhalten vom
BMBF
die Mittel zur finanziellen Forderung ihrer Stipendiaten. Weiterhin gibt es die Moglichkeit, sich bei seiner Heimathochschule fur das
Deutschlandstipendium
zu bewerben, das eine finanzielle Forderung von 300
Euro
pro Monat umfasst. Zudem vergeben die außerhochschulischen Forschungseinrichtungen
Helmholtz-Gemeinschaft
,
Fraunhofer-Gesellschaft
,
Max-Planck-Gesellschaft
und
Leibniz-Gemeinschaft
Stipendien an Promovierende und PostDocs. Auch Unternehmen, Gemeinden oder Privatpersonen vergeben Stipendien.
Manche dieser Stiftungen sind politischer oder kirchlicher Natur, das heißt man muss zum Beispiel bei einer
parteinahen Stiftung
nachweisen konnen, dass man fur die Prinzipien der ?Mutter-Partei“ zumindest aufgeschlossen ist. Die Stiftungen der christlichen
Kirchen
verlangen neben der Mitgliedschaft auch einen thematischen Bezug zur
Religion
bzw.
Theologie
. Trifft dies nicht zu, so wird das Stipendium auch bei hervorragenden akademischen Leistungen nicht zugesagt; trotzdem werden auch in die parteinahen Stiftungen Stipendiaten aufgenommen, die zwar im Grundsatz mit den jeweiligen Idealen ubereinstimmen, im Detail aber durchaus Kritik außern und Wert darauf legen, weiterhin eine parteipolitisch offene Haltung einzunehmen. Entscheidend fur die Aufnahme ins Stipendium sind aber vor allem auch die charakterlichen Eigenschaften des Bewerbers, die durch ein soziales, gesellschaftliches oder politisches Engagement nachzuweisen sind, denn die Stiftungen legen darauf Wert, verantwortungsbewusste junge Menschen zu fordern.
Die Vergabemodi sind bei den jeweiligen Stiftungen unterschiedlich. So gibt es zumeist eine schriftliche Bewerbung (auf Vorschlag und schriftliche Gutachten zumeist zweier
Dozenten
hin) in der ersten Runde, danach Auswahltagungen oder direkt Auswahlgesprache am Hochschulort. Das Prozedere kann mitunter Einzelprasentationen, Klausuren und Gruppendiskussionen enthalten, auf jeden Fall aber personliche Auswahlgesprache.
Die konkreten Leistungen enthalten eine monatliche Forderung, welche sich teilweise am aktuellen
BAfoG
-Satz orientiert. Es gibt auch davon unabhangige sogenannte
Studienkostenpauschalen
(fruher:
Buchergeld
). Der Zugang zu Praktika wird erleichtert und es werden akademische sowie wirtschaftliche Beziehungen vermittelt. Es gibt Zuschlage bei einem Auslandsaufenthalt sowie unter Umstanden Zuschusse zu Krankenversicherungen. Als ?Gegenleistung“ sind bei den meisten Stiftungen die Teilnahme an Stiftungsseminaren, Treffen in den Stipendiatengruppen sowie das Verfassen von Jahresberichten verpflichtend. Mit manchen Stipendien ist auch die Moglichkeit der kostenlosen Teilnahme an Seminaren, Workshops, Exkursionen, Ferienakademien oder Sprachkursen verbunden.
Es gibt jedoch auch allgemeine Stipendien, die beispielsweise hochbegabte Schuler oder Studenten zur Forderung aufnehmen, ohne auf deren politische oder religiose Einstellung zu achten. Bei Studenten und Wissenschaftlern werden die Bedingungen fur ein Stipendium meist erst in hoheren Semestern erfullt, da man oft erst ab diesem Zeitpunkt entsprechende Noten bzw. Leistungsnachweise vorweisen kann. Doktoranden bekommen zum Beispiel ein zeitlich befristetes Stipendium nur, nachdem ihre Projekte und Lebenslaufe mehrfach begutachtet wurden.
Um ein sogenanntes
Graduiertenstipendium
konnen sich diejenigen bewerben, welchen bereits ein
akademischer Grad
verliehen wurde. Die Vergabe tragt finanziell zur Vertiefung des Studiums oder Durchfuhrung von Forschungsvorhaben Graduierter bei. Graduiertenstipendien werden beispielsweise vom
Deutschen Akademischen Austauschdienst
vergeben.
[3]
Eine Sonderstellung nimmt das
Aufstiegsstipendium
des Bundesministeriums fur Bildung und Forschung ein. Das Programm richtet sich an besonders engagierte und motivierte Berufserfahrene und unterstutzt ein erstes Hochschulstudium. Wichtige Voraussetzungen fur eine Bewerbung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach der Ausbildung sowie ein Beleg fur die besondere berufliche Leistungsfahigkeit (u. a. Gesamtnote der Ausbildungsprufung oder ein begrundeter Vorschlag des Arbeitgebers). Die Bewerbung erfolgt in der Regel vor Beginn eines Studiums. Eine formale Altersgrenze besteht nicht.
Es gibt besondere Auslandsstipendien, mit denen
Nachwuchswissenschaftler
ein Auslandsjahr finanzieren konnen. Eine Besonderheit unter den Auslandsstipendien ist das Reisestipendium des
Deutschen Archaologischen Instituts
.
Auch im kulturellen-kunstlerischen Bereich gibt es eine Vielzahl von Stipendien, die Auszeichnungs- oder Preischarakter haben. Hier nur einige Beispiele: Die Stipendien der
Villa Massimo
, die Residenzstipendien der
Stiftung Kunstlerdorf Schoppingen
oder die Stipendien der
Akademie der Kunste
in Berlin.
Daruber hinaus werden bei solchen Kunstlerstipendien neben der reinen Geldzuwendung vor allem auch Atelierplatze fur die Stipendiaten bereitgestellt.
Die Begabtenforderungswerke unterstutzten 2006 zusammen knapp 14.000 Studenten.
[4]
Dabei entfallen (einkommensabhangig vergebene) Vollstipendien auf rund ein Viertel der Geforderten.
[5]
Da uberwiegend Studierende aus finanziell gutgestellten Elternhausern Stipendien erhalten, wird das gegenwartige System regelmaßig als sozial ungerechte ?Elitenforderung“ kritisiert.
[6]
[7]
[8]
In Deutschland bieten auch zunehmend Unternehmen Stipendien fur Studierende an. Dies erfolgt haufig uber Unternehmensstiftungen. Hierzu zahlen beispielsweise die Stipendien der Bayer-Foundation
[9]
(
Bayer AG
) oder der Rheinstahl Stiftung
[10]
(
ThyssenKrupp
). Dem gegenuber stehen Stipendien, die direkt von Unternehmen an Studierende vergeben werden. Das trifft unter anderem auf das "Fastlane-Programm"
[11]
von
BMW
oder das "Master Stipendium"
[12]
von
Volkswagen
zu. Neben monatlichen Geldzahlungen steht bei Unternehmensstipendien meist der Aufbau von Netzwerken und das Erlangen von Praxiserfahrungen im Vordergrund, etwa uber Pflichteinsatze oder freiwillige Praktika. Eine Ubernahme in eine Festanstellung nach Abschluss des Studiums kann ebenfalls Teil eines Unternehmensstipendiums sein. Fur Unternehmen bietet die Vergabe von Stipendien die Moglichkeit, fruhzeitig Talente zu fordern und an das Unternehmen zu binden.
Im Gegensatz zu
Anstellungen
beinhalten Stipendien meist keine soziale Absicherung wie
Rentenversicherung
,
Mutterschutz
,
Krankenversicherung
usw. Auch die Frage der
Unfallversicherung
ist teilweise unklar.
[13]
Allerdings durfen Stipendien nur vergeben werden, wenn die Tatigkeiten des Stipendiaten weisungsfrei sind. Es gibt Hinweise darauf, dass die Forschungseinrichtungen Stipendien vergeben und die Stipendiaten dennoch zu Dienstleistungen in Lehre und Forschung verpflichtet sind. Dabei kann es sich im Einzelfall um Sozialversicherungsbetrug handeln, da der Stipendiengeber die betroffene Person eigentlich anstellen musste. Betroffene haben die Moglichkeit, uber ein
Statusfeststellungsverfahren
klaren zu lassen, ob nicht eigentlich Sozialabgaben fallig waren. Diese mussen ggf. vom Stipendiengeber nachentrichtet werden.
[14]
In der Vergangenheit fuhrte die Aufdeckung entsprechend missbrauchlicher Praktiken zu großflachigen Anderungen in der Vergabepraxis.
[15]
Stipendien sind in Deutschland meist steuerfreie
Einkunfte
beim Empfanger nach
§ 3
Nr. 44
EStG
, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wobei es nicht darauf ankommt, ob durch eine inlandische oder eine im EU- sowie EWR-Raum ansassige
gemeinnutzige
Korperschaft die Leistung erfolgt.
[16]
In Osterreich werden Stipendien sowohl von der Studienbeihilfenbehorde als auch von der Akademie der Wissenschaften oder den Fonds der Nationalbank vergeben. Es wird unterschieden zwischen der einkommensabhangigen Studienbeihilfe und den Leistungsstipendien, uber deren Vergabe der Notenschnitt entscheidet.
Das
Stipendienwesen in der Schweiz
besteht einerseits aus den kantonalen Stipendiengebern und andererseits aus zahlreichen privaten Stiftungen, Fonds und Vereinen.
Ein Stipendium ist eine freiwillige Gabe von Mitteln fur die Unterstutzung eines Bedurftigen in seiner Aus- und Weiterbildung. Meist sind dies Gelder, die aus der Stadt- oder Staatskasse bzw. aus testamentarischen Hinterlassenschaften/Stiftungen herruhren. Entsprechend dem Stifter werden sie ?Furstliche, Grafliche, Adeliche, Raths-Stipendien u.d.g. genannt.“ Wenn sie fur bestimmte Studiengange bestimmt sind, so sind es juristische, medizinische oder theologische Stipendien. Wird ein Stipendium nur an Familienmitglieder weitergegeben, so handelt es sich um ein ?Familien- oder Geschlechts-Stipendium“. Entsprechend der Hohe des Geldes unterscheidet man in Kleine und Große Stipendien. Je nachdem ob ein Stipendium fur einen Schuler oder einen Studenten ist, spricht man von einem ?Schul- oder Academischem Stipendium“.
Diese Klassifizierungen finden sich schon im
Zedler Universallexicon
, das im zweiten Drittel des 18. Jahrhunderts entstanden ist, und sie konnen als erste zusammenfassende Darstellung des Stipendienwesens fur Kur-Sachsen betrachtet werden, aber auch fur das Reich, wie sich spater noch zeigen wird.
[17]
Ein Stipendium ist immer an verschiedene Verpflichtungen gebunden, die der Stipendiat erfullen muss, dies kann sowohl wahrend als auch nach der Ausbildung gefordert sein. Entweder dass er verschiedene Leistungen erbringt, sich in den Dienst des Stifters stellt fur eine festgelegte Zeit und andere Forderungen, die immer individuell vom Stipendiengeber abhangen.
Die
Oekonomische Encyklopadie
von Krunitz vom Ende des 18. Jahrhunderts zeigt, dass die Stipendienvergabe in dieser Zeit auch auf das Handwerk und die Kunste ausgedehnt wurde und nicht nur fur Studierende gedacht war, da man erkannt hatte, dass auch diese Ausbildungszweige wichtig sind fur die Wohlfahrt des Staates. Bzw. formulierte es Weissenberger im
Lexikon der Padagogik
von 1915 noch treffender: ?Staat u. Kirche, Gesellschaft u. Burgertum, kurz das gesamte geistige Leben eines Volkes wird von der Einrichtung u. Gewahrung von S. [Stipendien] aufs innigste beruhrt.“
Die Verwaltung der Stipendien oblag zunachst einem vom Stifter eingesetzten Verwalter oder einem Verwaltungskomitee. Mit der fruhneuzeitlichen Staatsausbildung und dann noch einmal verstarkt mit der einsetzenden Reformation werden die protestantischen Obrigkeiten zu Verwaltern des kirchlichen Stiftungsgutes, da das Kirchengut in Gemeindeeigentum umgewandelt wurde. Somit mussten die Stiftungen neu geordnet werden und damit auch die Stipendien. ?Nachdem die Reichspolizeiordnung von 1577 (Art. XXVII § 2 und Art. XXXII § 4) die weltliche Obrigkeit zur Aufsicht uber die Stiftungen verpflichtet hatte, wurden nunmehr Grundsatze einer ?Stiftungspolizei’ entwickelt.“
Die Landesherren erließen Gesetze, die die Verwaltung der Stiftungen regelten und deren Sakularisierung beforderten. Die einzelnen Obrigkeiten erließen konkrete Stipendienordnungen, wie sie bei
Zedler
fur Kursachsen ausgefuhrt sind. Da viele Stiftungen von Privatpersonen den Lehranstalten direkt vermacht wurden, unterstanden sie der Verwaltung der Kirche, da die Schulbildung noch immer Sache der Kirchen war. Erst im 19. Jahrhundert ubernahm der Staat die Organisation des Bildungssystems, so dass dann die Verwaltung der Stipendien in sein Ressort fiel. Ein nachster Schritt wurde in der
Weimarer Verfassung
getan; In ihr wurde im Artikel 146 Absatz 1 und 3 festgelegt, dass fahigen Schulern der Zugang zu hoheren Schulen durch den Staat ermoglicht werden muss und das finanzielle Unvermogen nicht fur den Abbruch der Schulbildung ursachlich sein durfte.
[18]
Den weniger bemittelten Kindern wurde das Schulgeld entweder teilweise oder ganz erlassen. Nach 1945 ubernahm man diese Artikel in das
Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland
, und einige Lander erweiterten diese Bestimmung bis zur Schulgeld- und
Lernmittelfreiheit
. Hier sind es nur noch im sehr weit gefassten Sinne Stipendien, da dies zu einem Recht erklart wird und somit nicht mehr die freiwillige Gabe des Stifters ursachlich ist. Heute gibt es eine Vielzahl von privaten und offentlichen Einrichtungen, die Schuler, Studenten und junge Wissenschaftler mit Hilfe von Stipendien in ihren Studien unterstutzen. Durch die Einfuhrung von
Studiengebuhren
und die gewunschte Mobilitat wahrend der akademischen Laufbahn hat die Zahl der Stipendien in Deutschland zugenommen.
Deutschland
Osterreich
Schweiz
- ↑
Georges: Lat.-dt. Hdwb. Bd. 2, Sp. 2803
- ↑
Kathryn Lomas:
Der Aufstieg Roms: Von Romulus bis Pyrrhus.
Klett-Cotta,
ISBN 978-3608964332
. S. 386.
- ↑
Hinweise fur Graduierte, Doktoranden und Promovierte.
(
Memento
vom 14. Juli 2014 im
Internet Archive
)
- ↑
Im Jahr 2006 erhielten 13.858 Studenten eine Studienforderung, siehe
Antwort der Bundesregierung vom 28. Marz 2007, BT-Drs. 16/4849 (elektronische Vorabfassung).
(PDF; 92 kB) S. 2.
- ↑
Im Jahr 2005 24,66 Prozent, siehe
Antwort der Bundesregierung vom 28. Marz 2007, BT-Drs. 16/4849 (elektronische Vorabfassung)
(PDF; 92 kB), S. 3.
- ↑
Warum Elitenforderung immer ungerecht ist.
In:
sueddeutsche.de
.
6. August 2019,
abgerufen am 30. Januar 2023
.
- ↑
studis-online.de
, abgerufen am 30. Januar 2023.
- ↑
unicross.uni-freiburg.de
, abgerufen am 30. Januar 2023.
- ↑
Stipendien.
In:
Webseite Bayer Foundation.
Bayer Cares Foundation und Bayer Science and Education Foundation,
abgerufen am 29. September 2023
.
- ↑
Das Rheinstahl Stipendium.
In:
Webseite Rheintal Stiftung.
Rheintal Stiftung,
abgerufen am 29. September 2023
.
- ↑
Masterprogramm Fastlane.
In:
BMW Karrierewebseite.
BMW Group,
abgerufen am 29. September 2023
.
- ↑
Master Stipendium.
In:
Volkswagen Karrierewebseite.
Volkswagen AG,
abgerufen am 29. September 2023
.
- ↑
Eine Ubersicht bietet ein Ratgeber der
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
, siehe
Ratgeber Sozialversicherung fur Promovierende
(
Memento
vom 2. Oktober 2015 im
Internet Archive
) (PDF).
- ↑
Stipendiatinnen und Stipendiaten konnen Sozialversicherungspflicht prufen lassen
- ↑
Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH:
Forschungsstipendien: Schwarzarbeit in der Max-Planck-Gesellschaft?
10. Juni 2012,
abgerufen am 20. Oktober 2017
.
- ↑
Bundesfinanzhof
, Urteil vom 15. September 2010, Az. X R 33/08.
- ↑
Stipendium.
In:
Johann Heinrich Zedler
:
Grosses vollstandiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Kunste
.
Band 40, Leipzig 1744, Sp. 143?145.
- ↑
documentarchiv.de