Stiftung Frauenkirche Dresden

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Stiftung Frauenkirche Dresden
Rechtsform rechtsfahige Stiftung des burgerlichen Rechts
Bestehen 1994
Entstanden aus Stiftung Frauenkirche Dresden e. V.
Stifter
Sitz Dresden
Zweck Wiederaufbau der Dresdner Frauenkirche nach historischem Vorbild (abgeschlossen)
gemeinnutzige, kirchliche Nutzung und der Erhalt des Kirchenbaus
Vorsitz Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (EvLKS) (Vorsitzender des Kuratoriums)
Kuratorium 6 qua Amtes geborene Mitglieder
bis zu 9 gekorene Mitglieder
Stiftungsrat 3 von den Stiftern und
3 vom Kuratorium entsandte Mitglieder
Geschaftsfuhrung Maria Noth, Markus Engelhardt
Website www.frauenkirche-dresden.de

Die Stiftung Frauenkirche Dresden ist eine am 28. Juni 1994 errichtete rechtsfahige Stiftung des burgerlichen Rechts in Dresden . Ihr Zweck war anfangs der Wiederaufbau der Dresdner Frauenkirche nach historischem Vorbild George Bahrs . Seit dem Abschluss der Arbeiten und der Kirchweihe am Vortag des Reformationsfestes im Jahr 2005 liegt der Schwerpunkt der Stiftungsarbeit auf dem Erhalt des Gebaudes und seiner Nutzung fur Gottesdienste sowie als Ort zur Durchfuhrung von Symposien, Vortragen, Konzerten und Ausstellung. Die Frauenkirche soll dabei als Wahrzeichen zu Toleranz und Frieden der Volker und Religionen untereinander mahnen. [1]

Sitz der Stiftung ist ein Geschaftsgebaude am Georg-Treu-Platz  3 zwischen Albertinum , Kunstakademie und dem zur Frauenkirche zeigenden Coselpalais . Im Jahr 2019 hatte die Stiftung 35 hauptamtliche Beschaftigte. Etwa zehnmal so viele Ehrenamtliche gestalten das Leben in der Frauenkirche mit. [2]

In ihrer Arbeit wird die Stiftung von der 2003 gegrundeten Gesellschaft zur Forderung der Frauenkirche Dresden e. V. unterstutzt. Sie setzt die Arbeit der aus einer Burgerinitiative des Herbstes 1989 entstandenen Gesellschaft zur Forderung des Wiederaufbaus der Frauenkirche Dresden e. V. fort. [3]

Die Frauenkirche am 30. Oktober 2005, dem Tag ihrer erneuten Weihe nach dem Wiederaufbau.

Nach der politischen Wende in der DDR im Herbst 1989 bot sich die Gelegenheit, realistisch uber den Wiederaufbau der im Zweiten Weltkrieg zerstorten Frauenkirche nachzudenken. Dazu erging am 12. Februar 1990, dem Vortag des 45. Jahrestages des Beginns der verheerenden Luftangriffe auf Dresden , der Ruf aus Dresden an die Weltoffentlichkeit. Bereits damals war vorgesehen, den Wiederaufbau durch Spenden zu finanzieren, nicht zuletzt um so ein Zeichen des Zusammenhalts zu setzen. Zur Koordinierung dieser Aufgabe wurde durch die Landeskirche und die Fordergesellschaft im November 1991 [4] nach Vereinsrecht der Vorlaufer der heutigen Stiftung gleichnamig als ?Stiftung Frauenkirche Dresden e. V.“ gegrundet.

Um den wachsenden Aufgaben gerecht zu werden, uberfuhrten die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens , der Freistaat Sachsen und die Stadt Dresden den Verein im Juni 1994 in eine Stiftung burgerlichen Rechts. [2] Sie ubertrugen der Stiftung fernerhin ein Stiftungskapital von zunachst sechs Millionen Deutsche Mark , die zum Zweck des Wiederaufbaus bis dahin gesammelten Spenden sowie das 99-jahrige Erbbaurecht an dem Grundstuck der Frauenkirche. In der Satzung ließen die drei Stifter der Bundesrepublik Deutschland die Moglichkeit offen, dem Kreis der Stifter beizutreten. [1]

Der Bankmanager Bernhard Walter , der fur die Dresdner Bank im Herbst 1989 nach Dresden kam und nach dem Ruf aus Dresden klare Stellung zum Wiederaufbau der Frauenkirche bezog, war von der Stiftungsgrundung bis zu seinem Tod im Januar 2015 Vorsitzender des Stiftungsrats. Mit der Initiative der ?Aktion Stifterbrief“ trug er maßgeblich zur Finanzierung des Wiederaufbaus bei. Rund 70 Millionen Euro konnten auf diese Weise eingeworben werden, was zwei Dritteln der gesamten privat aufgebrachten Spendensumme entspricht. [5] [6] Mit dem Stifterbrief verbunden ist auch eine der bekanntesten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Stiftungsrecht. Die Alleinerbin eines 1998 verstorbenen Stifters klagte erfolgreich den Pflichtteil ein, nachdem ihr Vater der Stiftung in den Jahren 1995 und 1997 rund 4,7 Millionen Mark und testamentarisch noch einmal 300.000 Mark zukommen ließ. [7] [8] [9]

Stiftungsorgane

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Zur Erfullung des Stiftungszwecks gliedert sich die Stiftung in drei Organe: Geschaftsfuhrung, Stiftungsrat und Stiftungskuratorium.

Die Geschaftsfuhrung verwaltet das Stiftungsvermogen, fuhrt die laufenden Geschafte und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Sie besteht aus einem bis drei Mitgliedern, die hauptamtlich tatig sind und durch den Stiftungsrat bestellt werden. Mitglieder werden fur hochstens funf Jahre bestellt, eine wiederholte Bestellung ist moglich.

Der Stiftungsrat ist das Kontrollgremium. Ihm obliegt die Uberwachung der Tatigkeit der Stiftung, insbesondere der Geschaftsfuhrung. Der Stiftungsrat kann Mitglieder der Geschaftsfuhrung abberufen. Die jahrlich von der Geschaftsfuhrung aufzustellenden Haushaltsplane unterliegen der Genehmigung des Stiftungsrats. Der ehrenamtlich tatige Stiftungsrat besteht aus sechs Mitgliedern, die fur funf Jahre entsandt werden und keinem der anderen Stiftungsorgane angehoren durfen. Jeder Stifter entsendet ein Mitglied, die anderen drei Mitglieder werden vom Kuratorium entsandt, das auch den Vorsitzenden des Stiftungsrats und dessen Stellvertreter benennt.

Das Kuratorium reprasentiert die Stiftung und kann allein zu grundsatzlichen Angelegenheiten der Stiftung entscheiden. Mittels Beschluss kann es zudem in jeglichen Fragen der Stiftung entscheiden und so den Willen der Stifter durchsetzen. Es besteht aus sechs qua Amtes geborenen Mitgliedern und bis zu neun gekorenen Mitgliedern. Gekorene Mitglieder werden durch das gesamte Kuratorium auf funf Jahre in das Gremium hineingewahlt. Das Kuratorium kann nicht die Gesamtheit der geborenen Mitglieder uberstimmen. Vorsitzender des Kuratoriums ist der Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (EvLKS).

Personelle Besetzung

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Mitglieder des Kuratoriums

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Geborene Mitglieder des Kuratoriums sind (Stand 2022): [10]

  • Tobias Bilz (Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, Vorsitzender des Kuratoriums)
  • Hans-Peter Vollbach (Prasident des Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamtes Sachsens)
  • Olaf Scholz (Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland)
  • Michael Kretschmer (Ministerprasident des Freistaates Sachsen)
  • Christian Behr (Superintendent des Kirchenbezirkes Dresden Mitte der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens)
  • Dirk Hilbert (Oberburgermeister der Landeshauptstadt Dresden)

Gekorene Mitglieder (Stand 2022):

Mitglieder des Stiftungsrats

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Mitglieder des Stiftungsrates sind (Stand 2022): [10]

Geschaftsfuhrung

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Seit Mai 2020 ist Maria Noth, die seit 2018 fur die Stiftung tatig ist, ihre Geschaftsfuhrerin. [10] [11] Eine weitere Geschaftsfuhrerstelle ubernahm Markus Engelhardt im Mai 2021 bei seinem Amtsantritt als einer von zwei Pfarrern an der Frauenkirche. [12]

  1. a b Satzung und Leitlinien. (PDF; 0,7 MB) Stiftung Frauenkirche Dresden, archiviert vom Original am 7. November 2022 ; abgerufen am 31. Oktober 2020 .
  2. a b Frauenkirche seit 25 Jahren durch Stiftung getragen. Stiftung Frauenkirche Dresden, 2019, archiviert vom Original am 5. November 2020 ; abgerufen am 31. Oktober 2020 .
  3. Unsere Ziele. Gesellschaft zur Forderung der Frauenkirche Dresden e. V., archiviert vom Original am 17. Januar 2022 ; abgerufen am 9. Dezember 2020 .
  4. Gesellschaft zur Forderung des Wiederaufbaus der Frauenkirche Dresden e. V. Gesellschaft zur Forderung der Frauenkirche Dresden e. V., archiviert vom Original am 17. Januar 2022 ; abgerufen am 9. Dezember 2020 .
  5. Eine kaum fassbare Gemeinschaftsleistung: Der spendenfinanzierte Wiederaufbau. Stiftung Frauenkirche Dresden, archiviert vom Original am 17. Januar 2022 ; abgerufen am 9. Dezember 2020 .
  6. Enthusiast, Ermutiger, Entscheider . In: Stiftung Frauenkirche Dresden (Hrsg.): Leben in der Frauenkirche Dresden . Nr.   2/2015 , S.   2   ff . ( online ( Memento vom 7. September 2015 im Internet Archive ) [PDF; 6,5   MB ]).
  7. Cornelia Schmid: Stiftungsrechtliche Zuwendungen im Erb- und Familienrecht: Pflichtteilserganzung und Zugewinnausgleich . Berliner Wissenschafts-Verlag, 2007, ISBN 978-3-8305-1469-5 , S.   41   ff . ( eingeschrankte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  8. Gesa Pantaleon gen. Stemberg: Tue Gutes und stifte daruber: Pflichtteilsreduzierende Zuwendungen in Form des Stifterbriefes. (PDF; 1,2 MB) Unter besonderer Berucksichtigung des BGH-Urteils zur Dresdner Frauenkirche. 2005, abgerufen am 9. Dezember 2020 .
  9. Frauenkirche: Spenden-Streit beigelegt. In: Sachsische Zeitung . 26. November 2004, abgerufen am 9. Dezember 2020 .
  10. a b c Gremien. Stiftung Frauenkirche Dresden, abgerufen am 24. Oktober 2022 .
  11. Maria Noth. In: LinkedIn . Abgerufen am 31. Oktober 2020 .
  12. Pfarrer. Stiftung Frauenkirche Dresden, abgerufen am 24. Oktober 2022 .

Koordinaten: 51° 3′ 7,7″  N , 13° 44′ 34,7″  O