Stammer (Adelsgeschlecht)

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Wappen derer von Stammer
Wappen derer von Stammer

Stammer war der Name eines sachsisches Uradelsgeschlechts .

Das Geschlecht wurde urkundlich erstmals 1211 mit Heinrich Stamer von Valkenstein (Beginn der Stammreihe ) und am 17. Juni 1217 mit dem Ritter Otto Stamern urkundlich erwahnt. [1] Im Jahr 1295 wird Conradus dictus Stammern erwahnt. Die Familie war im Anhaltischen um und in Ballenstedt , u. a. in Ermsleben , Gorlsdorf, Polleben , Wedlitz , Westdorf , Wormlitz begutert. Seit 1420 auch auf Balgstadt gesessen. Im 15. Jahrhundert dienten sie den Askaniern als Burgmannen auf deren Stammsitz Burg Anhalt .

Der gleichnamige Bruder des Naumburger Bischofs Heinrich II. von Stammer , Heinz von Stammer, war 1471?76 Stiftshauptmann in Zeitz und saß 1482 in Plotha und 1483 in Balgstadt . Adrian Arndt, Henning und Christian von Stammer waren Mitglieder der Fruchtbringenden Gesellschaft . Carl Friedrich von Stammer gehorte 1752 dem Naumburger Domkapitel an. Eckhardt August von Stammer (1772) war Landkomtur der Kommende Lucklum der zum Deutschen Orden gehorenden Ballei Sachsen.

Schloss Rammelburg

Ab 1624 befand sich das Amt Rammelburg mit Schloss Rammelburg im Besitz der Familie, bis 1720. Einige Generationen besaß die Familie Gut Gorlsdorf bei Luckau bis 1890. [2] [3] Von 1808 bis 1945 gehorte einem Familienzweig das Rittergut Triestewitz bei Torgau. [4]

Einige Epitaphe von Angehorigen der Familie aus dem 16. bis 18. Jahrhundert sind in der Sankt-Georg-Kirche zu Westdorf erhalten geblieben.

Personlichkeiten

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Das Wappen zeigt in Rot einen silbernen schragrechten Wellenbalken . Auf dem Helm mit rot?silbern Decken eine rote Mutze, besteckt mit funf (neun), wie der Schild gezeichneter Fahnlein an goldenen Schaften.

Ahnlichkeiten haben die Wappen der Familien von Neustadt und von Neumark.

Weitere Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Richard Freiherr von Mansberg: Erbmannschaft wettinischer Lande. T(h)uringen. Urkundliche Beitrage zur Obersachsischen Landes- und Ortsgeschichte in Regesten vom 12. bis Mitte des 16. Jahrhunderts , Band 3, Baenisch, Dresden, 1905, S. 570.
  2. Ernst Heinrich Kneschke : Deutsche Grafen-Haeuser der Gegenwart in heraldischer, historischer und genealogischer Beziehung. 1854 . 3. A?Z, Grafen v. Loß. T. O. Weigel, Leipzig 1854, S.   232?233 ( uni-duesseldorf.de [abgerufen am 15. Juni 2022]).
  3. P. Ellerholz, H. Lodemann, H. von Wedell: General-Adressbuch der Ritterguts- und Gutsbesitzer im Deutschen Reiche . 1. Band: Das Konigreich Preussen, Lfg. 1: Die Provinz Brandenburg. Kreis Luckau. Nicolaische Verlags-Buchhandlung R. Stricker , Berlin 1879, S.   120?121 , doi : 10.18452/377 ( hu-berlin.de [abgerufen am 15. Juni 2022]).
  4. Oskar Kohler, Gustav Wesche, H. Krahmer: Niekammer’s Landwirtschaftliche Guter-Adreßbucher. V. Landwirtschaftliches Adreßbuch der Ritterguter, Guter und großeren Hofe der Provinz Sachsen. 1922. Verzeichnis samtlicher Ritterguter und Guter bis zur Große von ungefahr 20 ha herab mit Angabe der Gutseigenschaft, der Gesamtflache und des Flacheninhalts der einzelnen Kulturen . In: Verzeichnis der fur die Landwirtschaftwichtigen Behorden und Korperschaften. Mit Unterstutzung der Landwirtschaftskammer zu Halle a. S. 3. Auflage. Reichenbach’sche Verlagsbuchhandlung, Leipzig 27. Oktober 1922, S.   220?221 ( slub-dresden.de [abgerufen am 15. Juni 2022]).
  5. Gustaf Lehmann: Die Ritter des Ordens pour le merite . Hrsg.: Konigliches Kriegsministerium. Erster Band. 1740 ? 1811. II. Verleihungen durch Konig Friedrich Wilhelm II. 1786 ? 1797, Nr.   620 . Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 1913, S.   306 ( uni-goettingen.de [abgerufen am 2. Mai 2022]).