Dieser Artikel befasst sich mit dem erklarten Verteidigungs- und Bedrohungsstatus in der Bundesrepublik Deutschland. Fur den Begriff aus der Elektrotechnik siehe:
Spannungsabfall
.
Der
Spannungsfall
ist in der
Bundesrepublik Deutschland
die Vorstufe des
Verteidigungsfalls
. Der Spannungsfall geht einher mit Erhohung der militarischen Alarmstufe sowie der
allgemeinen Wehrdienstpflicht
fur Manner gemaß
Wehrpflichtgesetz
(
§ 2
ff).
Der Spannungsfall ist in
Art. 80a
Grundgesetz
geregelt:
- ?Ist in diesem Grundgesetz oder in einem Bundesgesetz uber die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevolkerung bestimmt, dass Rechtsvorschriften nur nach Maßgabe dieses Artikels angewandt werden durfen, so ist die Anwendung außer im Verteidigungsfalle nur zulassig, wenn der Bundestag den Eintritt des Spannungsfalles festgestellt oder wenn er der Anwendung besonders zugestimmt hat. Die Feststellung des Spannungsfalles und die besondere Zustimmung in den Fallen des
Artikels 12a
Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 bedurfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.“
Am 17. Februar 2005 wurde das
Einberufung
shochstalter fur den Spannungsfall von 45 auf 60 Jahre heraufgesetzt (Anderung
§ 3
Wehrpflichtgesetz durch Artikel 1 des Streitkraftereserve-Neuordnungsgesetzes).
In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist es bisher weder zu einem Spannungs- noch zu einem Verteidigungsfall gekommen. Seine fehlende
Rechtsklarheit
ist umstritten.
[1]
- ↑
Pierre Thielborger:
Notstandsverfassung.
In:
bpb.de.
Bundeszentrale fur politische Bildung, 2021,
abgerufen am 2. Mai 2024
: ?Mit Blick auf die Rechtsklarheit bedenklich bleibt der nicht definierte Spannungsfall.“