Sonderbundskrieg
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Karte zum Sonderbundskrieg 1847
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Datum
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3. November 1847 bis 29. November 1847
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Ort
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Schweiz
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Ausgang
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Sieg der im Bund verbliebenen Kantone; Grundung des schweizerischen
Bundesstaates
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Der
Sonderbundskrieg
war ein
Burgerkrieg
in der
Schweiz
. Er dauerte vom 3. bis zum 29. November 1847 und war die letzte militarische Auseinandersetzung auf Schweizer Boden. Als Ergebnis wurde durch die
Bundesverfassung
vom 12. September 1848 die Schweiz vom
Staatenbund
zum
Bundesstaat
geeint.
Anlass fur den Krieg war die Grundung des
Sonderbundes
durch die konservativ regierten
katholischen
Kantone
Luzern, Schwyz, Uri, Zug, Ob- und Nidwalden, Freiburg und Wallis. Ziel des Bundes waren die Abwehr der von den
liberalen
Standen geduldeten
Freischarenzuge
gegen
konservativ
regierte Kantone und die Verteidigung der katholischen Kirche gegen die liberalen Kantone. Letztere waren mehrheitlich reformiert, allerdings nicht ausschliesslich (die traditionell katholischen Kantone Solothurn und Tessin sowie der konfessionell gemischte Kanton St. Gallen standen ebenfalls auf der liberalen Seite). Im Konflikt ausserten sich verschiedene Vorstellungen uber die politische und gesellschaftliche Ordnung der Eidgenossenschaft: Wahrend Liberale und Radikale seit Anfang der 1830er-Jahre auf die Schaffung eines zentralen Bundesstaats hinarbeiteten (siehe
Regeneration
), lehnten die konservativen Krafte, die besonders in den katholischen Kantonen stark waren, einen Bundesstaat mit dem Verweis auf die traditionelle Souveranitat der Kantone ab.
Als Folge der
Julirevolution von 1830
zerbrach die durch die
Restauration
vermeintlich festgefugte konservative Macht in der Schweiz. In zwolf Kantonen wurden wahrend der
Regeneration
die Verfassungen im Sinne der Liberalen umgestaltet. Dadurch geriet die bisher praktizierte Einvernehmlichkeit von Kirche und Staat in Gefahr, da eine zentrale Forderung des Liberalismus darin bestand, die Kirche der staatlichen Kontrolle zu unterwerfen und insbesondere den Einfluss der Kirche im Erziehungswesen zuruckzudrangen. Dies weckte vor allem im katholischen, aber auch im reformierten Klerus Widerstand. Die katholische Kirche war tendenziell starker betroffen, da die Eingriffe der Kantone in das Kirchenleben eine direkte Konkurrenz der papstlichen Macht darstellten. Den Katholiken sagte man damals nach, sie seien direkt von Rom gesteuert, und bezeichnete sie deshalb als ≪
Ultramontane
≫.
Am 27. Januar 1834 beschlossen die Kantone
Luzern
,
Bern
,
Zug
,
Solothurn
,
Basel-Landschaft
,
St. Gallen
,
Aargau
und
Thurgau
nach einer vom 20. bis 27. Januar dauernden Konferenz in
Baden
die
Badener Artikel
, um die staatlichen Anspruche gegenuber der
katholischen Kirche
durchzusetzen. In St. Gallen scheiterte die Durchfuhrung 1835 aber in einer Volksabstimmung, Bern trat ebenfalls 1835 infolge der Erregung im
katholischen Jura
von den Beschlussen zuruck.
In
Zurich
kam es zu einer konservativ-reformierten Auflehnung gegen die liberale Regierung, als 1839 der Verfasser des umstrittenen theologischen Werkes ≪Das Leben Jesu, kritisch bearbeitet≫,
David Friedrich Strauss
, an die neu gegrundete Hochschule berufen wurde: Eine Schar Bauern ruckte am 6. September in die Stadt Zurich ein und erzwang den Sturz der liberalen und die Einsetzung einer konservativen Regierung.
In dem bisher freisinnigen Luzern erlangten die von
Josef Leu
und
Constantin Siegwart-Muller
gefuhrten Ultramontanen am 1. Mai 1841 bei einer von ihnen ins Werk gesetzten Verfassungsrevision den Sieg. Dadurch ermutigt, forderten sie von der
Tagsatzung
, dass der Kanton Aargau gezwungen werde, die im Rahmen des
Aargauer Klosterstreits
im Januar 1841 aufgehobenen Kloster des Kantons wiederherzustellen. Der Aargau wehrte sich gegen den Entschluss, und als sich die Tagsatzung am 31. August 1843 mit dem Anerbieten Aargaus zufrieden erklarte, der erwahnten Forderung nur hinsichtlich der vier Frauenkloster nachzukommen, vereinigten sich die Kantone
Luzern
,
Zug
,
Uri
,
Schwyz
,
Obwalden
,
Nidwalden
,
Wallis
und
Freiburg
im September 1843 zu dem Beschluss, sich von der
Schweizerischen Eidgenossenschaft
zu trennen, wenn die Aargauer Kloster nicht vollstandig wiederhergestellt wurden.
Die gewaltsame Niederwerfung der Liberalen im
Wallis
durch die Ultramontanen und die Berufung der
Jesuiten
an die hoheren Lehranstalten von Luzern steigerten den Parteienhass aufs Hochste und fuhrten dazu, dass der politische Konflikt zwischen dem liberal-radikalen und dem konservativen Lager stark konfessionalisiert wurde. Denn der ultrakonservative Jesuitenorden war in der Schweiz umstritten und galt nicht nur den Liberalen als Sinnbild fur die Gegner der Aufklarung und die Einflussnahme papstlicher Macht, sondern auch den konservativen Reformierten. Wahrend es vorher von ihrer Seite Widerstand gegen den Liberalismus gegeben hatte (z. B. den oben genannten
Zuriputsch
), sahen sie nun in den Jesuiten eine weit grossere Bedrohung und schlugen sich daher auf die Seite der Liberalen. Selbst gemassigte Konservative hatten sich in Luzern gegen die von den Ultramontanen seit Jahren geforderte Berufung der Jesuiten gewehrt. Im Vertrauen auf
Freischaren
aus anderen Kantonen versuchten die Luzerner Radikalen mit einem
ersten ≪Freischarenzug≫
am 8. Dezember 1844, die klerikale Regierung mit Gewalt zu beseitigen; das Unternehmen scheiterte klaglich und wurde von den konservativen Kraften dazu benutzt, ihre Gegner durch Einkerkerungen, Verbannungen und Gutereinziehungen zu vernichten. Ebenso wurde ein
zweiter Angriff von Freischarlern
unter dem fruheren Luzerner Regierungsrat
Jakob Robert Steiger
und dem Berner
Ulrich Ochsenbein
auf Luzern am 31. Marz 1845 blutig zuruckgewiesen; auf der Flucht wurden 104 Freischarler erschlagen und etwa 1800 gefangen genommen. Unter den Gefangenen war auch Steiger, der
zum Tode verurteilt
wurde, jedoch aus der Haft fliehen konnte.
[1]
Die Furcht vor weiteren Freischarenzugen sowie die Ermordung des konservativen Politikers
Josef Leu
durch einen radikalen Bauern veranlassten die konservativen Kantone im Dezember 1845, einen formlichen Bund abzuschliessen und denselben zum etwaigen Widerstand gegen widerrechtliche Beschlusse der Tagsatzung, die dem
Bundesvertrag von 1815
entgegenstanden, der das Bestehen der Kloster garantierte, militarisch zu organisieren.
Zudem befurchteten die konservativen Kantone Einmischungen eines liberal regierten
Bundesstaates
in ihre bisherigen Kompetenzen. Die Stimmung im katholischen Volk wurde durch Politiker und Priester weiter angeheizt, da man ihm verkundete, der katholische Glaube werde durch die liberalen Kantone bedroht. Insbesondere in der Innerschweiz zog die Bevolkerung eine Parallele zu dem blutigen
Einmarsch der Franzosen 1798
und befurchtete das Schlimmste.
Sobald die Existenz und der Inhalt des anfangs geheim gehaltenen Bundnisses bekannt wurden, beantragte Zurich im Sommer 1846 auf der
Tagsatzung
, den Sonderbund gemass dem Bundesvertrag fur aufgelost zu erklaren. Der Antrag erhielt aber erst die erforderliche Mehrheit der Stimmen der Kantone, nachdem im Juli 1847 in
Genf
und St. Gallen die liberale Partei an die Macht gekommen war. Zusatzlich wurden eine Revision des Bundesvertrages und die Ausweisung des Jesuitenordens aus der Schweiz beschlossen. Da die sieben Sonderbundskantone, auf
Osterreichs
und
Frankreichs
Hilfe vertrauend, allen Mahnungen und Vermittlungsversuchen unzuganglich blieben und eifrig rusteten, entschied sich die Tagsatzung zu Bern am 4. November 1847 zur Anwendung von Waffengewalt. Zwar stand die gewaltsame Auflosung des Sonderbundes, gestutzt auf den 1815 aus konservativem Zeitgeist heraus entstandenen
Bundesvertrag
, juristisch auf wackligem Fundament, die liberalen Kantone waren indes nicht bereit, sich in dieses rechtliche Korsett einbinden zu lassen.
Die drei konservativen Grossmachte Europas sowie Frankreich unterstutzten die konservativ-katholischen Krafte des Sonderbundes politisch-diplomatisch, zum Teil auch militarisch-logistisch: Der
osterreichische
Feldmarschall
Radetzky
schickte aus Italien 3'000 Gewehre, die jedoch in
Lugano
abgefangen wurden, ausserdem zog Osterreich Truppen in
Vorarlberg
zusammen. Der franzosische Gesandte
Bois-le-Comte
, ≪in herzlichem Einvernehmen mit seinem osterreichischen Kollegen≫, versaumte nichts, ≪was die sieben Kantone kraftigen und ermutigen konnte≫, und auch Frankreich versuchte, Waffen zu schicken.
[2]
Fur
Preussen
und
Russland
stand die Abwehr jeglicher liberaler Bestrebungen im Vordergrund, auch wenn sie aus geographischen Grunden nicht direkt in den Konflikt eingriffen.
[3]
Demgegenuber unterstutzte
Grossbritannien
die liberalen Krafte politisch-diplomatisch, denn es war die Einsicht des damaligen britischen Aussenministers
Palmerston
, ≪dass die Gegenuberstellung zu den absolutistischen Regierungen der Hebel und Stutzpunkt der Macht Englands in Europa, sein sicherster Verbundeter die allgemeine Achtung der Freiheit suchenden Volker≫ sei.
[4]
Am 30. Oktober beschloss die Tagsatzung die Mobilisierung der Truppen der Kantone. Die Kantone
Appenzell Innerrhoden
und
Neuenburg
erklarten ihre
Neutralitat
und schickten keine Truppen. Der
Kanton Basel-Stadt
gab seine neutrale Stellung am 6. November auf und unterstellte seine Truppen dem eidgenossischen Kommando.
[6]
Die Kriegshandlungen wurden durch den Einfall der Sonderbundstruppen am 3. November 1847 ins
Tessin
eroffnet. Am 12. November erfolgte ein weiterer Vorstoss ins aargauische Freiamt. Beide Expeditionen scheiterten jedoch. Im Tessin kehrten die Truppen nach dem Tod ihrer fuhrenden Offiziere um. Im Freiamt trafen die Sonderbundstruppen beim
Gefecht von Geltwil
und beim
Gefecht bei Lunnern
[7]
auf Verbande der eidgenossischen Armee ? beide Treffen endeten ohne entscheidenden Sieg der Angreifer im allgemeinen Chaos.
Die eidgenossische Armee von fast 100'000 Mann unter dem General
Guillaume-Henri Dufour
ruckte ab dem 11. November gegen die Sonderbundskantone vor. Am 13. November wurde Leutnant de Cerjat von General Dufour zu den Behorden der Stadt Freiburg geschickt, um sie zur Kapitulation aufzufordern.
[8]
Freiburg, isoliert vom Rest des Sonderbundes, wurde zur Kapitulation gezwungen, dann begann man, Plane gegen Luzern, die Hochburg des Sonderbundes, zu schmieden. Wahrend die Operation gegen Luzern vorbereitet wurde, kam die Meldung, dass am 17. November eine Kolonne der Sonderbundstruppen den
Gotthardpass
uberquert und eidgenossische Truppen im Tessin bei einem
Gefecht bei Airolo
in die Flucht geschlagen hatte.
Am 22. November begann der Angriff gegen Luzern. Wahrend dieser Auseinandersetzungen achtete Dufour streng auf die Einhaltung humanitarer Grundsatze bei den Kampfhandlungen. Der uberlieferte Grundsatz von General Dufour lautete:
- ≪Il faut sortir de cette lutte non seulement victorieux, mais aussi sans reproche.≫
- (≪Wir mussen aus diesem Kampf nicht nur siegreich, sondern auch ohne Vorwurf hervorgehen.≫)
Diese Aussage galt als Fuhrungsmaxime an seine unterstellten Kommandanten. Die von
Johann Ulrich von Salis-Soglio
befehligten Truppen des Sonderbundes wurden am 23. November bei
Gisikon
,
[9]
Meierskappel
[10]
und
Schupfheim
geschlagen, worauf Luzern am 24. November kapitulierte und besetzt wurde.
[11]
Die ubrigen Innerschweizer Kantone des Sonderbundes beschlossen am Tag darauf bei einer Konferenz in
Brunnen
ebenfalls die Kapitulation; als letzter Kanton ergab sich am 29. November das Wallis. Nach offiziellen Angaben hat der Sonderbundskrieg 150 Menschen das Leben gekostet und rund 400 Verwundete gefordert.
Die Verfassungen und Regierungen in den besiegten Kantonen wurden durch die Kriegssieger in liberalem Sinn revidiert. Ausserdem mussten die Verlierer die Kriegskosten durch hohe Reparationszahlungen begleichen. Die in Luzern wieder an die Macht gelangten Liberalen losten zur Schuldentilgung weitere Kloster im Kanton auf.
Eine Kollektivnote
Osterreichs
,
Preussens
, Frankreichs und
Russlands
vom 18. Januar 1848 erklarte allerdings, dass diese Machte keine Veranderung des Bundesvertrages von 1815 zulassen wurden, die mit der Souveranitat der Kantone in Widerspruch stehe. Die von den Kriegssiegern beherrschte Tagsatzung wies mit Entschiedenheit diese Einmischung zuruck. Der britische Aussenminister
Lord Palmerston
[12]
, der schon die Abstimmung der Note unter den Grossmachten verzogert hatte, liess Dufour unter der Hand sagen, moglichst schnell ein Ende zu machen.
[4]
Da dies gelang und ausserdem kurz darauf aufgrund der angespannten innenpolitischen Lage in Frankreich die
Februarrevolution
und anschliessend in den deutschen Staaten die
Marzrevolution
ausbrach, blieben Konsequenzen indessen aus.
Der Ausgang des Kriegs entschied auch den Sieg der Bundesrevision: Die Tagsatzung beschloss unter Missachtung der Revisionsregeln im geltenden Bundesvertrag (der fur Vertragsanderungen, wie bei einem Staatenbund ublich, Einstimmigkeit oder zumindest Geltung der geanderten Regelungen nur fur die zustimmenden Stande erforderte) nach dem Muster der
Vereinigten Staaten
die in ihren Grundzugen bis heute bestehende
Bundesverfassung
: Nach dieser Veranderung bildete die Schweiz anstelle des von den souveranen Kantonen gebildeten losen
Staatenbundes
einen fester gefugten
Bundesstaat
ohne Austrittsrecht einzelner Kantone.
Dem Bund wurden das ausschliessliche Recht uber Krieg und Frieden, der Verkehr mit dem Ausland, das
Zoll
-,
Post
- und
Munzwesen
,
Mass
und
Gewicht
, die Organisation des
Bundesheers
, der hohere Militarunterricht, die Garantie republikanisch-demokratischer Kantonalverfassungen, der politischen Rechtseinheit, der Glaubensfreiheit, der
Presse-
und
Vereinsfreiheit
usw. ubertragen.
An die Stelle der Tagsatzung trat eine in ihrer Stimmabgabe freie
Bundesversammlung
, bestehend aus der Vertretung der Kantone (
Standerat
) und des Schweizer Volkes (
Nationalrat
), an die Stelle des bisherigen wechselnden
Vorortes
trat als hochste vollziehende Behorde eine siebenkopfige Kollegialbehorde, der
Bundesrat
; ebenso wurde ein
Bundesgericht
eingesetzt.
Uber die neue Verfassung wurde in den meisten Kantonen abgestimmt. Im
Kanton Freiburg
wurde die Verfassung vom Grossen Rat ratifiziert, da man eine Ablehnung durch das Volk befurchtete. Im Kanton Luzern zahlte die liberale Regierung die Nicht-Stimmenden zu den Befurwortern und erzielte so eine Annahme. So kam es zu einem klaren Resultat: Die Tagsatzung stellte fest, dass 15½ Kantone mit 1'897'887 Einwohnern gegen 6½ verwerfende mit 292'371 Einwohnern die neue Verfassung angenommen hatten. Vom zuvor gepflegten Prinzip der Gleichheit der Kantone ging die Tagsatzung neu zum
Mehrheitsprinzip
uber, erklarte die Verfassung am 12. September 1848 als angenommen und loste sich auf. Der Verfassungshistoriker
Alfred Kolz
betrachtet dieses Vorgehen als ≪formell unrechtmassig und mithin revolutionar≫.
Die erste
Bundesversammlung
trat am 6. November in
Bern
, das zum Bundessitz bestimmt wurde, zusammen und wahlte den ersten
Bundesrat
.
Im Sommer 2023 wurde der 13 Kilometer lange ≪Weg zur Schweiz≫ eroffnet. Der Themenwanderweg fuhrt von
Sins
(AG) uber
Rotkreuz
(ZG) nach
Gisikon
(LU). An 13 Stationen erfahren die Wanderer Wissenswertes uber den Sonderbundskrieg.
[13]
[14]
- Rene Roca:
Sonderbund.
In:
Historisches Lexikon der Schweiz
.
- Erwin Bucher
:
Die Geschichte des Sonderbundskrieges.
Berichthaus, Zurich 1966,
DNB
572781253
.
- Guillaume Henri Dufour
:
Der Sonderbunds-Krieg und die Ereignisse von 1856.
Kessinger Publishing 2010 (Reprint der Ausgabe von 1876),
ISBN 978-1-168-56919-6
.
- Hilmar Gernet:
Luzerns heiliger Krieg.
Eine historische Reportage zum Sonderbundskrieg 1847 und den Gefechten auf Luzerner Boden. Comenius, Hitzkirch 1997,
ISBN 3-905286-66-1
(=
Anno dazumal.
Band 2).
- Thomas Hildbrand, Albert Tanner (Hrsg.):
Im Zeichen der Revolution. Der Weg zum schweizerischen Bundesstaat 1798?1848.
Chronos, Zurich 1997,
ISBN 3-905312-43-3
(Publikation der Volkshochschule des Kantons Zurich, die Beitrage basieren auf den Referaten, die im Rahmen der Ringvorlesung der Volkshochschule des Kantons Zurich ≪Der Weg zum schweizerischen Bundesstaat 1798?1848≫ im Sommer 1997 gehalten wurden).
- Christian Koller
:
Vor 175 Jahren: Die Schweiz und das Revolutionsjahr 1848.
In:
SozialarchivInfo.
2, 2023, S. 12?45.
- Joachim Remak
:
Bruderzwist, nicht Brudermord. Der Schweizer Sonderbundskrieg von 1847
(Originaltitel:
A Very Civil War,
ubersetzt von Irmhild und Otto Brandstadter unter Mitwirkung des Verfassers). Orell Fussli, Zurich 1997,
ISBN 3-280-02801-9
.
- Alexander Schaer:
Wir gehoren zusammen und Bruderliebe rechnet nicht.
Eine verfassungsgeschichtliche Untersuchung der Reparationszahlungen im Schweizer Sonderbundskrieg im Lichte der Volkerrechtslehre des 19. Jahrhunderts. Schulthess, Zurich/Basel/Genf 2010,
ISBN 978-3-7255-6126-1
(=
Zurcher Studien zur Rechtsgeschichte.
Band 63, zugleich Dissertation an der
Universitat Zurich
2010).
- Friedrich Engels
:
Der Schweizer Burgerkrieg.
In:
Marx-Engels-Werke
(MEW). Band 4:
Mai 1846 bis Marz 1848.
Dietz, Berlin (DDR) 1972, S. 391?398,
ISBN 3-320-00203-1
(
Online
).
- Werner Naf
:
Der schweizerische Sonderbundskrieg als Vorspiel der deutschen Revolution von 1848.
In:
Basler Zeitschrift fur Geschichte und Altertumskunde
.
Bd. 19, 1921, S. 1?102 (
e-periodica.ch
).
- Wilhelm Kradolfer:
Erlebnisse eines Baselbieter Wachtmeisters im Sonderbundskrieg [Jakob Strub].
In:
Basler Jahrbuch 1956.
S. 109?124.
- Carl Meyer:
Basel zur Zeit der Freischarenzuge und des Sonderbunds.
In:
Basler Jahrbuch 1902.
S. 45?106.
- August Alioth:
Briefe aus dem Sonderbundsfeldzug.
In:
Basler Jahrbuch 1898.
S. 230?248.
- ↑
Heinrich Theodor Flathe
:
Das Zeitalter der Restauration und Revolution 1815?1851.
(= Allgemeine Geschichte in Einzeldarstellungen. Vierte Hauptabteilung, Zweiter Teil). Grote, Berlin 1883, S. 481.
- ↑
Heinrich Theodor Flathe
:
Das Zeitalter der Restauration und Revolution 1815?1851.
(= Allgemeine Geschichte in Einzeldarstellungen. Vierte Hauptabteilung, Zweiter Teil). Grote, Berlin 1883, S. 483.
- ↑
Heinrich Theodor Flathe
:
Das Zeitalter der Restauration und Revolution 1815?1851.
(= Allgemeine Geschichte in Einzeldarstellungen. Vierte Hauptabteilung, Zweiter Teil). Grote, Berlin 1883, S. 482.
- Friedrich Wilhelm IV.
begrundete dies gegenuber seinem Vertrauten, dem damaligen preussischen Botschafter in London
Christian Karl Josias von Bunsen
am 4. Dezember 1847 so: ≪In der Schweiz handelt sichs fur uns, fur die Grossmachte, ganz und
gar nicht
um Recht oder Unrecht in der Eidgenossenschaft,
gar nicht
um Jesuiten und Protestanten,
gar nicht
um die Frage, ob die Verfassung von (18)15 Diesen oder Jenen gefahrdet oder falsch interpretiert wird, gar nicht um die Verhutung des Burgerkrieges an sich, ? sondern allein darum: ob die Seuche des Radikalismus, d. h. einer Sekte, welche wissentlich vom Christentum, von Gott, von jedem Rechte, das besteht, von gottlichen und menschlichen Gesetzen abgefallen, los und ledig ist, ob diese Sekte die Herrschaft in der Schweiz durch Mord, Blut und Tranen erringen und
so ganz Europa gefahrden soll
oder nicht.≫ (Hervorhebungen im Original), zitiert nach:
Leopold von Ranke
:
Aus dem Briefwechsel Friedrich Wilhelms IV. mit Bunsen,
(1873), S. 150.
- ↑
a
b
Heinrich Theodor Flathe
:
Das Zeitalter der Restauration und Revolution 1815?1851.
(= Allgemeine Geschichte in Einzeldarstellungen. Vierte Hauptabteilung, Zweiter Teil). Grote, Berlin 1883, S. 484.
- ↑
Der eidgenossische Stab im Sonderbundskrieg 1847:
Von vorne links:
Von hinten links:
- Oberst Anton Buchwalter, Grossquartiermeister;
- Major der Kavallerie Rudolf Hussy, 2. Generaladjutant
- Leutnant Zieber, Adjutant von Oberst Zimmerli
- Leutnant der Kavallerie Grossmann, Ordonnanzoffizier
- Leutnant August Frey, Adjutant des Generalstabschef
- Leutnant der Kavallerie Scherrer, Ordonnanzoffizier
- Oberstleutnant Samuel Friedrich Pfander, Quartiermeister.
(Emil Spiess:
Illustrierte Geschichte der Schweiz,
Bd. 3. Zurich 1961.)
- ↑
Bucher:
Geschichte des Sonderbundskrieges.
S. 174, 196?207.
- ↑
Am 12. November 1847 hatten zurcherische Pontoniere bei der Fahr (Fahrstelle) an der Reuss in
Lunnern
eine
Pontonbrucke
erstellt. Die Brucke war nur von einer Artilleriebatterie geschutzt, da die Infanterie in
Affoltern am Albis
versammelt war. Die Sonderbundstruppen konnten gegen die Schiffsbrucke vorrucken, bevor die von Pontonierhauptmann Huber angeforderten zurcherischen Verstarkungstruppen von Affoltern her eintrafen. Die Sonderbundstruppen eroffneten ein
Kreuzfeuer
auf die Pontoniere, welche wegen der kritischen Lage mit dem Abbruch der Brucke beschaftigt waren. Die Pontoniere konnten trotz des Gefechts alle Pontons aufs Ufer bringen, wobei drei
Birago-Bocke
verloren gingen. Ein Pontonier wurde am Fuss verwundet. Die Pontonbrucke wurde spater reussabwarts bei der Fahr
Ottenbach
als Verbindungsbrucke fur die beidseits der Reuss stehenden
Divisionen
Ziegler und Gmur ein zweites Mal erstellt. Quelle:
Der Pontonier.
Ausgabe Dezember 1947. Nr. 12, 35. Jahrgang, S. 191.
- ↑
Souvenir de la campagne du Sonderbund en 1847, par un officier vaudois.
In:
Le conteur vaudois.
27. November 1897,
abgerufen am 29. August 2021
.
- ↑
Bild, Gefecht bei Gisikon
.
- ↑
Bild, Gefecht bei Meierskappel
.
- ↑
Der Tagesbefehl General Dufours vom 24. November 1847 lautete:
Eidgenossische Wehrmanner! Ihr werdet in den Kanton Luzern einrucken. Wie ihr die Grenzen uberschreitet, so lasst Euren Groll zuruck und denkt nur an die Pflicht, welche das Vaterland Euch auferlegt (…) Sobald aber der Sieg fur uns entschieden ist, so vergesset jedes Rachegefuhl, betragt Euch wie grossmutige Krieger, verschont die Uberwundenen, denn dadurch beweist Ihr wahren Muth
.
- ↑
Sacha Zala:
Grossbritannien.
In:
Historisches Lexikon der Schweiz
.
- ↑
Geschichte will erwandert werden ? auf dem Sonderbundsweg unterwegs zur modernen Schweiz.
In:
Neue Zurcher Zeitung
vom 8. September 2023
- ↑
Homepage: ≪Wege zur Schweiz≫