Sonderbundskrieg

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Sonderbundskrieg

Karte zum Sonderbundskrieg 1847
Datum 3. November 1847 bis 29. November 1847
Ort Schweiz
Ausgang Sieg der im Bund verbliebenen Kantone; Grundung des schweizerischen Bundesstaates
Konfliktparteien

Sonderbund

Kanton Luzern   Luzern
Kanton Uri   Uri
Kanton Schwyz   Schwyz
Kanton Obwalden   Obwalden
Kanton Nidwalden   Nidwalden
Kanton Zug   Zug
Kanton Freiburg   Freiburg
Kanton Wallis   Wallis

Schweizerische Eidgenossenschaft

Kanton Zurich   Zurich
Kanton Bern   Bern
Kanton Glarus   Glarus
Kanton Solothurn   Solothurn
Kanton Basel-Stadt   Basel-Stadt
Kanton Basel-Landschaft   Basel-Landschaft
Kanton Schaffhausen   Schaffhausen
Kanton Appenzell Ausserrhoden   Appenzell Ausserrhoden
Kanton St. Gallen   St. Gallen
Kanton Graubunden   Graubunden
Kanton Aargau   Aargau
Kanton Thurgau   Thurgau
Kanton Tessin   Tessin
Kanton Waadt   Waadt
Kanton Genf   Genf

Befehlshaber

Johann Ulrich von Salis-Soglio

Guillaume Henri Dufour

Truppenstarke

79'000 Mann und 88 Geschutze

99'000 Mann und 172 Geschutze

Verluste

26 Tote und 114 Verwundete

60 Tote und 386 Verwundete

Der Sonderbundskrieg war ein Burgerkrieg in der Schweiz . Er dauerte vom 3. bis zum 29. November 1847 und war die letzte militarische Auseinandersetzung auf Schweizer Boden. Als Ergebnis wurde durch die Bundesverfassung vom 12. September 1848 die Schweiz vom Staatenbund zum Bundesstaat geeint.

Anlass fur den Krieg war die Grundung des Sonderbundes durch die konservativ regierten katholischen Kantone Luzern, Schwyz, Uri, Zug, Ob- und Nidwalden, Freiburg und Wallis. Ziel des Bundes waren die Abwehr der von den liberalen Standen geduldeten Freischarenzuge gegen konservativ regierte Kantone und die Verteidigung der katholischen Kirche gegen die liberalen Kantone. Letztere waren mehrheitlich reformiert, allerdings nicht ausschliesslich (die traditionell katholischen Kantone Solothurn und Tessin sowie der konfessionell gemischte Kanton St. Gallen standen ebenfalls auf der liberalen Seite). Im Konflikt ausserten sich verschiedene Vorstellungen uber die politische und gesellschaftliche Ordnung der Eidgenossenschaft: Wahrend Liberale und Radikale seit Anfang der 1830er-Jahre auf die Schaffung eines zentralen Bundesstaats hinarbeiteten (siehe Regeneration ), lehnten die konservativen Krafte, die besonders in den katholischen Kantonen stark waren, einen Bundesstaat mit dem Verweis auf die traditionelle Souveranitat der Kantone ab.

Die Badener Artikel

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Als Folge der Julirevolution von 1830 zerbrach die durch die Restauration vermeintlich festgefugte konservative Macht in der Schweiz. In zwolf Kantonen wurden wahrend der Regeneration die Verfassungen im Sinne der Liberalen umgestaltet. Dadurch geriet die bisher praktizierte Einvernehmlichkeit von Kirche und Staat in Gefahr, da eine zentrale Forderung des Liberalismus darin bestand, die Kirche der staatlichen Kontrolle zu unterwerfen und insbesondere den Einfluss der Kirche im Erziehungswesen zuruckzudrangen. Dies weckte vor allem im katholischen, aber auch im reformierten Klerus Widerstand. Die katholische Kirche war tendenziell starker betroffen, da die Eingriffe der Kantone in das Kirchenleben eine direkte Konkurrenz der papstlichen Macht darstellten. Den Katholiken sagte man damals nach, sie seien direkt von Rom gesteuert, und bezeichnete sie deshalb als ≪ Ultramontane ≫.

Am 27. Januar 1834 beschlossen die Kantone Luzern , Bern , Zug , Solothurn , Basel-Landschaft , St. Gallen , Aargau und Thurgau nach einer vom 20. bis 27. Januar dauernden Konferenz in Baden die Badener Artikel , um die staatlichen Anspruche gegenuber der katholischen Kirche durchzusetzen. In St. Gallen scheiterte die Durchfuhrung 1835 aber in einer Volksabstimmung, Bern trat ebenfalls 1835 infolge der Erregung im katholischen Jura von den Beschlussen zuruck.

Putsch in Zurich (Zuriputsch)

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In Zurich kam es zu einer konservativ-reformierten Auflehnung gegen die liberale Regierung, als 1839 der Verfasser des umstrittenen theologischen Werkes ≪Das Leben Jesu, kritisch bearbeitet≫, David Friedrich Strauss , an die neu gegrundete Hochschule berufen wurde: Eine Schar Bauern ruckte am 6. September in die Stadt Zurich ein und erzwang den Sturz der liberalen und die Einsetzung einer konservativen Regierung.

Konservative Wende in Luzern

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In dem bisher freisinnigen Luzern erlangten die von Josef Leu und Constantin Siegwart-Muller gefuhrten Ultramontanen am 1. Mai 1841 bei einer von ihnen ins Werk gesetzten Verfassungsrevision den Sieg. Dadurch ermutigt, forderten sie von der Tagsatzung , dass der Kanton Aargau gezwungen werde, die im Rahmen des Aargauer Klosterstreits im Januar 1841 aufgehobenen Kloster des Kantons wiederherzustellen. Der Aargau wehrte sich gegen den Entschluss, und als sich die Tagsatzung am 31. August 1843 mit dem Anerbieten Aargaus zufrieden erklarte, der erwahnten Forderung nur hinsichtlich der vier Frauenkloster nachzukommen, vereinigten sich die Kantone Luzern , Zug , Uri , Schwyz , Obwalden , Nidwalden , Wallis und Freiburg im September 1843 zu dem Beschluss, sich von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu trennen, wenn die Aargauer Kloster nicht vollstandig wiederhergestellt wurden.

Berufung der Jesuiten und Freischarenzuge

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Die gewaltsame Niederwerfung der Liberalen im Wallis durch die Ultramontanen und die Berufung der Jesuiten an die hoheren Lehranstalten von Luzern steigerten den Parteienhass aufs Hochste und fuhrten dazu, dass der politische Konflikt zwischen dem liberal-radikalen und dem konservativen Lager stark konfessionalisiert wurde. Denn der ultrakonservative Jesuitenorden war in der Schweiz umstritten und galt nicht nur den Liberalen als Sinnbild fur die Gegner der Aufklarung und die Einflussnahme papstlicher Macht, sondern auch den konservativen Reformierten. Wahrend es vorher von ihrer Seite Widerstand gegen den Liberalismus gegeben hatte (z. B. den oben genannten Zuriputsch ), sahen sie nun in den Jesuiten eine weit grossere Bedrohung und schlugen sich daher auf die Seite der Liberalen. Selbst gemassigte Konservative hatten sich in Luzern gegen die von den Ultramontanen seit Jahren geforderte Berufung der Jesuiten gewehrt. Im Vertrauen auf Freischaren aus anderen Kantonen versuchten die Luzerner Radikalen mit einem ersten ≪Freischarenzug≫ am 8. Dezember 1844, die klerikale Regierung mit Gewalt zu beseitigen; das Unternehmen scheiterte klaglich und wurde von den konservativen Kraften dazu benutzt, ihre Gegner durch Einkerkerungen, Verbannungen und Gutereinziehungen zu vernichten. Ebenso wurde ein zweiter Angriff von Freischarlern unter dem fruheren Luzerner Regierungsrat Jakob Robert Steiger und dem Berner Ulrich Ochsenbein auf Luzern am 31. Marz 1845 blutig zuruckgewiesen; auf der Flucht wurden 104 Freischarler erschlagen und etwa 1800 gefangen genommen. Unter den Gefangenen war auch Steiger, der zum Tode verurteilt wurde, jedoch aus der Haft fliehen konnte. [1]

Der konservative Bundner Johann Ulrich von Salis-Soglio , General des Sonderbundes 1847

Die Furcht vor weiteren Freischarenzugen sowie die Ermordung des konservativen Politikers Josef Leu durch einen radikalen Bauern veranlassten die konservativen Kantone im Dezember 1845, einen formlichen Bund abzuschliessen und denselben zum etwaigen Widerstand gegen widerrechtliche Beschlusse der Tagsatzung, die dem Bundesvertrag von 1815 entgegenstanden, der das Bestehen der Kloster garantierte, militarisch zu organisieren.

Zudem befurchteten die konservativen Kantone Einmischungen eines liberal regierten Bundesstaates in ihre bisherigen Kompetenzen. Die Stimmung im katholischen Volk wurde durch Politiker und Priester weiter angeheizt, da man ihm verkundete, der katholische Glaube werde durch die liberalen Kantone bedroht. Insbesondere in der Innerschweiz zog die Bevolkerung eine Parallele zu dem blutigen Einmarsch der Franzosen 1798 und befurchtete das Schlimmste.

Die Reaktion der Liberalen

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Sobald die Existenz und der Inhalt des anfangs geheim gehaltenen Bundnisses bekannt wurden, beantragte Zurich im Sommer 1846 auf der Tagsatzung , den Sonderbund gemass dem Bundesvertrag fur aufgelost zu erklaren. Der Antrag erhielt aber erst die erforderliche Mehrheit der Stimmen der Kantone, nachdem im Juli 1847 in Genf und St. Gallen die liberale Partei an die Macht gekommen war. Zusatzlich wurden eine Revision des Bundesvertrages und die Ausweisung des Jesuitenordens aus der Schweiz beschlossen. Da die sieben Sonderbundskantone, auf Osterreichs und Frankreichs Hilfe vertrauend, allen Mahnungen und Vermittlungsversuchen unzuganglich blieben und eifrig rusteten, entschied sich die Tagsatzung zu Bern am 4. November 1847 zur Anwendung von Waffengewalt. Zwar stand die gewaltsame Auflosung des Sonderbundes, gestutzt auf den 1815 aus konservativem Zeitgeist heraus entstandenen Bundesvertrag , juristisch auf wackligem Fundament, die liberalen Kantone waren indes nicht bereit, sich in dieses rechtliche Korsett einbinden zu lassen.

Internationales Umfeld des Konfliktes

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Die drei konservativen Grossmachte Europas sowie Frankreich unterstutzten die konservativ-katholischen Krafte des Sonderbundes politisch-diplomatisch, zum Teil auch militarisch-logistisch: Der osterreichische Feldmarschall Radetzky schickte aus Italien 3'000 Gewehre, die jedoch in Lugano abgefangen wurden, ausserdem zog Osterreich Truppen in Vorarlberg zusammen. Der franzosische Gesandte Bois-le-Comte , ≪in herzlichem Einvernehmen mit seinem osterreichischen Kollegen≫, versaumte nichts, ≪was die sieben Kantone kraftigen und ermutigen konnte≫, und auch Frankreich versuchte, Waffen zu schicken. [2] Fur Preussen und Russland stand die Abwehr jeglicher liberaler Bestrebungen im Vordergrund, auch wenn sie aus geographischen Grunden nicht direkt in den Konflikt eingriffen. [3]

Demgegenuber unterstutzte Grossbritannien die liberalen Krafte politisch-diplomatisch, denn es war die Einsicht des damaligen britischen Aussenministers Palmerston , ≪dass die Gegenuberstellung zu den absolutistischen Regierungen der Hebel und Stutzpunkt der Macht Englands in Europa, sein sicherster Verbundeter die allgemeine Achtung der Freiheit suchenden Volker≫ sei. [4]

Kriegshandlungen

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Der eidgenossische Stab wahrend des Sonderbundskrieges 1847: Der General und sein Stab [5]
Ehemaliger Grabstein aus Muri als Denkmal in Geltwil

Am 30. Oktober beschloss die Tagsatzung die Mobilisierung der Truppen der Kantone. Die Kantone Appenzell Innerrhoden und Neuenburg erklarten ihre Neutralitat und schickten keine Truppen. Der Kanton Basel-Stadt gab seine neutrale Stellung am 6. November auf und unterstellte seine Truppen dem eidgenossischen Kommando. [6]

Die Kriegshandlungen wurden durch den Einfall der Sonderbundstruppen am 3. November 1847 ins Tessin eroffnet. Am 12. November erfolgte ein weiterer Vorstoss ins aargauische Freiamt. Beide Expeditionen scheiterten jedoch. Im Tessin kehrten die Truppen nach dem Tod ihrer fuhrenden Offiziere um. Im Freiamt trafen die Sonderbundstruppen beim Gefecht von Geltwil und beim Gefecht bei Lunnern [7] auf Verbande der eidgenossischen Armee ? beide Treffen endeten ohne entscheidenden Sieg der Angreifer im allgemeinen Chaos.

Die eidgenossische Armee von fast 100'000 Mann unter dem General Guillaume-Henri Dufour ruckte ab dem 11. November gegen die Sonderbundskantone vor. Am 13. November wurde Leutnant de Cerjat von General Dufour zu den Behorden der Stadt Freiburg geschickt, um sie zur Kapitulation aufzufordern. [8] Freiburg, isoliert vom Rest des Sonderbundes, wurde zur Kapitulation gezwungen, dann begann man, Plane gegen Luzern, die Hochburg des Sonderbundes, zu schmieden. Wahrend die Operation gegen Luzern vorbereitet wurde, kam die Meldung, dass am 17. November eine Kolonne der Sonderbundstruppen den Gotthardpass uberquert und eidgenossische Truppen im Tessin bei einem Gefecht bei Airolo in die Flucht geschlagen hatte.

Am 22. November begann der Angriff gegen Luzern. Wahrend dieser Auseinandersetzungen achtete Dufour streng auf die Einhaltung humanitarer Grundsatze bei den Kampfhandlungen. Der uberlieferte Grundsatz von General Dufour lautete:

≪Il faut sortir de cette lutte non seulement victorieux, mais aussi sans reproche.≫
(≪Wir mussen aus diesem Kampf nicht nur siegreich, sondern auch ohne Vorwurf hervorgehen.≫)

Diese Aussage galt als Fuhrungsmaxime an seine unterstellten Kommandanten. Die von Johann Ulrich von Salis-Soglio befehligten Truppen des Sonderbundes wurden am 23. November bei Gisikon , [9] Meierskappel [10] und Schupfheim geschlagen, worauf Luzern am 24. November kapitulierte und besetzt wurde. [11] Die ubrigen Innerschweizer Kantone des Sonderbundes beschlossen am Tag darauf bei einer Konferenz in Brunnen ebenfalls die Kapitulation; als letzter Kanton ergab sich am 29. November das Wallis. Nach offiziellen Angaben hat der Sonderbundskrieg 150 Menschen das Leben gekostet und rund 400 Verwundete gefordert.

General Guillaume-Henri Dufour

Die Verfassungen und Regierungen in den besiegten Kantonen wurden durch die Kriegssieger in liberalem Sinn revidiert. Ausserdem mussten die Verlierer die Kriegskosten durch hohe Reparationszahlungen begleichen. Die in Luzern wieder an die Macht gelangten Liberalen losten zur Schuldentilgung weitere Kloster im Kanton auf.

Eine Kollektivnote Osterreichs , Preussens , Frankreichs und Russlands vom 18. Januar 1848 erklarte allerdings, dass diese Machte keine Veranderung des Bundesvertrages von 1815 zulassen wurden, die mit der Souveranitat der Kantone in Widerspruch stehe. Die von den Kriegssiegern beherrschte Tagsatzung wies mit Entschiedenheit diese Einmischung zuruck. Der britische Aussenminister Lord Palmerston [12] , der schon die Abstimmung der Note unter den Grossmachten verzogert hatte, liess Dufour unter der Hand sagen, moglichst schnell ein Ende zu machen. [4] Da dies gelang und ausserdem kurz darauf aufgrund der angespannten innenpolitischen Lage in Frankreich die Februarrevolution und anschliessend in den deutschen Staaten die Marzrevolution ausbrach, blieben Konsequenzen indessen aus.

Die Verfassung von 1848

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Der Ausgang des Kriegs entschied auch den Sieg der Bundesrevision: Die Tagsatzung beschloss unter Missachtung der Revisionsregeln im geltenden Bundesvertrag (der fur Vertragsanderungen, wie bei einem Staatenbund ublich, Einstimmigkeit oder zumindest Geltung der geanderten Regelungen nur fur die zustimmenden Stande erforderte) nach dem Muster der Vereinigten Staaten die in ihren Grundzugen bis heute bestehende Bundesverfassung : Nach dieser Veranderung bildete die Schweiz anstelle des von den souveranen Kantonen gebildeten losen Staatenbundes einen fester gefugten Bundesstaat ohne Austrittsrecht einzelner Kantone.

Dem Bund wurden das ausschliessliche Recht uber Krieg und Frieden, der Verkehr mit dem Ausland, das Zoll -, Post - und Munzwesen , Mass und Gewicht , die Organisation des Bundesheers , der hohere Militarunterricht, die Garantie republikanisch-demokratischer Kantonalverfassungen, der politischen Rechtseinheit, der Glaubensfreiheit, der Presse- und Vereinsfreiheit usw. ubertragen.

An die Stelle der Tagsatzung trat eine in ihrer Stimmabgabe freie Bundesversammlung , bestehend aus der Vertretung der Kantone ( Standerat ) und des Schweizer Volkes ( Nationalrat ), an die Stelle des bisherigen wechselnden Vorortes trat als hochste vollziehende Behorde eine siebenkopfige Kollegialbehorde, der Bundesrat ; ebenso wurde ein Bundesgericht eingesetzt.

Uber die neue Verfassung wurde in den meisten Kantonen abgestimmt. Im Kanton Freiburg wurde die Verfassung vom Grossen Rat ratifiziert, da man eine Ablehnung durch das Volk befurchtete. Im Kanton Luzern zahlte die liberale Regierung die Nicht-Stimmenden zu den Befurwortern und erzielte so eine Annahme. So kam es zu einem klaren Resultat: Die Tagsatzung stellte fest, dass 15½ Kantone mit 1'897'887 Einwohnern gegen 6½ verwerfende mit 292'371 Einwohnern die neue Verfassung angenommen hatten. Vom zuvor gepflegten Prinzip der Gleichheit der Kantone ging die Tagsatzung neu zum Mehrheitsprinzip uber, erklarte die Verfassung am 12. September 1848 als angenommen und loste sich auf. Der Verfassungshistoriker Alfred Kolz betrachtet dieses Vorgehen als ≪formell unrechtmassig und mithin revolutionar≫.

Die erste Bundesversammlung trat am 6. November in Bern , das zum Bundessitz bestimmt wurde, zusammen und wahlte den ersten Bundesrat .

Themenweg zum Sonderbundskrieg

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Im Sommer 2023 wurde der 13 Kilometer lange ≪Weg zur Schweiz≫ eroffnet. Der Themenwanderweg fuhrt von Sins (AG) uber Rotkreuz (ZG) nach Gisikon (LU). An 13 Stationen erfahren die Wanderer Wissenswertes uber den Sonderbundskrieg. [13] [14]

Commons : Sonderbundskrieg  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Heinrich Theodor Flathe : Das Zeitalter der Restauration und Revolution 1815?1851. (= Allgemeine Geschichte in Einzeldarstellungen. Vierte Hauptabteilung, Zweiter Teil). Grote, Berlin 1883, S. 481.
  2. Heinrich Theodor Flathe : Das Zeitalter der Restauration und Revolution 1815?1851. (= Allgemeine Geschichte in Einzeldarstellungen. Vierte Hauptabteilung, Zweiter Teil). Grote, Berlin 1883, S. 483.
  3. Heinrich Theodor Flathe : Das Zeitalter der Restauration und Revolution 1815?1851. (= Allgemeine Geschichte in Einzeldarstellungen. Vierte Hauptabteilung, Zweiter Teil). Grote, Berlin 1883, S. 482.
    Friedrich Wilhelm IV. begrundete dies gegenuber seinem Vertrauten, dem damaligen preussischen Botschafter in London Christian Karl Josias von Bunsen am 4. Dezember 1847 so: ≪In der Schweiz handelt sichs fur uns, fur die Grossmachte, ganz und gar nicht um Recht oder Unrecht in der Eidgenossenschaft, gar nicht um Jesuiten und Protestanten, gar nicht um die Frage, ob die Verfassung von (18)15 Diesen oder Jenen gefahrdet oder falsch interpretiert wird, gar nicht um die Verhutung des Burgerkrieges an sich, ? sondern allein darum: ob die Seuche des Radikalismus, d. h. einer Sekte, welche wissentlich vom Christentum, von Gott, von jedem Rechte, das besteht, von gottlichen und menschlichen Gesetzen abgefallen, los und ledig ist, ob diese Sekte die Herrschaft in der Schweiz durch Mord, Blut und Tranen erringen und so ganz Europa gefahrden soll oder nicht.≫ (Hervorhebungen im Original), zitiert nach: Leopold von Ranke : Aus dem Briefwechsel Friedrich Wilhelms IV. mit Bunsen, (1873), S. 150.
  4. a b Heinrich Theodor Flathe : Das Zeitalter der Restauration und Revolution 1815?1851. (= Allgemeine Geschichte in Einzeldarstellungen. Vierte Hauptabteilung, Zweiter Teil). Grote, Berlin 1883, S. 484.
  5. Der eidgenossische Stab im Sonderbundskrieg 1847: Von vorne links: Von hinten links:
    • Oberst Anton Buchwalter, Grossquartiermeister;
    • Major der Kavallerie Rudolf Hussy, 2. Generaladjutant
    • Leutnant Zieber, Adjutant von Oberst Zimmerli
    • Leutnant der Kavallerie Grossmann, Ordonnanzoffizier
    • Leutnant August Frey, Adjutant des Generalstabschef
    • Leutnant der Kavallerie Scherrer, Ordonnanzoffizier
    • Oberstleutnant Samuel Friedrich Pfander, Quartiermeister.
    (Emil Spiess: Illustrierte Geschichte der Schweiz, Bd. 3. Zurich 1961.)
  6. Bucher: Geschichte des Sonderbundskrieges. S. 174, 196?207.
  7. Am 12. November 1847 hatten zurcherische Pontoniere bei der Fahr (Fahrstelle) an der Reuss in Lunnern eine Pontonbrucke erstellt. Die Brucke war nur von einer Artilleriebatterie geschutzt, da die Infanterie in Affoltern am Albis versammelt war. Die Sonderbundstruppen konnten gegen die Schiffsbrucke vorrucken, bevor die von Pontonierhauptmann Huber angeforderten zurcherischen Verstarkungstruppen von Affoltern her eintrafen. Die Sonderbundstruppen eroffneten ein Kreuzfeuer auf die Pontoniere, welche wegen der kritischen Lage mit dem Abbruch der Brucke beschaftigt waren. Die Pontoniere konnten trotz des Gefechts alle Pontons aufs Ufer bringen, wobei drei Birago-Bocke verloren gingen. Ein Pontonier wurde am Fuss verwundet. Die Pontonbrucke wurde spater reussabwarts bei der Fahr Ottenbach als Verbindungsbrucke fur die beidseits der Reuss stehenden Divisionen Ziegler und Gmur ein zweites Mal erstellt. Quelle: Der Pontonier. Ausgabe Dezember 1947. Nr. 12, 35. Jahrgang, S. 191.
  8. Souvenir de la campagne du Sonderbund en 1847, par un officier vaudois. In: Le conteur vaudois. 27. November 1897, abgerufen am 29. August 2021 .
  9. Bild, Gefecht bei Gisikon .
  10. Bild, Gefecht bei Meierskappel .
  11. Der Tagesbefehl General Dufours vom 24. November 1847 lautete: Eidgenossische Wehrmanner! Ihr werdet in den Kanton Luzern einrucken. Wie ihr die Grenzen uberschreitet, so lasst Euren Groll zuruck und denkt nur an die Pflicht, welche das Vaterland Euch auferlegt (…) Sobald aber der Sieg fur uns entschieden ist, so vergesset jedes Rachegefuhl, betragt Euch wie grossmutige Krieger, verschont die Uberwundenen, denn dadurch beweist Ihr wahren Muth .
  12. Sacha Zala: Grossbritannien. In: Historisches Lexikon der Schweiz .
  13. Geschichte will erwandert werden ? auf dem Sonderbundsweg unterwegs zur modernen Schweiz. In: Neue Zurcher Zeitung vom 8. September 2023
  14. Homepage: ≪Wege zur Schweiz≫