Selbstgefahrdendes Verhalten

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Unter selbstgefahrdendem Verhalten versteht man Handlungen, die bewusst oder unbewusst eine Schadigung der eigenen Gesundheit verursachen konnten. Diese Schadigung kann sowohl physisch als auch psychisch sein.

Bewusste Selbstgefahrdung

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In der Absicht, sich selbst zu schadigen oder das Risiko einer Schadigung auf sich zu nehmen, fuhrt man eine Handlung aus. [1]

Eine bewusste Selbstgefahrdung kann z. B. selbstverletzendes Verhalten sein.

Unbewusste Selbstgefahrdung

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Fuhrt man eine Handlung durch, die selbstschadigend ist, ohne sich schadigen oder in Gefahr bringen zu wollen, spricht man von einer unbewussten Selbstgefahrdung oder einer Fahrlassigkeit. [2]

So kann z. B. aggressives Autofahren eine unbewusste Selbstgefahrdung darstellen.

Krankheiten mit selbstgefahrdenden Symptomen

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Das Tourette-Syndrom kann sich in einer selbstgefahrdenden Handlung wie Herumspringen oder Kopf gegen die Wand stoßen außern. [3]

Die Borderline-Personlichkeitsstorung weist als Symptome die Selbstverletzung und den Konsum von Drogen, Alkohol und nicht verschriebenen Medikamenten auf. [4]

Juristische Abgrenzung der straflosen Selbstgefahrdung von strafbarer Fremdeinwirkung

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Wenn das Opfer eine durch einen Dritten geschaffene Gefahr bewusst eingeht und nichts tut, um sich selbst zu schutzen (z. B. ist der Beifahrer bei einem illegalen Autorennen nicht angeschnallt und wird bei einem Unfall getotet), wird das als einverstandliche Fremdgefahrdung bezeichnet. Gefahrdet sich hingegen das Opfer durch seine eigene Handlung selbst und kommt dadurch zu Schaden, etwa durch die Einnahme von Drogen, spricht man von eigenverantwortlicher Selbstgefahrdung. [5] In beiden Fallen entfallt die objektive Zurechnung des Geschehensablaufs und seiner Folgen. Der Fahrer bzw. der Drogenverkaufer begehen keine strafbare Totungshandlung. Anders dagegen, wenn der Fahrer oder der Dealer kraft uberlegenen Sachwissens die Tatherrschaft innehaben, etwa weil der Beifahrer minderjahrig und nicht einsichtsfahig ist oder sich der Drogenkonsument wegen einer krankhaften seelischen Storung fur den Verkaufer erkennbar im Zustand der Schuldunfahigkeit befindet.

  • Johannes Kaspar, "Eigenverantwortliche Selbstgefahrdung" bei missbrauchlichem Konsum arztlich verschriebener Substanzen [1]

Einzelnachweise

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  1. Definition zu Bewusste Selbstgefahrdung. Abgerufen am 20. November 2014 .
  2. Die Fahrlassigkeit-Definition. Abgerufen am 20. November 2014 .
  3. Das Tourette-Syndrom bei "wir leben". Abgerufen am 20. November 2014 .
  4. Definition Borderline von AWO. Abgerufen am 20. November 2014 .
  5. Maximilian Lasson: Eigenverantwortliche Selbstgefahrdung und einverstandliche Fremdgefahrdung. Uberblick uber einen nach wie vor aktuellen Streit in der Strafrechtsdogmatik ZJS 2009, S. 359?368