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Situation in Deutschland
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Das
Selbstauflosungsrecht
bezeichnet das Recht eines
Parlaments
, sich durch eigenen Beschluss aufzulosen, um anschließend Neuwahlen zu ermoglichen.
Dieses verfassungspolitische Instrument zur
Parlamentsauflosung
ist in vielen
Staaten
verbreitet.
Der osterreichische
Nationalrat
kann sich durch ein einfaches Gesetz jederzeit selbst auflosen. Dies ist seit Beginn der
Zweiten Republik
sogar die Regel: Von den bisher 25 absolvierten Gesetzgebungsperioden (Stand 2018) wurden nur vier in vollem Umfang (d. h. ohne Selbstauflosung des Nationalrates) abgeleistet. In der Ersten Republik wurden drei der vier Gesetzgebungsperioden vorzeitig beendet, zwei davon durch Selbstauflosung.
[1]
Das Selbstauflosungsrecht ist in Artikel 29 des Bundes-Verfassungsgesetzes verankert.
Im
deutschen Grundgesetz
ist kein Selbstauflosungsrecht fur den
Deutschen Bundestag
vorgesehen. Die Schaffung eines solchen Rechts ist seit 2005 Gegenstand der politischen Diskussion im Zusammenhang von
Neuwahlen
. Schon 1982 war anlasslich der
Vertrauensfrage von Helmut Kohl
dieses Thema diskutiert worden; ebenso, nachdem Bundeskanzler
Gerhard Schroder
die Vertrauensfrage am 2. Mai 2005 ankundigte und
am 1. Juli 2005
stellte.
Zu Deutschland siehe auch:
Deutscher Bundestag #Reprasentationsprinzip und Selbstauflosung
- ↑
Die Gesetzgebungsperioden des Nationalrates.
In:
parlament.gv.at.
Abgerufen am 10. September 2018
.