Selbstauflosungsrecht

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Das Selbstauflosungsrecht bezeichnet das Recht eines Parlaments , sich durch eigenen Beschluss aufzulosen, um anschließend Neuwahlen zu ermoglichen.

Dieses verfassungspolitische Instrument zur Parlamentsauflosung ist in vielen Staaten verbreitet.

Der osterreichische Nationalrat kann sich durch ein einfaches Gesetz jederzeit selbst auflosen. Dies ist seit Beginn der Zweiten Republik sogar die Regel: Von den bisher 25 absolvierten Gesetzgebungsperioden (Stand 2018) wurden nur vier in vollem Umfang (d. h. ohne Selbstauflosung des Nationalrates) abgeleistet. In der Ersten Republik wurden drei der vier Gesetzgebungsperioden vorzeitig beendet, zwei davon durch Selbstauflosung. [1] Das Selbstauflosungsrecht ist in Artikel 29 des Bundes-Verfassungsgesetzes verankert.

Im deutschen Grundgesetz ist kein Selbstauflosungsrecht fur den Deutschen Bundestag vorgesehen. Die Schaffung eines solchen Rechts ist seit 2005 Gegenstand der politischen Diskussion im Zusammenhang von Neuwahlen . Schon 1982 war anlasslich der Vertrauensfrage von Helmut Kohl dieses Thema diskutiert worden; ebenso, nachdem Bundeskanzler Gerhard Schroder die Vertrauensfrage am 2. Mai 2005 ankundigte und am 1. Juli 2005 stellte.

Zu Deutschland siehe auch: Deutscher Bundestag #Reprasentationsprinzip und Selbstauflosung

Wiktionary: Selbstauflosungsrecht  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Die Gesetzgebungsperioden des Nationalrates. In: parlament.gv.at. Abgerufen am 10. September 2018 .