Als
Raubkopie
,
Schwarzkopie
oder
illegale Kopie
wird eine
urheberrechtswidrig
vertriebene
Kopie
bezeichnet. Der Begriff wurde zunachst fur Kopien von
Schallplatte
auf
Kompaktkassette
verwendet und erlangte mit dem Aufkommen von
Computern
großere Verbreitung, insbesondere fur auf
digitalen Datentragern
hergestellte
digitale Medien
wie
Software
,
Musik
,
Bilder
,
Filme
oder
E-Books
.
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in
Deutschland
und der
Schweiz
dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Im deutschen
Urheberrechtsgesetz
werden die Begriffe
Raubkopie
und
Schwarzkopie
nicht verwendet; stattdessen wird beschrieben, welche Rechte und Pflichten Urheber bei der Verwertung und Nutzer bei der Nutzung geschutzter Werke haben. ?Vervielfaltigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch“ von Werken, sogenannte
Privatkopien
, sind nach § 53 des Urheberrechtsgesetzes (Novelle vom 10. September 2003) unter bestimmten Voraussetzungen zulassig. Dabei darf jedoch keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder offentlich zuganglich gemachte Quelle verwendet werden (
§ 53
Abs. 1 UrhG),
[1]
so dass zum Beispiel Privatkopien aus
Tauschborsen
nicht zulassig sind. Soweit der Berechtigte wegen eines effektiven Kopierschutzes keine Privatkopie fertigen kann, hat der Rechtsinhaber die notwendigen Mittel zur Verfugung zu stellen, um von der entsprechenden Bestimmung Gebrauch machen zu konnen (
§ 95b
Abs. 1 Nr. 6 UrhG). Einem BGH-Urteil von 1978 zufolge liegt bei Audiomedien die Grenze bei sieben Privatkopien.
[2]
Die anzahlsmaßig achte Kopie ist demnach bereits eine illegale Kopie.
Ein Verstoß gegen das Urheberrecht stellt ein
Vergehen
im Sinne des
Strafgesetzbuches
dar und ist daher strafbar. Werden illegale Kopien von einer Person rein fur deren privaten Gebrauch angefertigt, ist ein Urheberrechtsverstoß jedoch oft straffrei, weil die Tat nur auf Antrag verfolgt wird (
§ 109
UrhG). Wirtschaftlich bedeutsamer als die Strafe sind jedoch die Rechtsfolgen wie Anspruch auf
Unterlassung
und Schadensersatz (
§ 97
UrhG). Nimmt der Rechtsinhaber dabei eine anwaltliche Dienstleistung in Anspruch, kann er fur die entsprechende
Abmahnung
zusatzlich Kostenersatz fordern. Ist der Abgemahnte eine Privatperson, beschrankt sich diese Forderung jedoch beim ersten Mal auf 155 Euro (Gebuhr fur 1000 Euro Gegenstandswert,
§ 97a
Abs. 3 UrhG). In Osterreich existiert diese Deckelung nicht (Stand: 2013).
[3]
Die
Regierung
plant,
Hosting-Provider
in die
Pflicht
zu nehmen. Wer
privat
Filme oder Musik ohne
Erlaubnis
des
Rechteinhabers
herunterladt, soll dagegen weiterhin nicht belangt werden konnen.
[4]
Die wirtschaftlichen Auswirkungen illegaler Kopien sind allgemein umstritten. Branchenberichten stehen verschiedene Studien mit zum Teil sehr gegensatzlichen Aussagen und Schlussfolgerungen gegenuber.
Der Industrieverband
Business Software Alliance
(BSA) veroffentlicht einmal im Jahr die sogenannte
Piracy Study
, die die Verbreitung von illegalen Softwarekopien bestimmen soll und in den Medien oftmals zitiert wird.
[5]
Auch die Film- und Musikindustrie (Contentindustrie) publiziert regelmaßig Berichte zu den durch
Filesharing
entstandenen Verlusten.
Nicht nur die Hohe der errechneten Schaden, auch die Berechnungsgrundlagen werden von diversen Kritikern allgemein angezweifelt und fur uberzogen gehalten. Aus einem Bericht der US-Regierung ging 2010 hervor, dass die behaupteten Verluste durch Filesharing stark ubertrieben seien.
[6]
Der US-amerikanische Rechnungshof verneinte zwar nicht erhebliche Auswirkungen negativer Natur, wies jedoch zugleich darauf hin, dass sich Schaden durch Piraterie nur schwer bemessen ließen. Das
Government Accountability Office
(GAO) zweifelte daher einige Erhebungen der
Recording Industry Association of America
(RIAA) an und empfahl den zustandigen Regierungsstellen, diese Zahlen nicht zu ubernehmen.
[7]
Dass die Errechnung eines Verlusts durch fehlende Verkaufe einem Ratespiel gleicht, wird auch beim Berechnungsverfahren der
Piracy Study
bemangelt.
[8]
Dabei wird der ?durchschnittliche Softwarebedarf“ eines PCs festgelegt und auf alle PCs hochgerechnet. Die Differenz zwischen der verkauften Software und dem angenommenen Bedarf eines PCs mussten, so die Studie der BSA, Schwarzkopien sein. Kritiker fuhren an, dass hier freie und altere Software nicht berucksichtigt werde. Wenn also ein Nutzer nicht jedes Jahr seinen gesamten Software-Bestand aktualisiert oder aber kostenlose Software verwendet, gehe dies in die Statistik als Nutzung illegaler Kopien ein (zum Vergleich: Im Jahr 2010 liefen rund 60 % aller weltweiten Webserver mit freier Software
[9]
). Zudem werde bei der Schadensberechnung angenommen, dass jeder Nutzer, der eine Schwarzkopie erstellt, auch bereit gewesen ware, das Geld fur ein Original auszugeben, was (insbesondere bei teurer Software) unrealistisch erscheint.
Kritisiert wird weiter, dass der ?Softwarebedarf“ von wenigen Landern auf 80 Lander hochgerechnet wird. Dabei konne nicht davon ausgegangen werden, dass der ?Softwarebedarf“ in jedem Land in gleicher Hohe zu erwarten sei. 2004 wurde ein Schaden von 32,7 Milliarden US-Dollar angenommen. 2007 soll der Schaden auf 48 Milliarden US-Dollar angewachsen sein.
[10]
Eine grundlegende Kritik an der Hochrechnung der Schaden durch Raubkopien richtet sich gegen die Verwendung der gleichen Zahlmethode wie bei materiellen Gutern. Dabei wird der Verkaufspreis mit der geschatzten Anzahl der illegalen Kopien multipliziert. Folglich wird als Schaden der entzogene Urheberrechtsgewinn gewertet, der sich als Produkt aus unverandertem Verkaufspreis (ohne Berucksichtigung erwartbarer
Skaleneffekte
) und angenommener verkaufter Stuckzahl (bei postuliertem Wegfall von Schwarzkopien) ergibt.
[6]
Dabei ist jedoch fraglich, ob fur das Original stets bezahlt worden ware, wenn die Moglichkeit zur Kopie nicht bestanden hatte (Sammleraspekt).
Andere Studien ergaben, dass zumindest der
Volkswirtschaft
durch entsprechende Downloads ein doppelt so hoher wirtschaftlicher Mehrwert erwachst, wie z. B. dem Musikbereich jahrlich verlorengeht.
[11]
[12]
Eine Untersuchung der deutschen Gesellschaft fur Konsumforschung (GfK) kam zu dem Ergebnis, dass Nutzer des inzwischen geschlossenen illegalen Filmportals
Kino.to
mehr Geld fur Kino und DVDs ausgaben als der Durchschnittsnutzer.
[13]
Ebenfalls kam eine 2011 erstellte US-Studie zu dem Schluss, dass ?Filesharer mehr Musik kaufen als Nicht-Filesharer“.
[14]
Sogar eigene Studien der Contentindustrie zeigten zum Teil vergleichbare Effekte, so dass auch bei illegalen Angeboten eine Promotionwirkung anzunehmen ist.
[15]
Branchenvertreter fuhrten die Ergebnisse jedoch darauf zuruck, dass diese Personenkreise generell ein großeres Interesse an Medienerzeugnissen hatten.
[16]
Eine Untersuchung uber den Effekt von zeitnahen Veroffentlichungen von Kinofilmen bei
BitTorrent
kam zu dem Schluss, dass diese in den USA keine Auswirkung auf das
“
Box Office
”
(Umsatz beim Kartenverkauf) hat. Lediglich in Landern, wo der Kinofilm erst Monate spater in die Kinos kam, konnte ein Umsatzruckgang von 7 % nachgewiesen werden.
[17]
Laut einer EU-Studie aus dem Jahre 2013 habe Online-Piraterie ?keine negativen Auswirkungen auf den digitalen Absatz von Musik“. Signifikante Folgen fur den Verkauf von physischen Tontragern wurden dabei allerdings nicht berucksichtigt.
[18]
2014 kam eine unabhangige
[19]
Studie
[20]
zu dem Ergebnis, dass Piraterie Hollywood nutzt bzw. "
die Kopiererei Hollywoods Umsatze sogar steigert
".
[21]
[22]
In Deutschland veroffentlicht der
Bundesverband Musikindustrie
(BVMI) in Kooperation mit der
Gesellschaft fur Konsumforschung
(GfK) seit 2011 alljahrlich die
Studie zur Digitalen Content-Nutzung
(DCN-Studie) zum Kauf-, Download- und Kopierverhalten der Bevolkerung. Zwischen 2001 und 2010 fanden jedes Jahr vergleichbare Erhebungen unter dem Titel
Brennerstudie
statt. In einer zehn Jahre umspannenden Zusammenfassung (2001?2011) wurde die Anzahl der illegalen Musikkopien mit etwa 7 Milliarden Musiktiteln angegeben (bei einem Spitzenwert von circa 900 Millionen Titeln im Jahre 2010). Der zugleich rucklaufige Absatz von physischen Tontragern habe in diesem Zeitraum zudem zu einer annahernden Halbierung der Umsatze gefuhrt, womit auch die Zahl der Beschaftigten in der Branche um etwa ein Drittel gesunken sei. Allein der digitale Vertrieb wird als Wachstumsmarkt bezeichnet, der die Verluste im vergleichsweise immer noch wesentlich umsatzstarkeren Tontragerbereich bislang jedoch nicht kompensiere.
[23]
Eine Metastudie vom
Medienboard Berlin-Brandenburg
zu den Auswirkungen digitaler Piraterie auf die regionale Medienwirtschaft errechnete im Juni 2012 jahrliche Umsatzschaden in zweistelliger Millionenhohe. Der ansassigen Musikwirtschaft gingen demnach etwa 26 Millionen Euro verloren, der Filmwirtschaft rund 22 Millionen Euro.
[24]
Deutschlandweit fuhre dies laut der Studie zu einem Schaden von insgesamt mehr als 680 Millionen Euro, wobei 524 Millionen Euro auf die Musikwirtschaft und 156 Millionen Euro auf die Filmwirtschaft entfielen.
[25]
Wissenschaftler der
Universitat Hamburg
und der
Bauhaus-Universitat Weimar
hatten im Jahr 2007 die Verluste der Filmwirtschaft auf circa 193 Millionen Euro beziffert.
[26]
Eine mit wissenschaftlichen Methoden (
Hypothesenmodell
,
Z-Transformation
) arbeitende Analyse, welche die statistischen Zahlen des Bundesverbandes Musikindustrie fur den Zeitraum von 2003 bis 2009 miteinander verglich und auswertete, kam zu dem Ergebnis, dass es ?in den Daten der Musikindustrie keinen statistisch relevanten Zusammenhang zwischen illegalen Downloads und CD-Verkaufen“ gabe.
[27]
[28]
Dieser Artikel oder Absatz stellt die
Situation in Deutschland
dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Der Begriff ?Raubkopie“ wird oft als ungenau und ubertrieben bezeichnet.
[29]
[3]
Das Wort beinhalte den Vorwurf eines
Raubes
, also ein
Verbrechen
im Sinne des
StGB
, was von der Kampagne
Raubkopierer sind Verbrecher
auch so transportiert wurde: die Werbespots, die sich an die Verbraucher richteten und vor allem auch in Kinos liefen, suggerierten, dass man als ?Raubkopierer“ mit einer Strafe von bis zu 5 Jahren Haft rechnen musse. Dies wurde jedoch als irrefuhrend kritisiert,
[30]
da sich diese gesetzlich im deutschen Urheberrecht verankerte Hochststrafe (
§ 108a
UrhG
) an gewerbliche Schwarzkopierer richtet.
[2]
Abseits davon verwendete selbst der Verband
Zukunft Medien Marketing
, von dem diese Werbespots initiiert wurden, die Bezeichnung ?illegale Kopien“.
[29]
Rhetorisch betrachtet handelt es sich bei den Worten ?Rauben“ im Sinne von
Diebstahl
unter Gewaltanwendung und ?Kopieren“ um Gegensatze und sich somit ausschließende Begriffe, was das Wort ?Raubkopie“ zum Widerspruch in sich selbst macht ? also zu einem
Oxymoron
.
[31]
Auch wird das Wort ?Schwarzkopie“ als weniger wertende Bezeichnung fur die illegale Kopie angesehen als das Wort ?Raubkopie“.
[32]
Argumentiert wird, dass es analog dazu Begriffe wie ?
Schwarzfahren
“ und ?
Schwarzarbeit
“ gibt, die wie die illegale Kopie ebenfalls ein
Vergehen
(und kein Verbrechen) beschreiben.
- Artur Wandtke, Winfried Bullinger:
Praxiskommentar zum Urheberrecht
. 2. Aufl. C. H. Beck, 2006,
ISBN 978-3-406-53423-2
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- Marcus von Welser, Alexander Gonzalez:
Marken- und Produktpiraterie, Strategien und Losungsansatze zu ihrer Bekampfung
. Wiley-VCH, 2007,
ISBN 3-527-50239-4
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- Jan Hachenberger:
Intellektuelles Eigentum im Zeitalter von Digitalisierung und Internet. Eine okonomische Analyse von Missbrauchskalkulen und Schutzstrategien
. DUV Verlag, 2003,
ISBN 3-8244-7765-3
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- Hans Joachim Fuchs:
Piraten, Falscher und Kopierer, Strategien und Instrumente zum Schutz geistigen Eigentums in der Volksrepublik China
. 2006, Gabler Verlag, 2003,
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(PDF-Datei; 1,05 MB)).
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) finden sich weiterfuhrende Informationen, etwa die Folien vom
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(
Memento
vom 31. August 2006 im
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Illegale Downloads sollen weiterhin straffrei sein
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Piracy and Movie Revenues: Evidence from Megaupload: A Tale of the Long Tail?
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Piraterie nutzt Hollywood - Filesharing verursache riesige Einnahmeverluste, klagt die Filmindustrie gern. In Wahrheit steigert die Kopiererei Hollywoods Umsatze sogar.
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Wie Piraterie Hollywood hilft - Filesharing verursache riesige Einnahmeverluste, klagt die Filmindustrie gern. In Wahrheit steigert die Kopiererei Hollywoods Umsatze sogar. Die Branche sollte neue Technologie endlich als Chance begreifen.
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Metastudie zu Auswirkungen digitaler Piraterie auf die regionale Medienwirtschaft
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Jan Kromer, Evrim Sen:
No Copy ? Die Welt der digitalen Raubkopie.
(PDF) 2. Auflage als E-Book. Tropen Verlag, 2007,
S. 10
, archiviert vom
Original
(nicht mehr online verfugbar) am
8. April 2009
;
abgerufen am 9. Mai 2013
(1,1 MiB): ?Analog zu den Vergehen des Schwarzfahrens und der Schwarzarbeit, die auch nicht ?Raubfahren“ oder ?Raubarbeit“ genannt werden, erscheint der Begriff ?Schwarzkopie“ weniger wertend als Bezeichnung fur illegale Kopien.“
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