Schulpflicht

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Ausfluge in die nahere Umgebung gehorten bereits im 19. Jahrhundert zum Lehrprogramm der Volksschulen.

Als Schulpflicht bezeichnet man die gesetzliche Verpflichtung fur Kinder , ab einem bestimmten Alter, fur Jugendliche und Heranwachsende bis zu einem bestimmten Alter, eine Schule zu besuchen. Dies muss im Fall der Minderjahrigkeit der Schulpflichtigen durch die Erziehungsberechtigten umgesetzt werden.

In Deutschland bestand vor 1919 keine allgemeine Schulpflicht, sondern mancherorts lediglich Unterrichtspflicht. [1] Bei der Schulpflicht ist die Vermittlung von Wissen an den Besuch einer staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule gebunden. Sie wird unterschieden von der Bildungspflicht .

Das Herzogtum Pfalz-Zweibrucken fuhrte unter dem zum Calvinismus konvertierten Johann I. 1592 als erstes Territorium der Welt die allgemeine Schulpflicht fur Madchen und Knaben ein. [2] [1] In Norwegen entstand das Volksschulwesen durch eine Verordnung vom 23. Januar 1739, die jedoch zwei Jahre spater modifiziert werden musste. [3]

Anfang des 20. Jahrhunderts galten Gesetze zur Schulpflicht fur Deutschland , Osterreich-Ungarn , Skandinavien und Frankreich (seit 1882).

In England war die Regelung der Schulpflicht den einzelnen Gemeinden , in den USA den einzelnen Staaten vorbehalten.

Bildungspflicht nach Landern

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Lange der Bildungspflicht
  •  13+ Jahre
  •  10?12 Jahre
  •  7?9 Jahre
  •  0?6 Jahre
  • Schulpflicht in Deutschland

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    Nach Anfangen im 16. Jahrhundert (Herzogtum Pfalz-Zweibrucken 1592, Straßburg 1598) wurde die Allgemeine Schulpflicht im 17. Jahrhundert in Sachsen-Gotha (1642), Braunschweig-Wolfenbuttel (1647) und Wurttemberg (1649) eingefuhrt. Im 18. Jahrhundert folgte Preußen (1717), wo es bis 1918 zwar eine Unterrichts-, aber keine Schulpflicht gab. [4] Zuletzt fuhrte Sachsen 1835 die allgemeine Schulpflicht ein, 1919 wurde sie in der Weimarer Verfassung einheitlich fur ganz Deutschland festgeschrieben. [5]

    In den Jahren des Nationalsozialismus wurde 1938 ein Reichsschulpflichtgesetz [6] erlassen, das auch die Unterstutzung der Polizei bei der Durchsetzung der Schulpflicht an Volks- oder Berufsschule vorsah.

    Im deutschen Bildungssystem ist die Schulpflicht ? aufgrund der Kulturhoheit der Lander ? in den einzelnen Landesverfassungen geregelt. Einfache Gesetze, die sogenannten Schulgesetze, regeln die Durchfuhrung. Dabei wird oft noch die Polizei eingesetzt. [7] [8]

    Die Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel bis zum Abschluss des 9. Schulbesuchsjahres, in einigen Bundeslandern bis zum Abschluss des 10. Schulbesuchsjahres, in Rheinland-Pfalz zwolf Jahre. [9] Der Begriff Schulbesuchsjahr ist nicht mit der Jahrgangsstufe zu verwechseln. Ubersprungene Klassen werden hingegen anerkannt, so dass die Vollzeitschulpflicht dennoch nach Klasse 9 bzw. 10 enden kann. Die Berufsschulpflicht beginnt nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht.

    Die Schulpflicht erstreckt sich im Wesentlichen auf drei Bereiche: Teilnahme, Anmeldung und Schulwahl.

    Schulpflicht in Osterreich

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    In Osterreich ist im Schulpflichtgesetz 1985 die Schulpflicht festgelegt. Diese beginnt mit dem auf der Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September, dauert neun Schuljahre und gilt fur alle Kinder, die sich in Osterreich dauernd aufhalten. [10] [11]

    Die Schulpflicht wird durch den Besuch einer offentlichen oder mit Offentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule erfullt (die offentlichen Schultypen, die diese neun Pflichtschuljahre abdecken, werden Pflichtschulen genannt) [11] . Außerdem kann die Schulpflicht durch die Teilnahme an einem gleichwertigen Unterricht (in Privatschulen ohne Offentlichkeitsrecht , im hauslichen Unterricht oder in einer im Ausland gelegenen Schule) erfullt werden. In Osterreich kann ein Kind die Schulpflicht durch die Teilnahme am hauslichen Unterricht erfullen, falls dieser jenem an einer zur Erfullung der Schulpflicht geeigneten Schule (Pflichtschule) gleichwertig ist. Voraussetzung ist, wie bei Privatschulen ohne Offentlichkeitsrecht, die Ablegung einer Externistenprufung am Ende jedes Unterrichtsjahres vor einer Kommission, die an einer offentlichen oder mit Offentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule von den Schulbehorden eingerichtet ist. Aus diesem Grund wird die Schulpflicht in Osterreich ? wie in anderen Landern, die solche Moglichkeiten zulassen ? mitunter auch als Bildungs- oder Unterrichtspflicht bezeichnet. Besteht ein Schulkind die Externistenprufung nicht, ist von der Schulbehorde der Unterricht an einer offentlichen oder mit Offentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule anzuordnen.

    Eine sechsjahrige Schulpflicht wurde von Maria Theresia am 6. Dezember 1774 fur Osterreich und die unter habsburgischer Herrschaft stehenden Lander mit der Unterzeichnung der ?Allgemeine Schulordnung fur die deutschen Normal-, Haupt- und Trivialschulen in samtlichen Kayserlichen Koniglichen Erblandern“ eingefuhrt, [12] um Kinder ?beyderley Geschlechts als wichtigste Grundlage fur die wahre Gluckseligkeit der Nationen“ auszubilden. Mit Inkrafttreten des Reichsvolksschulgesetzes am 14. Mai 1869 wurde die Schulpflicht von sechs auf acht Jahre ausgeweitet. [13]

    Zwar wurde 1867 in Artikel 17 des Staatsgrundgesetzes uber die allgemeinen Rechte der Staatsburger der hausliche Unterricht keinen Beschrankungen in Richtung eines Befahigungsnachweises von Hauslehrern unterworfen, doch beschrankt das die Schulpflicht nicht und garantiert nicht die Moglichkeit, die Schulpflicht durch den hauslichen Unterricht zu erfullen.

    Außerdem wurde neben der bisherigen Schulpflicht durch Artikel 14 Absatz 7a Bundes-Verfassungsgesetz 2005 noch eine zweite Form der Schulpflicht eingegefuhrt, die im Rahmen der dualen Ausbildung Lehre/Berufsschule , den begleitenden Schulbesuch verpflichtend macht. Diese Schulen heißen berufsbildende Pflichtschule , und die Schulpflicht erstreckt sich auf die ? je nach Beruf ? blockweise Absolvierung des Bildungsgangs bis zur Lehrabschlussprufung.

    Seit Jahresmitte 2016 schließt an die Schulpflicht eine Ausbildungspflicht an. Jugendliche, die die allgemeine Schulpflicht erfullt haben, mussen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einer Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme oder einer auf diese vorbereitenden Maßnahme nachgehen. Hiermit soll garantiert werden, dass keine Jugendlichen mehr mit 15 Jahren aus dem Bildungssystem fallen und unqualifizierter Arbeit nachgehen oder arbeitslos werden. Die Ausbildungspflicht kann fruhzeitig enden, wenn der/die Jugendliche im Anschluss an die Schulpflicht mindestens eine zweijahrige BMS , eine Lehrausbildung, eine gesundheitsberufliche Ausbildung von mindestens 2500 Stunden oder eine Teilqualifizierung abschließt. Die Ausbildungspflicht ruht wahrend des Wehr-, Zivil- oder Ersatzdienstes (auch fur Frauen) sowie bei Beziehern von Kinderbetreuungsgeld . [14]

    Bildungspflicht in der Schweiz

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    In der Schweiz gibt es eine elfjahrige Bildungspflicht. Sie besteht aus der Primarstufe bis zur sechsten Klasse ? inklusive eines in der Regel zweijahrigen Besuchs eines Kindergartens oder der ersten beiden Jahre einer Eingangsstufe ? und der drei- oder vierjahrigen (im Tessin) Sekundarstufe. Fur die meisten Kinder beginnt die Bildungspflicht im Alter von vier Jahren. [15] Außer in zwei Kantonen besteht eine Bildungs- oder Unterrichtspflicht, die statt durch Schulbesuch durch Hausunterricht oder Unschooling (selbstandiges Lernen) erfullt werden kann. Diese betrifft nach Auslegung auch Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus (Sans-Papiers) . [16]

    Zur Zeit des Saisonnierstatuts (1934?2002) hielten sich zahlreiche auslandische Kinder illegal bei ihren Eltern in der Schweiz auf und konnten lange Zeit nicht die Schule besuchen. [17]

    Plakat des Bildungsministeriums Osttimors : ?Ferien sind zu Ende ? Nicht vergessen ? Kinder in die Schule“

    Schul- und Bildungspflicht in anderen Landern

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    • In Danemark gibt es eine Bildungs- und Unterrichtspflicht. Diese kann sowohl durch Schulbesuch, als auch durch Hausunterricht oder selbstandiges Lernen erfullt werden.
    • In Frankreich wurden 1833 mit dem Gesetz des Unterrichtsministers Guizot die Gemeinden verpflichtet, eine Grundschule fur Jungen zu schaffen. Am 29. Marz 1882 wurde mit dem Loi Ferry (benannt nach Unterrichtsminister Jules Ferry ) eine kostenfreie Unterrichtspflicht (obligation scolaire) fur Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eingefuhrt. [18] Am 13. August 1936 wurde in Frankreich per Gesetz diese Pflicht um ein Jahr verlangert. Mittels Erlass vom 6. Januar 1959 wurde sie von Charles de Gaulle um weitere zwei Jahre verlangert. Der Erlass drohte die Kurzung von Familienbeihilfen an, falls diese Pflicht ignoriert werde. Die Verlangerung wurde inspiriert vom Plan Langevin-Wallon (Juni 1947) und vom Kongress der Gewerkschaft FEN im Jahr 1958.
    • Auf Island ist der Besuch der grunnskoli (?Grundschule“) zwischen dem 6. und 16. Lebensjahr verpflichtend; die grunnskoli umfasst zehn Klassenstufen, die zudem weiter in die Klassenstufen 1?4, 5?7 und 8?10 unterteilt werden.
    • In Schweden besteht regelmaßig Schulpflicht. Ausnahmen sind laut Gesetz moglich, werden aber nur sehr restriktiv erteilt.
    • In der Turkei wurde im Jahre 2012 die Schulpflicht bis zum Abschluss der 12. Jahrgangsstufe eingefuhrt (davor 8.).
    • In Russland besteht keine Schulpflicht, es gibt lediglich eine Bildungspflicht. [19]
    • In Großbritannien , Australien , USA , Kanada , Spanien und in den Benelux -Landern gibt es eine Bildungs- oder Unterrichtspflicht. Diese kann sowohl durch Schulbesuch als auch durch alternative Bildungsarten abgeleistet werden.

    Daten zur Bildungspflicht in allen Landern sammelt und veroffentlicht die UNESCO im Rahmen ihres Programms Education For All . [20]

    In diesem Abschnitt wird generelle Kritik am gesamten Konzept der Schulpflicht dargestellt. Fur Kritik an der deutschen gesetzlichen Regelung der Schulpflicht, siehe Schulpflicht (Deutschland)#Kritik .

    Weltanschauliche Kritik

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    Die Schulpflicht wurde im Laufe ihrer Geschichte immer wieder kritisiert. Von konservativ-religioser Seite werden der soziale Umgang und einzelne Unterrichtsinhalte (wie z. B. der Schwimmunterricht , der Religionsunterricht , der Sportunterricht , die Sexualkunde oder die in von Kreationisten geleugnete Evolutionstheorie ) abgelehnt. Von Libertaren und Anarchisten wird die Schulpflicht als unzulassiger Eingriff in die Rechte und Freiheiten von Eltern und Kindern abgelehnt und als Instrument der Herrschenden zur Indoktrination von Menschen kritisiert. [21]

    Gegner der Schulpflicht berufen sich insbesondere auf den Artikel 26 (3) der Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte , [21] in dem festgeschrieben ist: ?Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wahlen, die ihren Kindern zuteil werden soll.“ sowie auf die Versammlungsfreiheit . [22]

    Wissenschaftliche Kritik

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    Einige Bildungsforscher sehen die Schulpflicht als kontraproduktiv und kritisieren diese als Ursache fur schlechte Leistungen und die Ablehnung von bestimmten Bildungsinhalten.

    Der Soziologe Ulrich Oevermann etwa spricht sich fur die Abschaffung der Pflichtschule aus, weil sie systematisch verhindere, was sie verspreche. Er kritisiert die ? Trichterpadagogik “ und konzipiert eine sokratische maeutische Padagogik des Verstehens. [23]

    Der deutsche Hirnforscher Gerald Huther kritisiert an der Schulpflicht, dass sie Kinder als selbstbestimmte Subjekte zu entmundigten Objekten einer Beschulung degradiere. [24] Seiner Meinung nach musste die Schule ein Ort sein, der moglichst viele Kinder dazu einladt und motiviert, dort freiwillig begeistert hingehen. [24] Es sei ein Armutszeugnis fur das gegenwartige Schulsystem in Deutschland und ?[…] das Furchtbarste, das einem uberhaupt passieren kann […]“, wenn man junge Menschen fragt, warum sie in die Schule gehen und ihre einzige Antwort auf diese Frage heißt ?Weil ich muss“. [24]

    Der US-amerikanische Entwicklungspsychologe Peter Gray bezeichnet die Schule mit ihrem Zwang zur unfreiwilligen Anwesenheit sinngemaß als Gefangnis . [25]

    Eine Abschaffung der Schulpflicht wurde die Monopolstellung der Schule bei der Bildung davontragen und so indirekt dafur sorgen, dass die Schulen langfristig dazu gezwungen sind, ihre Qualitat kontinuierlich zu verbessern, um weiterhin als Form der Bildung attraktiv zu bleiben. [26] [27]

    Es wird kritisiert, dass mit der Schulpflicht Kindern kurzerhand Bildungsunwilligkeit und Eltern flachendeckend Erziehungsunfahigkeit unterstellt wurde. [28] [22]

    Schulen in privater oder kirchlicher Tragerschaft bieten eine Alternative zur offentlichen Schule. Einige der privaten Schulen (Schulen in freier Tragerschaft) setzen bewusst auf die Anwendung alternativer Unterrichtsprinzipien, wie die Waldorf- oder Montessoripadagogik . Die meisten Schulen in freier Tragerschaft erheben ein von den Eltern zu zahlendes Schulgeld . Damit wird schulspezifisch jener Anteil des Bildungsangebotes getragen, den der Staat nicht finanziert.

    In den meisten Landern außerhalb Deutschlands besteht eine Bildungspflicht , die neben einem regelmaßigen Schulbesuch auch mit alternativen Bildungsformen wie z. B. Hausunterricht ( Homeschooling ) oder eigenstandigem Unterricht ( Unschooling ) erfullt werden kann und eine Alternative zur Schulpflicht darstellt (siehe auch: Hausunterricht#Landervergleiche ).

    International bekanntere Schulen, die eine Anwesenheitspflicht im Unterricht ablehnen, sind

    Eine der gegen die Schulpflicht und vergleichbare Ansatze gerichtete schulkritische Bewegung ist das Deschooling .

    • Hermann Avenarius, Hans Heckel, Hans-Christoph Loebel: Schulrechtskunde. Ein Handbuch fur die Praxis, Rechtsprechung und Wissenschaft. 7. Auflage. Luchterhand, Neuwied 2006, ISBN 3-472-02175-6 .
    • Volker Ladenthin : Homeschooling ? Fragen und Antworten. Aufsatze und Interviews. Bonn 2010.
    Wiktionary: Schulpflicht  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen
    • Literatur von und uber Schulpflicht im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
    • Compulsory Education in Europe 2014/15. (PDF; 124 kB) In: Eurydice . Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur , 24. November 2014, archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 17. November 2015 ; (englisch).
    • Regional Overview: North America and Western Europe. (PDF; 119 kB) In: EFA Global Monitoring Report. UNESCO , 5. Marz 2004, archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 23. November 2014 ; (englisch).
    • Regional Overview: Central and Eastern Europe. (PDF; 121 kB) In: EFA Global Monitoring Report. UNESCO , 5. Marz 2004, archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 11. Marz 2014 ; (englisch).
    • Jan Edel: Schulpflicht und Bildungsfreiheit in Europa. (PDF; 1,4 MB) In: unerzogen-magazin.de. 3/2008, 8. Oktober 2008, S. 14?21 ; .

    Einzelnachweise

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    1. a b Sandra Middendorf: Schulpflicht: Erst mit der Weimarer Republik galt sie in ganz Deutschland. In: tagesspiegel.de . 6. August 2014, abgerufen am 22. Februar 2017 .
    2. Emil Sehling (Begr.), Thomas Bergholz (Bearb.): Die evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts , Band 18: Rheinland-Pfalz I. Mohr-Siebeck, Tubingen 2006, ISBN 3-16-148761-3 , S. 406.
    3. Karl Adolf Schmid u. a. (Hrsg.): Encyklopadie des gesamten Erziehungs- und Unterrichtswesens . Band   8 . Gotha 1870, S.   794 ( google.de [abgerufen am 22. Januar 2012]).
    4. Korrigierende Anmerkung Margret Kraul: Jacobi, Juliane: Madchen- und Frauenbildung in Europa. Von 1500 bis zur Gegenwart. Frankfurt am Main 2013. In: H-Soz-Kult . 10. Juni 2014, abgerufen am 28. Januar 2020 (Rezension; Inhaltsverzeichnis des Buches von Juliane Jacobi , ISBN 978-3-593-39955-3 ).
    5. Die Verfassung des Deutschen Reichs (?Weimarer Reichsverfassung“), Artikel 145 ff. In: verfassungen.de. 11. August 1919, abgerufen am 28. Januar 2020 .
    6. Gesetz uber die Schulpflicht im Deutschen Reich (Reichsschulpflichtgesetz). In: verfassungen.de. 6. Juli 1938, abgerufen am 28. Januar 2020 .
    7. Erzwingung des Schulbesuchs durch die bayerische Polizei: Freiheit oder Schulpflicht. In: ef-online . 30. Mai 2018, abgerufen am 24. Februar 2019 .
    8. Rechtsprobleme an der Schule und im Unterricht | Smartlaw-Rechtstipps. 9. Juni 2016, abgerufen am 25. Marz 2020 .
    9. Schulgesetz (SchulG), § 7. (PDF; 496 kB) 12. Dezember 2009, S. 9 , abgerufen am 28. Januar 2020 .
    10. Allgemeine Schulpflicht. In: oesterreich.gv.at . Abgerufen am 6. August 2021 .
    11. a b Schulpflichtgesetz 1985
    12. Allgemeine Schulordnung fur die deutschen Normal-, Haupt- und Trivialschulen in sammtlichen Kaiserl. Konigl. Erblandern . Trattner, Wien 1774, urn : nbn:de:bvb:12-bsb10635488-3 .
    13. Christine Schorg: 150 Jahre Reichsvolksschulgesetz, Auf Haupt- und Nebenwegen zur Professionalisierung der Lehrerbildung . In: Online Journal for Research and Education . Band   11 , 11. April 2019, ISSN   2313-1640 ( online ).
    14. Jugendausbildungsgesetz § 7. (PDF; 531 kB) In: Bundesgesetzblatt fur die Republik Osterreich. 62, 30. Juli 2016, abgerufen am 28. Januar 2020 .
    15. Obligatorische Schule. In: bildungssystem.educa.ch. Abgerufen am 30. April 2020 .
    16. Gewerkschaft Unia: kein mensch ist illegal: Sans-Papiers ? du hast Rechte! (PDF; 167 kB) In: fluechtlingshilfe.ch. 7. September 2012, S. 18 , archiviert vom Original am 15. Oktober 2016 ; abgerufen am 28. Januar 2020 .
      Denise Efionayi-Mader, Silvia Schonenberger, Ilka Steiner: Leben als Sans-Papiers in der Schweiz: Entwicklungen 2000-2010. (PDF; 1,5 MB) Eidgenossische Kommission fur Migrationsfragen, 20. Dezember 2010, S. 62 , abgerufen am 28. Januar 2020 .
    17. Sarah Berndt, Jasmine Helbling: Verboten, versteckt und abgeschoben. In: beobachter.ch. 26. September 2019, abgerufen am 19. September 2021 .
    18. LOI sur l’enseignement primaire obligatoire . In: Journal officiel de la Republique francaise . Nr.   87 , 29. Marz 1882, S.   1697–1699 ( Digitalisat auf Gallica ).
    19. Die hohe Schule der Indoktrinierung ? Russlands Bildungssystem macht die Burger zu willigen Vollstreckern statt zu Gestaltern eigenen Lebens , Neue Zurcher Zeitung , 30. Dezember 2022
    20. Ubersichtstabellen und Berichte zur Bildungspflicht und anderen Bildungsindikatoren im internationalen Vergleich konnen im Internet-Angebot der UNESCO abgerufen werden.
    21. a b Homeschooling & Co. als Alternative? Abgerufen am 24. Februar 2020 .
    22. a b #FridaysforFuture ? Ein Argument gegen die Schulpflicht. In: deutschlandfunkkultur.de. 12. April 2019, abgerufen am 1. Marz 2020 .
    23. Heinz-Elmar Tenorth: Kurze Geschichte der allgemeinen Schulpflicht. In: bpb.de . 6. Juni 2014, abgerufen am 28. Januar 2020 (zuerst erschienen in Le Monde diplomatique , Nr. 9/2008, S. 21. Der Aufsatz bezieht sich auf Ulrich Oevermann: Brauchen wir heute noch eine gesetzliche Schulpflicht und welches waren die Vorzuge ihrer Abschaffung? In: Padagogische Korrespondenz. Heft 30. Buchse der Pandora Verlag, Wetzlar 2003, S. 54?70).
      Andreas Wernet: Padagogische Permissivitat: Schulische Sozialisation und padagogisches Handeln jenseits der Professionalisierungsfrage . Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-322-80969-8 ( google.de [abgerufen am 12. Juni 2017]).
    24. a b c Gerald Huther: Schule und Gesellschaft ? die Radikalkritik. In: stifteverband.org. 28. Oktober 2015, abgerufen am 4. Februar 2020 .
    25. Peter Gray: Befreit Lernen. 2015, ISBN 978-3-927369-91-7 .
    26. Winfried Schlaffke: Freie Schulen - eine Herausforderung fur das staatliche Schulmonopol . Adamas-Verlag, 1997, ISBN 3-925746-48-X .
    27. Georg Michael Pachtler : Die geistige Knechtung der Volker durch das Schulmonopol des modernen Staates . Habbel, 1876, OCLC 1070781020 .
    28. Bildungssystem ? Die Schulpflicht gehort abgeschafft! In: deutschlandfunkkultur.de. 1. August 2017, abgerufen am 1. Marz 2020 .