Das
Schlesische Bewahrungsabzeichen
, auch popular
Schlesischer Adler
genannt, war eine
Freikorpsauszeichnung
in der Zeit der
Weimarer Republik
. Es stellt, stilistisch verandert, den
Wappenadler
Schlesiens
dar.
Der Schlesische Adler wurde am 16. Juni 1919 vom Generalkommando
VI. Armee-Korps
fur die Angehorigen des
Grenzschutzes
des VI. Armee-Korps, die in der Zeit der großten Not der Provinz zu den Waffen geeilt sind, als außeres Zeichen der ehrenden Erinnerung und des vaterlandischen Gemeinsinnes
und fur alle,
die in den Jahren 1918 und 1919 sich als Kampfer zur Verteidigung der heimatlichen Scholle zur Verfugung gestellt haben
, in zwei Stufen gestiftet:
- II. Stufe nach vorbildlicher Dienstzeit nach drei Monaten im gleichen Truppenteil
- I. Stufe nach sechsmonatiger vorbildlicher Dienstzeit im Grenzschutz fur Schlesien im gleichen Truppenteil.
Am 1. Juli 1921 stiftete
Generalleutnant
a. D.
Karl Hoefer
als Fuhrer des
Selbstschutz Oberschlesien
im Einvernehmen mit der Befehlsstelle VI. in
Oberglogau
das
Eichenlaub
zum Schlesischen Adler. Außerdem wurden im gleichen Jahr auch die
Schwerter
eingefuhrt.
Das aus
Eisen
gefertigte Ordenszeichen zeigt einen aufrecht stehenden, nach rechts schauenden geschwarzten oder braunierten Adler, der auf der Brust und den Flugel mit einem silbernen flachen, in der Hohlung mit einem Kreuz besetzten Halbmond belegt ist. In seinen Fangen tragt der Adler ein Band mit der Inschrift
FUR SCHLESIEN
. Die nichtoffizielle emaillierte Fassung der Auszeichnung stammt aus 1921.
Die I. Stufe wurde als
Steckabzeichen
auf der linken Brustseite, die II. Stufe an einem senkrecht gelb-weiß-gelb gestreiften Band (den Farben Schlesiens) getragen.
Insgesamt gibt es zwei Stufen in jeweils vier Varianten (mit/ohne Eichenlaub, mit/ohne Schwertern).
Das Abzeichen mussten die Beliehenen selbst beschaffen, der Preis jeder Stufe betrug etwa 3,50 Mark. Die emaillierte Fassung war teurer.
In Ausnahmefallen konnte die II. Stufe auch an Zivilpersonen verliehen werden, die sich um die Verteidigung Schlesiens verdient gemacht hatten.
Es war ursprunglich vorgesehen, die Verleihung mit dem durch den
Versailler Vertrag
vom 28. Juni 1919 bedingten Erloschen des General-Kommandos VI. am 30. September 1919 einzustellen. Die nunmehrige Befehlsstelle VI. in
Breslau
setzte die Verleihungen aber fort.
Am 13. Januar 1920 wurde von
Kommandierenden General
des VI. Armee-Korps
Generalleutnant
Friedrich von Friedeburg
(1866?1933) als Schlusstermin fur die Verleihungen der 1. Februar 1920 festgesetzt.
Nach der fur Polen verlorenen Volksabstimmung in Oberschlesien am 20. Marz 1921 und der Aufstellung des Selbstschutzes Oberschlesien im Fruhjahr 1921 flammten die Kampfhandlungen mit dem Ausbruch des
3. Polnischen Aufstandes
am 3. Mai 1921 wieder auf. So entstand der Bedarf, das Schlesische Bewahrungsabzeichen wieder zu verleihen. Ausschlaggebend fur die folgenden Verleihungen war allerdings nicht mehr die zeitlich festgelegte Dienstzeit, sondern die kampferische Leistung. Da bereits eine ganze Reihe von Angehorigen der Truppe die Auszeichnung schon fruher erhalten hatten, wurden nun der Adler mit Eichenlaub verliehen.
Erst am 15. Mai 1934 wurde der Schlesische Adler in der Form der ursprunglichen Stiftung, also ohne Eichenlaub und Schwerter, durch den § 5 Abs. 1 b) im Erganzungsgesetz (RGBl. I, Nr. 52 v. 16. Mai 1934, S. 379) zum Gesetz uber Titel, Orden & Ehrenzeichen offiziell als staatliche Auszeichnung anerkannt. Auch in der
Bundesrepublik Deutschland
darf die Auszeichnung gemaß § 6 Abs. 1 Nr. 1 des
Gesetzes uber Titel, Orden und Ehrenzeichen
vom 26. Juli 1957 (BGBl. I, Nr. 37 v. 5. August 1957, S. 844?847) getragen werden.
- Kurt-Gerhard Klietmann
:
Deutsche Auszeichnungen.
Band 2:
Deutsches Reich: 1871?1945.
Die Ordens-Sammlung, Berlin 1971.
- Hartmut Graber:
Verleihungen des Schlesischen Bewahrungsabzeichens (Schlesischer Adler) II. und I. Stufe an Nichtkampfer.
In:
Orden und Ehrenzeichen. Das Magazin fur Freunde der Phaleristik.
Hrsg.:
Deutsche Gesellschaft fur Ordenskunde
, Heft 94, 16. Jahrgang, Gaufelden 2014, ISSN 1438-3772.