Straßenschaden

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Tiefe Ausbruche und Netzrisse in einer Fahrbahnbefestigung
Ausbruch und mangelhafte Entwasserung einer Fahrbahn
Zusatzzeichen 1007?1034 der Straßenverkehrsordnung: ?Straßenschaden“
Video: So entsteht ein Schlagloch

Ein Straßenschaden kennzeichnet den mangelhaften Zustand einer Straßenbefestigung . Dabei werden nur Schaden betrachtet, die sich auf der Straße, nicht jedoch an der Straßenausstattung in den Seitenraumen befinden.

Die Ursachen fur Straßenschaden sind vielfaltig und reichen von mangelhafter Bauausfuhrung bis hin zu ubermaßiger Nutzung und schadigenden Umwelteinflussen. Abhangig von der Schwere des Schadens werden unterschiedliche Maßnahmen der Straßeninstandsetzung notwendig. Beispiele sind Nahtsanierung und Oberflachenbehandlung .

In Deutschland gibt es eine amtliche Zustandserfassung und -bewertung von Straßen.

Zustandsmerkmale

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Bei der Betrachtung von Straßenschaden kann zwischen mehreren Zustandsmerkmalen unterschieden werden:

Ausmagerung und Splittverlust

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Im Fall einer Ausmagerung kommt es zum Verlust von Mortel oder bituminosem Bindemittel aus der Fahrbahnoberflache. Die Folge der Ausmagerung ist der Splittverlust, also das Herauslosen von oberflachennaher Gesteinskornung aufgrund fehlenden Bindemittels. Ursachen fur diese Schaden kann ein mangelhafter Verbund zwischen der Gesteinskornung und dem Bindemittel sein, also beispielsweise eine fehlerhafte Mischgutzusammensetzung. Es ist jedoch auch moglich, dass beim Asphalteinbau nicht ordnungsgemaß mit Walzen verdichtet wurde.

Auf reinen Schotterstraßen saugt der Unterdruck unter schnellfahrenden Fahrzeugen Staub, Bindemittel und feine Sandpartikel aus der Oberflache, was zu Staubwolken hinter dem Fahrzeug fuhrt (siehe dazu auch Makadam ). Sammelt sich Niederschlagswasser in einem Schlagloch, so spritzen Feinbestandteile mit Spritzwasser davon, wenn ein Fahrzeug durchfahrt. Versickerndes Wasser transportiert diese Feinbestandteile in tieferliegende Poren und Sickerwasser staut sich, das Schlagloch bleibt wassergefullt. Wird in der Folge das Schlagloch mit frischem Schotter aufgefullt ohne den Untergrund durchlassiger zu machen, so staut sich das Sickerwasser weiterhin, Materialabtrag erfolgt ebenso durch Wegspritzen und ein neues Schlagloch entsteht an derselben Stelle des ?alten“ aufgefullten Schlaglochs.

Bindemittelanreicherung

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Bei der Bindemittelanreicherung (auch Uberfettung genannt) lagert sich bituminoses Bindemittel aufgrund der Verkehrsbelastung an der Straßenoberflache ab. Dies geschieht, wenn das Mischgut im Endzustand einen zu hohen Bindemittelgehalt und/oder einen zu geringen Hohlraumgehalt besitzt.

Ausbruche (umgangssprachlich auch Schlagloch genannt) sind Folgeschaden von Frostaufbruchen (blasenartige Aufwolbungen oder Spalten), bei dem die Rander weggebrochen sind. Im Laufe einiger Tage bis Wochen verbreitert und vertieft sich der Defekt, was zu Frostschaden bis zu einem Ausmaß von etwa 1 Meter Große bzw. 20 cm Tiefe gehen kann. Durch haufigen Wechsel von Frost - und Tauperioden konnen in wenigen Wochen durch Frostaufbruche bis zu knocheltiefe Ausbruche in Fahrbahnen entstehen.
Frostaufbruche treten auf, wenn Wasser durch die defekte Oberflache eines Straßenbelages eindringen kann und beim Frieren die Eissprengung diese Risse vergroßert. Auch seitlich oder von unten her kann Wasser eintreten, das jedoch bei einer intakten Straße durch die frostschutzende Schotterung im Oberbau vermieden wird.
Besonders haufig sind diese Aufbruche auf Nebenstrecken, wenn die Straßenschaden der vergangenen Jahre teilweise nur oberflachlich saniert worden sind, oder auf Fahrwegen und wassergebundenen Decken .

Die Aufwolbung ist eine wulstartige Erhebung der Fahrbahnoberflache im Bereich der Rollspurrander. Dieser Schaden ereignet sich nur bei Asphaltbefestigungen und ist oftmals eine Begleiterscheinung von Spurrinnen und Rissen. Durch die Aufwolbung geht die geforderte Langs- und v. a. Querebenheit der Fahrbahn verloren.

  • Abplatzung entstehen insbesondere bei Betonfahrbahnen. Dort kommt es aufgrund von mangelhafter Betonverarbeitung und Bewehrungskorrosion zu Abplatzungen.
  • Risse in der Fahrbahnbefestigung konnen viele Ursachen haben. Dabei ist zwischen Einzelrissen und Netzrissen zu unterscheiden. Einzelrisse treten auf, wenn der Baustoff ermudet oder unten liegende Risse nach oben durchschlagen (so genannte Reflexionsrisse). Netzrisse entstehen in der Regel wegen zu hoher Verkehrsbelastung und zu geringer Schichtdicken sowie schlechter Tragfahigkeit des Ober- und Unterbaus.
  • Offene Nahte werden erzeugt, wenn Fehler beim Einbau von Walzasphalt gemacht wurden oder die Fugenausbildung mangelhaft ausgefuhrt wurde.
  • Das Auftreten von mangelhafter Griffigkeit auf Fahrbahnoberflachen hangt mit dem Polieren der Gesteinskornung oder einer Uberfettung der Asphaltdeckschicht zusammen.
  • Unebenheiten und Verformungen finden ihre Ursache in zu schwach dimensionierten Straßenbefestigungen sowie einen mangelhaften Schichtenverbund.
  • Ein fehlender Wasserabfluss kommt zustande, wenn die Entwasserungseinrichtungen der Straße nicht oder nur unzureichend funktionieren und daher Oberflachenwasser auf der Fahrbahn verbleibt.
  • Mangelhafte Fahrbahnmarkierungen treten auf, wenn sich Teile der Fahrbahnmarkierungen ablosen oder abbrechen und ihre Wirkung damit verloren geht.

Folgen fur den fließenden Verkehr

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Fehlender Belag auf einer Straßenseite

Die Folgen von Straßenschaden wirken sich in erster Linie negativ auf die Bausubstanz der Straße und damit auf die Lebensdauer aus. Dennoch gibt es auch Schaden, die den fließenden Verkehr beeinflussen und gefahrden konnen. Wenn das Rad eines Fahrzeugs uber bzw. in das Schlagloch fahrt, federt es aus und an der gegenuberliegenden Kante schlagartig wieder ein, woher auch der Name kommt. Rasches Fahren uber ein tiefes Schlagloch kann erhebliche Schaden an einem Fahrzeug und auch Unfalle verursachen, insbesondere in der Kurvenfahrt.

Die haufigsten Schaden treten an den Reifen , am Fahrwerk und an der Lenkung auf. Die letztgenannten Schaden sind seltener, wenn die Stoßdampfer einwandfrei funktionieren.

Zwar ist es in Industrienationen ublich, dass der Straßenerhalter allfallige Straßenschaden ehemoglichst beheben muss, doch sind auch die Lenker von Fahrzeugen verpflichtet, die Fahrweise dem Straßenzustand anzupassen. Wenn Schlaglocher oder andere Hindernisse zu erwarten sind oder wenn Verkehrszeichen auf diese Moglichkeit hinweisen, ist die Geschwindigkeit so weit zu vermindern, dass man auch auf schwer erkennbare Schlaglocher ?noch rechtzeitig reagieren kann“ [1] Das ?Fahren auf Sicht“ und Einhalten des Sicherheitsabstandes bedeuten hier nicht nur die ubliche Voraussicht wegen anderer Verkehrsteilnehmer , sondern auch deren moglicher Reaktion auf uberraschende Hindernisse. Bei notiger Aufmerksamkeit konnen Schaden am Fahrzeug und Unfalle im Regelfall vermieden werden.

Rechtliche und administrative Aspekte (Deutschland)

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Der Straßenbaulasttrager einer Straße hat im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die Aufgabe, Straßenschaden in kurzer Zeit zu beseitigen. In diesem Zusammenhang kritisiert der ADAC , dass die Schwerfalligkeit und Innovationsfeindlichkeit mancher Verantwortlicher in den zustandigen Behorden dazu fuhre, dass der Einsatz zeitgemaßer und wirtschaftlicher Straßensanierungsmethoden ( Abfrasen der beschadigten Fahrbahndecke, Einbringen von Wachs-Ol-Zusatzen oder polymerer Bindemittel in den Asphalt und Neuauftragen der Fahrbahndecke u. a. [Anm. 1] ) nur unzureichend zum Zuge kommt. [2] Aufgrund knapper Kassen der Kommunen sowie der hohen Kosten fur Instandsetzungsarbeiten werden haufig nur kleine Ausbesserungsarbeiten ausgefuhrt, deren haufiges Erforderlichwerden in den meisten Fallen zu einer vollig unwirtschaftlichen Straßeninstandhaltung fuhrt. [2] Von Fall zu Fall kann durch die flickwerkartigen Ausbesserungen die Unfallgefahr in Kurven und bei Nasse steigen, insbesondere fur Fahrer von Zweiradern .

Wieweit die Haftung des Straßenerhalters fur eingetretene Unfalle oder Schaden geht, kann nicht generell gesagt werden, sondern hangt von den naheren Umstanden und den daraus eventuell folgenden Fahrerpflichten ab. Der Straßenerhalter haftet fur Unfalle durch Fahrbahnschaden nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz ? etwa, wenn er von der Gefahr gewusst, aber nichts dagegen unternommen hat. Erhalt er fur die Benutzung der Straße eine Maut (z. B. auch als Autobahnvignette), so haftet der Straßenerhalter schon bei leichter Fahrlassigkeit , wenn er nicht beweisen kann, dass ihn am Unfall bzw. Schaden kein Verschulden trifft. [3]

Ein Gerichtsurteil in Westfalen [4] stellte 2003 fest, dass sich die Fahrbahn nur an jenen Anforderungen ausrichten musse, fur deren Zweck sie bestimmt sei. Daher wurde die Kommune von der behaupteten Schuld an einem Unfall freigesprochen, den eine Fußgangerin beim Sturz uber ein Schlagloch erlitt, als sie nachts zu ihrem gegenuber parkenden Auto ging. Die Kommune musse zwar fur einen gefahrlosen Zustand der Straßen fur ihre Benutzer sorgen, hinsichtlich der Fußganger jedoch nur fur eine gefahrlose Benutzung der Burgersteige .

Um die Haftungsfrage zu klaren, sollten Verkehrsteilnehmer den Schaden am Auto und den Fahrbahnzustand am Unfallort dokumentieren. Fotos, Zeugenaussagen anderer Verkehrsteilnehmer und das Hinzurufen der Polizei konnen hilfreich sein. [5] Den entstandenen Schaden am Kraftfahrzeug ubernimmt bei einem Schlaglochunfall die Vollkaskoversicherung . [6]

  • Hartmut-Johannes Beckedahl (Hrsg.): Schlagloch / Straßenerhaltung. (= Handbuch Straßenbau; 1) Otto Elsner Verlagsges., Dieburg 2010, ISBN 978-3-87199-189-9 .
  • Jurgen Hutschenreuther, Thomas Worner: Asphalt im Straßenbau. 3. Auflage. Kirschbaum Verlag, Bonn 2017, ISBN 978-3-7812-1950-2 .
  • Horst Mentlein, Holger Lorenzl: Straßenbau, Straßenbautechnik. (= Werner-Ingenieur-Texte WIT) 8., aktualis. Aufl., Reguvis Fachmedien, Koln 2021, ISBN 978-3-8462-1051-2 .
Commons : Straßenschaden  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  1. Zu den Einzelheiten dazu, siehe auch die WP-Artikelseiten ? Straßeninstandsetzung “, ? Asphaltoberbau “ sowie ? Oberflachenbehandlung (Straßenbau) “.

Einzelnachweise

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  1. Achtung vor Frostaufbruchen und Schlaglochern ( OAMTC 2020)
  2. a b Claus Christoph Eicher: Schlaglocher: Rumpel-Republik Deutschland. In: ADAC Motorwelt ( ISSN   0007-2842 ). (Neue Folge) 64. Jg., H. 3 (Marz 2011), S. 20?26.
  3. jurawelt.com
  4. OLG Hamm ? Urteil vom 25. Mai 2004 ? Az. 9 U 208/03
  5. Was tun bei Schlagloch-Schaden am Auto? ( Memento vom 11. Marz 2017 im Internet Archive )
  6. Was tun bei Schlagloch-Schaden am Auto? ( Memento vom 11. Marz 2017 im Internet Archive )