Ein
Straßenschaden
kennzeichnet den mangelhaften Zustand einer
Straßenbefestigung
. Dabei werden nur Schaden betrachtet, die sich auf der Straße, nicht jedoch an der
Straßenausstattung
in den Seitenraumen befinden.
Die Ursachen fur Straßenschaden sind vielfaltig und reichen von mangelhafter
Bauausfuhrung
bis hin zu ubermaßiger Nutzung und schadigenden Umwelteinflussen. Abhangig von der Schwere des Schadens werden unterschiedliche Maßnahmen der
Straßeninstandsetzung
notwendig. Beispiele sind
Nahtsanierung
und
Oberflachenbehandlung
.
In Deutschland gibt es eine amtliche
Zustandserfassung und -bewertung
von Straßen.
Bei der Betrachtung von Straßenschaden kann zwischen mehreren Zustandsmerkmalen unterschieden werden:
Im Fall einer Ausmagerung kommt es zum Verlust von
Mortel
oder
bituminosem Bindemittel
aus der Fahrbahnoberflache. Die Folge der Ausmagerung ist der Splittverlust, also das Herauslosen von oberflachennaher
Gesteinskornung
aufgrund fehlenden Bindemittels. Ursachen fur diese Schaden kann ein mangelhafter Verbund zwischen der Gesteinskornung und dem Bindemittel sein, also beispielsweise eine fehlerhafte Mischgutzusammensetzung. Es ist jedoch auch moglich, dass beim
Asphalteinbau
nicht ordnungsgemaß mit Walzen verdichtet wurde.
Auf reinen Schotterstraßen saugt der Unterdruck unter schnellfahrenden Fahrzeugen Staub, Bindemittel und feine Sandpartikel aus der Oberflache, was zu Staubwolken hinter dem Fahrzeug fuhrt (siehe dazu auch
Makadam
). Sammelt sich Niederschlagswasser in einem Schlagloch, so spritzen Feinbestandteile mit Spritzwasser davon, wenn ein Fahrzeug durchfahrt. Versickerndes Wasser transportiert diese Feinbestandteile in tieferliegende Poren und Sickerwasser staut sich, das Schlagloch bleibt wassergefullt. Wird in der Folge das Schlagloch mit frischem Schotter aufgefullt ohne den Untergrund durchlassiger zu machen, so staut sich das Sickerwasser weiterhin, Materialabtrag erfolgt ebenso durch Wegspritzen und ein neues Schlagloch entsteht an derselben Stelle des ?alten“ aufgefullten Schlaglochs.
Bei der Bindemittelanreicherung (auch Uberfettung genannt) lagert sich bituminoses Bindemittel aufgrund der Verkehrsbelastung an der Straßenoberflache ab. Dies geschieht, wenn das Mischgut im Endzustand einen zu hohen Bindemittelgehalt und/oder einen zu geringen Hohlraumgehalt besitzt.
Ausbruche (umgangssprachlich auch
Schlagloch
genannt) sind Folgeschaden von
Frostaufbruchen
(blasenartige Aufwolbungen oder Spalten), bei dem die Rander weggebrochen sind. Im Laufe einiger Tage bis Wochen verbreitert und vertieft sich der Defekt, was zu
Frostschaden
bis zu einem Ausmaß von etwa 1 Meter Große bzw. 20 cm Tiefe gehen kann. Durch haufigen Wechsel von
Frost
- und
Tauperioden
konnen in wenigen Wochen durch Frostaufbruche bis zu
knocheltiefe
Ausbruche in Fahrbahnen entstehen.
Frostaufbruche
treten auf, wenn
Wasser
durch die defekte Oberflache eines Straßenbelages eindringen kann und beim Frieren die
Eissprengung
diese Risse vergroßert. Auch seitlich oder von unten her kann Wasser eintreten, das jedoch bei einer intakten Straße durch die frostschutzende
Schotterung
im Oberbau vermieden wird.
Besonders haufig sind diese Aufbruche auf Nebenstrecken, wenn die Straßenschaden der vergangenen Jahre teilweise nur oberflachlich saniert worden sind, oder auf
Fahrwegen
und
wassergebundenen Decken
.
Die Aufwolbung ist eine wulstartige Erhebung der Fahrbahnoberflache im Bereich der Rollspurrander. Dieser Schaden ereignet sich nur bei Asphaltbefestigungen und ist oftmals eine Begleiterscheinung von
Spurrinnen
und Rissen. Durch die Aufwolbung geht die geforderte Langs- und v. a. Querebenheit der Fahrbahn verloren.
- Abplatzung
entstehen insbesondere bei Betonfahrbahnen. Dort kommt es aufgrund von mangelhafter Betonverarbeitung und Bewehrungskorrosion zu Abplatzungen.
- Risse
in der Fahrbahnbefestigung konnen viele Ursachen haben. Dabei ist zwischen Einzelrissen und Netzrissen zu unterscheiden. Einzelrisse treten auf, wenn der Baustoff ermudet oder unten liegende Risse nach oben durchschlagen (so genannte Reflexionsrisse). Netzrisse entstehen in der Regel wegen zu hoher Verkehrsbelastung und zu geringer Schichtdicken sowie schlechter Tragfahigkeit des Ober- und Unterbaus.
- Offene Nahte
werden erzeugt, wenn Fehler beim Einbau von
Walzasphalt
gemacht wurden oder die Fugenausbildung mangelhaft ausgefuhrt wurde.
- Das Auftreten von
mangelhafter Griffigkeit
auf Fahrbahnoberflachen hangt mit dem Polieren der Gesteinskornung oder einer Uberfettung der Asphaltdeckschicht zusammen.
- Unebenheiten und Verformungen
finden ihre Ursache in zu schwach dimensionierten Straßenbefestigungen sowie einen mangelhaften Schichtenverbund.
- Ein
fehlender Wasserabfluss
kommt zustande, wenn die Entwasserungseinrichtungen der Straße nicht oder nur unzureichend funktionieren und daher Oberflachenwasser auf der Fahrbahn verbleibt.
- Mangelhafte Fahrbahnmarkierungen
treten auf, wenn sich Teile der
Fahrbahnmarkierungen
ablosen oder abbrechen und ihre Wirkung damit verloren geht.
Die Folgen von Straßenschaden wirken sich in erster Linie negativ auf die Bausubstanz der Straße und damit auf die Lebensdauer aus. Dennoch gibt es auch Schaden, die den fließenden Verkehr beeinflussen und gefahrden konnen. Wenn das Rad eines
Fahrzeugs
uber bzw. in das Schlagloch fahrt, federt es aus und an der gegenuberliegenden Kante
schlagartig
wieder ein, woher auch der Name kommt. Rasches Fahren uber ein tiefes Schlagloch kann erhebliche Schaden an einem Fahrzeug und auch
Unfalle
verursachen, insbesondere in der Kurvenfahrt.
Die haufigsten Schaden treten an den
Reifen
, am
Fahrwerk
und an der
Lenkung
auf. Die letztgenannten Schaden sind seltener, wenn die
Stoßdampfer
einwandfrei funktionieren.
Zwar ist es in Industrienationen ublich, dass der Straßenerhalter allfallige Straßenschaden ehemoglichst beheben muss, doch sind auch die
Lenker
von Fahrzeugen verpflichtet, die Fahrweise dem Straßenzustand anzupassen. Wenn Schlaglocher oder andere Hindernisse zu erwarten sind oder wenn Verkehrszeichen auf diese Moglichkeit hinweisen, ist die Geschwindigkeit so weit zu vermindern, dass man auch auf schwer erkennbare Schlaglocher ?noch rechtzeitig reagieren kann“
[1]
Das ?Fahren auf Sicht“ und Einhalten des
Sicherheitsabstandes
bedeuten hier nicht nur die ubliche Voraussicht wegen anderer
Verkehrsteilnehmer
, sondern auch deren moglicher
Reaktion
auf uberraschende Hindernisse. Bei notiger
Aufmerksamkeit
konnen Schaden am Fahrzeug und Unfalle im Regelfall vermieden werden.
Dieser Artikel oder Absatz stellt die
Situation in Deutschland
dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Der
Straßenbaulasttrager
einer Straße hat im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht
die Aufgabe, Straßenschaden in kurzer Zeit zu beseitigen. In diesem Zusammenhang kritisiert der
ADAC
, dass die Schwerfalligkeit und Innovationsfeindlichkeit mancher Verantwortlicher in den zustandigen Behorden dazu fuhre, dass der Einsatz zeitgemaßer und wirtschaftlicher Straßensanierungsmethoden (
Abfrasen
der beschadigten Fahrbahndecke, Einbringen von Wachs-Ol-Zusatzen oder polymerer Bindemittel in den Asphalt und Neuauftragen der Fahrbahndecke u. a.
[Anm. 1]
) nur unzureichend zum Zuge kommt.
[2]
Aufgrund knapper Kassen der Kommunen sowie der hohen Kosten fur Instandsetzungsarbeiten werden haufig nur kleine Ausbesserungsarbeiten ausgefuhrt, deren haufiges Erforderlichwerden in den meisten Fallen zu einer vollig unwirtschaftlichen Straßeninstandhaltung fuhrt.
[2]
Von Fall zu Fall kann durch die flickwerkartigen Ausbesserungen die Unfallgefahr in Kurven und bei
Nasse
steigen, insbesondere fur Fahrer von
Zweiradern
.
Wieweit die
Haftung
des Straßenerhalters fur eingetretene Unfalle oder Schaden geht, kann nicht generell gesagt werden, sondern hangt von den naheren Umstanden und den daraus eventuell folgenden Fahrerpflichten ab. Der Straßenerhalter haftet fur Unfalle durch Fahrbahnschaden nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz ? etwa, wenn er von der Gefahr gewusst, aber nichts dagegen unternommen hat. Erhalt er fur die Benutzung der Straße eine
Maut
(z. B. auch als Autobahnvignette), so haftet der Straßenerhalter schon bei leichter
Fahrlassigkeit
, wenn er nicht beweisen kann, dass ihn am Unfall bzw. Schaden kein Verschulden trifft.
[3]
Ein
Gerichtsurteil
in Westfalen
[4]
stellte 2003 fest, dass sich die Fahrbahn nur an jenen Anforderungen ausrichten musse, fur deren Zweck sie bestimmt sei. Daher wurde die Kommune von der behaupteten Schuld an einem Unfall freigesprochen, den eine
Fußgangerin
beim Sturz uber ein Schlagloch erlitt, als sie nachts zu ihrem gegenuber parkenden Auto ging. Die Kommune musse zwar fur einen gefahrlosen Zustand der Straßen fur ihre Benutzer sorgen, hinsichtlich der Fußganger jedoch nur fur eine gefahrlose Benutzung der
Burgersteige
.
Um die Haftungsfrage zu klaren, sollten
Verkehrsteilnehmer
den Schaden am Auto und den Fahrbahnzustand am Unfallort dokumentieren. Fotos, Zeugenaussagen anderer Verkehrsteilnehmer und das Hinzurufen der
Polizei
konnen hilfreich sein.
[5]
Den entstandenen Schaden am Kraftfahrzeug ubernimmt bei einem Schlaglochunfall die
Vollkaskoversicherung
.
[6]
- Hartmut-Johannes Beckedahl (Hrsg.):
Schlagloch / Straßenerhaltung.
(= Handbuch Straßenbau; 1) Otto Elsner Verlagsges., Dieburg 2010,
ISBN 978-3-87199-189-9
.
- Jurgen Hutschenreuther, Thomas Worner:
Asphalt im Straßenbau.
3. Auflage. Kirschbaum Verlag, Bonn 2017,
ISBN 978-3-7812-1950-2
.
- Horst Mentlein, Holger Lorenzl:
Straßenbau, Straßenbautechnik.
(= Werner-Ingenieur-Texte WIT) 8., aktualis. Aufl., Reguvis Fachmedien, Koln 2021,
ISBN 978-3-8462-1051-2
.
- ↑
Zu den Einzelheiten dazu, siehe auch die WP-Artikelseiten ?
Straßeninstandsetzung
“, ?
Asphaltoberbau
“ sowie ?
Oberflachenbehandlung (Straßenbau)
“.
- ↑
Achtung vor Frostaufbruchen und Schlaglochern
(
OAMTC
2020)
- ↑
a
b
Claus Christoph Eicher:
Schlaglocher: Rumpel-Republik Deutschland.
In:
ADAC Motorwelt (
ISSN
0007-2842
).
(Neue Folge) 64. Jg., H. 3 (Marz 2011), S. 20?26.
- ↑
jurawelt.com
- ↑
OLG Hamm ? Urteil vom 25. Mai 2004 ? Az. 9 U 208/03
- ↑
Was tun bei Schlagloch-Schaden am Auto?
(
Memento
vom 11. Marz 2017 im
Internet Archive
)
- ↑
Was tun bei Schlagloch-Schaden am Auto?
(
Memento
vom 11. Marz 2017 im
Internet Archive
)