Das
Schengener Informationssystem
(
SIS
) ist ein
Informationssystem
fur die Sicherheitsbehorden der
Schengen-Lander
. Es dient der automatisierten Personen- und Sachfahndung in der Europaischen Union (EU). Es besteht aus nichtoffentlichen
Datenbanken
, in der unter anderem im
Schengen-Raum
unerwunschte, vermisste und zur Fahndung ausgeschriebene Personen gespeichert werden. Daruber hinaus werden zu uberwachende Kraftfahrzeuge, Banknoten, gestohlene Ausweisdokumente und Schusswaffen erfasst. Zugriffsberechtigt auf die mehr als 89,999 Millionen Datensatze (Stand: 31. Dezember 2021)
[1]
sind Sicherheitsbehorden, Einwanderungsbehorden und andere Behorden mit Aufgaben im Bereich der offentlichen Sicherheit und Ordnung in Schengen-Landern sowie die drei europaischen Behorden
Europol
,
Eurojust
und
Frontex
. Rechtsgrundlage sind das
Schengener Ubereinkommen
und die zugehorigen Durchfuhrungsvereinbarungen sowie Verordnungen der Europaischen Union.
Die berechtigten Stellen konnen im
SIS
Informationen uber Personen oder Gegenstande anfragen oder registrieren.
Formaler Trager des Schengener Informationssystems ist seit 2012 die
Europaische Agentur fur das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
(EU-LISA) mit Sitz in
Tallinn
, Estland.
Technisch besteht das System aus je einem nationalen System
N.SIS
(National Schengen Information System) in jedem Mitgliedsstaat und einer Zentralstelle namens
C.SIS
(Central Schengen Information System), die im franzosischen
Straßburg
angesiedelt ist. In jedem Mitgliedsstaat wurde unter dem Namen SIRENE ein Knoten eingerichtet, uber den die einzelnen Polizeibehorden auf die Zentrale zugreifen konnen.
[2]
Es gibt keinen Zugriff einer Polizei auf Daten, die eine andere Polizei in ihrem nationalen System vorhalt.
[3]
Ein erweitertes Informationssystem (
SIS II
) mit der Moglichkeit, auch biometrische Daten verarbeiten zu konnen, ging am 9. April 2013 in Betrieb.
[4]
Aufgrund der Verzogerungen in der Entwicklung von
SIS II
war zwischenzeitlich das bestehende System angepasst worden (
SISone4all
).
[5]
Bereits der
Vertrag von Rom
vom 25. Marz 1957 und der
Benelux-Vertrag
vom 3. Februar 1958 sah Freizugigkeit fur Personen, Waren und Dienstleistungen vor. Dabei haben die Benelux-Staaten die Grenzkontrollen fruher abgeschafft als die ubrigen Staaten der
Europaischen Gemeinschaft
. Der Wegfall der Personenkontrollen zwischen Frankreich und Deutschland begann am 13. Juli 1984 mit dem
Abkommen von Saarbrucken
.
Nach diesem Vorbild unterzeichneten knapp ein Jahr spater die 5 Lander
Deutschland
,
Frankreich
sowie die Benelux-Staaten
Belgien
, die
Niederlande
und
Luxemburg
das
Schengener Ubereinkommen von 1985
, das die Abschaffung der Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen dieser Staaten einleiten sollte.
Erst am 19. Juni 1990 wurde von den genannten Landern das
Schengener Durchfuhrungsubereinkommen
(SDU) unterzeichnet. Dieses regelt die konkrete Umsetzung der genannten Ubereinkunft. Lander, die diesem Ubereinkommen beitreten mochten, mussen zuerst die technischen und rechtlichen Voraussetzungen schaffen und zum Beispiel die Anbindung an das
SIS
sowie die Einrichtung einer entsprechenden Datenschutzbehorde sicherstellen. Die praktische Umsetzung der einzelnen Bestimmungen folgte erst nach deren Inkraftsetzung am 26. Marz 1995.
[6]
Das
SIS
wurde am selben Tag in Betrieb genommen.
Die Staaten des Schengener Abkommens
EU-Schengenmitglieder
Nicht-EU-Schengenmitglieder (
IS
+
N
+
CH
+
FL
)
zukunftige Mitglieder (
CY
)
kooperierender EU-Staat (
IRL
)
Fur 24 weitere Lander sind die Schengen-Regelungen entweder uber erfolgte Beitritte zu den Abkommen oder ? seit 1. Mai 1999 ? uber den
Schengen-Besitzstand
der Europaischen Union bindend geworden (in Klammern: Datum des Wegfalls der Grenzkontrollen):
Spanien
,
Portugal
,
Italien
,
Griechenland
,
Osterreich
(1997), die Nordlander
Finnland
,
Schweden
,
Island
,
Norwegen
sowie
Danemark
(2000),
Estland
,
Tschechische Republik
,
Ungarn
,
Lettland
,
Litauen
,
Malta
,
Polen
, die
Slowakei
,
Slowenien
(2007), die
Schweiz
(2008/2009),
Liechtenstein
(2011),
Kroatien
(2023),
Bulgarien
und
Rumanien
(2024). Die
Republik Zypern
wartet noch auf die Aufnahme in den Schengen-Raum. Neue Mitgliedstaaten mussen den Schengen-Besitzstand und seine Weiterentwicklung ubernehmen.
Auf die
SIS
-Infrastruktur setzt das seit 2011 operative
Visa-Informationssystem
(VIS) auf, in dem Informationen uber Kurzzeitvisa zwischen den Mitgliedsstaaten zunachst fur Visumantrage aus Nordafrika ausgetauscht werden. Eine weiter gehende Zusammenarbeit der Staaten findet uber den
Prumer Vertrag
von 2005 statt, bei dem teilnehmende Behorden unter der nicht ganz korrekten Bezeichnung
Schengen III
direkt auf Datenbestande anderer Staaten zugreifen konnen. Er wurde zunachst außerhalb der EU-Vertrage geschlossen und ab 2007 in den
Rechtsrahmen der EU
uberfuhrt. Wegen rechtlichen Bedenken kann er aber bislang nur zwischen den Unterzeichnerstaaten im vollen Umfang angewendet werden.
Zurzeit (Stand: April 2024) wird das
SIS
von 29 Schengen-Landern,
Zypern
und
Irland
sowie Europol und Eurojust benutzt.
[7]
Von diesen Landern sind Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein nicht Mitglieder der Europaischen Union.
Irland kann gemaß dem
Vertrag von Amsterdam
optional an der Schengen-Zusammenarbeit teilnehmen und dabei die Teilbereiche auswahlen, die es tatsachlich anwenden will. Der Staat nutzt das
SIS
zum Zweck der Strafverfolgung, allerdings hat er keinen Zugriff auf Daten nach dem Artikel 96 SDU (Fahndungen nach Drittauslandern, die zur Einreiseverweigerung bzw. Ausweisung/Abschiebung bei Antreffen im Schengen-Raum ausgeschrieben sind).
[8]
[9]
Seit dem 25. Marz 2001 setzen funfzehn Staaten das SDU um und haben damit die Routinekontrollen der Polizei an ihren Binnengrenzen abgeschafft. Die Hauptmaßnahme und das Ruckgrat des SDU ist ein Informationssystem zur Unterstutzung der polizeilichen Fahndung nach Personen und Sachen, fur das die relevanten Behorden aller Unterzeichnerstaaten Informationen liefern und zu dem sie gemeinsam Zugang haben: das Schengener Informationssystem (
SIS
). Dieses System unterscheidet sich hinsichtlich polizeilicher Zusammenarbeit sowohl auf rechtlicher als auch technischer Ebene von den bisherigen Verfahrensweisen:
- zunachst durch die rechtlichen Anerkennung der Personenbeschreibungen des
SIS
, insbesondere auch derjenigen Beschreibungen, welche von den Partnerlandern in das System eingegeben wurden. Dies beinhaltet auch die Verpflichtung der Polizei jedes Staates, die in der Personenbeschreibung moglicherweise von anderen Staaten vorgeschriebenen polizeilichen Maßnahmen anzuwenden, unter Beachtung der individuellen Freiheiten und des Datenschutzes der namentlichen Daten.
- Technik auch durch die Schaffung
ex nihilo
eines Informatiksystems, das standig an sehr unterschiedliche nationale Datenbanken angeschlossen wurde, die die Aktualisierung in Echtzeit der nationalen Grundlagen gewahrleisten muss.
Die Freigabe personlicher Angaben bei gleichzeitigen Delegation der Macht uber die Anwendung der zu treffenden Maßnahmen konnte nur bei gegenseitigem, auf der Transparenz des Verfahrens beruhenden Vertrauen erfolgen. Um dies zu gewahrleisten, haben sich diese Staaten durch Unterzeichnung des Ubereinkommens verpflichtet, sich von der Genauigkeit, von der Aktualitat und von Legalitat der integrierten Daten zu vergewissern und diese Angaben nur zu den Zwecken zu benutzen, die durch die sachdienlichen Artikel des Ubereinkommens nur genannt wurden. Diese Verpflichtungen werden durch Konsultationsverfahren zwischen den Staaten vervollstandigt, insbesondere wenn aus Grunden des innerstaatlichen Rechts oder der Gelegenheit eine zu ergreifende Maßnahme auf einem Staatsgebiet nicht ausgefuhrt werden kann. Diese Konsultation erlaubt den nationalen Instanzen, die Grunde des Rechts oder der Tatsache einer hervorgebrachten Personeneinschreibung anzufuhren und umgekehrt einen Ubertragungsstaat uber eine Personeneinschreibung der Grunde zu informieren, aus denen die zu haltende Maßnahme nicht angewendet werden kann. Dieses Verfahren findet insbesondere fur Auslandereinschreibungen Anwendung, die durch ein Land als unerwunscht eingestuft werden, aber Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis sind, die durch ein anderes Land ausgestellt wurde, internationale Haftbefehle oder noch fur Angelegenheiten ausgestellt wurde, die die Staatssicherheit in Frage stellen.
Da es sich um ein Informatiksystem mit personlichen Daten handelt, wird die Sorge um Schutz des privaten Lebens, die in den Grunderlandern besteht, in diesem Bereich naturlich im Text des Ubereinkommens umgesetzt. Das Ubereinkommen fordert, dass die Existenz eines Gesetzes uber den Schutz der Daten ein vorheriges an der Umsetzung des Ubereinkommens in den Landern sei. Somit wird jede nationale Regierung (fur Frankreich die Nationale Kommission der Informatik und der Freiheit oder ?
CNIL
“), mit der Kontrolle ihres nationalen Teiles von
SIS
beauftragt. Da das zentrale System, von Natur aus international, nicht ohne Kontrolle bleiben konnte. Das Ubereinkommen hat also eine von den Staaten unabhangige gemeinsame Kontrollinstanz gegrundet, die sich aus Vertretern der nationalen Instanzen zusammensetzt. Sie wird beauftragt, auf die strikte Anwendung der Bestimmungen zum Schutz der personlichen Daten zu achten.
Neben dem
SIS
und den SIRENE-Buros, deren Intervention dort direkt verbunden ist, hat das Abkommen von Schengen eine polizeiliche Zusammenarbeit und eine Rechtshilfe eingefuhrt, die nutzlicherweise diese operationelle Zusammenarbeit vervollstandigen. Die polizeiliche Zusammenarbeit umfasst insbesondere:
- die Unterstutzung zu Zwecken von Pravention und von
Fahndung
strafbarer Tatsachen (Artikel 39);
- das Recht grenzuberschreitender
Beobachtung
, das die Fortsetzung einer Uberwachung oder einer Observation in einem anderen Schengen-Land erlaubt (Artikel 40);
- das Recht grenzuberschreitender Verfolgung, das vermeidet, dass eine verdachtige Person mit dem Ubertritt einer (nicht mehr kontrollierten) Landesgrenze entkommen kann (Artikel 41);
- schließlich die Mitteilung fur die Verfolgung oder die Verhutung von Straftaten oder von Bedrohungen fur die offentliche Ordnung und Sicherheit wichtiger Informationen (Artikel 46).
Die Rechtshilfe sieht insbesondere die Moglichkeit vor, einige amtliche Schriftstucke den Personen direkt per Postweg zu ubermitteln, die sich auf dem Territorium anderer Staaten befinden sowie die Antrage von Rechtshilfe zwischen gerichtlichen Behorden direkt zu ubermitteln und schließlich die Ausfuhrung von Vollstrecker-Urteilen grenzuberschreitend durchzusetzen. Außerdem gleicht das Ubereinkommen die Einschreibung eines Haftbefehls an
SIS
auf einen provisorischen Verhaftungsantrag zur Auslieferung ab, was bewirkt, dass auch kurzlich begangene Straftaten geahndet werden konnen.
Im technischen Bereich fiel die Wahl der Unterzeichnerlander auf eine sternformige Informatikarchitektur. Diese besteht aus einem zentralen Standort mit der Referenz-Datenbank inklusive einer einheitlichen nationalen Schnittstelle (
N.COM
). Diese Kombination tragt den Namen
C.SIS
. Sie untersteht gemaß dem SDU der Verantwortung der franzosischen Republik mit Standort in Straßburg. Ein Backup-System in
St. Johann im Pongau
, Osterreich, halt eine Kopie der Datenbank vor.
[10]
[11]
Pro Teilnehmerland wurde ein nationaler Standort errichtet (
N.SIS
). Das jeweilige
N.SIS
besteht aus den nationalen Datensystemen, welche mit dem
C.SIS
kommunizieren. Diese verschiedenen Datenbanken mussen standig identisch sein. Die Gesamtheit aus
C.SIS
/
N.SIS
bildet das
SIS
.
[12]
:19
Die nationalen Knoten unterscheiden sich teilweise in der verwendeten Prozessor-Architektur und dem eingesetzten Betriebssystem. So setzt der deutsche SIS-Adapter auf einem ?
PA-RISC
-System unter HP-UX“ auf, ?das nicht mehr weiterentwickelt wird. Das Gros der EU-Staaten setzt auf
Red Hat Linux
.“
[13]
Das
SIS
wird in die jeweiligen nationalen Gesetze der teilnehmenden Lander ubernommen. Die Datenbankeintrage enthalten die folgenden Informationen:
Es wurde vereinbart, die unter die folgenden Kriterien fallenden
Personen
mit ihrer Personenbeschreibung im
SIS
zu speichern:
- gesucht zwecks Festnahme und anschließender Ausweisung (Artikel 95
SDU
)
- Staatsangehorige eines Nicht-Schengen-Staates, welchen der Zutritt verweigert werden soll (Artikel 96 SDU)
- Minderjahrige, oder in Gefahr Verschwundene oder geistig gestorte Patienten mit dem Ziel, deren Schutz zu gewahrleisten (Artikel 97 SDU)
- gesucht als Angeklagter oder Zeuge in einem Gerichtsfahren bzw. das Erscheinen zur Urteilsbekanntgabe ist notwendig (Artikel 98 SDU)
- die uberwacht oder kontrolliert werden mussen, weil es mutmaßliche Grunde gibt, dass diese Personen zukunftige Straftaten begehen konnten (Artikel 99 SDU).
Zur Personenbeschreibung werden konkret folgende Angaben gespeichert:
- Name und Vorname, wobei mogliche Aliasnamen getrennt eingetragen werden
- mogliche objektive und standige physische Besonderheiten
- erster Buchstabe des zweiten Vornamens
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Geschlecht
- Nationalitat
- ob die betreffende Person bewaffnet ist
- ob die betreffende Person gewalttatig ist
- Grund des Eintrags
- zu ergreifende Maßnahme
Ebenso gespeichert werden
Gegenstande
(Artikel 100 SDU), im Einzelnen die verlorenen, gestohlenen oder bei Straftaten eingesetzten
- Waffen
- ausgestellten Personaldokumente
- jungfraulichen Personaldokumente
- Kraftfahrzeuge
- Banknoten.
Durch das Zurverfugungstellen dieser Angaben versetzt jeder Mitgliedsstaat seine Partner in die Lage, auf eigene Rechnung und auf Grund seiner eigenen Auskunfte, den Sicherheitsteil zu versichern, den er ihnen delegiert.
Angesichts der Tatsache, dass ein System nur durch seine Nutzung einen Wert gewinnt, hat Frankreich sich fur die Speicherung seiner Daten in
SIS
fur ein anhand großer nationaler Dateien weitestgehend automatisiertes Datenspeichersystem entschieden. Diese Automatisierung erlaubt eine Reduzierung menschlicher Eingriffe, die ein Risiko fur Zeitverlust und Fehler bilden.
Die Lander sind verpflichtet, die in
SIS
vorgegebenen Maßnahmen anzuwenden, auch wenn die Maßnahmen von einem anderen Teilnehmerstaat erfasst wurden. Die Zusammenarbeit zwischen den Landern geschieht uber sogenannte nationale
SIRENE
-Buros (engl. Supplementary Information Request at the National Entry, franz. Supplement d’Information Requis pour l’Entree NationalE).
In der erweiterten Version des
SIS
-Systems (
SIS II
) werden weitere Angaben erfasst werden konnen.
Bei der Erstinbetriebnahme enthielt das
SIS
2.926.345 Datensatze. Davon wurden uber zwei Millionen (2.092.463) Datensatze von Deutschland eingegeben. Frankreich kam auf 766.534 Eintrage, wahrend die Niederlande aufgrund ihrer Große nur 23.380 Eintrage beisteuerte. Die restlichen 43.968 Datensatzen wurden von anderen
SIS
-Staaten eingegeben.
[14]
:102?103
- Datensatze werden zur Suche nach Fahndungsobjekten angelegt und werden als ?alert“ bezeichnet.
- Jeder Sucherfolg/-treffer wird als ?hit“ bezeichnet.
[15]
:68
Zum 1. Januar 2013 waren insgesamt 46.518.578 Datensatze (?
valid records (not expired)
“) gespeichert. Davon machten verlorene oder gestohlene Dokumente (?
ID
s“) mit 38.901.431 Eintragen und gestohlene Fahrzeuge (?
VE
s“) mit 5.071.806 Eintragen rund 94,52 % der gespeicherten Datensatze aus.
[1]
Datum
|
Anzahl der SIS-Staaten
+ GB und IRL
ohne Europol und Eurojust
|
Datensatze (gesamt)
in Mio.
|
Datensatze nach Kategorien
(neueingegebene ?alerts“)
[15]
:66?68
[16]
[17]
[18]
[19]
[20]
[21]
[22]
[1]
|
Zugangsknoten
|
Artikel 95
|
Artikel 96
|
Artikel 97
|
Artikel 98
|
Artikel 99
|
Artikel 100
|
Juni 1995
|
5
|
2,9
[23]
|
???
|
???
|
???
|
???
|
???
|
???
|
30.000
[24]
|
Marz 1996
|
5
|
3,9
[24]
|
???
|
???
|
???
|
???
|
???
|
???
|
48.700
|
1997
|
10
|
5,6
[24]
|
???
|
???
|
???
|
???
|
???
|
???
|
???
|
1998
|
10
|
8,8
[24]
|
???
|
???
|
???
|
???
|
???
|
???
|
???
|
1999
|
10
|
???
|
10.491
|
764.851
|
27.436
|
35.806
|
17.365
|
???
|
???
|
2000
|
15 + 2
|
9,5
[24]
|
10.914
|
750.347
|
28.362
|
35.297
|
17.335
|
???
|
???
|
31. Dez. 2001
|
15 + 2
|
10,5
[25]
|
11.628
|
709.763
|
29.132
|
30.763
|
21.874
|
???
|
???
|
2003
|
15 + 2
|
???
|
14.023
|
780.992
|
32.211
|
34.413
|
16.016
|
???
|
125.000
[15]
:66
|
2004
|
15 + 2
|
???
|
14.902
|
785.631
|
34.400
|
32.696
|
15.882
|
???
|
???
|
1. Jan. 2005
|
15 + 2
|
13,1
|
15.012
|
714.078
|
36.235
|
35.317
|
18.031
|
???
|
???
|
1. Jan. 2006
|
15 + 2
|
15,0
|
15.460
|
751.954
|
39.011
|
45.189
|
31.013
|
???
|
???
|
1. Jan. 2007
|
24 + 2
|
17,6
|
16.047
|
752.338
|
42.500
|
50.616
|
33.275
|
???
|
???
|
1. Jan. 2008
|
25 + 2
|
22,9
|
19.119
|
696.419
|
47.501
|
64.684
|
31.577
|
???
|
???
|
1. Jan. 2009
|
25 + 2
|
27,9
|
24.560
|
746.994
|
48.559
|
72.958
|
34.247
|
???
|
???
|
1. Jan. 2010
|
25 + 2
|
31,6
|
28.666
|
736.868
|
52.319
|
78.869
|
32.824
|
???
|
???
|
1. Jan. 2011
|
26 + 2
|
35,6
|
31.535
|
716.797
|
50.773
|
82.676
|
36.478
|
???
|
???
|
1. Jan. 2012
|
26 + 2
|
42,0
|
34.754
|
692.226
|
53.526
|
85.971
|
37.878
|
???
|
???
|
1. Jan. 2013
|
26 + 2
|
46,5
|
35.919
|
659.347
|
57.302
|
94.292
|
38.942
|
???
|
???
|
Bemerkungen:
- Offizielle Ratsdodumente zur
SIS
Datenbankstatistik finden sich im
Offentlichen Register des Rats der Europaischen Union
|
Mit der Einfuhrung des SIS II zum 9. April 2013 anderte sich auch die Rechtsgrundlage. Die Art. 24, 26, 32, 34, 36 der SIS II Deklaration betreffen Personen, alle Sachfahndungen unterliegen Art. 38 SIS II Deklaration. Unter den Sachfahndungen machen verlorene, gestohlene und fur ungultig erklarte Dokumente den weitaus großten Anteil aus. Wahrend Personen nur 1,7 % der Eintrage im SIS II betreffen, losen sie jedoch uber 50 % aller Treffer aus.
[26]
Datum
|
Anzahl der SIS-II-Staaten
+ GB, IRL, CRO
ohne Europol und Eurojust
|
Datensatze
(gesamt)
|
Datensatze nach Kategorien
(?alerts“)
[27]
|
Zugangsknoten
|
Art 26
|
Art 32
|
Art 36
|
Art 34
|
Art 24
|
Art 38
|
31. Dez. 2013
|
25 + 4
|
50.279.389
|
34.263
|
60.820
|
41.097
|
102,517
|
623.203
|
49.417.489
|
???
|
Die Zahl der SIS-II-Staaten anderte sich, weil Kroatien zunachst nicht auf das SIS-II-System zugreifen konnte und daher zusammen mit UK und Irland als im Prozess des Anschlusses gefuhrt wird. Außerdem sind jetzt Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein als assoziierte Staaten ohne Mitgliedschaft an das System angeschlossen.
[28]
Das System ist fur eine großere Anzahl von Institutionen zuganglich, zum Beispiel die Justizbehorden, Europol und die Sicherheitsdienste. Die Daten von Personen konnen auf einem tragbaren Gerat in ganz Europa durch die verschiedenen Polizei- und Zolldienste, zum Beispiel wahrend der Passkontrolle, gelesen werden. Einige Mitgliedstaaten mochten von diesen technischen Anderungen profitieren, um daraus weitergehende nationale Fahndungssysteme zu entwickeln, die zum Beispiel mit weiteren nationalen Informationssystemen verbunden werden konnen. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten ist jedoch bestrebt, dass dieses System allein auf europaischer Ebene unter der Leitung von Europol weiterentwickelt wird. Wie ofters bei der Entwicklung europaischer Projekte, muss hier eine Entscheidung getroffen werden, die zwischen den Vorteilen einer national unterschiedlichen und fur manche Staaten schnelleren Entwicklung einerseits und den Vorteilen einer gemeinsamen und eng koordinierten, aber langsameren europaischen Zusammenarbeit abwagt.
Nach mehr als zehn Jahren Existenz des Systems, das ab dem 26. Marz 1995 fur die Endbenutzer verfugbar ist, hat sich diese rechtliche und technische Herausforderung anscheinend bewahrt. Das
SIS
ist heute das System einer leistungsstarken Polizeizusammenarbeit, verwirklicht durch seine einfache Benutzbarkeit und extrem kurze Aktualisierungszeit. Zuerst wurden hauptsachlich Daten uber unerwunschte Auslander eingetragen, aber nun ist eine Zunahme der Personeneinschreibungen fur Auslieferung, Verhaftung sowie ein Anstieg der Gegenstandseinschreibungen festzustellen.
Unter der Verantwortung der Europaischen Kommission wurde eine erweiterte Version des
SIS
(
SIS II
) entwickelt, es kann auch biometrische Daten verarbeiten. Damit wird das Fahndungssystem zum Recherchesystem erweitert, so dass Informationen einer auffalligen Person (das Auftreten eines ?Alerts“) mit Informationen von anderen Personen oder Objekten verlinkt werden konnen. Das ermoglicht es beispielsweise, einen Elternteil, welchem der Eintritt in den Schengenraum verweigert wurde, mit einem vermissten Kind in Verbindung zu bringen. Ebenso konnten Familienmitglieder untereinander verknupft werden. Das bisherige Fahndungssystem hatte nur die Moglichkeit, Auffalligkeiten anzuzeigen (?Alert hit/no hit database“).
[15]
:104?106
Die Verbesserung des
SIS
erganzt auch den Zugriff auf Daten von allen Diensten, die sich mit der
offentlichen
und
inneren Sicherheit
(
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
) befassen. Diese Zugriffe hangen fur die Mehrheit nicht vom System selbst, sondern von der Verwaltung der Zugange in den teilnehmenden Landern ab (SIRENE-Buros).
Da eine Inbetriebnahme des
SIS II
aufgrund von technischen aber auch politischen Problemen zum ursprunglich vorgesehenen Zeitpunkt 2007/2008 nicht moglich war, wurde als Zwischenlosung eine erweiterte Version des
SIS I
? das sogenannte
SISone4all
, spater SIS 1+ ? parallel zu den Arbeiten am
SIS II
entwickelt und mit September 2007 in Betrieb genommen.
[29]
Diese Ubergangslosung ermoglicht es nunmehr den neuen EU-Mitgliedsstaaten (ausgenommen Zypern, das so wie das Vereinigte Konigreich und Irland die Inbetriebnahme des
SIS II
abwartet) sowie der Schweiz
[30]
[31]
ebenfalls am Schengener Fahndungsverbund teilzunehmen und stellte dies auch eine Grundvoraussetzung fur den im Dezember 2007 erfolgten Wegfall der Grenzkontrollen zwischen den teilnehmenden Staaten dar.
SIS II
sollte ursprunglich 2007 in Betrieb gehen, dann 2010. Schließlich wurde der 9. April 2013 festgelegt. Ahnlich wie die Inbetriebnahme entwickelten sich auch die Kosten, welche von ursprunglich geplanten 15 Millionen Euro auf derzeit erwartete 167,78 Millionen Euro
[32]
gestiegen sind. Als Grunde fur die Verzogerungen und die Kostenexplosion werden im Laufe der Beschaffung geanderte Anforderungen (u. a. durch Beitritt weiterer Staaten), schlecht formulierte Vertrage und mangelhafte Koordination der einzelnen Nutzer genannt.
[33]
Im Oktober 2010 sperrte das Europaische Parlament den Etatansatz fur
SIS II
von 30 Millionen Euro im Haushalt 2011, bis ein realistischer und uberprufbarer Zeitplan fur die weitere Entwicklung und Fertigstellung des Projektes vorgelegt wird.
[34]
Daraufhin erarbeitete die EU-Kommission einen Projektplan, dessen erster Teil mit Testlaufen im Jahr 2011 umgesetzt wurde. Bei einem
Meilenstein
-Test fiel 2012 das nationale System Finnlands durch, so dass die Datenmigration in das neue System nicht wie geplant begonnen werden konnte.
[35]
Der Rat der Europaischen Union beschloss den 9. April 2013 als Starttermin,
[36]
obwohl wesentliche Anforderungen nicht erfullt waren und insbesondere nicht sichergestellt werden kann, dass Eilmeldungen tatsachlich innerhalb der vorgegebenen Frist von vier Minuten im gesamten System zur Verfugung stehen. Auch gab es beim Einspielen der Daten aus SIS uber 10.000 Fehler durch inkonsistente Hashwerte, und es gibt keinen Notfallplan bei Systemversagen.
[37]
Fur die Uberfuhrung der Daten des bestehenden SIS 1+ in das SIS II wurde ein Migrationstool entwickelt, welches die Synchronisation und Konvertierung der Daten zwischen dem alten
C.SIS
und dem neuen
Central SIS II
ermoglicht. Das
Central SIS II
besteht ahnlich wie das
C.SIS
aus einer zentralen Referenz-Datenbank und einer einheitlichen Schnittstelle
(NI-SIS)
zu den nationalen Systemen.
[12]
:19?21
Die Umstellung erfolgte ohne erkennbare Probleme.
[38]
Der
Europaische Rechnungshof
legte Mitte 2014 einen Sonderbericht zum SIS II
[39]
vor und kommt darin zu dem Schluss, dass zwei Faktoren fur die Kostenuberschreitung ursachlich waren: Zum einen seien die Anforderungen wahrend der langen Projektzeit mehrmals verandert worden. Beispielsweise sei bei der Planung von einem maximalen Datenbestand von 15 Millionen Datensatzen ausgegangen worden, diese Zahl sei aber spater auf 75 Millionen erhoht worden, und inzwischen werde als Anforderung von 100 Millionen Datensatzen ausgegangen. Der zweite Faktor waren Probleme in den beteiligten Staaten. So habe eine als ?Amnestie“ bezeichnete, dreijahrige Ubergangsphase eingefuhrt werden mussen, bis alle Staaten die neuen, erhohten Datenschutzbestimmungen einhalten konnten.
[40]
Nach jahrelangen Bestrebungen stimmte die EU im September 2011
[41]
[42]
fur die Grundung einer zentralen ?Agentur fur große IT-Systeme“ (
englisch
Agency for large-scale IT systems
). Die Agentur namens
Eu-LISA
hat ihren Sitz in
Tallinn
, der Hauptstadt
Estlands
und nahm ihren Betrieb am 1. Dezember 2012 auf. Die Agentur startete mit der Verwaltung des
Visa-Informationssystems
(VIS) und der Fingerabdruck-Datenbank
EURODAC
.
[43]
[44]
[13]
Das SIS ging im April 2013 nach Umstellung auf SIS II auf die Eu-LISA uber.
Im Juli 2014 berichtete
heise online
uber neue Vorschlage der EU-Kommission. Diese sehen die Datenverwaltung ?des geplanten
Ein-/Ausreisesystems (EES)
und des Registrierungsprogramms (RTP)“ durch Eu-LISA vor. In Planung befindet sich auch das Erfassen von Flugpassagierdaten in einer zentralen EU-Datenbank. Die Mitgliedsstaaten sind allerdings gegen eine Verwaltung von Flugpassagierdaten durch Eu-LISA.
Im Zuge der
NSA-Affare
ging die Betreuung des europaischen Verwaltungsnetzwerks
sTESTA
[45]
von
Orange Business Services
und
Hewlett-Packard
auf
T-Systems
uber. Uber das Netzwerk tauschen die Schengen-Mitgliedsstaaten die Daten von SIS II, VIS und EURODAC untereinander aus.
[46]
[47]
Unter dem Begriff SIS 3.0 wird das Schengener Informationssystem um weitere Aspekte erweitert. Rechtsgrundlage hierfur sind drei 2018 in Kraft getretene EU-Verordnungen (1860/2018, 1861/2018 und 1862/2018). Damit soll das SIS erneuert und insbesondere um neue Fahndungskategorien und Informationen zu ruckkehrpflichtigen Drittstaatsangehorigen erweitert werden.
Folgende Moglichkeiten soll es dann geben:
- Ausschreibungen fur Ermittlungsanfragen als Zwischenschritt zwischen verdeckten Kontrollen und gezielten Kontrollen
- Ausschreibungen zu unbekannten Tatverdachtigen oder gesuchten Personen, die es ermoglichen, in das SIS Finger oder Handballenabdrucke einzustellen, die an den Tatorten schwerer oder terroristischer Straftaten vorgefunden wurden und von denen angenommen wird, dass sie zu einem Tater gehoren
- praventive Ausschreibungen von Kindern, die von Entfuhrung durch einen Elternteil bedroht sind, sowie von Kindern und schutzbedurftigen Personen, die zu ihrem eigenen Schutz daran gehindert werden mussen zu reisen
- Ausschreibungen zu Ruckfuhrungszwecken, die die Einstellung einer Ausschreibung zu den Ruckfuhrungsentscheidungen gegen illegal aufhaltige Drittstaatsangehorige erfordern
[48]
In Deutschland stieß die Umsetzung der SIS-Richtlinien auf Kritik, weil im Entwurf des Umsetzungsgesetzes der Kreis der Zugriffsberechtigten auf die Schengen-Datenbank um uber 2000 deutsche Behorden erweitert werden soll.
[49]
Darunter sind einerseits Behorden, die mit dem Vollzug des
Aufenthaltsgesetzes
befasst sind, die
Kfz-Zulassungsstellen
,
Waffenbehorden
,
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamter
und weitere, sowie andererseits erstmals auch die
Nachrichtendienste des Bundes
und
der Lander
.
[50]
Dass letztere verdeckt uber das
Bundeskriminalamt
Fahndungen nach Sachen und Menschen einstellen durfen, bricht mit dem deutschen Trennungsprinzip zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Die Vielzahl der kunftig angeschlossenen Behorden lasst auch das Missbrauchspotential steigen. Zudem war das deutsche N.SIS bisher eng mit der polizeilichen
INPOL
-Datenbank verknupft. Weil kunftig auch Behorden außerhalb des dafur berechtigten Kreises Zugriff auf N.SIS bekommen sollen, mussen die Datenbanken mit hohem technischem und finanziellem Aufwand entflochten werden.
[49]
Der Geschaftsfuhrungs-Ausschuss von
eu-LISA
hat am 13. Januar 2023 beschlossen, dass die Systemanderungen am 7. Marz 2023,
SIS Recast
genannt, operativ wirksam werden sollen.
[51]
Nach Angaben des deutschen
BKAs
sind die Erweiterungen am 8. Marz 2023 wirksam geworden.
[52]
Burgerrechtler sehen in dieser Informationskonzentration durch die Regierungen eine Bedrohung der Privatsphare. Das
SIS
war Ziel zahlreicher Proteste, insbesondere vom 18. Juli bis 28. Juli 2002, als 2000 Aktivisten des
No Border Network
in
Straßburg
protestierten, wo die
C.SIS
(Zentrale des Informationssystems) angesiedelt ist. Viele befurchten, dass die zweite Version von
SIS
Lichtbilder, Finger- und
DNA
-Abdrucke umfasst, die fur Behorden und Organisationen zuganglich werden konnten, fur die diese Informationen zum Zeitpunkt der Erfassung nicht bestimmt waren. Allerdings sind DNA-Profile nicht vorgesehen.
Es gab eine ?Schengener Datenklau-Affare“, als ein belgischer Beamter aus einem
SIS
-Computer Daten stahl und an die
organisierte Kriminalitat
verkaufte.
[53]
Bei europaweit vernetzten Systemen wie dem
SIS
sieht der Bonner Datenschutzer
Werner Schmidt
das großte Problem bei den ?Innentatern“.
Am 6. Marz 2013 wurde das schweizerische Bundesamt fur Polizei (Fedpol) uber einen Hacker-Angriff auf danische SIS-Rechnersysteme informiert. Dies berichtete das SRF (Schweizer Radio und Fernsehen) am 24. Dezember 2013 mit dem Hinweis, dass ?es sich nicht um ein internes Datenleck handelt, sondern dass der Angriff auf das SIS von aussen durchgefuhrt wurde.“
[8]
Noch immer wisse Fedpol nicht, ob die entwendeten Daten kopiert und weiterverbreitet worden seien.
Nach den Terroranschlagen
in Paris
vom November 2015 und denen
in Brussel
vom Marz 2016 zeigte sich, dass Behorden bei Sicherheitskontrollen an Flughafen nur etwa eine aus hundert Personen, die bei innereuropaischen Flugen die Kontrollen passierten, auch anhand der SIS Datenbank uberprufen. Bei Reisenden, die von außerhalb der EU kamen, waren es 10 bis 20 von 100. Es oblag demnach den Sicherheitsbehorden der EU-Staaten, wie sie kontrollieren, wobei die EU Richtlinien erlassen hat, nach denen die eigenen Burger nur einer minimalen Uberprufung unterzogen werden sollen.
[54]
Des Weiteren hatten es belgische Behorden schlicht versaumt, zeitnah Sperrvermerke in der SIS-Datenbank zu erfassen, so dass sich die betreffenden Personen frei in Europa bewegen konnten.
[55]
Am 28. Mai 2018 meldete das Online-Magazin
EU Observer
, Großbritannien habe illegal im großen Stil personliche Informationen aus dem SIS kopiert, auf das es eingeschrankt Zugriff hat. Laut einem internen EU-Dokument teilten sie diese Daten sogar mit Dienstleistern aus Drittstaaten wie den USA.
[56]
Im Juli 2019 bestatigte
Julian King
, EU-Kommissar fur die
Sicherheitsunion
, einen Bericht, wonach es mit der Handhabe des SIS in einzelnen Mitgliedsstaaten massive Probleme gibt. Man habe ?praktische Schritte“ unternommen, um dem entgegenzuwirken, und fuhre ?vertrauliche Gesprache“ mit diesen EU-Landern.
[57]
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