Sanitater

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Sanitater bei einem Fußballspiel

Sanitater (von lateinisch sanitas ?Gesundheit“) ist im Allgemeinen eine Bezeichnung fur nichtarztliches Personal im Sanitats- / Rettungsdienst oder des militarischen Sanitatswesens sowie im Speziellen fur eine Person, die eine Sanitatsausbildung absolviert hat.

Deutschland [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Bezeichnung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In Deutschland bezeichnet der Begriff Sanitater oder Sanitatshelfer ( SanH oder SanHe abgekurzt) neben der allgemeinen Bedeutung fur nichtarztliches Personal in der Notfallmedizin im engeren Sinne auch

Es gibt weitere Interpretationen und Abwandlungen fur die Bezeichnung sowie unterschiedliche Ausbildungsstufen (siehe unten).

Einsatzbereich [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Sanitater mit Material

Mitglieder von Hilfsorganisationen , die eine Sanitatsausbildung absolviert haben, werden ublicherweise im Sanitatswachdienst bei Veranstaltungen, im Sanitatsdienst (Katastrophenschutz) , als Helfer vor Ort zur Uberbruckung des therapiefreien Intervalls bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes und auch als Hilfskraft im Rettungsdienst eingesetzt.

Die Sanitatsausbildung stellt auch eine Zusatzqualifikation fur Einsatzkrafte anderer Organisationen (z. B. Feuerwehr , Technisches Hilfswerk ) dar, hiermit werden Helfer zusatzlich fur die erweiterte Erstversorgung von Betroffenen als auch fur die Sicherung der eigenen Einsatzkrafte vorbereitet.

Schulsanitater arbeiten im Schulsanitatsdienst und sorgen bei Unfallen oder plotzlichen Erkrankungen an ihrer Schule fur die Erste Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Ein Betriebssanitater wird im betrieblichen Sanitatsdienst zur Erstversorgung bei Betriebsunfallen und Erkrankungen eingesetzt, dies ist ab bestimmten Mitarbeiterzahlen oder bei entsprechender Gefahrdung von den gesetzlichen Unfallversicherungstragern einheitlich vorgeschrieben. Oftmals wird in diesem Rahmen auch der arbeitsmedizinische Dienst bei seiner vorsorgenden Tatigkeit unterstutzt. Entsprechendes gilt fur die Heilgehilfen nach den Bergverordnungen.

In der Bundeswehr werden mittlerweile grundsatzlich alle Soldaten zum Einsatzersthelfer A (vormals Helfer im Sanitatsdienst ) ausgebildet, um im Bedarfsfall bei der Durchfuhrung der sanitatsdienstlichen Hilfe unterstutzen zu konnen (?Hilfskrankentrager“ nach den Genfer Konventionen ). Die Sanitatssoldaten im Zentralen Sanitatsdienst der Bundeswehr und im Heeressanitatsdienst wirken beim allgemeinen Auftrag des Sanitatsdienstes mit, um die Gesundheit der Soldaten zu schutzen, zu erhalten und wiederherzustellen.

Sanitatsausbildung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Ablauf und Umfang der Ausbildung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Sanitatskrafte bei einer Katastrophenschutz -Ubung

Die Sanitatsausbildung dient der Vertiefung und Erweiterung der Inhalte eines Erste-Hilfe-Lehrgangs. Die Hilfsorganisationen haben dazu jeweils eigene (aber ahnliche) Ausbildungsplane entworfen und benennen die verschiedenen Ausbildungsstufen teils auch anders. Oftmals ist den Sanitatsausbildungen ein sogenanntes Einfuhrungsseminar (Helfergrundausbildung beim Malteser Hilfsdienst ; [1] meist ca. acht Unterrichtseinheiten) vorgelagert, welches die Hilfsorganisation, deren Ziele und die beteiligten Personen vorstellt. [2]

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bietet eine einheitliche Sanitatsausbildung im Umfang von (mindestens) 48 Unterrichtsstunden zuzuglich Prufungsdauer an. Ein derart ausgebildetes Mitglied darf nach vollendetem 16. Lebensjahr die Bezeichnung ?Sanitater“ fuhren. Mit weiteren Lehrgangen aus dem Grundausbildungsprogramm (z. B. Grundlagen der Betreuung) wird sie auch allgemein als ?Einsatzkraft“ bezeichnet. Es gibt zahlreiche weiterfuhrende und spezialisierende Fachausbildungen. In einigen Rotkreuz-Gemeinschaften (z. B. Wasserwacht ) gibt es zusatzliche Ausbildungskurse wie zum Beispiel die fur Rettungsschwimmer . Bis 2010 wurde die Sanitatsausbildung des DRK in drei Teilen A, B (?Sanitatshelfer“; je 24 Unterrichtsstunden) und C (32 Unterrichtseinheiten Fachausbildung z. B. fur den Zivil- und Katastrophenschutz ) vorgenommen, fur die Uberleitung bereits ausgebildeter Helfer gibt es Anerkennungsregelungen. Mit der Einfuhrung der aktuellen Ausbildungsordnung ab dem Jahr 2011 [3] und des zugehorigen Leitfadens wurden die Ausbildungsinhalte angepasst sowie didaktisch aufbereitet. Dazu gehort ? wie auch bei den meisten anderen Organisationen ? z. B. die Verwendung eines AED und der Wegfall von vielen theoretischen Grundlagen zu Gunsten von mehr Praxisubungen. Zudem wurde eine Fortbildungspflicht von mindestens neun Unterrichtseinheiten innerhalb von zwei Jahren vorgegeben.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) bietet das Modul B2 der Integrierten Basisausbildung Sanitat und Betreuung mit 60 Unterrichtseinheiten fur alle Helfer. Absolventen mussen ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und durfen sich ?Sanitater“ (teilweise als ?Sanitatshelfer“ bezeichnet) nennen. Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und praktischen Prufung ab, letztere besteht aus einem Fallbeispiel (beispielsweise einem Unfall) und einer Reanimation mit Larynxtubus und Defibrillator . [4] [5] In der Ausbildung lernen die Teilnehmer die Rettung nach dem ABCDE-Schema, worunter im Vergleich zum Erste-Hilfe -Kurs unter anderem auch die Beatmung mit Larynxtubus und Sauerstoff sowie erweiterte diagnostische Maßnahmen wie das Blutzucker messen gehoren. Teilweise gibt es (noch) die ehemaligen Ausbildungskurse Erste Hilfe fur Fortgeschrittene (24 Unterrichtsstunden) und Sanitatshelfer alter Art (nur 48 Stunden).

Beim Malteser Hilfsdienst (MHD) existiert neben der weniger haufigen Ausbildungen zum ?Notfallhelfer“ (vormals ?Sanitatshelfer“, nicht zu verwechseln mit dem Notfallhelfer (NRW) ; i. d. R. 50 Unterrichtsstunden) [6] [7] auch der Einsatzsanitater (ES) als neue vertiefende Standardausbildung fur alle aktiven Helfer. [8] Diese umfasst 80 Stunden Theorie und 20 Stunden Praktikum [9] und stellt die Fachausbildung Sanitat der Malteser dar.

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) hat neben der Rettungsschwimmer und -taucherausbildung die alte Einteilung des DRK zum Teil (A und B) ubernommen, eine Person mit der Ausbildungsstufe A wird bei der DLRG als Sanitatshelfer bezeichnet, ab Stufe B als Sanitater . [10] Die Ausbildung umfasst je Teil 24 Stunden und beinhaltet auch wasserrettungsspezifische Inhalte. Im Lehrgang San A werden Kenntnisse im Legen von Guedel-Tuben , der Herz-Lungen-Wiederbelebung, der Verwendung eines AED und entsprechendes Hintergrundwissen vermittelt. Ebenso werden die Teilnehmer befahigt, Sauerstofftherapien durchzufuhren. [11] San B sind im Vorbereiten von Injektionen, Infusionen, dem Anwenden von Vakuummatratzen, Larynx-Tuben etc. geschult. [12] Die Potsdamer DLRG hat zudem die Einsatzsanitaterausbildung der Malteser weiterentwickelt (100 Unterrichtsstunden; umfasst San A+B, eine AED-Schulung sowie die Katastrophenschutzausbildung gem. Landesvorschrift Brandenburg). [13] Alle zwei bis drei Jahre muss die Ausbildung durch ein Fortbildungsseminar mit zwolf Stunden Umfang aufgefrischt werden.

Im Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland (ASB) werden zwei Stufen der Sanitatsausbildung unterschieden, der Sanitatshelferlehrgang (SHL) mit 48 Stunden Ausbildung zuzuglich Prufungsdauer und der Sanitatsdienstlehrgang (SDL) mit 24 Unterrichtseinheiten zuzuglich Prufungsdauer und Abschlussprufung. Vor diesen beiden Lehrgangen muss der Helfer einen Erste Hilfe Grundlehrgang abschließen. Die SHL-Prufung kann entfallen, wenn die SDL-Ausbildung binnen drei Monaten nach Abschluss des Sanitatshelferlehrgangs begonnen wird. Nach erfolgreicher Teilnahme und bestandener Prufung des SHL wird der Helfer zum Sanitatsersthelfer . Der erfolgreiche Abschluss des SDL macht aus dem Teilnehmer einen Sanitater . [14]

Die Aus- und Fortbildung der Betriebssanitater wird in einschlagigen Vorschriften (BGV A1 ? ?Pravention“; DGUV Grundsatz 304-002, ehemals BGG 949) vergleichsweise genau definiert. [15]

Fur die Ausbildung des militarischen Sanitatspersonals siehe Einsatzersthelfer .

Inhalt und Durchfuhrung der Ausbildung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Versorgung einer Wunde

Um zu den Einstiegsausbildungskursen Sanitat zugelassen zu werden, ist in aller Regel der vorherige Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses (9 Stunden, vor dem 1. April 2015: großer Erste-Hilfe-Lehrgang mit 16 Stunden) notig. Sie umfasst medizinische Themen wie Anatomie und Physiologie , Lebensbedrohliche Storungen von Bewusstsein, Atmung und Kreislauf, Schadel-Hirn-, Poly-, Thorax- und Bauchtrauma, thermische Schaden, Infektionskrankheiten, gynakologische Notfalle, Unfalle mit Gefahrstoffen/Vergiftungen, Rettung und Transport, akute Erkrankungen der Gefaße, Diabetes mellitus , Schockbekampfung , Stromunfalle, Knochenbruche , Herzkrankheiten , allgemeine Notfalle und Bagatellverletzungen. Daruber hinaus werden geratekundliche Teile wie Umgang mit Blutdruck - und Blutzuckermessgeraten , Absaugungs - und Beatmungshilfsmitteln (Beatmung mit dem Beatmungsbeutel, Einfuhren eines Guedel-Tubus und Larynxtubus) sowie Schienungs- und Transportmitteln vermittelt. Weiterhin werden Kenntnisse fur die Assistenz und Vorbereitung arztlicher Maßnahmen wie Injektion , Infusion und Intubation sowie uber das Medizinproduktegesetz und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vermittelt.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe schult Teilnehmer zusatzlich hinsichtlich Personliche Schutzausrustung (PSA) und Rechte eines Sanitaters. Außerdem wird der eigene psychische Umgang mit belastenden Einsatzen gelehrt.

In der Ausbildung zum Betriebssanitater kommen noch Themen aus dem Umfeld der Berufsgenossenschaft hinzu, zum Beispiel Arbeitsschutz und Verwaltungsregelungen zur Bearbeitung von Arbeitsunfallen.

Am Ende der Sanitatsausbildung finden ublicherweise schriftliche und praktische Prufungen statt.

Die Ausbildungsdauer schwankt je nach Vorgabe der ausbildenden Organisation, ublich sind zwischen 48 und 80 Unterrichtsstunden (z. B. SanA und SanB zusammen mit dem Lehrgang zur Fruhdefibrillation ). Um ehrenamtlichen Mitgliedern der Hilfsorganisationen die Ausbildung zu ermoglichen, wird sie oft abends und/oder an mehreren Wochenenden durchgefuhrt.

Angeboten wird die Ausbildung in der Regel von Hilfsorganisationen, der Feuerwehr, der Bundeswehr, privaten Rettungsdienstschulen oder freiberuflichen Ausbildern .

Weiterfuhrende Ausbildung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die nachsthohere Qualifikationsstufe ist ublicherweise die Ausbildung zum Rettungshelfer oder Rettungssanitater .

Im Malteser Hilfsdienst wurde mit dem Einsatzsanitater eine Qualifikationsstufe zwischen der klassischen Sanitats(helfer)ausbildung und dem Rettungshelfer eingefuhrt: die Ausbildung ist mehr auf rettungsdienstliche Maßnahmen ausgerichtet und wird durch ein Praktikum erganzt.

Erganzend zu den genannten Ausbildungen mit notfallmedizinischen Inhalten existieren weitere Qualifikationen (z. B. Rettungsschwimmer ) und weiterfuhrende Fachdienstausbildungen , z. B. fur Wasserrettung oder Verpflegungsdienst .

Sonstiges [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Bei dem Landes- bzw. Bundeswettkampf der Johanniter-Unfall-Hilfe treten Sanitatshelfer innerhalb einer sog. A-Mannschaft an.

Osterreich [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In Osterreich bezeichnet man damit allgemein Personal im Rettungsdienst ( Rettungs - und Notfallsanitater ). Auch nichtarztliches medizinisches Personal des Bundesheeres wird in der Regel als ?Sani“ bezeichnet.

Bei osterreichischen Feuerwehren ist der Begriff Feuerwehrsanitater eingefuhrt.

Schweiz [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Dipl. Rettungssanitater HF [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In der Schweiz existiert das Berufsbild des diplomierten Rettungssanitaters , der die hochstqualifizierte nicht-arztliche Person im Rettungsdienst darstellt. Die Berufsbezeichnung ?Dipl. Rettungssanitater HF“ ist geschutzt und darf nur von Absolventen einer hoheren Fachschule gefuhrt werden.

In manchen spitalgebundenen Rettungsdiensten werden Rettungssanitater mit einer zuvor abgeschlossenen Anasthesiepflegeausbildung als Aquivalent zum Notarzt aufgeboten (via ?Anasthesiezubringer“).

Erste-Hilfe-Ausbildung nach dem Modell ?FIRST AID“ des Interverbands fur Rettungswesen (IVR) [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der IVR koordiniert, nebst dem Rettungsdienst, schweizweit die Erste-Hilfe-Ausbildung und stellt deren Qualitat sicher. Es existieren drei Ausbildungsstufen, die jeweils modular aufeinander aufgebaut sind (IVR-Stufe 1, 2, 3).

IVR-Stufe 1: Nothilfekurs [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Dieser Kurs dauert zwei Tage und vermittelt die Grundkenntnisse in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (BLS-AED), insbesondere im Straßenverkehr, und ist Voraussetzung zum Erwerb eines Fuhrerscheins.

IVR-Stufe 2: Allgemeine Erste Hilfe (?Samariterkurs“) [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Kurs erfordert ein gultiges Stufe-1-Zertifikat (nicht alter als zwei Jahre) und vermittelt grundlegendes Wissen in der Ersten Hilfe. Fur Samariter stellt er, nebst eines ?Postendienstkurses“ und regelmaßigen Ubungen, die Minimalvoraussetzung fur die aktive Teilnahme an Sanitatsdiensten dar. Deshalb ist oft die Rede vom ?Samariterkurs“. Dieser dauert drei Tage. Nicht selten sind aktive Samariter in so genannte ?Feuerwehrsanitatstruppen“ integriert und werden bei Großschadenslagen (Massenanfall von Verletzten, MANV) aufgeboten.

IVR-Stufe 3: Erweiterte Erste Hilfe (fur spezifische Auftrage) [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der auf den zwei vorherigen Stufen aufgebaute Kurs (vorherige Kurse nicht alter als zwei Jahre) dauert mindestens weitere funf Tage und vermittelt den Teilnehmenden erweitertes Wissen in der Ersten Hilfe sowie grundlegende Arbeitstechniken im Rettungsdienst.

Es handelt sich hierbei um die hochste Stufe der Laienausbildung und stellt ein Bindeglied zum Rettungsdienst dar. Der Kurs endet mit schriftlichen und praktischen Prufungen und der Bezeichnung ?First Aid Stufe 3 IVR“, oftmals mit der Zusatzbezeichnung ?Betriebssanitater“.

Weiterbildungsmoglichkeiten mit gultigem Zertifikat ?IVR-Stufe 3“ [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Je nach Notwendigkeit, z. B. im Rahmen einer Tatigkeit im Rettungsdienst oder anderen spezifischen Aufgabenbereichen, konnen weitere Kurse absolviert werden (teilweise vom arbeitgebenden Unternehmen, z. B. Rettungsdienst, selbst gestellt).

Beispielsweise: Infusionskurs (Venenzugang legen), PHTLS , Anwendung Guedel-Tubus, erweitertes Wissen in Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Notfallpsychologie, Pharmakologie, diverse Schwerpunktthemen (z. B. ?Management Polytrauma“, ?EKG-Interpretation“). Auch Rettungsdienstpraktika konnen (und mussen teilweise) absolviert werden.

In manchen Fallen wurden entsprechend geschulte Leute als ?Patiententransporthelfer“ oder ?Transporthelfer“ bezeichnet, um die erweiterten Kenntnisse zu unterstreichen.

Die Bezeichnung ist veraltet und soll nicht mehr verwendet werden. Stattdessen werden spezifische, betriebsinterne Funktionsbezeichnungen vergeben, sofern die erwunschten Minimalanforderungen erfullt sind (beispielsweise Bezeichnungen wie "Betriebssanitater", "First Responder" oder allgemeingultige Bezeichnungen wie "Sanitater" oder "Mitarbeiter Rettungsdienst").

Insgesamt lasst sich so einen theoretischen Lerninhalt von ca. 160 Stunden erreichen (mindestens aber 80), der durch ein Rettungsdienstpraktikum und regelmaßige Ubungen sowie der Teilnahme an Sanitatsdiensten gefestigt werden sollte (was meistens entsprechend verlangt wird).

Sonstiges [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Allgemein spricht man in der Schweiz ab IVR-Stufe 2 von ?Sanitater“ ? aufgrund der offentlichen Tatigkeit von Samaritervereinen an Events und der Integration von ?Samaritern“ in Feuerwehrsanitatstruppen. Die Zertifikate mussen spatestens alle zwei Jahre durch einen Refresher-Kurs erneuert und bestatigt werden. Ansonsten erlischt ihre Gultigkeit.

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Udo Helms (Bearb.), Deutsches Rotes Kreuz (Hrsg.): Handbuch fur den Sanitatsdienst. 2. Auflage. Eigenverlag des DRK, Bonn 1994, ISBN 3-9802947-4-9 .
  • G. Zerlett (Hrsg.): Handbuch Sanitatsdienst: Erste Hilfe ? Rettung ? Katastrophenschutz. Loseblattsammlung mit Erganzungslieferungen. Ecomed Fachverlag, Landsberg/Lech 1999, ISBN 3-609-70630-9 .
  • Egon Jung: Lehrbuch fur den Sanitatsdienst. Hofmann, Hildburghausen 2004, ISBN 3-922865-65-8 .
  • Franz Keggenhoff, Deutsches Rotes Kreuz (Hrsg.): Handbuch Sanitatsdienst ? Das Lehrbuch fur Sanitater, Rettungshelfer und Betriebssanitater. 5., uberarbeitete Auflage. 2009, Art.-Nr. 821 030.

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Wiktionary: Sanitater  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Malteser Bildungszentrum Euregio: Qualifizierung im Katastrophenschutz
  2. BRK ? Rotkreuz-Einfuhrungsseminar ( Memento vom 28. Oktober 2013 im Internet Archive ).
  3. ?Ordnung fur Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz, Teil: Sanitatsdienstausbildung“ vom 25. November 2010 ( Memento vom 16. Dezember 2013 im Internet Archive ).
  4. JUH ? Sanitatshelfer .
  5. JUH RV Oberfranken ? Ausbildung zum Sanitater ( Memento vom 6. Juli 2013 im Internet Archive ).
  6. MHD ? Notfallhelfer im Schulsanitatsdienst in Goppingen. Malteser Hilfsdienst e. V. ? Kreisgliederung Goppingen, archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 21. September 2020 ; abgerufen am 15. Oktober 2020 .
  7. Malteser in Bad Honnef: 17 Notfallhelfer legen ihre Abschlussprufung ab ( Memento vom 5. Juni 2015 im Internet Archive ).
  8. MHD ? Fachausbildung Sanitat ( Memento vom 6. Oktober 2013 im Internet Archive ).
  9. Informationen zur Einsatzsanitater- und Rettungshelfer-(NRW)-Ausbildung auf der Seite des Malteser Hilfsdienstes Juchen ( Memento vom 26. Juni 2015 im Internet Archive ).
  10. DLRG ? Sanitatsausbildung ( Memento vom 27. September 2013 im Internet Archive ).
  11. DLRG ? San A ( Memento vom 27. September 2013 im Internet Archive ).
  12. DLRG ? San B ( Memento vom 27. September 2013 im Internet Archive )
  13. DLRG Potsdam ? Einsatzsanitater ( Memento vom 27. September 2013 im Internet Archive ).
  14. ASB Munchen Ausbildung zum Sanitater ( Memento vom 4. Marz 2018 im Internet Archive ), abgerufen am 9. Marz 2018.
  15. DGUV Grundsatz 304-002 , September 2016, Kapitel 1, Seite 6, Dokumentenserver der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung , abgerufen am 1. Juli 2019.