Samuel Chase
(*
17. April
1741
in
Princess Anne
,
Somerset County
,
Province of Maryland
; †
19. Juni
1811
in
Washington, D.C.
) war ein US-amerikanischer Jurist, der unter anderem als Richter am
Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten
fungierte. Als Unterzeichner der
Unabhangigkeitserklarung der Vereinigten Staaten
fur Maryland gilt er als einer der
amerikanischen Grundervater
.
Samuel Chase war ein Cousin von
Jeremiah Chase
(1748?1828) einem Abgeordneten im
Kontinentalkongress
. Sein Vater war Reverend Thomas Chase, ein Priester der
Episcopal Church in the USA
, der in das Somerset County in Maryland eingewandert war. 1743 zog die Familie nach
Baltimore
, wo der Vater eine neue Stelle annahm. Samuel Chase wurde zu Hause unterrichtet, bis er 18 Jahre alt war und er nach
Annapolis
ging, um Jura zu studieren. Er erhielt 1761 seine Anwaltszulassung und begann mit einer Rechtspraxis in Annapolis. Im Jahr 1764 wurde er in die
Maryland General Assembly
gewahlt und war dort bis 1784 Abgeordneter.
1774 vertrat er Maryland im
Ersten Kontinentalkongress
, wurde 1775 wiedergewahlt und diente dort bis 1778. 1785 vertrat er Maryland in der
Mount Vernon Conference
. 1786 zog er nach Baltimore, das fur den Rest seines Lebens seine Heimatstadt blieb. Im selben Jahr erfolgte die Ernennung zum Oberrichter des Distriktkriminalgerichts in Baltimore, dann wurde er Oberrichter des Allgemeinen Gerichtshofes von Maryland. 1796 wurde er zum Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ernannt, was er bis zu seinem Tode blieb.
Chase wurde Ende 1804 durch das
Reprasentantenhaus
mit sechs Anklagepunkten konfrontiert, insbesondere ging es um Chases Vorgehen im Fall
John Fries
. Spater wurden zwei weitere Anklagepunkte hinzugefugt. Der von den
Jefferson-Republikanern
kontrollierte
Senat
leitete Anfang des Jahres 1805 ein
Amtsenthebungsverfahren
gegen Richter Chase ein. Ihm wurde politische Befangenheit vorgeworfen, aber er wurde vom Senat am 1. Marz 1805 von allen Vorwurfen freigesprochen. Bis heute blieb er der einzige Richter am Obersten Gerichtshof, gegen den ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet wurde. Sein Freispruch gilt als Bekraftigung der Ansicht, dass eine unabhangige Bundesjustiz parteitaktische Probleme uberstehen kann.