Salzsteuer

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Die Salzsteuer bezeichnet eine Verbrauchssteuer auf Kochsalz . Ein weiteres Instrument war die Einfuhrsteuer auf Salz.

Ahnlich wie bei Alkohol war die Verwendung von Salz zu anderen Zwecken als dem personlichen Genuss, wie der Nutzung als Tausalz , im technischen oder wissenschaftlichen Bereich oder als Futtermittel fur Vieh (daher die Bezeichnung Viehsalz ) steuerfrei oder steuerreduziert, wenn das Salz vorher vergallt wurde.

Aktuelle Situation im deutschsprachigen Raum

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In Deutschland wurde die Salzsteuer mit Wirkung ab dem 1. Januar 1993 aufgehoben. Zuvor war sie bereits einmal 1926 gleichzeitig mit der Luxussteuer aufgehoben worden.

In Osterreich wurde die Salzsteuer nach dem Beitritt zur EG im Jahr 1995 abgeschafft.

In der Schweiz besteht ein Salzmonopol der Kantone . 25 der 26 Kantone haben ihr Salzregal 1973 in einem Konkordat an die Schweizerischen Rheinsalinen abgetreten. Der Kanton Waadt lasst sich nur von der Saline de Bex mit Salz beliefern. Die Kantone erheben auf das Salz auch eine Steuer, die Regalgebuhr. Bei den Rheinsalinen betragt diese Gebuhr derzeit 175 Franken pro Tonne Speisesalz oder 17,5 Rappen pro Kilopackung, beim Streusalz 1 Franken pro Tonne. [1]

Schon im alten Agypten , im Babylonischen und im Persischen Reich wurden Salzsteuern erhoben. Das war dort am ehesten moglich, wo Salzgewinnungsmonopole bestanden; anderswo wurde sie als Zoll erhoben. Im Reich der Ptolemaer und nach persischem Vorbild wohl auch im Seleukidenreich ahnelte die Salzsteuer einer Kopfsteuer : Die Bevolkerung zahlte sie zum Unterhalt der im Besitz des Konigs befindlichen Salzsiedepfannen und bekam Salz zu einem von der Regierung festgesetzten Preis. [2]

Auch im alten China lag die Salzgewinnung in der Hand des Kaisers. Die Salzsteuer war eine wichtige Einnahmequelle des Staates.

In Frankreich war die zuerst 1286 eingefuhrte und 1342 erneuerte Salzsteuer, die so genannte Gabelle , eine indirekte Steuer , besonders unbeliebt. Sie verpflichtete die Burger zur Abnahme einer Mindestmenge an Salz zum Monopolpreis . 1382 fuhrte ihre erneute Einfuhrung zu einem Volksaufstand. Die Steuer galt neben der Taille deshalb als ein Paradebeispiel fur das ungerechte Steuersystem des Ancien Regime , welches als eine der wesentlichen Ursachen fur den Ausbruch der franzosischen Revolution gilt. Die Hinterziehung ( Defraudation ) der Salzsteuer wurde mit neun Jahren Galeerenstrafe und einer hohen Geldstrafe belegt. [3] Allerdings wurde die 1794 abgeschaffte Salzsteuer nach der napoleonische Epoche wieder eingefuhrt. Salzsiedereien durften auch weiterhin ohne staatliche Genehmigung nicht betrieben werden, die Hinterziehung der Steuer wurde erneut bestraft. Ein Beispiel fur staatliche Verkaufsstellen ist das Hotel de la gabelle in La Roche-Guyon .

Im 19. Jahrhundert wurden in Europa teils hohe Einfuhrzolle fur Salz erhoben, um die staatlichen Salinen und Salzgruben zu schutzen, so z. B. in Osterreich-Ungarn . Das machte sich oft nachteilig fur die Zweige der Nahrungsmittelindustrie bemerkbar, die auf Salz als Konservierungsmittel angewiesen waren. Daher wurden z. B. in Schleswig-Holstein , das zum großen Teil vom Export gesalzener Lebensmittel wie Butter , Hering , Fleisch oder Speck lebte, die Einfuhrzolle auf Salz beim Export von Lebensmitteln zuruckerstattet. [4] Frankreich folgte 1868 und erstattete einen Ruckzoll mit dem Ziel der Forderung des Butterexports. In England wurde die Wirkung der Salzsteuer fruhzeitig als hemmend fur viele Wirtschaftszweige empfunden, vor allem fur die Viehzucht . Daher wurde dort die Salzsteuer 1825 ganz abgeschafft; Schweden und Norwegen folgten 1844. In anderen Landern wurde wenigstens das Kochsalz zur Viehfutterung von der Steuer befreit, so in Preußen 1838. 1867 kam es zu einer Salzsteuerreform im Norddeutschen Bund , bei der die staatlichen Salzmonopole durch eine einheitliche Salzsteuer abgelost wurden.

In Indien spielte die programmatische Umgehung der Salzsteuer durch Salzgewinnung aus dem Meer eine ausschlaggebende Rolle bei der Widerstandsbewegung Gandhis gegen die britische Besatzung. Im 19. Jahrhundert hatten die Briten die Inlandische Zolllinie errichtet, um Zoll auf Salz zu erheben.

In Thailand wurde eine Salzsteuer unter Konig Rama III. (reg. 1824 bis 1851) zwischen 1824 und 1827 eingefuhrt. Um 1839 betrug die Steuer auf Salz etwa das Neunfache seines Wertes. [5]

In Deutschland stand die Salzsteuer seit der Reichsgrundung dem Reich zu. Im ersten Haushaltsjahr 1872 war sie neben den Zollen die wichtigste Steuereinnahme des Reichs; [6] zum Zeitpunkt ihrer Abschaffung [7] durch den Bund handelte es sich mit einem Steueraufkommen von 53 Millionen Deutsche Mark im Jahr 1991 [8] um eine Bagatellsteuer . Der Steuersatz betrug 12 Deutsche Mark je 100 Kilogramm Eigengewicht. [9] Sie wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 1993 aufgehoben. [10]

Da Salz ein lebensnotwendiges Gut ist und aus physiologischen Grunden vor allem von korperlich hart arbeitenden (und zugleich meist einkommensschwachen) Menschen benotigt wird, galt sie fur Gunter Schmolders als Prototyp einer unsozialen Steuer.

Einzelnachweise

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  1. Salz, Salzmonopol und Salzsteuer. In: Neue Zurcher Zeitung . 24. April 2012, abgerufen am 2. Juni 2023 .
  2. Michael Rostovtzeff: Gesellschafts- und Wirtschaftsgeschichte der hellenistischen Welt. Bd. 1, Darmstadt 1998, S. 366 f.
  3. Holzer: Indirecte Steuern , ca. 1886, S. 273 ff. Digitalisat (pdf)
  4. Jurgen Kuhl: Handbuch der Zollgesetzgebung in den Herzogthumern Schleswig und Holstein. Band 2. 2. Auflage, Kopenhagen 1844, S. 15.
  5. B.J. Terwiel: Through travellers' eyes - an approach to early nineteenth-century Thai history. Duang Kamol, Bangkok 1989, S. 84f.
  6. Statistisches Jahrbuch fur das Deutsche Reich . Erster Jahrgang ? 1880. Puttkammer & Muhlbrecht, 1881, S.   158 ( Digitalisat ).
  7. Carsten Weerth: Salzsteuer. In: Gabler Wirtschaftslexikon. Abgerufen am 2. Juni 2023 .
  8. Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Anpassung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Rechtsvorschriften an den EG-Binnenmarkt (Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz), Bundestags-Drucksache 12/2463, S. 41
  9. § 2 Absatz 1 des Salzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 1960 ( BGBl. I S. 50 ).
  10. Artikel 5 Nummer 2 des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes vom 25. August 1992 ( BGBl. I S. 1548 ).
Wiktionary: Salzsteuer  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen