Mit
Reitersiegel
werden Siegel bezeichnet, auf denen der Siegelfuhrer auf einem Pferd in voller Rustung sitzend abgebildet ist. Der Kampfer halt oft einen Kampfschild, aber wenigstens einen
Wappenschild
, mit seinen Zeichen und eine Fahne. Seit dem
Mittelalter
bekannt, wurde ein Reitersiegel nur vom hohen Adel gefuhrt. Die Siegelabbildung zeigt den Siegelfuhrer ohne Anstreben einer Portraitahnlichkeit. Reitersiegel fuhrten beispielsweise
Herzoge
und
Grafen
, andere die Majestatssiegel.
Eine Umschrift im Siegel konnte die
Devise
des Siegelinhabers zeigen. Grundsatzlich sind es runde Siegel. Ovale Formen sind eine Ausnahme. Anfanglich gab es die einfache Ausfuhrung. Spater und besonders ab dem 13. Jahrhundert nimmt die Große und Bildausschmuckung reichlich zu.
Zu den alteren Siegeln kann das des
Pfalzgrafen
Heinrich am Rhein
[1]
aus dem Jahre 1095 gerechnet werden.
Es gibt auch sogenannte Damen-Reitersiegel und Siegel mit minderjahrigen, noch nicht wehrhaften Sohnen. Letztere halten zur Unterscheidung einen Vogel oder eine ahnliche Figur in der Hand. Zur Seltenheit gehoren Reitersiegel einer Stadt, wie das Siegel von Wolfshagen.
Nicht alle Siegel mit gerusteten Reitern sind den Reitersiegeln zuzuordnen.
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Diplomatische Siegelkunde.
In: Ersch, Gruber (Hrsg.):
Allgemeine Enzyklopadie der Wissenschaften und Kunste in alphabetischer Folge.
Section 1, Theil 29. 1837, S. 283?295, hier
S. 290 Fußnote
.