Als
Reichsstift
bezeichnete man im
Heiligen Romischen Reich
ein
reichsunmittelbares
Gebiet mit geistlicher Obrigkeit (
geistliche Territorien
).
Als Oberbegriff umfasst ?Reichsstift“ die seit der
Fruhen Neuzeit
mit eigener
Virilstimme
ausgestatteten
Erz-
und
Hochstifte
, die von
Furstbischofen
regiert wurden. Dazu die von
Furstpropsten
regierten Gebiete der
Furstpropsteien
und die von
Furstabten
regierten
Furstabteien
sowie die lediglich als Teil einer
Kuriatstimme
im
Reichsfurstenrat
vertretenen
Reichspralaturen
, den Reichsabteien und ‑propsteien.