Reichsstift

aus Wikipedia, der freien Enzyklopadie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Das Heilige Romische Reich am Ende des Dreißigjahrigen Krieges 1648. Die unter geistlicher Herrschaft stehenden Gebiete sind violett gefarbt.

Als Reichsstift bezeichnete man im Heiligen Romischen Reich ein reichsunmittelbares Gebiet mit geistlicher Obrigkeit ( geistliche Territorien ).

Als Oberbegriff umfasst ?Reichsstift“ die seit der Fruhen Neuzeit mit eigener Virilstimme ausgestatteten Erz- und Hochstifte , die von Furstbischofen regiert wurden. Dazu die von Furstpropsten regierten Gebiete der Furstpropsteien und die von Furstabten regierten Furstabteien sowie die lediglich als Teil einer Kuriatstimme im Reichsfurstenrat vertretenen Reichspralaturen , den Reichsabteien und ‑propsteien.

Erz- und Hochstifte 1792

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Zum Furstentum erhobene Stifte

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
Gefurstete und Gefreite Abteien im Heiligen Romischen Reich (Kolorierter Druck aus Siebmachers Wappenbuch von 1605)

Reichsabteien (Auswahl)

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]