Der
Preußische Staatsrat
war ab Juli 1933 ein beratendes Gremium im
nationalsozialistischen Deutschen Reich
.
Wahrend der
Weimarer Republik
bestand im
Freistaat Preußen
ein Verfassungsorgan mit dem Namen
Preußischer Staatsrat
. Dieses setzte sich aus Mitgliedern zusammen, die von den
preußischen Provinziallandtagen
gewahlt worden waren.
Mit der parallel zur Reichstagswahl durchgefuhrten Neuwahl zum
Preußischen Landtag
am 5. Marz 1933 und den am 12. Marz 1933 durchgefuhrten Wahlen zu den Provinziallandtagen konnte sich die NSDAP im Landtag und im von den Provinziallandtagen beschickten Staatsrat die notwendige Mehrheit sichern, um am 18. Mai 1933 ein preußisches
Ermachtigungsgesetz
zu verabschieden. Dieses gab auf Landesebene der preußischen Landesregierung die entsprechenden Vollmachten, wie sie auf Reichsebene die Reichsregierung durch das
Ermachtigungsgesetz vom 24. Marz 1933
erhalten hatte. Damit waren dem Staatsrat seine kolegislative und seine koexekutive Funktion endgultig genommen. Mit Artikel 15 des preußischen Gesetzes uber den Staatsrat vom 8. Juli 1933 wurde alsdann der Staatsrat in seiner bisherigen Funktion aufgelost.
Das ?Gesetz uber den Staatsrat“ schuf nun ein neues Gremium im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung. Es war nun ein rein beratendes Gremium. Der Staatsrat bestand aus Mitgliedern kraft Amtes und Mitgliedern, die
Hermann Goring
in seiner Funktion als preußischer Ministerprasident ernannte, um sie mit dem Staatsrats-Titel auszuzeichnen. Mitglieder kraft Amts waren die preußischen Minister und Staatssekretare sowie einige andere Amtstrager.
Voraussetzung fur die Mitgliedschaft waren ein Wohnsitz in Preußen und ein Mindestalter von 25 Jahren. Inkompatibilitaten bestanden fur Reichsminister (soweit diese nicht gleichzeitig preußische Minister waren) sowie Beamte und Minister eines außerpreußischen Landes.
Die Mitgliedschaft endete durch das Ausscheiden aus dem Amt (bei den Mitgliedern qua Amt). Die ernannten Mitglieder schieden durch Tod, Rucktritt oder Entlassung durch Goring aus dem Amt. Die Mitglieder des Staatsrates erhielten eine Aufwandsentschadigung von 1000 RM monatlich (ab dem 1. April 1936: 500 RM).
Es fanden nur sechs Sitzungen des Staatsrates statt. Der Staatsrat trat erstmals am 15. September 1933 in der Aula der
Friedrich-Wilhelms-Universitat zu Berlin
zusammen. Die zweite Staatsratssitzung fand am 12. Oktober 1933 statt. Am 18. Juni 1934 erfolgte die dritte Sitzung mit einem Bericht des Finanzministers uber die finanzielle Lage Preußens. Die vierte Sitzung war auf den 21. Marz 1935, den zweiten Jahrestag des
Tages von Potsdam
einberufen, die funfte auf den 25. Juni 1935. Am 5. Marz 1936 fand dann die letzte Sitzung statt.
Der Staatsrat wurde nicht mehr einberufen, bestand jedoch fort. 1943 wurde mit
Albert Hoffmann
zum letzten Mal ein Staatsrat ernannt. Mit dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft 1945 endete auch der Staatsrat.
Ab dem 8. Juli 1933 wurden die ersten Mitglieder berufen. Fur die Mitglieder siehe
Liste der Mitglieder des preußischen Staatsrates (ab 1933)
.
- Joachim Lilla
:
Der Preußische Staatsrat 1921?1933. Ein biographisches Handbuch. Mit einer Dokumentation der im ?Dritten Reich“ berufenen Staatsrate
(=
Handbucher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien.
Band 13). Droste, Dusseldorf 2005,
ISBN 3-7700-5271-4
, S. 19?38.