Preußischer Staatsrat (ab 1933)

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Der Preußische Staatsrat war ab Juli 1933 ein beratendes Gremium im nationalsozialistischen Deutschen Reich .

Geschichte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Vorgeschichte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Wahrend der Weimarer Republik bestand im Freistaat Preußen ein Verfassungsorgan mit dem Namen Preußischer Staatsrat . Dieses setzte sich aus Mitgliedern zusammen, die von den preußischen Provinziallandtagen gewahlt worden waren.

Mit der parallel zur Reichstagswahl durchgefuhrten Neuwahl zum Preußischen Landtag am 5. Marz 1933 und den am 12. Marz 1933 durchgefuhrten Wahlen zu den Provinziallandtagen konnte sich die NSDAP im Landtag und im von den Provinziallandtagen beschickten Staatsrat die notwendige Mehrheit sichern, um am 18. Mai 1933 ein preußisches Ermachtigungsgesetz zu verabschieden. Dieses gab auf Landesebene der preußischen Landesregierung die entsprechenden Vollmachten, wie sie auf Reichsebene die Reichsregierung durch das Ermachtigungsgesetz vom 24. Marz 1933 erhalten hatte. Damit waren dem Staatsrat seine kolegislative und seine koexekutive Funktion endgultig genommen. Mit Artikel 15 des preußischen Gesetzes uber den Staatsrat vom 8. Juli 1933 wurde alsdann der Staatsrat in seiner bisherigen Funktion aufgelost.

Grundung des Staatsrates [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Das ?Gesetz uber den Staatsrat“ schuf nun ein neues Gremium im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung. Es war nun ein rein beratendes Gremium. Der Staatsrat bestand aus Mitgliedern kraft Amtes und Mitgliedern, die Hermann Goring in seiner Funktion als preußischer Ministerprasident ernannte, um sie mit dem Staatsrats-Titel auszuzeichnen. Mitglieder kraft Amts waren die preußischen Minister und Staatssekretare sowie einige andere Amtstrager.

Voraussetzung fur die Mitgliedschaft waren ein Wohnsitz in Preußen und ein Mindestalter von 25 Jahren. Inkompatibilitaten bestanden fur Reichsminister (soweit diese nicht gleichzeitig preußische Minister waren) sowie Beamte und Minister eines außerpreußischen Landes.

Die Mitgliedschaft endete durch das Ausscheiden aus dem Amt (bei den Mitgliedern qua Amt). Die ernannten Mitglieder schieden durch Tod, Rucktritt oder Entlassung durch Goring aus dem Amt. Die Mitglieder des Staatsrates erhielten eine Aufwandsentschadigung von 1000 RM monatlich (ab dem 1. April 1936: 500 RM).

Die Sitzungen des Staatsrates [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Es fanden nur sechs Sitzungen des Staatsrates statt. Der Staatsrat trat erstmals am 15. September 1933 in der Aula der Friedrich-Wilhelms-Universitat zu Berlin zusammen. Die zweite Staatsratssitzung fand am 12. Oktober 1933 statt. Am 18. Juni 1934 erfolgte die dritte Sitzung mit einem Bericht des Finanzministers uber die finanzielle Lage Preußens. Die vierte Sitzung war auf den 21. Marz 1935, den zweiten Jahrestag des Tages von Potsdam einberufen, die funfte auf den 25. Juni 1935. Am 5. Marz 1936 fand dann die letzte Sitzung statt.

Das Ende des Staatsrates [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Staatsrat wurde nicht mehr einberufen, bestand jedoch fort. 1943 wurde mit Albert Hoffmann zum letzten Mal ein Staatsrat ernannt. Mit dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft 1945 endete auch der Staatsrat.

Mitglieder [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Ab dem 8. Juli 1933 wurden die ersten Mitglieder berufen. Fur die Mitglieder siehe Liste der Mitglieder des preußischen Staatsrates (ab 1933) .

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Joachim Lilla : Der Preußische Staatsrat 1921?1933. Ein biographisches Handbuch. Mit einer Dokumentation der im ?Dritten Reich“ berufenen Staatsrate (= Handbucher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. Band 13). Droste, Dusseldorf 2005, ISBN 3-7700-5271-4 , S. 19?38.