Pensionsreform

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Mit Pensionsreform wird in Osterreich die Reform der gesetzlichen Bestimmungen, die Pension und Ruhebezug betreffen, bezeichnet. Pensionsreformen fanden zuletzt 1997, 2003 (?Pensionssicherungsreform“) und 2004 (? Pensionsharmonisierung “) statt.

Erlauterung: Der Begriff Pension entspricht in Osterreich dem in Deutschland ublichen Begriff Rente . Ein Pensionist (Rentner) in Osterreich bezieht seine Pension von einer Pensionsversicherungsanstalt . Osterreichische Beamte im Ruhestand erhalten einen Ruhebezug.

Allgemeines [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Notwendigkeit von Pensionsreformen aufgrund wirtschaftlicher und demographischer Entwicklungen wird großtenteils anerkannt. Uber Ziele und Umfang einer solchen Reform bestehen aber tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten. Folgende Maßnahmen werden diskutiert und wurden teilweise bereits gesetzlich umgesetzt:

  • Erhohung des gesetzlichen und des faktischen Pensionsantrittsalters
  • Erhohung der Versicherungsbeitrage
  • Senkung der Versicherungsleistungen
  • Ausweitung der privaten Pensionsvorsorge durch staatliche Forderung

Noch umzusetzen ist insbesondere eine Neuaufstellung der Valorisierung der Pensionen basierend auf mehr als einem Indikator ( Inflation ), wie Christine Mayrhuber ( WIFO ) im O1 - Morgenjournal -Interview mit Helene Seelmann (20230821) vorschlagt (Lohnentwicklung, Preisentwicklung). [1] Dies sei in den meisten europaischen Landern ublich. [1]

Pensionsreform 1987 [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Pensionsreform 1992 [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Bundesverfassungsgesetz uber die Angleichung des Pensionsalters von Mannern und Frauen durch schrittweise Erhohung des Pensionsantrittsalters fur Frauen

Pensionsreform 1993 [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Pensionsreform 1996 [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Zuschlage bei Pensionsantritt nach dem 56./61. Lebensjahr, Abschlage bei fruherem Pensionsantritt
  • Rehabilitation vor Pension

Pensionsreform 1997 [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Pensionsreform 2000 [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Langarbeitszeitregelung (? Hacklerregelung “): voller Pensionsanspruch mit ab 60 (55) Jahren bei 45 (40) Beitragsjahren fur Manner (Frauen)

Pensionsreform 2003 [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Pensionsreform 2004 [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. a b ORF-Radiothek. Abgerufen am 24. August 2023 .