Partisan

aus Wikipedia, der freien Enzyklopadie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Sowjetische Partisanen im Gebiet Smolensk werden wahrend des Zweiten Weltkriegs an einer Pistole unterwiesen (August 1941)

Ein Partisan ( italienisch partigiano ?Parteiganger“) ist ein bewaffneter Kampfer, der nicht zu den regularen Streitkraften eines Staates gehort. Die Bezeichnung Guerilla bezieht sich auf Widerstandskampfer seit den Napoleonischen Feldzugen auf der Iberischen Halbinsel und in anderen Weltteilen im spanischen Sprachraum.

Definition [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Partisanen fuhren Kampfhandlungen in einem Gebiet durch, in dem eine andere regulare Gewalt (Armee oder Polizei des eigenen oder eines fremden Staates oder zivile Verwaltung) offiziell den Herrschaftsanspruch erhebt. Partisanen kampfen meist nur innerhalb ihres eigenen Staatsgebietes, aber nicht immer regional, wie sich im Spanischen Unabhangigkeitskrieg von 1808 bis 1812 mit der Entstehung der Guerilla , im Russlandfeldzug 1812 , im Spanischen Burgerkrieg , im Deutsch-Sowjetischen Krieg , bei den Titopartisanen oder bei Mao Zedong zeigte. Partisanen gibt es sowohl in Burgerkriegen und innerstaatlichen Konflikten als auch als Teil einer Widerstandsbewegung gegen Eroberer, Besatzer oder Kolonialisten . Bereits 1785 veroffentlichte Johann von Ewald in Kassel seine Abhandlung uber den kleinen Krieg , welche auf seinen Erfahrungen mit den Aufstandischen in den nordamerikanischen Kolonien beruhte.

Partisanen sind im Allgemeinen nur mit leichten Waffen ausgerustet. Zu ihren Kampfmethoden zahlen Sabotage , Spionage , Angriffe auf kleinere militarische Verbande des Feindes und Bekampfung von Kollaborateuren . Sie operieren meistens aus der Deckung einer Zivilbevolkerung heraus, binden regulare Truppen und sind nur schwer greifbar, insbesondere aufgrund ihrer oft genauen Ortskenntnis und der Moglichkeit, in der Bevolkerung unterzutauchen.

Aus militarischer Sicht werden die Begriffe Partisan und Guerillero oft synonym verwendet. Die Widerstandskampfer in den von den Achsenmachten im Zweiten Weltkrieg besetzten europaischen Landern werden gewohnlich als Partisanen bezeichnet, die Befreiungskampfer antikolonialer Bewegungen in der Regel als Guerilleros. [1]

Rechtlicher Status [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Einen eigenen rechtlichen Status fur den Partisanen kennt das Volkerrecht nicht. [2] Nach der Haager Landkriegsordnung galten vier Mindestkriterien, um den Status als Kombattant zu begrunden und damit einerseits zu Kriegshandlungen berechtigt zu sein und andererseits im Fall der Gefangennahme den Status als Kriegsgefangener zu genießen: [3]

  1. Uniformierung,
  2. offenes Tragen der Waffen,
  3. Kriegfuhrung nach Brauch,
  4. feste Strukturen.

In den beiden Zusatzprotokollen vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Konventionen von 1949 wurden diese Anforderungen verandert, so dass allein das offene Tragen der Waffen beim militarischen Aufmarsch und Angriff ausreicht, um als Kombattant zu gelten. [4]

Personen, die die genannten Kriterien nicht erfullen, sich aber dennoch an Kampfhandlungen beteiligen, genießen trotzdem den im Protokoll I, Art. 75 festgelegten Schutz, etwa vor vorsatzlicher Totung, Folter o. A. Sie tragen jedoch die Verantwortung fur Straftaten, die sie begangen haben, nach den zum Tatzeitpunkt geltenden Gesetzen. Dabei ist es notwendig, die Person auf frischer Tat zu ertappen: Ein Partisan, der zwar gegen die oben genannten Kriterien verstoßen hat, aber erst nach erfolgreich verubter Tat in die Hande des Feindes fallt, verliert dadurch seinen Status nicht ( riskante Kriegfuhrung ).

Historische Entwicklung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Haager Landkriegsordnung (LKO) von 1907 hat in Anlehnung an die Franc-tireurs (franzosische Freischarler des Deutsch-Franzosischen Krieges von 1870/71 ) einen Kompromiss gesucht: Als Bedingung dafur, dass der improvisierte Krieger mit improvisierter Uniform als Kombattant im volkerrechtlichen Sinne anerkannt wird, verlangt die LKO verantwortliche Vorgesetzte, ein weithin sichtbares Abzeichen und offenes Tragen von Waffen.

Die LKO von 1907 wurde nach dem Zweiten Weltkrieg durch die vier Genfer Konventionen (12. August) von 1949 weitergefuhrt. Auch einige Facetten des Partisanen wurden nun den regularen Kampfern gleichgestellt und haben deren Rechte. Handelt eine der beiden Parteien gegen dieses im Kriegsrecht definierte Angriffsverbot, tritt nach ublicher Sicht das Recht auf Selbstverteidigung an seine Stelle. Werden Soldaten also von Nichtkombattanten angegriffen, durfen sie mit den ihnen zur Verfugung stehenden Waffen zuruckschlagen ? gegebenenfalls zum Schaden unbeteiligter Zivilisten ( Kollateralschaden ).

Widerstandspflicht [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In einigen Staaten, etwa den Niederlanden oder Belgien , besteht die Ansicht, dass im Falle eines Angriffskriegs , da dieser dem Volkerrecht widerspricht, eine Widerstandspflicht gegen die illegale Besetzung bestehe. Entsprechend waren Angehorige der Widerstandsbewegung als Kombattanten zu behandeln, wenn sie die entsprechenden Kriterien erfullen. Die Erschießung von Angehorigen der belgischen Armee secrete oder der niederlandischen Binnenlandse Strijdkrachten wurde daher als Mord gewertet, ebenso die von Angehorigen der Forces francaises de l’interieur , die bei der Befreiung Frankreichs auf der Seite der Alliierten kampften (Bauer-Fall; Rauter -Fall).

In der Verteidigungsdoktrin der Roten Armee war der Partisanenkampf bis Mitte der 1930er Jahre fest eingeplant. In der jugoslawischen Armee wurde der Partisanenkampf nach 1945 zur Hauptstrategie erhoben, und die franzosische Resistance sah auch den Kampf gegen Kollaborateure als ihre Aufgabe an. Auch in Italien ( Resistenza ) und in Griechenland ( Andartis , ELAS , DSE ) spielten im Widerstand gegen die deutsche Besatzung und im Griechischen Burgerkrieg Partisanen eine entscheidende Rolle.

Partisanenbekampfung im Zweiten Weltkrieg [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Himmler-Report zur Bandenbekampfung , Dezember 1942
Feldgendarmerie in einem sowjetischen Partisanengebiet, Juli 1941
Bei Minsk 1942/1943

Einheiten von SS , Wehrmacht und Ordnungspolizei verubten zahlreiche Massaker an der Zivilbevolkerung bei der Bekampfung tatsachlicher oder vermeintlicher Partisanen ( Bandenbekampfung ). Der Partisanenkrieg in der Sowjetunion kostete etwa eine halbe Million Menschenleben und zahlt zu den großten Verbrechen der Wehrmacht . [5]

Krieg gegen sowjetische Partisanen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Grundlage fur das Vorgehen gegen die sowjetischen Partisanen schuf dafur der Kriegsgerichtsbarkeitserlass Barbarossa , der am 14. Mai 1941 vom OKW erlassen und von Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel unterzeichnet wurde. Dieser sah vor, Freischarler ?durch die Truppe im Kampf oder auf der Flucht schonungslos zu erledigen“, auch ?alle anderen Angriffe feindlicher Zivilpersonen […] auf der Stelle mit den außersten Mitteln bis zur Vernichtung des Angreifers niederzumachen“. Bis zum Kriegsgerichtsbarkeitserlass waren in den deutschen Vorschriften und Gesetzen gegen Freischarler kriegsgerichtliche Verfahren vorgesehen. [6] Dieser Erlass ermoglichte es nun, unter dem Vorwand der Partisanenbekampfung (damaliger Begriff Bandenkampf ) einen volkerrechtswidrigen Vernichtungskrieg zu fuhren. Er setzte an die Stelle der herkommlichen Militarjustiz uber die Zivilbevolkerung die ?sofortige Selbsthilfe“ in Form der Selbstjustiz der Truppe. Zugleich wurde den deutschen Soldaten in diesem Erlass Straffreiheit fur Verbrechen , die im Rahmen des Angriffs auf die Sowjetunion begangen wurden, zugesagt. Die Partisanen selbst setzten sich allerdings durch ihre Verbundenheit zu der Sowjetunion fur eine ahnliche Vorgehensweise ein, welche im historischen Kontext nicht außer Acht zu lassen ist (siehe Stalinistische Sauberung ).

Dass die Partisanenbekampfung schon 1941 auch als ein willkommener Vorwand fur die Ausrottungspolitik gesehen wurde, belegt folgende Aussage Hitlers aus einer geheimen Besprechung mit fuhrenden NS-Großen:

?Die Russen haben jetzt einen Befehl zum Partisanenkrieg hinter unserer Front gegeben. Dieser Partisanenkrieg hat auch wieder seinen Vorteil: er gibt uns die Moglichkeit, auszurotten, was sich gegen uns stellt.“ [7]

Deutsche Soldaten erschießen im September 1941 in der Sowjetunion als Partisanen bezeichnete Manner (Aufnahme einer Propagandakompanie ).

Auf dem Hintergrund dieser Auffassung wurden in der Folge insbesondere Juden als ?Partisanen“ ermordet. Am 8. Juli 1941 außerte Heinrich Himmler bei einer Besprechung mit SS- und Polizeioffizieren in Białystok , dass ?grundsatzlich jeder Jude als Partisan anzusehen“ sei. [8]

Ab 1942 wurde der Widerstand der sowjetischen Partisanenarmee hinter den deutschen Linien zunehmend zu einer ernsthaften Bedrohung fur die Wehrmacht, da er vor dem Krieg in den Planungen nicht berucksichtigt worden war und lange unterschatzt wurde. Der Kampf zwischen Wehrmacht und Partisanen wurde ab 1942 von beiden Seiten mit unerbittlicher Harte und verbrecherischen Handlungen gegen den Gegner sowie die Zivilbevolkerung gefuhrt. [9] Die Wehrmacht uberschritt den ohnehin schon relativ weiten Spielraum der legalen Partisanenbekampfung haufig in exzessiver und somit verbrecherischer Weise. Nicht nur tatsachliche Partisanen, auch vorgebliche ?Partisanenhelfer“ und ?Partisanenverdachtige“ wurden wahllos getotet, oft ohne jegliche Untersuchung oder Beweise. [10]

Die Partisanenbekampfung betraf zunehmend mit der Partisanentatigkeit in keinem Zusammenhang stehende Personen, Ortschaften, und Bevolkerungsgruppen. Die judische Bevolkerung wurde pauschal mit ?dem Partisanen“ gleichgesetzt bzw. als dessen Helfer eingestuft und ermordet. Ferner ist anzumerken, dass trotz Stalins Aufruf zum Partisanenkampf vom 3. Juli 1941 selbiger lange nicht in Schwung kam und es sich bei im ruckwartigen Heeresgebiet aufhaltenden Rotarmisten meist um unorganisierte Soldaten handelte, welche sich oft nur aus Angst vor den Deutschen versteckten. In Hinsicht auf die ?Bekampfung“ dieser Personen spricht Hannes Heer fur den Zeitraum 1941 bis 1942 sogar von einem ?Partisanenkampf ohne Partisanen“. [11] Insgesamt wird die Zahl der Menschen, die bei der deutschen Partisanenbekampfung ermordet wurden, auf 345.000 geschatzt. Wenig mehr als 10 Prozent davon sollen tatsachlich Partisanen gewesen sein. 142.000 Menschen, darunter 14.000 Juden, wurden allein bei 55 Großaktionen getotet. [12] Diese 55 Großaktionen lagen allesamt auf dem Gebiet des deutsch besetzten Weißrussland, bei denen es vordergrundig darum ging, der Partisanentatigkeit durch Verwustung des Hinterlandes die Grundlage zu entziehen. Dabei war die Vernichtung der Zivilbevolkerung von vornherein eingeplant. Die beiden schlimmsten dieser Vernichtungsaktionen waren das im Februar 1943 durchgefuhrte Unternehmen Hornung und das drei Monate spater erfolgte Unternehmen Cottbus . Alleine schon die erstgenannte Aktion brachte uber 12.000 Menschen, darunter 3300 Juden, den Tod, wahrend die Zahl der Todesopfer der deutschen Truppen bei dieser sog. Partisanenbekampfung marginal blieb. [13] So wurde in den Meldungen aus den besetzten Ostgebieten Nr. 46 vom 19. Juni 1943 fur das Unternehmen Hornung zwei deutsche Tote und 27 ?fremdvolkische“ Tote, Angehorige der sog. Schutzmannschaften , die auf deutscher Seite eingesetzt wurden, gezahlt. [14]

Das Oberkommando der Wehrmacht gab am 6. Mai 1944 das Merkblatt 69/2 Bandenbekampfung heraus, das u. a. von den Operationsabteilungen der Generalstabe des Heeres und der Luftwaffe, den Abteilungen Fremde Heere Ost und Fremde Heere West , der Abwehr und mutmaßlich auch der Waffen-SS entwickelt worden war. Dieses Handbuch kam aufgrund der veranderten Kriegslage zwar kaum noch zur Anwendung, spielte aber eine bedeutende Rolle im Diskurs uber Strategie und Taktik im Guerillakrieg in der Fruhzeit des Kalten Krieges . Es wurde 1956 im Auszug von den britischen Offizieren C. Aubrey Dixon und Otto Heilbrunn in ihrem Werk Partisanen. Strategie und Taktik des Guerillakrieges [15] als Anhang veroffentlicht. 2016 edierte der ehemalige Chefhistoriker des United States Marine Corps , Charles D. Melson, das Merkblatt vollstandig in englischer Ubersetzung unter dem Titel Fighting the guerilla bands .

Beurteilung durch die deutsche Nachkriegsjustiz [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Vergeltungsaktionen wurden zur Tatzeit unter Berucksichtigung von Kriegsvolkerrecht als gewohnheitsrechtlich erlaubt angesehen, selbst mit einer ?Repressalquote“ von zehn zu eins. [16] [17] [18] [19] [20]

Nach gelauterter Auffassung des Bundesgerichtshofs ist die Erschießung einer Vielzahl wehrloser, an dem mit einer ?Vergeltungsaktion“ zu ahndenden Geschehen individuell nicht unmittelbar beteiligter Personen ohne wie auch immer geartete Aburteilung als derart menschenverachtend einzustufen, dass sie nur als rechtswidrig zu werten ist. [21] Die Berufung auf einen entschuldigenden Befehlsnotstand nach § 47 Militarstrafgesetzbuch (MStGB) komme bei einem offensichtlich verbrecherischen Befehl nicht in Betracht, wenn der Angeklagte den offensichtlich verbrecherischen Charakter des ihm erteilten Befehls auch positiv erkannte. Eine Verurteilung wegen Mordes setzt jedoch auch die Feststellung der subjektiven Voraussetzungen eines Mordmerkmals wie Grausamkeit oder niedrige Beweggrunde voraus. [22] [23]

Beispiele [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Organisierte Partisanengruppen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Bekannte Einzelpersonen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Kunst und Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Liedgut [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Als Lied der Partisanenbewegung ist insbesondere das Lied der italienischen Partisanen Bella Ciao bzw. O partigiano bekannt. Die uberlieferten Texte fanden ? ursprunglich in italienischer und spater in deutscher Sprache ? nach 1945 internationale Verbreitung. Sie wurden in politisch engagierten Kreisen, aber auch uber Liederbucher wie Der Zupfgeigenhansl verbreitet und aufgenommen.

Historische Quellen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Heinz Boberach (Hrsg.): Regimekritik, Widerstand und Verfolgung in Deutschland und den besetzten Gebieten. Meldungen und Berichte aus dem Geheimen Staatspolizeiamt, dem SD-Hauptamt der SS und dem Reichssicherheitshauptamt 1933?1945. Erschließungsband zur Mikrofiche-Edition. K.G. Saur, Munchen 2003, ISBN 3-598-34418-X (Dokumentation).
  • Andreas Emmerich: Der Partheyganger im Kriege oder der Nutzen eines Corps leichter Truppen fur eine Armee , 1789, unter Herzog Ferdinand von Braunschweig im Siebenjahrigen Krieg und im Amerikanischen Unabhangigkeitskrieg auf englischer Seite. Englischer Originaltext: The Partisan in War (PDF; 388 kB); Rezension .
  • Merkblatt 18/2 des Oberkommandos des Heeres ? Vorlaufige Richtlinien fur Sicherungsmaßnahmen der Truppentransporte und Urlauberzuge in bandengefahrdeten Gebieten ? 15. April 1943. ISBN 978-3-7504-3242-0 .

Historische Forschung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • John Arquilla : Insurgents, raiders, and bandits. How masters of irregular warfare have shaped our world. Chicago (Ivan R. Dee) 2011, ISBN 978-1-56663-832-6 .
  • Johannes Spohr: Die Ukraine 1943/44. Loyalitaten und Gewalt im Kontext der Kriegswende. Berlin 2021, ISBN 978-3-86331-600-6 , S. 213?236, 270?328.
  • Sebastian Buciak (Hrsg.): Asymmetrische Konflikte im Spiegel der Zeit . Verlag Dr. Koster, Berlin 2008, ISBN 3-89574-669-X .
  • Christian Fleck: Koralmpartisanen ? Uber abweichende Karrieren politisch motivierter Widerstandskampfer. Ludwig-Boltzmann-Institut fur Historische Sozialwissenschaft, Materialien zur Historischen Sozialwissenschaft Bd. 4. Verlag Bohlau, Wien/Koln 1986, ISBN 3-205-07078-X .
  • C. Aubrey Dixon, O.B.E./Otto Heilbrunn: Partisanen. Strategie und Taktik des Guerillakrieges . Verlag fur Wehrwesen Bernard & Graefe, Frankfurt a. M. / Berlin 1956, Originalausgabe Communist Guerilla Warfare , New York 1954.
  • Christian Gerlach : Kalkulierte Morde. Die deutsche Wirtschafts- und Vernichtungspolitik in Weißrussland 1941 bis 1944. Hamburger Edition, Hamburg 1999, ISBN 3-930908-54-9 .
  • Emanuel Halicz: Partisan warfare in 19th century Poland. The development of a concept . Ubersetzt aus dem Polnischen von Jane Fraser, Odense U. P., Odense 1975, ISBN 87-7492-135-5 .
  • Friedrich August von der Heydte : Der moderne Kleinkrieg als wehrpolitisches und militarisches Phanomen. Executive Intelligence Review, Nachrichtenagentur GmbH, Wiesbaden, Neuausgabe 1986, ISBN 3-925725-03-2 (Erstausgabe: Holzner-Verlag, Wurzburg 1972).
  • Heinz Kuhnrich : Der Partisanenkrieg in Europa 1939?1945 . 2. Auflage. Dietz Verlag, Berlin 1968.
  • Peter Lieb : Konventioneller Krieg oder NS-Weltanschauungskrieg? Kriegfuhrung und Partisanenbekampfung in Frankreich 1943/44 . Munchen 2007, ISBN 3-486-57992-4 ( Google Books ).
  • Peter Lieb: Few Carrots and a Lot of Sticks: German Anti-Partisan Warfare in World War Two . In: Daniel Marston, Carter Malkasian (Hrsg.): Counterinsurgency in modern warfare . Osprey Publishing, New York 2008, ISBN 978-1-84603-281-3 , S. 70?90.
  • Charles D. Melson: Kleinkrieg. The German experience with Guerrilla warfare, from Clausewitz to Hitler. Philadelphia, PA (Casemate) 2016, ISBN 978-1-61200-356-6 .
  • Eike Middeldorf : Taktik im Russlandfeldzug. Erfahrungen und Folgerungen. 2. Auflage. Darmstadt 1957, Unterkapitel VI.: Bandenkampf , S. 231?241.
  • Herfried Munkler (Hrsg.): Der Partisan. Theorie, Strategie, Gestalt. Westdeutscher Verlag, Opladen 1990, ISBN 3-531-12192-8 .
  • Babette Quinkert: Propaganda und Terror in Weißrußland 1941?1944. ?Geistige“ Kriegfuhrung gegen Zivilbevolkerung und Partisanen. Schoningh, Paderborn 2008, ISBN 978-3-506-76596-3 (= Krieg in der Geschichte , Bd. 45).
  • Hellmuth Rentsch: Partisanenkampf. Erfahrungen und Lehren . 2. Auflage. Bernard & Graefe Verlag fur Wehrwesen, Frankfurt am Main 1962, DNB 453994733 .
  • Timm C. Richter: ?Herrenmensch“ und ?Bandit“. Deutsche Kriegsfuhrung und Besatzungspolitik als Kontext des sowjetischen Partisanenkrieges (1941?1944) . Munster 1998, ISBN 3-8258-3680-0 , S. 65 ( Google Books ).
  • Johannes Spohr: Die Ukraine 1943/44. Loyalitaten und Gewalt im Kontext der Kriegswende. Metropol, Berlin 2021, ISBN 978-3-86331-600-6 , S. 213?232, 270?328.
  • Sebastian Stopper: ?Die Strasse ist deutsch.“ Der sowjetische Partisanenkrieg und seine militarische Effizienz. Eine Fallstudie zur Logistik der Wehrmacht im Brjansker Gebiet April bis Juli 1943. In: Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte , Bd. 59, 2011, ISSN 0042-5702, S. 385?411.
  • Barbara N. Wiesinger: Partisaninnen. Widerstand in Jugoslawien 1941?1945. Bohlau, Wien / Koln / Weimar 2008, ISBN 3-205-77736-0 (=  L’ Homme-Schriften , Bd. 17, zugleich Dissertation an der Universitat Salzburg 2005).
  • Jurg H. Schmid: Die volkerrechtliche Stellung der Partisanen im Kriege . Zurich 1956; Nachdruck: Kraus, Nendeln 1979, ISBN 3-262-00981-4 .
  • Beatrice Heuser : Rebellen, Partisanen, Guerilleros. Asymmetrische Kriege von der Antike bis heute. Schoningh, Paderborn [u. a.] 2013, ISBN 978-3-506-77605-1 .

Theoretische Ansatze [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Unterrichtsmaterialien [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Helge Schroder: Der Krieg im Osten und seine Verbrechen. Besatzer, Partisanen und Zivilbevolkerung 1941?1943 . Geschichtsunterricht praktisch. Wochenschau-Verlag, Schwalbach am Taunus 2013, ISBN 978-3-89974-881-9 .

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Wiktionary: Partisan  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Joachim Schickel: Guerrilleros, Partisanen. Theorie und Praxis . 2. Auflage. Munchen 1970.
  2. Partisan . In: Hans-Jurgen Schlochauer (Hrsg.): Worterbuch des Volkerrechts . 2., vollig neu bearb. Auflage. de Gruyter, Berlin 1961 (Bd. 2: Ibero-Amerikanismus bis Quirin-Fall ), ISBN 978-3-11-001031-2 .
  3. Peter Hoeres: Rezension zu: Arnold, Klaus Jochen: Die Wehrmacht und die Besatzungspolitik in den besetzten Gebieten der Sowjetunion. Kriegsfuhrung und Radikalisierung im ?Unternehmen Barbarossa“. Berlin 2004 H-Soz-Kult , 15. Marz 2005
  4. Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 uber den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I), Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 uber den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte, Art. 43, 44.
  5. Christian Hartmann : Verbrecherischer Krieg ? verbrecherische Wehrmacht? Uberlegungen zur Struktur des deutschen Ostheeres 1941?1944 Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte 2004, S. 1?75, S. 24 ff.
  6. Felix Romer : Im alten Deutschland ware solcher Befehl nicht moglich gewesen. Rezeption, Adaption und Umsetzung des Kriegsgerichtsbarkeitserlasses im Ostheer 1941/1942 , in: Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte 56 (2008), S. 58 ( PDF ).
  7. Aus dem Protokoll Bormanns einer Besprechung von Hitler mit fuhrenden NS-Großen am 16. Juli 1941 im Fuhrerhauptquartier; zitiert nach: ?Beherrschen, Verwalten, Ausbeuten“ ? Protokoll einer Fuhrerbesprechung . In: Der II. Weltkrieg , Bd. 3, Tief im Feindesland . Pawlak-Verlag, 1989, S. 372.
  8. Peter Longerich : Der ungeschriebene Befehl. Hitler und der Weg zur ?Endlosung“ . Munchen 2001, ISBN 3-492-04295-3 , S. 102.
  9. Gunther Deschner: Schonungslos Erledigen: Der Partisanenkrieg im Osten . In: Der II. Weltkrieg, Bd. 4, Der totale Krieg . Manfred Pawlak Verlagsgesellschaft, 1989, S. 175?178.
  10. Gunther Deschner: Schonungslos erledigen ? Der Partisanenkrieg im Osten . In: Der II. Weltkrieg , Bd. 4, Der totale Krieg . Pawlak-Verlag, 1989, S. 179 und 181.
  11. Hannes Heer : Die Logik des Vernichtungskrieges ? Wehrmacht und Partisanenkampf . In: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg ? Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944 . 2. Auflage. Hamburger Edition, 1995, S. 104?131.
  12. Wolfgang Curilla : Die deutsche Ordnungspolizei und der Holocaust im Baltikum und Weißrussland 1941?1944 . Paderborn 2006, ISBN 3-506-71787-1 , S. 742.
  13. Christian Gerlach: Kalkulierte Morde. Die deutsche Wirtschafts- und Vernichtungspolitik in Weißrussland 1941 bis 1944. Hamburger Edition, Hamburg 1999, ISBN 3-930908-54-9 , S. 901 u. S. 943?948 zum Unternehmen Hornung , S. 902 u. S. 948?951 zum Unternehmen Cottbus , das ca. 20.000 Menschen das Leben kostete; Stefan Klemp : ?Nicht ermittelt“. Polizeibataillone und die Nachkriegsjustiz. Ein Handbuch. Klartext, Essen 2005, S. 38?42.
  14. Wolfgang Curilla: Die deutsche Ordnungspolizei und der Holocaust im Baltikum und in Weißrussland. 1941?1944 . Schoningh, Paderborn 2006, S. 726.
  15. C. Aubrey Dixon, Otto Heilbrunn : Partisanen. Strategie und Taktik des Guerillakrieges . Frankfurt a. M. / Berlin, Originalausgabe Communist Guerilla Warfare , 1954
  16. vgl. BGH, Urteil vom 28. April 1955 ? 3 StR 603/54
  17. Gerhard Schreiber : Deutsche Kriegsverbrechen in Italien: Tater ? Opfer ? Strafverfolgung . Munchen, 1996, S. 105.
  18. Artzt, Penner: Geisel- und Partisanentotungen im zweiten Weltkrieg ? Hinweise zur rechtlichen Beurteilung. Herausgegeben von der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg, 1968, S. 30 ff., 57 f.
  19. Ingo von Munch : Geschichte vor Gericht. Der Fall Engel . Hamburg 2004, S. 50 ff.
  20. Gunter Gribbohm: Selbst mit einer Repressalquote von zehn zu eins? Uber Recht und Unrecht einer Geiseltotung im Zweiten Weltkrieg. Rechtsgeschichte und Rechtsgeschehen, Kleine Schriften Bd. 6, 2006, S. 29, 32.
  21. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2004 ? 5 StR 115/03 Rdnr. 25, 26
  22. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2004 ? 5 StR 115/03 Rdnr. 31 ff.
  23. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2010 ? 1 StR 57/10 IV. 1. b)