Basisdaten
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Titel:
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Kaiserliches Diplom vom 20. Oktober 1860, zur Regelung der inneren staatsrechtlichen Verhaltnisse der Monarchie
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Abkurzung:
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Oktoberdiplom
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Typ:
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Kaiserliches Diplom
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Geltungsbereich:
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Kaisertum Osterreich
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Rechtsmaterie:
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Verfassungsrecht
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Fundstelle:
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R.G.Bl. Nr. 226/1860 (= LIV. Stuck, S. 336)
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Datum des Gesetzes:
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20. Oktober 1860, kundgemacht 25. Oktober 1860
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Gesetzestext:
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Original
,
Textformat
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Bitte beachte den
Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung
!
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Oktoberdiplom
nennt man in der osterreichischen Geschichtsschreibung das foderalistisch gepragte osterreichische Verfassungsgesetz vom
20. Oktober
1860
. Es wurde schon 1861 vom zentralistischen
Februarpatent
abgelost, dieses nach dem
Ausgleich mit Ungarn 1867
von der
Dezemberverfassung
, die in den
nichtungarischen Landern
der Monarchie bis zu ihrem Ende, 1918, galt. Der Titel des Gesetzes lautete
Kaiserliches Diplom vom 20. Oktober 1860, zur Regelung der inneren staatsrechtlichen Verhaltnisse der Monarchie
.
Das
neoabsolutistische Regierungssystem
war 1851 mit dem
Silvesterpatent
eingefuhrt worden. Kaiser
Franz Joseph I.
scheiterte damit jedoch 1859 militarisch in Oberitalien (Schlachten bei
Magenta
und
Solferino
) und politisch in der ganzen Monarchie. Das wirtschaftlich erstarkende Burgertum verlangte politische Mitsprache nach westeuropaischem Muster. Das Oktoberdiplom war ein halbherziger Versuch, dem geschwachten Kaiser mehr Unterstutzung in seinen Landern zu verschaffen.
Das Oktoberdiplom wurde vom Kaiser in Form eines Manifestes und eines Diploms erlassen (RGBl. Nr. 225 und 226 / 1860). Es beinhaltete die Grundzuge einer neuen Verfassung in der Staatsform einer
konstitutionellen Monarchie
. Es wurde ein
Reichsrat
mit 100 Mitgliedern geschaffen, der in finanz- und wirtschaftspolitischen Fragen beratende Funktion, in legislativer Hinsicht aber nur geringe Bedeutung haben sollte. Außen- und Kriegspolitik blieben weiterhin in der alleinigen Entscheidungskompetenz des Kaisers.
Das Diplom war ein Kompromiss zwischen den zentralistischen Tendenzen der deutschsprachigen (damals als deutsch bezeichneten) Bevolkerung und den foderalistischen Bestrebungen der ubrigen Nationalitaten. Die
Landtage
der einzelnen
Kronlander
sollten weitgehende Autonomie gegenuber dem Reichsrat erhalten.
Der Kompromiss konnte weder die
Deutschliberalen
noch die
Magyaren
zufriedenstellen, die auf ihre Einbeziehung in den gemeinsamen Reichsrat mit Steuerverweigerung reagierten. Der allgemeine Widerstand fuhrte vier Monate spater zu einer Revision des Oktoberdiploms im
Februarpatent
vom 26. Februar 1861, das die im Oktoberpatent gegebenen Verfassungsversprechen einloste, von Ungarn aber neuerlich abgelehnt wurde, bis es 1867 zum Ausgleich kam.
- Walter Goldinger
:
Von Solferino bis zum Oktoberdiplom.
In:
Festschrift fur
Leo Santifaller
anlasslich seines sechzigsten Geburtstages, gewidmet vom Osterreichischen Staatsarchiv sowie von in- und auslandischen Archivaren und Freunden, 24. Juli 1950
(= Mitteilungen des Osterreichischen Staatsarchivs, Band 3). Wien 1950, S. 106?126.