Als
Novizenmeister
oder
Magister
bzw.
Magistra
(vom lat.
Magister novitiorum
) bezeichnet man in den
Ordensgemeinschaften
der
romisch-katholischen Kirche
jene Ordensmitglieder, die fur die Einfuhrung und Ausbildung der Ordensanwarter zustandig sind.
Tritt ein Anwarter einem Orden bei, durchlauft er eine mehrjahrige Erprobungs- und Ausbildungszeit und gilt zuerst als
Postulant
oder
Kandidat
, nach der Zulassung zum
Noviziat
als Novize (vom lateinischen
noviter
[1]
, ?Neuankommling“). Der Novizenmeister (oder die Novizenmeisterin) ist damit beauftragt, die Novizen auszubilden und ihnen das Hineinwachsen in das Ordensleben zu erleichtern: In Vortragen, Einzelgesprachen usw. ist er die erste Ansprechperson in allen Fragen, die die Novizen betreffen. Zugleich pruft er sie auch auf ihre Berufung
[2]
wie auf ihre Eignung fur das Leben im Orden und der Gemeinschaft. Das Kirchenrecht sieht vor, dass der Novizenmeister selbst Mitglied des Ordens sein muss, dessen Anwarter er unterweist, er muss die ewige
Profess
abgelegt haben und rechtmaßig bestellt sein.
[3]
Vor der Zulassung zur
Einkleidung
und spater vor der einfachen und vor der ewigen Profess wird der Novizenmeister um seine Einschatzung gebeten, die naturgemaß eine wichtige Rolle spielt.
Wahrend der anschließenden Studienjahre werden die angehenden Kleriker von einem
Klerikermagister
oder Studentenmagister (
Magister studentorum
) begleitet.
- ↑
Regula Benedicti, Kap 58.,
Noviter veniens quis ad conversationem […]
, ?Kommt einer neu und will das klosterliche Leben beginnen […]“
- ↑
Codex Iuris Canonici, Can. 652
- ↑
Codex Iuris Canonici, Can. 651, § 1