Novizenmeister

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Als Novizenmeister oder Magister bzw. Magistra (vom lat. Magister novitiorum ) bezeichnet man in den Ordensgemeinschaften der romisch-katholischen Kirche jene Ordensmitglieder, die fur die Einfuhrung und Ausbildung der Ordensanwarter zustandig sind.

Tritt ein Anwarter einem Orden bei, durchlauft er eine mehrjahrige Erprobungs- und Ausbildungszeit und gilt zuerst als Postulant oder Kandidat , nach der Zulassung zum Noviziat als Novize (vom lateinischen noviter [1] , ?Neuankommling“). Der Novizenmeister (oder die Novizenmeisterin) ist damit beauftragt, die Novizen auszubilden und ihnen das Hineinwachsen in das Ordensleben zu erleichtern: In Vortragen, Einzelgesprachen usw. ist er die erste Ansprechperson in allen Fragen, die die Novizen betreffen. Zugleich pruft er sie auch auf ihre Berufung [2] wie auf ihre Eignung fur das Leben im Orden und der Gemeinschaft. Das Kirchenrecht sieht vor, dass der Novizenmeister selbst Mitglied des Ordens sein muss, dessen Anwarter er unterweist, er muss die ewige Profess abgelegt haben und rechtmaßig bestellt sein. [3]

Vor der Zulassung zur Einkleidung und spater vor der einfachen und vor der ewigen Profess wird der Novizenmeister um seine Einschatzung gebeten, die naturgemaß eine wichtige Rolle spielt.

Wahrend der anschließenden Studienjahre werden die angehenden Kleriker von einem Klerikermagister oder Studentenmagister ( Magister studentorum ) begleitet.

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Regula Benedicti, Kap 58., Noviter veniens quis ad conversationem […] , ?Kommt einer neu und will das klosterliche Leben beginnen […]“
  2. Codex Iuris Canonici, Can. 652
  3. Codex Iuris Canonici, Can. 651, § 1