Neue Juristische Wochenschrift

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Neue Juristische Wochenschrift

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Beschreibung Juristische Zeitschrift
Verlag Verlag C. H. Beck
Erstausgabe 1947
Erscheinungsweise wochentlich
Verkaufte Auflage 34.724 Exemplare
( Media-Daten des Verlages )
Verbreitete Auflage 31.421 Exemplare
( Media-Daten des Verlages )
Chefredakteur Tobias Freudenberg
Herausgeber Wolfgang Ewer ,
Rainer Hamm ,
Ulrich Karpenstein,
Nathalie Oberthur,
Hilke Herchen,
Peter Brautigam
Weblink www.njw.de
ISSN (Print)

Die Neue Juristische Wochenschrift ( NJW ) ist die auflagenstarkste Zeitschrift fur die juristische Theorie und Praxis in Deutschland und wird vor allem von Rechtsanwalten , Notaren , Richtern , Rechtspflegern , Rechtsreferendaren und Studenten der Rechtswissenschaft gelesen.

Die Fachzeitschrift wird im Verlag C. H. Beck von Rechtsanwalten in einer wochentlichen Auflage von gut 30.000 Exemplaren herausgegeben. Die Redaktion hat ihren Sitz in Frankfurt am Main . Die im Offsetdruckverfahren erscheinende NJW gibt den großten Stellenmarkt fur Juristen heraus.

Geschichte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die NJW wurde 1947 vom Biederstein Verlag , Munchen als Anwaltszeitschrift gegrundet. Grundungsherausgeber waren Walter Lewald , Valentin Heins und Josef Cuppers . [1] Da die Zeitschrift in allen damaligen drei westlichen Besatzungszonen erscheinen sollte, wurde die Redaktion nicht am Verlagssitz in Munchen, sondern in Frankfurt am Main angesiedelt. [2] Die erste Ausgabe erschien im Oktober 1947. Der allererste Aufsatz in der NJW stammte aus der Feder von Lewald und trug den Titel ?Freiheit der Advokatur ? die wir meinen“. [3] Entgegen der Bezeichnung als Wochenschrift erschien die Zeitschrift zunachst nur monatlich (erst ab 1953 wochentlich).

Trotz der Namensahnlichkeit hat die NJW nichts mit der bis 1939 existierenden Juristischen Wochenschrift zu tun, die bis zum Zweiten Weltkrieg das Organ des Deutschen Anwaltvereins war und im Verlag Moeser, Leipzig erschien. Mit der Namensgebung der NJW sollte aber ?an die Tradition der alten ?Juristischen Wochenschrift‘ angeknupft werden“. [4] Die Verwendung des Namensbestandteils ?Juristische Wochenschrift“ wurde dem Verlag Ende 1947 durch eine einstweilige Verfugung vorubergehend untersagt, weshalb die ersten Ausgaben des Jahres 1948 nur unter dem Titel Neue Juristische erschienen. [1]

Seit der Wiederaufnahme des Geschaftsbetriebs des Verlags C. H. Beck (damals: C. H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung ) in Munchen 1949 erscheint die NJW in diesem Verlag, der Redaktionssitz blieb jedoch weiterhin in Frankfurt. Als Heft 42/2017 (Seiten 3025?3112) erschien am 12. Oktober 2017 das Jubilaumsheft 70 Jahre NJW .

Inhalte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In die Zeitschrift aufgenommen werden im etwa je halftigen Anteil vor allem Artikel und redaktionell aufgearbeitete Gerichtsentscheidungen von allgemeiner Bedeutung fur die akademische Rechtsanwendung. Um den Umfang der Zeitschrift angesichts der stetigen Zunahme relevanter Themen uberschaubar zu halten, wurden nach und nach vom Verlag Spezialtitel geschaffen, etwa fur das Strafrecht die Neue Zeitschrift fur Strafrecht (NStZ) , fur das Verwaltungsrecht die Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht (NVwZ) und fur das Arbeitsrecht die Neue Zeitschrift fur Arbeitsrecht (NZA) . Bislang verblieben ist das allgemeine Zivilrecht , das dementsprechend einen gewissen Schwerpunkt einnimmt.

Ausgegliedert in den NJW-Rechtsprechungs-Report (NJW-RR) wurde der Abdruck der großen Zahl wichtiger Gerichtsentscheidungen, fur deren vollstandigen Abdruck in der NJW nicht genugend Raum ist. NJW-RR erschien zunachst als Beilage zur NJW, spater als eigens zu beziehendes Periodikum und hat inzwischen eigenstandige, nach Fachgebieten gegliederte Schwesterzeitschriften (NVwZ-RR, NStZ-RR und NZA-RR).

Der NJW beigelegt wurde zudem seit 1968 die eigenstandige Zeitschrift fur Rechtspolitik (ZRP) , die achtmal im Jahr erscheint, seit Anfang 2013 aber separat zu beziehen ist. Seit dem Jahr 2004 liegt der NJW jede Woche die NJW-aktuell (als mitgehefteter Mantelteil) und (lose beigefugt) alle zwei Wochen die NJW Spezial (Untertitel: Die wichtigsten Informationen zu zentralen Rechtsgebieten ; fruher: ?Die wichtigsten Informationen zu speziellen Rechtsgebieten“) bei, die nicht gesondert bezogen werden kann. Sie enthalt aus den praktisch bedeutsamsten Rechtsgebieten kurze Artikel und Zusammenfassungen von Entscheidungen , jedoch keine Entscheidungen im vollen Wortlaut.

Zitierweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Zitierweise der NJW liegt die Redaktionsrichtlinie des Verlags fur die Gestaltung von Zeitschriften (Stand: 1. Juli 2018) zugrunde. Auf einzelne Artikel verweist man ublicherweise durch Angabe des Autors oder Spruchkorpers , des Kurzels ?NJW“, des Erscheinungsjahres und der Seite. Insbesondere bei gerichtlichen Entscheidungen wird teilweise auch die Abkurzung S. fur Seite weggelassen. So steht beispielsweise die Angabe ?BVerfG NJW 2003, 3111 ff.“ fur ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (?Lehrerin mit Kopftuch“), [5] das 2003 auf den jahrgangsweise durchgangig gezahlten redaktionellen Seiten 3111 und folgende abgedruckt wurde.

Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Neue Juristische Wochenschrift (NJW). Beck, Munchen/Frankfurt am Main 1947 ff., ISSN   0341-1915 .
  • Juristische Wochenschrift. Organ des Deutschen Anwaltvereins. Moeser, Leipzig 1.1872?68.1939 (Marz).
  • Alfred Flemming: Aus der Grundungsgeschichte der NJW. In: NJW 1987, S. 2653.
  • Uwe Diederichsen : Von Woche zu Woche ? Jurisprudenz zwischen Dokumentation und Diskussion. In: NJW 1988, S. 1?8.

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. a b Alfred Flemming: Aus der Grundungsgeschichte der NJW , NJW 1987, S. 2653 (2656).
  2. Uwe Wesel : C. H. BECK 1763?2013: Der rechtswissenschaftliche Verlag und seine Geschichte. Munchen 2013, ISBN 978-3-406-65634-7 , S. 216 f.
  3. Erstausgabe der NJW vom Oktober 1947, siehe Jubilaumsausgabe zu Heft 42/2007, sowie animierte Erstausgabe bei beck-online .
  4. o. V., Geleitwort , NJW 1948, S. 1.
  5. BVerfGE 108, 282