Neue Juristische Wochenschrift
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Beschreibung
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Juristische Zeitschrift
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Verlag
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Verlag C. H. Beck
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Erstausgabe
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1947
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Erscheinungsweise
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wochentlich
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Verkaufte Auflage
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34.724 Exemplare
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(
Media-Daten des Verlages
)
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Verbreitete Auflage
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31.421 Exemplare
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(
Media-Daten des Verlages
)
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Chefredakteur
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Tobias Freudenberg
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Herausgeber
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Wolfgang Ewer
,
Rainer Hamm
,
Ulrich Karpenstein,
Nathalie Oberthur,
Hilke Herchen,
Peter Brautigam
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Weblink
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www.njw.de
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ISSN
(Print)
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0341-1915
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Die
Neue Juristische Wochenschrift
(
NJW
) ist die auflagenstarkste Zeitschrift fur die juristische Theorie und Praxis in Deutschland und wird vor allem von
Rechtsanwalten
,
Notaren
,
Richtern
,
Rechtspflegern
,
Rechtsreferendaren
und Studenten der
Rechtswissenschaft
gelesen.
Die
Fachzeitschrift
wird im
Verlag C. H. Beck
von
Rechtsanwalten
in einer wochentlichen Auflage von gut 30.000 Exemplaren herausgegeben. Die Redaktion hat ihren Sitz in
Frankfurt am Main
. Die im
Offsetdruckverfahren
erscheinende NJW gibt den großten
Stellenmarkt
fur
Juristen
heraus.
Die NJW wurde 1947 vom
Biederstein Verlag
,
Munchen
als Anwaltszeitschrift gegrundet. Grundungsherausgeber waren
Walter Lewald
,
Valentin Heins
und
Josef Cuppers
.
[1]
Da die Zeitschrift in allen damaligen drei westlichen Besatzungszonen erscheinen sollte, wurde die Redaktion nicht am Verlagssitz in Munchen, sondern in Frankfurt am Main angesiedelt.
[2]
Die erste Ausgabe erschien im Oktober 1947. Der allererste Aufsatz in der NJW stammte aus der Feder von Lewald und trug den Titel ?Freiheit der Advokatur ? die wir meinen“.
[3]
Entgegen der Bezeichnung als Wochenschrift erschien die Zeitschrift zunachst nur monatlich (erst ab 1953 wochentlich).
Trotz der Namensahnlichkeit hat die NJW nichts mit der bis 1939 existierenden
Juristischen Wochenschrift
zu tun, die bis zum
Zweiten Weltkrieg
das Organ des Deutschen Anwaltvereins war und im Verlag Moeser, Leipzig erschien. Mit der Namensgebung der NJW sollte aber ?an die Tradition der alten ?Juristischen Wochenschrift‘ angeknupft werden“.
[4]
Die Verwendung des Namensbestandteils ?Juristische Wochenschrift“ wurde dem Verlag Ende 1947 durch eine einstweilige Verfugung vorubergehend untersagt, weshalb die ersten Ausgaben des Jahres 1948 nur unter dem Titel
Neue Juristische
erschienen.
[1]
Seit der Wiederaufnahme des Geschaftsbetriebs des Verlags C. H. Beck (damals:
C. H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung
) in Munchen 1949 erscheint die NJW in diesem Verlag, der Redaktionssitz blieb jedoch weiterhin in Frankfurt. Als Heft 42/2017 (Seiten 3025?3112) erschien am 12. Oktober 2017 das Jubilaumsheft
70 Jahre NJW
.
In die Zeitschrift aufgenommen werden im etwa je halftigen Anteil vor allem Artikel und redaktionell aufgearbeitete Gerichtsentscheidungen von allgemeiner Bedeutung fur die akademische Rechtsanwendung. Um den Umfang der Zeitschrift angesichts der stetigen Zunahme relevanter Themen uberschaubar zu halten, wurden nach und nach vom Verlag Spezialtitel geschaffen, etwa fur das
Strafrecht
die
Neue Zeitschrift fur Strafrecht (NStZ)
, fur das
Verwaltungsrecht
die
Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht (NVwZ)
und fur das
Arbeitsrecht
die
Neue Zeitschrift fur Arbeitsrecht (NZA)
. Bislang verblieben ist das allgemeine
Zivilrecht
, das dementsprechend einen gewissen Schwerpunkt einnimmt.
Ausgegliedert in den
NJW-Rechtsprechungs-Report (NJW-RR)
wurde der Abdruck der großen Zahl wichtiger Gerichtsentscheidungen, fur deren vollstandigen Abdruck in der NJW nicht genugend Raum ist. NJW-RR erschien zunachst als Beilage zur NJW, spater als eigens zu beziehendes Periodikum und hat inzwischen eigenstandige, nach Fachgebieten gegliederte Schwesterzeitschriften (NVwZ-RR, NStZ-RR und NZA-RR).
Der NJW beigelegt wurde zudem seit 1968 die eigenstandige
Zeitschrift fur Rechtspolitik (ZRP)
, die achtmal im Jahr erscheint, seit Anfang 2013 aber separat zu beziehen ist. Seit dem Jahr 2004 liegt der NJW jede Woche die
NJW-aktuell
(als mitgehefteter Mantelteil) und (lose beigefugt) alle zwei Wochen die
NJW Spezial
(Untertitel:
Die wichtigsten Informationen zu zentralen Rechtsgebieten
; fruher: ?Die wichtigsten Informationen zu speziellen Rechtsgebieten“) bei, die nicht gesondert bezogen werden kann. Sie enthalt aus den praktisch bedeutsamsten Rechtsgebieten kurze Artikel und Zusammenfassungen von
Entscheidungen
, jedoch keine Entscheidungen im vollen Wortlaut.
Der Zitierweise der NJW liegt die
Redaktionsrichtlinie
des Verlags fur die Gestaltung von Zeitschriften (Stand: 1. Juli 2018) zugrunde. Auf einzelne Artikel verweist man ublicherweise durch Angabe des Autors oder
Spruchkorpers
, des Kurzels ?NJW“, des Erscheinungsjahres und der Seite. Insbesondere bei gerichtlichen Entscheidungen wird teilweise auch die Abkurzung S. fur Seite weggelassen. So steht beispielsweise die Angabe
?BVerfG NJW 2003, 3111 ff.“
fur ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts
(?Lehrerin mit Kopftuch“),
[5]
das 2003 auf den jahrgangsweise durchgangig gezahlten redaktionellen Seiten 3111 und folgende abgedruckt wurde.
- Neue Juristische Wochenschrift
(NJW). Beck, Munchen/Frankfurt am Main 1947 ff.,
ISSN
0341-1915
.
- Juristische Wochenschrift.
Organ des Deutschen Anwaltvereins. Moeser, Leipzig 1.1872?68.1939 (Marz).
- Alfred Flemming:
Aus der Grundungsgeschichte der NJW.
In:
NJW
1987, S. 2653.
- Uwe Diederichsen
:
Von Woche zu Woche ? Jurisprudenz zwischen Dokumentation und Diskussion.
In:
NJW
1988, S. 1?8.
- ↑
a
b
Alfred Flemming:
Aus der Grundungsgeschichte der NJW
, NJW 1987, S. 2653 (2656).
- ↑
Uwe Wesel
:
C. H. BECK 1763?2013: Der rechtswissenschaftliche Verlag und seine Geschichte.
Munchen 2013,
ISBN 978-3-406-65634-7
, S. 216 f.
- ↑
Erstausgabe der NJW vom Oktober 1947, siehe Jubilaumsausgabe zu Heft 42/2007, sowie animierte Erstausgabe bei
beck-online
.
- ↑
o. V.,
Geleitwort
, NJW 1948, S. 1.
- ↑
BVerfGE 108, 282