Dieser Artikel behandelt den unveranderten Abdruck eines Textes.
Nachdruck
ist auch ein Synonym fur
Emphase
.
Nachdrucke
(auch:
Neudruck
oder
englisch
Reprint
) gelten als eigene Ausgaben eines Werkes in vergleichbarer Form (etwa bei historischen Ausgaben oder vergriffenen Buchern). Zielt eine Ausgabe darauf ab, den physischen Eigenschaften eines bestimmten Exemplars moglichst nahezukommen, spricht man hingegen von einem
Faksimile
.
Handelt es sich um
unveranderte
bzw.
nur unwesentlich veranderte
Ausgaben, werden diese mit der Originalausgabe beschrieben. Als unveranderte Nachdrucke gelten auch Ausgaben, bei denen nur einzelne Bande bzw. Jahrgange des Originals unverandert nachgedruckt wurden, oder Ausgaben, die nur um unwesentliche Teile (z. B. Reklameseiten) gekurzt wurden. Ebenfalls als unverandert gilt ein Nachdruck, der durch Vorwort, Widmung, Einleitung und / oder ein nachtraglich zusammengestelltes Register erweitert wurde. Auch eine Ausgabe, die nur um einen zusatzlich erscheinenden Kommentarband erweitert wurde (z. B. Reprintzahlung ?Band 1?5“; die Bande 1?4 enthalten den unveranderten Nachdruck, Band 5 einen neu verfassten Kommentar), gilt als unveranderter Nachdruck.
Als
veranderte
Nachdrucke gelten dagegen Ausgaben, die Original-Texte neu zusammenstellen oder die um bisher nicht veroffentlichte Original-Texte erweitert sind.
[1]
Ein Nachdruck ist die im Text unveranderte Neuausgabe einer Publikation, wobei die
Neuauflage
, die ein Text innerhalb eines
Verlags
erfahren kann, von der in der Regel vertraglich fixierten Ubernahme und Publikation des Textes durch ein anderes Unternehmen sowie vom
Raubdruck
, dem illegalen Nachdruck, zu unterscheiden ist.
Die Grenzen zwischen Nachdruck und Raubdruck lagen im fruhen
Druckwesen
, das ohne
Urheberrecht
arbeitete, im Einverstandnis, das zwischen den Unternehmen uber die Ubernahme bestand. Ganze Auflagen konnten Unternehmen wechseln, etwa wenn ein Konkurrent versprechen konnte, die Restauflage bei seinem eigenen Publikum weit besser abzusetzen. Der den Titel ubernehmende Verlag setzte in solchen Fallen in der Regel neue
Titelblatter
auf die noch ungebundene Ware und druckte, falls der Titel bei ihm erfolgreich lief, berechtigt die weiteren Auflagen.
Der Nachdruck geschieht heute unter komplexen rechtlichen Bedingungen weit regularer: Haufig bleiben Rechte innerhalb einer Unternehmensgruppe, die etwa den Titel, der im
Hardcover
unter einem
Label
des Hauses lief, in einem
Taschenbuchverlag
desselben Unternehmens nachdruckt. Man wird, um Transparenz uber die
Investitionen
und
Amortisationen
zu erhalten, die
Zweitvermarktung
innerhalb desselben Konzerns annaherungsweise als Ubernahme des Titels erfassen, wie sie ansonsten zwischen getrennten und eigenstandigen Unternehmen geschahe.
Bei Nachdrucken durch fremde Unternehmen werden
Lizenzvereinbarungen
getroffen. Ein Titel kann etwa in
Buchgemeinschaften
nachgedruckt speziellen Publikumsgruppen zuganglich gemacht werden, er kann an einen fremden Taschenbuchverlag zur Zweitvermarktung gegeben werden und er kann komplett an einen anderen Verlag verkauft werden. Die Lizenzvereinbarungen notieren in der Regel eine prozentuale Beteiligung am Verkauf nachgedruckter Exemplare.
Nachdruck war bis ins spate
18. Jahrhundert
eine Bezeichnung fur einen unrechtmaßigen Neudruck eines erfolgreichen Buches. Eine andere Bezeichnung ist
Raubdruck
bzw.
Schwarzkopie
.
Nachdruck war seit der Inkunabelzeit eine Moglichkeit, bei großer Nachfrage eines Buches den Markt zu regulieren. In der zweiten Halfte des 18. Jahrhunderts mehrten sich die Diskussionen von Befurworten und Gegnern des Nachdrucks, weil durch die Einfuhrung des
Nettohandels
und die Marktdominanz der Leipziger Buchgewerbetreibenden der Nachdruck eklatante Ausmaße annahm. Die Einfuhrung des Nettohandels durch Philipp Erasmus Reich schadigten die Wirtschaft in anderen Teilen Deutschlands, weswegen Nachdruck als Wehrmittel gegen die Nettohandler eingesetzt wurde. Dies verhinderte letztlich die Durchsetzung des Nettohandels.
[2]
Einen kurzen Aufschwung erlebte der Nachdruck wahrend der Phase der Selbstverlage in den Jahren 1766?1767, auf den die etablierten Buchhandler mit Nachdruck der im Selbstverlag erschienenen Bucher reagierten.
Der Nachdrucker versuchte das erfolgreiche Buch bis in Details ? z. B. nachgestochene Abbildungen ? zu kopieren. Allerdings sind auch Falle bekannt, in denen der Nachdrucker auf den Abdruck der teuren Abbildungen des Originals verzichtete und so sein Produkt billiger anbieten konnte. Der oft hohe Summen investierende Verleger des Originals konnte versuchen, sich durch obrigkeitliche Schutzprivilegien ? z. B.
Kaiserliche Druckprivilegien
? gegen den Nachdruck zu schutzen. Das war aufgrund der territorialen Zersplitterung Deutschlands nur bedingt erfolgreich, zumal es auch vorkommen konnte, dass Nachdrucke behordlich gefordert wurden. Das ist z. B. beim Nachdruck der
Okonomischen Enzyklopadie
von
Johann Georg Krunitz
durch
Johann Georg Trassler
in Brunn am Ende des 18. Jahrhunderts geschehen.
Seit dem 20. Jahrhundert werden die Begriffe Neudruck und Nachdruck nicht mehr unterschieden, so dass der Begriff Nachdruck heute keinerlei Hinweis mehr auf die Recht- bzw. Unrechtmaßigkeit eines Drucks bietet.
vgl. z. B. die beiden parallel veroffentlichten Reihen ?Neudrucke deutscher Literatur“ und ?Nachdrucke deutscher Literatur“.
Einen Hohepunkt erlebte die Produktion von Nachdrucken in den 1960er bis 1990er Jahren, als einerseits die technischen Moglichkeiten zur vergleichsweise kostengunstigen Herstellung zur Verfugung standen, andererseits aber auch durch die Neugrundung zahlreicher Universitatsbibliotheken großer Bedarf an Nachdrucken alterer Literatur vorhanden war. Heute haben Nachdrucke durch die geringer gewordenen Anschaffungsetats der Bibliotheken, vor allem aber durch die zunehmende
Digitalisierung
alterer Bucher erheblich an Bedeutung verloren. Eine Ausnahme sind dabei jedoch aufwendig hergestellte
Faksimiles
mittelalterlicher Handschriften und wertvoller Druckwerke, die vor allem von Sammlern oder Spezialbibliotheken erworben werden.
Mittlerweile werden Nachdrucke auch im
Book-on-Demand
-Verfahren angeboten, wodurch auch Titel nachgedruckt werden konnen, fur die nur eine sehr begrenzte Nachfrage besteht (z. B. regionalgeschichtliche Darstellungen); am generellen Bedeutungsverlust des Nachdruckwesens andert dies allerdings nichts.
Offenbar bezeichnete
Konrad Duden
seine im Text unveranderten Nachdrucke selbst als Abdrucke. Beispiel: Konrad Duden:
Vollstandiges Orthographisches Worterbuch der deutschen Sprache mit etymologischen Angaben, kurzen Sacherklarungen und Verdeutschungen der Fremdworter von Konrad Duden.
Vierte, umgearbeitete und vermehrte Auflage. Dritter Abdruck.
Bibliographisches Institut
, Leipzig / Wien 1895, 346 Seiten. Siehe dazu jedoch
Abdruck (Drucktechnik)
. Im Worterbuch erklarte
Duden
das Stichwort ?Abdruck, der, ?[e]s, ..drucke u. (
Buchdruckerei
) ..drucke“ ohne weitere
Sacherklarungen
. In spateren Auflagen des Duden bezeichnete der Verlag die Nachdrucke als
Neudrucke
(Beispiel: ?Neunte, neubearbeitete Auflage. Neunter Neudruck. Bibliographisches Institut, Leipzig 1926.“). Außerdem fallen verschiedenfarbige
Einbande
zum Beispiel bei den Auflagen 9 und 15 (?Jubilaumsausgabe“) auf. Ebenso ohne Erklarung gibt es die 18. Auflage (ebenfalls eine ?Jubilaumsausgabe“) mit unterschiedlichen Versionen zum Beispiel der vierten Seite.
- ↑
Deutsche Nationalbibliothek
- ↑
Reinhard Wittmann:
Die Geschichte des deutschen Buchhandels
. 2. Auflage. C.H. Beck, 1999,
ISBN 978-3-406-42104-4
.