Militarversicherung

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Die Militarversicherung (MV) ist die Sozialversicherung fur Angehorige der Schweizer Armee und der humanitaren Dienstzweige der Eidgenossenschaft.

Am 28. Juni 1901 wurde das erste Bundesgesetz uber die Militarversicherung (MVG) erlassen. Es geht auf das im Jahre 1874 revidierte Gesetz von 1852 uber die Pensionen und Entschadigungen der im Militardienst Verungluckten zuruck. Das MVG ist somit das erste Sozialversicherungsgesetz der Schweiz. Damit kam der Bund der Forderung der Bundesverfassung nach, wonach er bei Unfallen und Krankheiten von Angehorigen der Armee aktiv werden musste; seit 1962 auch fur den Zivilschutz . Seit dem 1. Januar 1994 sind auch Personen in friedensfordernden Einsatzen und Mitglieder des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps und seit 1996 auch die Zivildienstleistenden versichert.

Bisher ist das MVG zweimal revidiert worden; dies in den Jahren 1949 und 1992. Das Bundesamt fur Militarversicherung fuhrte bis zu seiner Aufhebung am 1. Juli 2005 diese Versicherung. Seither obliegt sie der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA).

  • W.A. Immer: Die Entwicklung der schweizerischen Militarinvaliden- und Militarhinterbliebenenfursorge . 1921.
  • J. Bassegoda: 75 Jahre Militarversicherung . 1976.