Die
Militarversicherung
(MV) ist die
Sozialversicherung
fur Angehorige der
Schweizer Armee
und der humanitaren Dienstzweige der Eidgenossenschaft.
Am 28. Juni 1901 wurde das erste
Bundesgesetz
uber die Militarversicherung (MVG) erlassen. Es geht auf das im Jahre 1874 revidierte Gesetz von 1852 uber die
Pensionen und Entschadigungen der im Militardienst Verungluckten
zuruck. Das MVG ist somit das erste
Sozialversicherungsgesetz
der Schweiz. Damit kam der Bund der Forderung der
Bundesverfassung
nach, wonach er bei Unfallen und Krankheiten von Angehorigen der Armee aktiv werden musste; seit 1962 auch fur den
Zivilschutz
. Seit dem 1. Januar 1994 sind auch Personen in friedensfordernden Einsatzen und Mitglieder des
Schweizerischen Katastrophenhilfekorps
und seit 1996 auch die
Zivildienstleistenden
versichert.
Bisher ist das MVG zweimal revidiert worden; dies in den Jahren 1949 und 1992. Das
Bundesamt fur Militarversicherung
fuhrte bis zu seiner Aufhebung am 1. Juli 2005 diese Versicherung. Seither obliegt sie der
Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt
(SUVA).
- W.A. Immer:
Die Entwicklung der schweizerischen Militarinvaliden- und Militarhinterbliebenenfursorge
. 1921.
- J. Bassegoda:
75 Jahre Militarversicherung
. 1976.