Mißbrauch der Amtsgewalt

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Das osterreichische Strafgesetzbuch definiert den mit Freiheitsstrafe bedrohten allgemeinen Amtsmissbrauch in § 302 StGB ? Mißbrauch der Amtsgewalt ? als Vorsatz eines Beamten, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des offentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschafte vorzunehmen, wissentlich zu missbrauchen, um dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schadigen.

Daruber hinaus werden in den §§ 302?313 (Abschnitt 2) StGB weitere Amtsdelikte definiert.

  • Michael Brand: Missbrauch der Amtsgewalt. Wien, Univ., Diss., 1995.