Matthaeus von Wesenbeck
(*
11. August
1600
in
Bremen
; †
24. April
1659
ebenda) war ein
brandenburgischer
Staatsmann
.
Die Familie Wesenbeck stammt aus
Brabant
, ihr Stammhaus Wesenbeck liegt bei
Brussel
. Der
reformierte
bedeutende flamisch
Jurist
Matthias Wesenbeck
(1531?1586) war sein Großvater. Die Eltern waren Anastasius von Wesenbeck (* 1569 in
Jena
; † in
Verden
) und Margarethe (von) Schnedermann aus dem Hause Strohm im
Stift Bremen
.
Wesenbeck vermahlte sich in erster Ehe in
Berlin
mit Magdalena Hubner († 1630 in
Kustrin
). Ein zweites Mal trat er mit Maria Magdalene von Hardesheim († 1686 zu Bremen) in den Stand der Ehe. Von acht Kindern uberlebten den Vater vier Sohne, die samtlich in
Frankfurt an der Oder
studierten, sowie eine Tochter.
Er war
Erbherr
auf den
markischen
Gutern
Grimnitz
und
Balkow
. Am 5. Mai 1650 wurde ihm auf eigenen Antrag, vom Kaiser, der
Adel
, den sich schon sein Großvater 1575 konfirmieren ließ, erneut bestatigt.
Wesenbeck studierte seit 1622
Marburg
und Frankfurt an der Oder, dann seit 1624 in
Wittenberg
und
Altdorf
, erwarb wohl schließlich 1627
Lizentiat
beider Rechte
.
Am 10. Juni 1630 wurde er zum Regierungsrat der neumarkischen Regierung in Kustrin ernannt. 1634 erhielt er dazu die Hof-Advokatur mit einer Besoldung von 350 Talern im Jahr.
[1]
Er wechselte 1639 als Kriegs-, Hof- u. Kammergerichtsrat nach
Colln
, begann aber bereits im Folgejahr seine diplomatische Laufbahn.
Vom Sommer 1640 bis Oktober 1641 hatte er die Fuhrung der
pommerschen
Stimme auf dem Reichstag in
Regensburg
inne. Von Mai 1643 bis Mai 1645 war er
Gesandter
auf dem Reichsdeputationstag in
Frankfurt am Main
. Er war weiterhin seit September 1645 und bis Februar 1649 einer der brandenburgischen Vertreter auf dem
Westfalischen Friedenskongreß
in
Munster
und
Osnabruck
, schließlich von April 1649 bis Dezember 1650 ebenfalls Gesandter auf dem
Nurnberger Exekutionstag
.
[2]
Als
Der Fahige
wurde er bereits 1645 in die
Fruchtbringende Gesellschaft
aufgenommen. 1651 avancierte er zum
Kanzler
des
Furstentum Minden
und schließlich 1655
[2]
bzw. 1658
[1]
zum
Wirklichen Geheimen Rat
.
- ↑
a
b
Friedrich Ludwig Joseph Fischbach
:
Historische politisch-geographisch-statistisch- und militarische Beytrage, die Koniglich-Preußische und benachbarte Staaten betreffend.
2. Teil, 2. Band. Johann Friedrich Unger, Berlin 1783,
S. 504, Nr. 39.
- ↑
a
b
Christian August Ludwig Klaproth, Immanuel Karl Wilhelm Cosmar:
Der konigl. Preußische und Churfurstl. Brandenburgische Wirklich Geheime Staats-Rat an Seinem zweihundertjahrigen Stiftungstage den 5ten Januar 1805.
Berlin 1805,
S. 359, Nr. 61.