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Mark (1871)

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?
Das Mark-Zeichen,
ein M in lateinischer
Schreibschrift
1 Mark von 1905, Wertseite, gestaltet von Johann Adam Ries ( Scheidemunze (!) in Silber)
1 Mark von 1905, Bildseite mit Munzzeichen E, aus der Munzstatte Muldenhutten

Die Mark ( Mk oder ?), ruckblickend auch als Goldmark bezeichnet, war die Rechnungseinheit und das Munznominal der zu einem Drittel goldgedeckten Wahrung des Deutschen Kaiserreichs ab 1871 (?Reichsgoldwahrung“). Eine Mark entsprach 0,358423 oder 1000 2790 Gramm Feingold . Es wurden goldene Kurantmunzen zu 5, 10 und 20 Mark gepragt. Die Bezeichnung auf Anleihen und Aktien dieser Zeit lautete ?Mark ? Deutsche Reichswahrung“. Sie war nach Beschluss vom 4. Dezember 1871, dem ersten Reichsmunzgesetz , gultige Wahrung . Im August 1914 wurde mit Beginn des Ersten Weltkrieges die Abgabe von auf Mark lautenden Goldmunzen durch die offentlichen Kassen eingestellt.

Die Bezeichnung Mark leitet sich von der ursprunglichen germanischen Gewichtseinheit Mark ab, die spater auf die Mark als Wahrung vor allem im Bereich der norddeutschen Hansestadte uberging (→  Mark Courant ).

Der Ausdruck Goldmark entstand nach 1914 zur Unterscheidung gegenuber den durch Inflation entwerteten, auf Mark lautenden Geldzeichen, insbesondere den Banknoten (? Papiermark “). Goldmark war ab 1923 auf Notgeldscheinen mit US-Dollar -Bezug aufgedruckt sowie spater in der Amtssprache der Weimarer Republik gebrauchlich. Umgangssprachlich sind mit Goldmark oft nur die auf Mark lautenden Goldmunzen des Kaiserreichs gemeint. Bis heute taucht der Begriff bei Grundstucks- und Vermogensangelegenheiten auf, die zeitliche Bezuge auf vor dem Ersten Weltkrieg aufweisen.

Gelegentlich wird schon fur die Mark deutscher Reichswahrung von ?Reichsmark“ gesprochen. Gemeint ist dann eine einheitlich im gesamten Deutschen Reich gultige Mark-Wahrung. Die eigentliche Reichsmark wurde erst 1924 eingefuhrt.

Allgemein [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Vorgeschichte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Unter dem Dach des Deutschen Zollvereins fanden 1838 Verhandlungen zum Dresdner Munzvertrag statt. Im Juli machte Sachsen in den Vorschlag, den dritten Teil des neuen sachsischen Talers zur neuen Vereinsmunze zu machen. Der neue sachsische Taler hatte den gleichen Wert wie zehn sachsische Neu-Groschen bzw. 100 Neu- Pfennige und entsprach dem damaligen preußischen Taler. Dies wurde aber von den anderen Taler- und Guldenlandern abgelehnt. Stattdessen wurde eine gemeinsame Vereinsmunze der ?contrahierenden Staaten“ eingefuhrt, die vom Wert (= Silbergehalt) her zwei Taler im preußischen 14-Taler-Munzfuß und 3½  suddeutsche Gulden im 24½ Guldenfuß gleich sein sollte. Diese Vereinsmunze zu ?2 Taler = 3½ Gulden“ war in jedem Zollvereins-Land gesetzlich gultig. Es konnte daher mit den Munzen uberall im Vertragsgebiet unabhangig vom jeweiligen Emittenten bezahlt werden. Diese Munzgleichwertigkeit ubertrug sich in der Folge im praktischen Geldverkehr auch auf die einfachen Taler- und Guldenmunzen und vollwertig in Silber gepragten Teilstucke, obwohl diese nicht extra als ?Vereinsmunze“ im Geprage gekennzeichnet wurden.

Schwierig blieb es hingegen es im ?kleinen Zahlungsverkehr“ mit den unterschiedlichen Pfennig-, Kreuzer - und Groschen -Munzen, deren Silbergehalt geringer als deren Nominalwert war ( Scheidemunzen ). Teilweise waren sogar noch verschiedene, vom Ende des 18. Jahrhunderts stammende regionale Scheidemunzen als gesetzliche Zahlungsmittel im Umlauf ? einige bis 1876. So nahmen beispielsweise altere kupferne Einpfennigmunzen die Funktion von Hellermunzen wahr, da in vielen Guldenlandern ? außer Bayern bis 1856 ? Halbpfennige oder Heller nicht mehr gepragt wurden. Die sprichwortliche deutsche Munzverwirrung bezieht sich daher grundsatzlich vor der Reichsgrundung von 1871 nur auf die Scheidemunzen. Ab 1839 wurden großere landerubergreifende Finanztransaktionen fast immer auf die gemeinsame Vereinsmunze bezogen, auch wenn von Gulden oder Talern die Rede war. Seltener war ein Bezug auf die hanseatische Markwahrung oder das Bremer Goldgeld.

Es kam ab etwa 1840 zu einer langsamen Durchmischung der (groben) Taler- und Guldenmunzen in den angrenzenden Zollvereinslandern. Fur die Banknoten gab es teilweise Umlaufverbote außerhalb ihres Emissionslandes. Die Banknoten Preußens ( Preußische Bank ) machten eine Ausnahme, da sie auch außerhalb Preußens im Zollverein eine hohe Akzeptanz hatten.

Nach dem Wiener Munzvertrag von 1857 wurde dann offiziell der preußische Talermunzfuß in Form von eigenen Doppel (und Einfachtalermunzen) aber im jeweiligen landestypischen Design ? auch in den Guldenlandern (einschließlich Osterreich und Liechtenstein) gepragt. Die ?großdeutsche“ Munzeinheit war damit schon fast geschaffen, sie scheiterte dann aber am Krieg 1866 . Die 1857 geschaffene, gemeinsame goldene Vereinskrone setzte sich nicht als Basis einer Goldstandardwahrung durch.

Auf dem Deutschen Handelstag 1869 forderte eine Denkschrift von Adolf Soetbeer , dass ?eine einheitliche deutsche, dezimalgeteilte Wahrung in Mark und Pfennig“ als Quote einer ?Landesgoldmunze“ geschaffen werden und diese dem Lateinischen Munzbund beitreten solle. Das metrische System und die Dezimalisierung waren schon 1868 durch die Norddeutsche Maß- und Gewichtsordnung vereinbart worden, diese trat aber erst 1872 in Kraft. In Bezug auf Munzen verwies sie auf den Wiener Munzvertrag. Der Deutsch-Franzosische Krieg 1870/71 verhinderte die Einfuhrung eines ?deutschen Francs“, so dass dann die neue Wahrung ?Mark“ ab 1871 wertmaßig auf dem Drittel des Zollvereinstalers beruhte.

Definition des Goldgehalts der Mark [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In die Definition des Goldgehalts der Mark sind verschiedene Uberlegungen eingeflossen. Erstens sollte die Mark in einem einfachen Verhaltnis zu den gangigsten deutschen Silbermunzen zu Beginn des letzten Drittels des 19. Jahrhunderts stehen. Dies bedeutete, dass die Mark auf den Vereinstaler des Deutschen Zollvereins bezogen wurde. Zweitens sollte sich die Mark am Wert der in Norddeutschland (Hamburg, Lubeck) als Rechnungseinheit genutzten Kurantmark orientieren. Da drei Kurantmark in etwa so viel Silber enthielten wie ein Vereinstaler, wurde das Verhaltnis von Vereinstaler zur Mark als 1:3 festgelegt.

Aus einem Zollpfund Silber a 500 g wurden 30 Vereinstaler gepragt. Ein Vereinstaler hatte somit einen Feinsilbergehalt von 16,667 g. Im Verhaltnis 1:3 zu Mark ergibt sich fur die Mark ein rechnerischer Silbergehalt von 5,556 g. Da die Mark aber eine Wahrung nach dem Goldstandard war, musste der Silbergehalt in einen Goldgehalt umgerechnet werden. Das Wertverhaltnis von Gold zu Silber lag um 1871 bei 1:15,5. Daraus ergibt sich ein Goldgehalt der Mark von 0,35842 g Feingold.

Selbst bei einer stark kupferhaltigen Goldlegierung hatte ein Einmarkstuck in Gold kaum ein Gramm gewogen. Daher wurden keine einzelnen ?Goldmark“-Stucke gepragt. Die Einmarkstucke waren tatsachlich aus 900/1000 Silber. Ihr Feinsilbergehalt lag aber nicht bei 5,556 g, sondern nur bei 5 g; die Silbermunzen der Mark waren daher technisch gesehen Scheidemunzen . Selbst die Pragung von Funfmarkstucken (?halbe Krone“) in Gold wurde nach wenigen Jahren wieder eingestellt. Beibehalten wurden 10- (?Krone“) und 20-Mark-Stucke (?Doppelkrone“).

Teil des internationalen Goldstandards [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Mit der Einfuhrung der Mark ging die vorherige Taler- und Guldenzollvereinswahrung vom Silber- zum Goldstandard uber.

Aufgrund des Vertrauens in die gesicherte Golddeckung der Wahrungen der fuhrenden Industrielander gab es um 1871 bis 1914 weitgehend feste Wahrungswechselkurse beim physischen Umwechseln der gewichtsmaßig vollwertigen Goldmunzen, die auf der jeweiligen gesetzlichen Goldparitat zueinander beruhten. Das Vertrauen in die Golddeckung ubertrug sich auch auf die Banknoten und Girokonten fuhrender Handelshauser und Industrieunternehmen der Hauptindustrielander im kommerziellen Handel miteinander. Man konnte damals schon fast von einer einheitlichen (Gold-)Weltwahrung sprechen. Beispiele fur die auf der Goldparitat beruhenden nominalen Umwechselkurse sind unten angegeben und kursiv sind die realen maximalen Schwankungsbreiten auf auslandischen Borsenplatzen fur die Mark im Jahre 1913 dargestellt:

1 Franken bzw. Franc , Lira , Drachme , Lew , Leu , Peseta , Dinar , Markka der lateinischen Munzunion und assoziierter Lander
= 0,8 M (Paris 1913: 0,80825 … 0,81450 M)
1 Pfund Sterling ( Sovereign ) = 20,43 M (London 1913: 20,410 … 20,545 M)
1 Osterreichisch-ungarische Goldkrone = 0,85 M (Wien 1913: 0,84300 … 0,85025 M)
5 (Gold-) Rubel = 20 Franken = 16,20 M
1 US-Dollar = 4,19 M (New York 1913: 4,1875 … 4,2200 M)
1 Danische Krone = 1 Norwegische Krone = 1 Schwedische Krone = 1,125 M
1 Niederlandischer Gulden = 1,69 M (Amsterdam 1913: 1,6880 … 1,6965 M)
1 Piaster oder 1 Qurusch (siehe Fonduk ) = 5,715 M

Beim physischen Umwechseln der Scheidemunzen und Banknoten der als weniger solvent eingeschatzten Lander gab es im Vergleich zu den Goldmunzen dieser Lander neben einer Wechselgebuhr zusatzliche Abschlage. Abschlage wurden beispielsweise fur Papiergeld aus Spanien, Bulgarien, Russland und spater Griechenland gefordert. Zur Unterscheidung wurde z. B. vom Gold-Rubel im Gegensatz zum Papier- oder Silber-Rubel gesprochen.

Geschichte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Verordnung, betreffend die Einfuhrung der Reichswahrung. Vom 22. September 1875

In Deutschland wurde durch das Gesetz vom 4. Dezember 1871 [1] mit der Reichsgoldmunze der Goldgehalt der neuen gemeinsamen Wahrung ?Mark“ festgelegt und diese Wahrung durch das Munzgesetz vom 9. Juli 1873 [2] auf alle Landeswahrungen angewendet. Das Munzgesetz sorgte fur eine faktische Aufhebung des Goldgeldes. [3] Die Mark wurde zum 1. Januar 1876 im gesamten Reichsgebiet eingefuhrt. [4] Sie ersetzte schrittweise die insgesamt sechs bzw. sieben (inklusive des Franken-Systems in Elsass-Lothringen) Landeswahrungen in Deutschland mit verschiedenen Munztypen wie Taler , Gulden , Kreuzer etc. Ein silberner Vereinstaler entsprach, wie schon genannt, genau 3 Mark. Mit Ausnahme des bis zum 30. September 1907 gultigen einfachen Talers und des bis zum 31. Dezember 1900 gultigen osterreichischen Zwei-Taler-Stuckes war die Mark ab 1. Januar 1876 einziges gesetzliches Zahlungsmittel , der doppelte Vereinstaler ?deutschen Geprages“ wurde am 15. November 1876 außer Kurs gesetzt. Da man bei der Außerkurssetzung des Zwei-Taler-Stuckes versehentlich von ?deutschem Geprage“ gesprochen hat, blieb ausgerechnet das osterreichische Zwei-Taler-Stuck weiter gultig. Die osterreichischen Ein- und Zwei-Taler-Stucke wurden erst am 1. Januar 1901 in Deutschland außer Kurs gesetzt.

Auch die in Hamburg und Lubeck umlaufenden, auf ?Mark lubsch Courant“ bzw. ?Mark hamburgisch Courant“ lautenden Silbermunzen wurden eingezogen. Eine Mark Courant galt 1 1 5 Mark. Erste Pragungen von Goldmunzen gab es bereits ab 1871 mit der preußischen 20-Mark-Ausgabe ( Munzgesetz ). Dazu wurde Gold aus den franzosischen Reparationen des Deutsch-Franzosischen Kriegs von 1870/71 verwendet sowie Gold, das auf dem Londoner Edelmetallmarkt gegen Silber verrechnet wurde.

Das offizielle Inkrafttreten der neuen Reichswahrung (Mark und Pfennig) wurde laut kaiserlicher Verordnung vom 22. September 1875 auf den 1. Januar 1876 festgelegt.

Bis teilweise 1878 kursierten aber noch parallel zur neuen Mark eine Vielzahl alterer Landesmunzen zu amtlich festgelegten Kursen, z. B. 1 6 Taler sachsisch (a 50 sachsische Neu-Pfennig) = 50 neue (Reichs-)Pfennig oder der einfache suddt. (Vereins-)Gulden, der 1,71 M galt und bis zum 31. Dezember 1875 im Umlauf war. Nacheinander wurde dann ab 1873 in verschiedenen Reichsgesetzen verkundet, alle vormaligen Landesmunzen sowie die franzosische Wahrung im Reichsland Elsaß-Lothringen außer Kurs zu setzen sowie den Umlauf gultiger auslandischer Munzen im gesamten Reichsgebiet zu verbieten. Ab Mitte 1876 war die neue Reichswahrung praktisch bis auf wenige Ausnahmen uberall in Deutschland durchgesetzt worden. Ubrig blieben nur die schon genannten Einfachtalermunzen im 30-Taler-Fuß und die alteren im 14-Taler-Fuß einschließlich der in freier Pragung bis zuruck zum Jahr 1750 (!) als silberne ?Kurantmunzen“. In den Festlegungen der Reichsbank gibt es daruber Anweisungen, dass die verschiedenen Talersorten in jeweils eigenen Munzgeldrollen einzuwickeln sind. Das osterreichische Einfachtalerstuck war auch im 30-Taler-Fuß der Jahre 1857…1867 bis 1900 als 3-Mark-Stuck in Deutschland gultig. Als bayerische Besonderheit blieben die alten 1- Heller-Munzen ( 1 8 Kreuzer) aus der vormaligen (Vereins-)Guldenwahrung zum Wert von ½ Pfennig neuer Reichswahrung wegen der Biersteuer noch geraume Zeit uber 1878 hinaus in Bayern gultig. Die ?Nichtaußerkurssetzung“ des bayerischen Hellers wurde ausdrucklich im Reichsgesetzblatt 31 vom 10. Dezember 1875 festgelegt. Der Umlauf der bayerischen Hellermunzen verlor sich dann in den 1880er Jahren, sodass kein spateres Gesetz zu ihrer Außerkurssetzung mehr erlassen wurde.

Die bayerischen Hellermunzen wurden spatestens zum 11. Oktober 1924 mit den Inkrafttreten des Munzgesetzes vom 30. August 1924 außer Kurs gesetzt, da mit diesem Gesetz auch alle nicht genannten fruheren Munzen außer Kurs gesetzt wurden. Der Einzelhandel rechnete damals (1924) mit dem halben Pfennig und hatte sich deshalb die Wiedereinfuhrung des Hellers gewunscht, was aber unterblieb.

Grundsatzliches Finanzziel des neuen Kaiserreichs war es von Anfang an, das Goldgeld im Inland moglichst in den eigenen, staatlichen Kassen bzw. Reichsbankkassen zu halten und somit den Abfluss in die private Thesaurierung oder gar ins Ausland zu verhindern. Außerdem legten die Deckungsvorschriften fur die Banknoten eine bestimmte Goldreserve fest. Ein Ubergang zu einer reinen Goldkernwahrung , die also keinen fur jedermann sichtbaren Goldmunzenumlauf mehr hatte, ware fur die internationale Reputation der Mark zur damaligen Zeit schadlich gewesen.

Die Reichsbanknoten wurden erst ab 1. Januar 1910 gesetzliche Zahlungsmittel, d. h. mit ?unbegrenztem schuldbefreienden Annahmezwang“ wie Goldmunzen ?versehen“. Vorher musste also theoretisch niemand dieses Papiergeld annehmen. Ein begrenzter Annahmezwang bestand allerdings seit 1871 bei den silbernen Scheidemunzen bis zum Betrag von 20 Mark und den Pfennig-Munzen aus Kupfer- bzw. Kupfer-Nickel-Legierung bis 1 Mark. Fur den Einzelhandel hatte dies freilich keine praktische Bedeutung und wurde auch nie so praktiziert.

Der Edelmetallwert der bis 1907 kursierenden silbernen Vereinstaler ? unter dem Silberstandard vollwertige Kurantmunzen ? sank mit dem sinkenden Silberpreis. Sie sanken zu Scheidemunzen herab, die 1905 bei einem Wertverhaltnis von Silber zu Gold von rund 1:34 nur noch 1,37 Mark inneren Wert hatten. Aus einer um 1871 als ?hinkender Goldstandard“ bezeichneten Wahrungsverfassung hatte sich auch faktisch ein reiner Goldstandard entwickelt.

Umrechnungen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Umrechnungskurse der wichtigsten vorgangigen Silbermunzen wurden im Munzgesetz vom 9. Juli 1873 (Art. 14, § 2) festgelegt. Grundsatzlich galt eine Umrechnung im Verhaltnis des Feingewichts in Silber.

Vereinstaler ? Gulden ? Mark
Ab 24. Januar 1857 (siehe Wiener Munzvertrag ) wurde aus einem Zollpfund Feinsilber (500 g) 30 Vereinstaler gepragt (30-Taler-Fuß) . Es galten
30 Taler = 52½ Gulden = ein Pfund fein
2 Taler = 3½ Gulden = 6 Mark
1 Taler = 3 Mark
1 Gulden = 1,71 Mark
Taler nach dem 14-Taler-Fuß
Ab 1750 wurden in Preußen aus der kolnischen Mark (Gewichtsmark zu 233,855 g Feinsilber) 14 Preußische Taler gepragt. Ab 30. Juli 1838 (siehe: Dresdner Munzvertrag ) wurden aus der gleichen ?feinen Mark“ 7 Doppeltaler (2 Taler = 3½ Gulden) gepragt und meistens mit beiden Wahrungen beschriftet.
7 Doppeltaler = 24½ Gulden = eine feine Mark
1 Doppeltaler = 3½ Gulden
Mark Lubscher und Hamburgischer Kuranzwahrung
1 Mark Kurant = 1 1 / 5 Mark
Feingewicht-Vergleich
1 Taler im 14-Taler-Fuß: 16,704 g Feinsilber bei 22,272 g Rauhgewicht (Feingehalt 750 Tausendteile)
1 Taler im 30-Taler-Fuß: 16,667 g Feinsilber bei 18,519 g Rauhgewicht (Feingehalt 900 Tausendteile)
3 Mark-Stuck (ab 1908 gepragt): 15,000 g Feinsilber bei 16,667 g Rauhgewicht (Feingehalt 900 Tausendteile)

Banknoten [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

20 Mark, 19. Februar 1914
100 Mark ? rotes Siegel, 21. April 1910
100 Mark ? rotes Siegel, 21. April 1910
1000 Mark ? rotes Siegel, 21. April 1910
100 Mark ? grunes Siegel, Nachkriegsausgabe
100 Mark ? grunes Siegel, Nachkriegsausgabe
1000 Mark ? grunes Siegel, Nachkriegsausgabe

Die Reichsbank, die Reichsschuldenverwaltung und einige weitere privilegierte Privatnotenbanken gaben auf Mark lautende Banknoten aus. Die Banknoten der Reichsbank hatten Nominale von 20 Mark, 50 Mark, 100 Mark und 1000 Mark, die Reichskassenscheine der Reichsschuldenverwaltung Nominale in 5 Mark, 10 Mark, 20 Mark und 50 Mark bei relativ geringer Emissionszahl. Die Reichsbank war eine Zentralnotenbank , sie besaß gegenuber den ?normalen“ Privatnotenbanken eine Reihe von Vorzugsrechten.

Geldscheine wurden bis 1914 und teilweise daruber hinaus nicht nur von der Reichsbank ausgegeben, sondern auch in den Landern von anfangs 32 Privatnotenbanken (z. B. Sachsische Bank in Dresden , Bayerische Notenbank in Munchen) sowie von der Reichsschuldenverwaltung als Reichskassenscheine und mit Kriegsbeginn von den sogenannten ?Darlehnskassen“ als (uneinlosbare) Darlehnskassenscheine bezeichnet.

Reichs- und Privatbanknoten mussten mindestens zu einem Drittel mit Gold abgedeckt sein. Weiterhin reichten auch spater neben diskontierten Wechseln auch Reichskassenscheine der Regierung dafur aus. Das bedeutete, dass Reichsbanknoten zumindest teilweise mit Reichskassenscheinen ? also Papier mit Papier abgedeckt war.

Die Reichskassenscheine waren Staatspapiergeld ohne Zwangskurs und ursprunglich zur Ablosung der alten Landerbanknoten in Taler- bzw. Guldenwahrung gedacht. Sie waren anfangs zu Zahlungen innerhalb der staatlichen Institutionen verwandt worden, gelangten aber spater uber die Beamtenbesoldungen in den allgemeinen Zahlungsverkehr und waren dann den Reichs- und Privatbanknoten praktisch eins zu eins gleichgestellt.

Da Reichskassenscheine beispielsweise bei Steuerzahlungen an den Staat in unbegrenzter Hohe angenommen wurden, erlangten sie Akzeptanz beim Publikum, obwohl kein Annahmezwang bestand. Das galt bei Reichs- und Privatbanknoten bei Zahlungen an den Staat ?formal“ nicht, aber wurde nicht immer so gehandhabt.

Die Privatnotenbanken waren seit 1873 auf Banknoten mit einem Wert von mindestens 100 Mark festgelegt und mit dem Bankgesetz von 1875 mussten sie ihre Tatigkeit auf ihren jeweiligen Bundesstaat beschranken oder sich der Reichsbank unterordnen. Am 1. Januar 1939 verloren sie dann endgultig das Recht zur Ausgabe eigener Banknoten. Deutsche, unbeschadigte Privatbanknoten wurden allerdings bei den Kassen der Reichsbank meist auf Wunsch in Reichsbanknoten getauscht, da sie ja meist nur in Nahe der jeweiligen Privatbank vom Publikum akzeptiert wurden.

Waren ab 1871 bis etwa 1900 Goldmunzen noch relativ haufig und Banknoten dagegen eher selten im taglichen Umlauf anzutreffen, begann sich das, etwa ab 1906 durch die gleichzeitige Zunahme der von der Reichsbank in großer Menge emittierten Noten zu 20 und 50 Mark langsam zu verandern. Außerdem nahm die Geldschopfung der Banken und der Verkehr von Giralgeld ungemein zu. (→  Fiatgeld ) Diese damals neuen Geldarten verdrangten zunehmend die Goldmunzen aus dem praktischen Zahlungsverkehr. Hatte man eine Wahl bei der Auswahl der Zahlungsmittel, wurde eher Papier-, Scheide- oder Giralgeld als ?gutes“ Goldgeld ausgegeben ( Greshamsches Gesetz ). Die Goldmunzen wurden auch ab etwa 1910 zunehmend vom Publikum thesauriert. Ein Hintergedanke der Reichsbank, durch die Emission der kleinen Reichsbanknoten zu 20 und 50 Mark eher an die goldenen 20- und 10-Markstucke uber den Geldumlauf zu kommen und sie so fur den Reichskriegsschatz einzulagern, erfullte sich nur teilweise. Trotzdem entsprachen die Noten einem allgemeinen Bedurfnis nach mittleren Zahlungsmitteln, den die bisherigen relativ geringen Emissionen an Reichskassenscheinen von 5 bis 50 Mark nicht abdecken konnten. Der allgemeine Zuwachs im Bruttosozialprodukt nahm diese Reichsbanknoten ohne wesentlichen Inflationsschub auf.

Alle Reichs- und Privatbanknoten (im Gegensatz zu den Reichskassen- und spateren Darlehnskassenscheinen) waren bis 1914 mit der Zusicherung versehen, sie jederzeit in gesetzliche Zahlungsmittel, also in Goldmunzen bzw. genauer nach Bankgesetz vom 14. Marz 1875, § 18, sie in ?coursfahiges“ deutsches Geld umtauschen zu konnen. Auf zeitgenossischen osterreichischen Banknoten beispielsweise versprach man diese in ?Metallgeld“ auf Verlangen einzulosen.

Beispiel einer aufgedruckten Zusicherung: ?100 Mark zahlt die Reichsbankhauptkasse ohne Legitimationsprufung dem Einlieferer dieser Banknote“ .

Das konnte praktisch allerdings neben Goldmunzen auch bis 1907 Vereinstaler, Scheidemunzen und eventuell auch Reichskassenscheine beim Umwechseln bedeuten. Eine ausdruckliche Einloseverpflichtung fur Reichsbanknoten nur in Goldmunzen ist in keinem zeitgenossischen Dokument zu finden. Nur fur Scheidemunzen in Silber ab dem Mindestbetrag von 200 Mark oder Pfennigscheidemunzen ab 50 Mark gab es eine ?Bekanntmachung“ des Reichskanzlers vom 19. Dezember 1875, dass dies in den Reichsbankhauptkassen in Berlin, Konigsberg, Frankfurt und Munchen auf Wunsch des Publikums zu erfolgen hatte. Ansonsten bekam man Goldmunzen nur auf ausdruckliches Verlangen am Kassenschalter ? entsprechend der jeweiligen Kassenlage ? bei den Banken und Sparkassen gegen Banknoten umgewechselt, ansonsten aus dem allgemeinen Geldumlauf. Bei der Erstemission von neuen Gold-, aber auch bei Silbermunzen bildeten sich schon damals lange Schlangen von Munzsammlern an den Kassenschaltern und man hatte dort eventuell die Chance, eine pragefrische Goldmunze gegen eine Banknote zum Kurs von eins zu eins zu erhalten. Schon 1893 gab es Klagen des Publikums wegen der relativ hohen Menge an umlaufenden Scheidemunzen, d. h. im Umkehrschluss, dass Goldmunzen offenbar im allgemeinen Zahlungsverkehr zu dieser Zeit nicht mehr allzu haufig waren, was zur Zeit um 1871 bis 1890 noch nicht so war.

Anmerkung zu 100 und 1000 Mark Reichsbanknoten: Reichsbanknoten mit grunem Reichsbanksiegel und Nummerndruck sind ruckdatierte Noten, die nach einer Bekanntmachung vom 3. Dezember 1918 offenbar kurz nach Kriegsende gedruckt wurden. Nur Noten mit dem roten Siegel sind echte Vorkriegsausgaben.

Hier eine Literaturstelle zur Banknotenausfertigung mit grunem Reichsbanksiegel nach der unten genannten Literaturstelle von Jurgen Koppatz S. 45:

?[…] Ausfertigungen mit grunem Sbst., Kst. und gruner Ktz. wurde ab Anfang Dezember 1918 in den Umlauf gegeben. Das ist darin begrundet, daß sich die deutsche Regierung im Waffenstillstandsvertrag vom 11. November 1918 verpflichten mußte, die in den westlichen Okkupationsgebieten in Umlauf gesetzten deutschen Geldscheine zum Vorkriegskurs einzulosen. Das betraf hauptsachlich die 1000-Mark-Banknoten. Spekulanten kauften die in Deutschland bereits stark entwerteten Scheine mit Agio auf und brachten sie nach Frankreich , Belgien und Luxemburg . Von dort wurden sie der deutschen Regierung zur Einlosung vorgelegt. Die Reichsbank zog deshalb vorubergehend die Banknoten mit roten Ausfertigungsmerkmalen zuruck und gab solche mit grunen in den Umlauf.“

Ende der goldgedeckten Mark [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

2-Mark-Geldschein (1914) der Reichsschuldenverwaltung

Bei Beginn des Ersten Weltkriegs wurde Anfang September 1914 mit der Ausgabe einer neuen Banknotenart , den Darlehnskassenscheinen der Reichsschuldenverwaltung, begonnen. Diese waren ?uneinlosbar in Metallgeld“ und beruhten gedanklich darauf, dass der Staat anstelle von Gold jetzt auch auf Waren und Wertpapiere aus seinem Besitz Verpfandungen, sprich Darlehen, gewahren konne, was Darlehenskassen im Rahmen der Reichsbank zu uberwachen hatten. Ab Anfang Juli 1914 ahnten aber schon viele Burger den kommenden Krieg und begannen, ihre Banknoten und Konten moglichst noch schnell in Gold- oder wenigstens in Silbermunzen bzw. Papiergeld umzuwechseln. So hatte die Reichsbank Anfang Juli 1914 bis zum 31. Juli, dem Tag der Erklarung des ?Zustandes der drohenden Kriegsgefahr“, wo der Umtausch der Reichsbanknoten und Scheidemunzen in Gold- bzw. Silbergeld nahezu sofort eingestellt wurde, einen erheblichen Abfluss an diesem Munzgeld sowie auch an Banknoten zu verzeichnen. Besonders an den Tagen um den 31. Juli 1914 herum riefen Zeitungsartikel reichsweit dazu auf, dass die Burger ihr Geld auf den Banken und Sparkassen nicht abheben sollten, da ihr Vermogen sicher sei, und betonten gleichzeitig die ?Gleichwertigkeit“ der Goldmunzen mit den Reichsbanknoten und Reichskassenscheinen.

Das hinderte jedoch die Burger offenbar nicht daran, trotzdem viele normale Sparkonten bei den Privatbanken aufzulosen sowie viele Privatkredite vorfristig zu kundigen und auf sofortige Ruckzahlung der Restbetrage zu drangen. Mit dem bei den Banken abgehobenen Bargeldern wurden vielfach ?Hamsterkaufe“ an Lebensmitteln und Gebrauchsgutern im Juli und August 1914 vorgenommen ? was naturlich sofort Preiserhohungen ausloste, sodass sich die Reichsregierung zusatzlich uber Presseaufrufe propagandistisch und gesetzlich dagegen aussprach. Teilweise wollten auch die Handler im August beim Warenkauf mit großeren Papiergeldbetragen kein Munzwechselgeld mehr ruckgeben. Anfang August wurde auch noch offiziell der Umtausch auslandischer Banknoten, z. B. der russischen Rubelnoten in Mark-Banknoten auf allen deutschen Banken, eingestellt, sodass viele sich in Deutschland aufhaltende Auslander keine deutschen Zahlungsmittel mehr erhielten und daher ihre Hotelkosten und sonstigen Aufwendungen nicht mehr begleichen konnten und somit erhebliche Schwierigkeiten mit ihrer Ausreise aus Deutschland bekamen.

Ganz erheblichen Einfluss hatte auch die ?drohende Kriegsgefahr“, schon im Juni beginnend, auf den internationalen Wertpapierhandel, der weltweit massive Kurssturze aufwies und damit fast zum Stillstand kam, da die jeweiligen Kurszettel an den Borsen von Tag zu Tag immer weniger auslandische Wertpapier- und Devisenkurse auswiesen. Auch der internationale kommerzielle Zahlungsverkehr zwischen den ab August 1914 kriegfuhrenden Staaten kam zum Stillstand, da wechselseitig nun keine Schulden mehr bedient wurden und auslandische Bankniederlassungen ?feindlicher Lander“ in ihrem Zahlungsverkehr blockiert wurden und Warenexportverbote fur ?kriegswichtige“ Guter von den Regierungen gesetzlich ausgesprochen wurden.

Die deutsche ?Einlosepflicht der Banknoten in Metallgeld“ sollte aber nur wahrend der Zeitdauer des Krieges ausgesetzt bleiben und anschließend ?nach dem gewonnenen Krieg“ wieder eingefuhrt werden. Tatsachlich wurde der freie Goldstandard in Deutschland nach 1918 endgultig abgeschafft. Am 31. Juli 1914 stellte die Reichsbank das Einwechseln von Banknoten und Scheidemunzen gegen Gold ein. Eine seit 13. Juli 1914 schon praktizierte ?Aufhebung der Banknoteneinlosbarkeit“ der Reichsbank fand in einer Anderung des Munzgesetzes vom 4. August 1914 und weiterer finanzieller Kriegsgesetze ihren Niederschlag. Alle offentlichen Kassen wurden von einer entsprechenden Einlosungspflicht per Gesetz entbunden. Das Munzgesetz sorgte fur eine faktische Aufhebung des Goldgeldes.

Der Metallgeldabfluss des Julis und die beim Burger thesaurierten Gold- und Silbermunzen sollten dann spater durch die Aktion ? Gold gab ich fur Eisen “ und die Kriegsanleihen wieder hereingeholt werden, was beim Goldgeld aber nur teilweise gelang. Ab August 1914 gab es daher fast schlagartig auch keine silbernen Mark-Munzen mehr im Umlauf, sodass diesem Umstand mit eilig gedruckten Darlehnskassenscheinen zu 1 und 2 Mark begegnet wurde, die nicht fur eine Einlosung in Metallgeld vorgesehen waren. Gegen Herbst 1914 und im Jahr 1915 tauchten jedoch mittlere Mengen an vorher durch die Bevolkerung thesaurierten Silberscheidemunzen wieder auf, als die ?Siegeszuversicht“ staatlicherseits propagandistisch ?glaubhaft“ versichert wurde, was sich auch an der anfangs regen Beteiligung bei der privaten und kommerziellen Zeichnung von Kriegsanleihen außerte. Den Kriegsanleihen lag anfanglich neben der Beschaffung von Geldmitteln fur die Kriegswirtschaft noch ein weiterer Hintergedanke zu Grunde ? namlich die Verminderung von frei verfugbaren Zahlungsmitteln bei der Bevolkerung zwecks Erschwerung des ?Schwarzmarkthandels“, da das in den Kriegsanleihen angelegte Geld nicht mehr nachfragewirksam werden konnte. Als dann aber gegen Kriegsende um 1918 sogar die Pfennigmunzen aus Eisen und Aluminium knapp wurden, begann die große Zeit des ?kleinen“ Stadtenotgeldes , wo es sogar regionale 1-Pfennig-Scheine gab, die heute noch gern gesammelt werden.

Nach dem Staatsbankrott und der anschließenden Wahrungsreform vom November 1923 wurden die Goldmunzen des Kaiserreichs mit dem Gesetz vom 30. August 1924 ausdrucklich wieder als gesetzliches Zahlungsmittel im Rahmen der neuen Rentenmark bzw. Reichsmark zugelassen, da man sie offensichtlich wieder in die Zirkulation locken wollte. Staatlicherseits dachte man jedoch nie ernsthaft daran, wieder neue Goldmunzen pragen zu lassen, wohl aber sie so besser einziehen zu konnen ( Versailler Vertrag ). Das gelang aber nicht. Sie blieben zwar formal gesetzliche Zahlungsmittel bis 1938, als die Regierung sie außer Kurs setzte und explizit vorschrieb, sie der Reichsbank zum Ankauf anzubieten, was mit Beginn des Zweiten Weltkriegs auch noch auf die silbernen 5- und 2-Reichsmarkstucke ausgedehnt wurde. Seit August 1914 waren Goldmunzen jedoch schon langst endgultig aus dem Geldumlauf verschwunden und wurden in vielen Familien ? neben den Silbermunzen ? als Erinnerung an eine bessere Zeit aufbewahrt.

Bewertung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Periode der ?Goldmark“ von 1871 bis Ende Juli 1914 gilt als relativ geldwertstabil. Dies lag unter anderem daran, dass eine Papiergeldinflationierung anfangs durch den ?Goldanker“ gebremst wurde. Durch die Kredit geldschopfung der Banken und die Buchgeldzunahme wurde dies jedoch ab ca. 1900 zunehmend unterlaufen. Andererseits hatte eine konsequente Einhaltung bzw. Ubertragung des ?Goldankers“ auch in Bezug auf die Geldschopfung deflationistische Auswirkungen erzeugt, da die verfugbare Goldmunzmenge wesentlich langsamer als die anderen Waren- und Dienstleistungsmengen aufgrund der allgemeinen Industrialisierung anstieg. Der gemittelte Inflationsindex von 1871 bis 1895 lag bei etwa null Prozent (bei allerdings relativ großen Preisschwankungen); 1895 hatte die Goldmark also die gleiche Kaufkraft wie 24 Jahre zuvor. Von 1896 bis 1914 gab es eine gewisse Inflation. Eine Ursache waren einige Steuererhohungen und die Einfuhrung von neuen Steuern fur die militarische Aufrustung Deutschlands (z. B. Schaumweinsteuer 1902); eine weitere Ursache waren Preisabsprachen in der Industrie und im Handel (speziell dort, wo es Monopole, Trusts oder Kartelle gab).

Schulden aus Anleihen und Schuldzinsaufwendungen

  • fur 1877: 16 Mio. / 2,3 Mio. M
  • fur 1888: 721 Mio. / 28,7 Mio. M
  • fur 1911: ca. 4 Mrd. / 171 Mio. M

Außerdem trat ab etwa 1900 eine große Nachfrage nach Rohstoffen auf dem Weltmarkt auf, die ihre Ursache in der allgemeinen Industrialisierung und in den Heeres- und Flottenaufrustungen hatte.

Das Phanomen des Preisanstiegs insbesondere bei Lebensmitteln begann merklich um 1896. Die zeitgenossische Literatur versuchte, den Preisanstieg darauf zuruckzufuhren, dass die Nahrungsguterproduktion mit dem kombinierten Effekt einer hoheren Nachfrage der Bevolkerung nach Fleischwaren bei gleichzeitiger Bevolkerungsexplosion nicht mithalten konne. Einer anderen Theorie zufolge hatte die Goldproduktion stark zugenommen und damit auch der allgemeine Geldumlauf. Der sichtbare Umlauf von Goldmunzen hatte nach Einfuhrung der kleinen Reichsbanknoten zu 20 und 50 Mark ab 1906 jedoch sogar abgenommen. Aus heutiger Sicht waren daran eher die Buchgeldzunahme, die an keinerlei Gold-Deckungsvorschriften gebunden war sowie die schon erwahnten Preisabsprachen und Steuererhohungen schuld. Auch wurde die Bargeldmenge bei Scheidemunzen pro Einwohner in mehreren Gesetzesnovellen von 10 auf 20 Mark pro Einwohner erhoht, was ebenfalls die Nachfrage nach Gutern preistreibend erhohte. Man kann allerdings auch sagen, dass der Anstieg des allgemeinen Lebensstandards breiter Kreise der Bevolkerung, der bis zum Ersten Weltkrieg zweifelsfrei stattfand, tendenziell die Inflation mitbeforderte.

Das schloss allerdings partielle bitterste Armut in der landlichen Bevolkerung, z. B. in Mecklenburg , nicht aus, was zur Landflucht in die Großstadte bis hin zur Auswanderung aus Deutschland fuhrte. Insgesamt wird in der Literatur nach Jurgen Kuczynski der Preisanstieg von 1871 bis 1914 in langen Preisvergleichsreihen von 100 auf circa 145 % eingeschatzt. Dieser Preisanstieg war ubrigens nicht nur auf Deutschland beschrankt. Er betraf auch solche Goldstandard-Lander wie Frankreich, Italien, Großbritannien sowie die USA bei ahnlichen Ursachen. In Frankreich und anderen Landern druckten sich inflationare Tendenzen dadurch aus, dass die 1- und 2-Centime-Munzen aus dem Umlauf trotz hoher Pragezahlen nach 1900 fast vollig verschwanden und viele Preise im Kleinhandel daher auf 5 Centimes aufgerundet wurden, was in Deutschland bei den 1- und 2-Pfennig-Munzen aber so nicht geschah. Uberproportional stiegen in Deutschland die Lebensmittelpreise (besonders bei Fleischwaren) und die Mieten; Massenindustriewaren wurden billiger. In den Jahresberichten deutscher Konsumvereine lasst sich das gut nachvollziehen. Dort wird ab etwa 1896 von Teuerungen berichtet.

Munzen des Deutschen Kaiserreichs [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Kurantmunzen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Goldmunzen zu 20 Mark mit den Portrats der Kaiser Friedrich III. bzw. Wilhelm II.

Goldmunzen mit 900 1000 Feingehalt , der Rest ist Kupfer , daher die Rotfarbung ( Rotgold ):

  • 20 Mark, Raugewicht 7,9649 g (7,1684 g Feingold) Doppelkrone auch Goldfuchs genannt / Durchmesser ca. 22,5 mm
  • 10 Mark, Raugewicht 3,9825 g (3,5842 g Feingold) Krone / Durchmesser 19,5 mm
  • 5 Mark, Raugewicht 1,9912 g (1,7921 g Feingold) ½ Krone / Durchmesser 17,0 mm

Die Benennungen Krone fur das 10-Markstuck und Doppelkrone fur das 20-Markstuck wurden durch den Allerhochsten Erlass betreffend die einheitliche Benennung der Reichsgoldmunzen vom 17. Februar 1875 (RGBl. 1875, 72) zur Anwendung durch die Reichsbehorden eingefuhrt.

Die jeweiligen Pragezahlen der einzelnen Gold- sowie der Silbermunzsorten (von 2 bis 5 Mark) eines Bundesstaates richteten sich nach einem Bevolkerungsschlussel, so dass große Bundesstaaten wie z. B. Preußen , Bayern oder Sachsen wesentlich hohere Pragezahlen als kleinere Lander wie z. B. die Furstentumer Reuß jungerer bzw. alterer Linie hatten.

Die deutsche Goldauspragung hat nach Kurt Jaeger von 1871 bis 1914/15 insgesamt 5.366.465.000 M betragen, was etwa 1930 Tonnen Feingold entsprechen wurde ? ohne Berucksichtigung des Umtausches abgenutzter Munzen.

Jedem Bundesstaat war es erlaubt, die Vorderseite, das Avers , zu gestalten und Munzen zu pragen. In der Regel war dort das Abbild des jeweiligen regierenden Monarchen zu sehen. Die freien Stadte Bremen , Hamburg und Lubeck pragten das Stadtwappen auf ihre Munzen. Die Ruckseite, das Revers , hingegen war einheitlich mit dem Reichsadler versehen, dessen Gestaltung aber zweimal geandert wurde. Zunachst wurde die anfangliche Abkurzung M. fur Mark 1874 abgeschafft und das Wort Mark ausgeschrieben, um die neue Wahrung starker im Bewusstsein der Bevolkerung zu verankern, sodann wurde im Jahre 1890 aus dem kleinen Reichsadler mit großem Hohenzollernschild ? Sinnbild fur die Vorherrschaft Preußens ? ein großer Reichsadler mit kleinem Schild. Nach der Amtsubernahme im ? Dreikaiserjahr “ 1888 wollte Wilhelm II. damit ein Zeichen setzen und die deutsche Einheit betonen, nachdem sich das Kaiserreich etabliert und gefestigt hatte. Der Entwurf des neuen Munzadlers stammt von Otto Schultz aus Berlin.

Munzgeschichtlich bedeutsam sind auch die in den Jahren 1877 und 1878 gepragten 5-Mark-Goldmunzen. Wegen ihrer geringen Große mit einem Durchmesser von 17 mm und einem Gewicht von knapp 2 g gingen sie sehr oft verloren und konnten sich daher in der Bevolkerung nicht durchsetzen. Sie flossen immer wieder zur Reichsbank zuruck, weswegen die Pragung nach zwei Jahren eingestellt wurde. Am 1. Oktober 1900 wurden sie außer Kurs gesetzt.

Die hochste Auflage erreichten die 1877 in Berlin gepragten preußischen 5-Mark-Goldmunzen mit uber einer Million Exemplaren. Man schatzt, dass hochstens noch 10 % der ursprunglich gepragten Funf-Mark-Goldmunzen existieren. Ein hoher Anteil der heute angebotenen Stucke ist gefalscht (vgl. Schmidt-Hausmann-Falschungen ).

Die Emissionen samtlicher 20- und 10-Markstucke verhalten sich wie etwa 3 : 1, was sich heute meist in einem relativ hoheren Sammlerpreis fur die 10-Markstucke ausdruckt.

Das lasst eventuell den Schluss zu, dass der Staat vermutete, dass sich einfache Burger eher ein goldenes 10-Markstuck auf die ?hohe Kante“ legen konnten als ein solches zu 20 Mark. Um das zu erschweren, wurde die Anzahl der emittierten 10-Markstucke einfach zugunsten der 20-Markstucke merklich verringert, was die Thesaurierung durch die einfachen Burger mangels nur gering vorhandener 10-Goldmarkstucke erschwerte.

Die heute noch vorhandenen Goldmunzen des Kaiserreichs sind nur noch Bruchteile der ursprunglichen Auflagen. Die beiden Weltkriege, Verbrauch durch industrielle Zwecke, Exporte usw. haben die realen Bestande teilweise drastisch reduziert. Schatzungsweise sind von den 5-Mark-Goldmunzen noch ca. 10 % erhalten. Von den 10- und 20-Goldmark-Stucken sind noch ca. 40?50 % vorhanden.

Die gangigeren 20-Mark-Goldmunzen aus Preußen (Wilhelm I., Friedrich sowie Wilhelm II.), Hamburg (Stadtwappen) und auch einige Jahrgange aus Bayern (Otto) und Wurttemberg (Karl und Wilhelm II.) werden heute als Anlagemunzen an Bankschaltern und im Edelmetallhandel in bankenublichem Zustand mit einem kleinen Aufschlag zum aktuellen Edelmetallkurs verkauft. Insbesondere in Deutschland sind Doppelkronen neben Sovereigns , Osterreichischen Dukaten sowie Kronen und 20 Francs der Lateinischen Munzunion begehrte Anlageprodukte.

Scheidemunzen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Kleinmunzen des Deutschen Kaiserreichs: in der oberen Reihe Stucke aus Kupfer, Kupfernickel und Nickel, darunter die Silbermunzen.

Im Gegensatz zur Zeit vor der Reichsgrundung waren die kleineren Werte aus Silber mit 900 1000 Feingehalt lediglich Scheidemunzen , ihr Metallwert war also geringer als ihr gesetzlicher Wert. Die Munze zu einer Mark entsprach genau 5 g Feinsilber; dementsprechend entsprachen 2-Mark-Munzen 10 g Feinsilber, 3-Mark-Munzen 15 g Feinsilber und 5-Mark-Munzen 25 g Feinsilber. Der Edelmetalldeckung entsprechend, hatte der Feinsilbergehalt bei Munzen zu 1 Mark 5,56 g (11,12 g bei 2-Mark-Munzen, 16,67 g bei 3-Mark-Munzen und 27,78 g bei 5-Mark-Munzen) entsprechen mussen.

Die Stucke zu 2, 3 und 5 Mark besaßen wie die Goldmunzen landesspezifische Vorderseiten und die reichseinheitliche Ruckseite. Die kleinen Munzen bis 1 Mark waren reichseinheitlich gestaltet. Die Drei- und Funfmarkstucke trugen die Randschrift GOTT MIT UNS, wie die meisten preußischen Vereinstaler, die kleineren Nominale besaßen einen geriffelten Rand. Ab 1901 wurden zu besonderen Anlassen auch Gedenkmunzen gepragt, die im Rau- und Feingewicht den Kursmunzen entsprachen.

Der Vereinstaler entsprach im Feingehalt mit 16,6 g Silber anfanglich genau 3 Mark und war als solcher noch bis 1907 als Munze zu 3 Mark in Umlauf. 1908 wurde die Munze zu 3 Mark eingefuhrt und gleichzeitig der Taler außer Kurs gesetzt. Viele Taler waren auch inzwischen im Umlauf schon stark verschlissen, da die letzten einfachen Taler nur bis 1871 ausgepragt worden waren.

Der Talerbegriff ubertrug sich dann auf das 3-Mark-Stuck bis in die Weimarer Republik. Das 5-Pfennig-Stuck hieß noch bis in unsere Zeit im Berliner Raum ?Sechser“, da der halbe Silbergroschen preußischer Wahrung sechs Pfenni(n)ge galt. Die Bezeichnung ?Groschen“ fur das 10-Pfennig-Stuck durfte noch allgemein bekannt sein.

Die 20-Pfennig-Munze aus Silber war mit 1 g Feingehalt sehr klein und filigran und verschliss entsprechend schnell, so dass die Munze nur 5 Jahre gepragt wurde (1873?1877). Dennoch war sie bei der Bevolkerung sehr beliebt und hatte einige Spitznamen , wie ?Siebnerl“, weil es genau dem Wert von 7 Kreuzer der suddeutschen Vorgangerlandeswahrung entsprach.

Scheidemunzen aus Silber [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • 5 Mark, Raugewicht 27,778 g (25 g Feinsilber), Durchmesser 38 mm
  • 3 Mark, Raugewicht 16,667 g (15 g Feinsilber), Durchmesser 33 mm, ab 1908 gepragt, weiterhin gern Taler genannt
  • 2 Mark, Raugewicht 11,111 g (10 g Feinsilber), Durchmesser 28 mm
  • 1 Mark, Raugewicht 5,556 g (5 g Feinsilber), Durchmesser 24 mm
  • ½ Mark, Raugewicht 2,778 g (2,5 g Feinsilber), Durchmesser 20 mm
  • 50 Pfennig , Raugewicht 2,778 g (2,5 g Feinsilber), Durchmesser 20 mm
  • 20 Pfennig, Raugewicht 1,111 g (1 g Feinsilber), Durchmesser 16 mm, nur bis 1878 gepragt

Scheidemunzen ohne Edelmetallgehalt [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Hergestellt aus Bronze und Nickel -Legierungen sowie Reinnickel (25 Pfennig):

  • 25 Pfennig in Jugendstil -Gestaltung
  • 20 Pfennig
  • 10 Pfennig (haufig Groschen genannt)
  • 5 Pfennig (im Berliner Raum gelegentlich auch ?Sechser“ genannt, da der vormalige halbe Silbergroschen 6 Pfennige galt)
  • 2 Pfennig
  • 1 Pfennig

Wahrend des Ersten Weltkriegs wurden Munzen aus Aluminium , Stahl und Zink gepragt.

Auswahl der Pragestatten [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Siehe auch Munzprageanstalt . Die Pragestatte ist als Großbuchstabe bis heute in jeder Munze eingepragt.

Zeichen Emissionszeit Pragestelle
von bis
A 1871 heute Berlin
B 1872 1878 Hannover 1878 aufgelost
C 1872 1879 Frankfurt am Main 1880 aufgelost
D 1872 heute Munchen
E 1872 1887 Dresden 1887 nach Muldenhutten verlegt
1887 1953 Muldenhutten 1953 aufgelost
F 1872 heute Stuttgart
G 1872 heute Karlsruhe
H 1872 1882 Darmstadt seit 1883 außer Betrieb
J 1875 heute Hamburg
T 1916 1917 Tabora , Deutsch-Ostafrika
Notpragungen im Krieg

Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Louis Rothschild: Handbuch der gesamten Handelswissenschaften fur altere und jungere Kaufleute, sowie fur Fabrikanten, Gewerbetreibende, Verkehrsbeamte, Anwalte und Richter. Bearb. von M. Haushofer u. a., Verl. fur Sprach- u. Handelswiss., 1.?4. Aufl. Berlin 1889 ( Online-Ausgabe: Max-Planck-Institut fur europaische Rechtsgeschichte, Frankfurt am Main 2002 ).
  • Arthur Suhle: Die Munze. Von d. Anfangen bis zur europaischen Neuzeit. Verlag Koehler & Amelang, Leipzig 1970.
  • R. Telschow (Hrsg.:): Der gesamte Geschaftsverkehr mit der Reichsbank. Ein Handbuch f. d. Publikum. Verlag Durr’sche Buchhandlung, Leipzig 1893 (11. Auflage, Leipzig: Gloeckner 1912).
  • Reinhold Zilch: Die Geschichte der kleinen Reichsbanknoten zu 20 und 50 Mark. Staatliche Museen zu Berlin, Munzkabinett, Heft 7, 1979.
  • Georg Obst: Geld-, Bank- und Borsenwesen. 1. Auflage. 1900; 32. Auflage. Poeschel, Stuttgart 1948 (40., vollig uberarb. Aufl.), hrsg. von Jurgen von Hagen und Johannes Heinrich von Stein, Stuttgart: Schaffer-Poeschel, 2000, ISBN 3-7910-1246-0 .
  • Friedrich Heinrich Schloessing: Der Kaufmann auf der Hoehe der Zeit. C. Regenhardt, Berlin 1908.
  • Heinrich Kaufmann: Jahresbericht des Zentralverbandes dt. Konsumvereine fur 1912 (u. a. Jahre). Verlagsges. dt. Konsumvereine, Hamburg 1913 (u. a. Jahre).
  • Kurt Jaeger: Die deutschen Munzen seit 1871: mit Pragezahlen und Bewertungen. 19., erw. Auflage. Bearb. von Helmut Kahnt; H. Gietl Verlag, Regenstauf 2005, ISBN 3-924861-97-8 (Bewertungen mit aktuellen Marktpreisen; mit allen deutschen Euro-Munzen).
  • Wolfgang Trapp , Torsten Fried: Handbuch der Munzkunde und des Geldwesens in Deutschland Reclam, Stuttgart 2006, ISBN 3-15-010617-6 .
  • Jurgen Koppatz: Geldscheine des Deutschen Reiches. Transpress, Berlin 1988, ISBN 3-344-00300-3 .
  • Georg Bresin: Zum kommenden Staatsbankrott! Finanzreform oder Finanzrevolution? Ein Weg z. Wiederaufbau. Verlag Volkspolitik, Berlin-Wilmersdorf 1919, S. 17: ?Zinsschuld Dt. Reich bis 1911“.
  • ?Reichs-Gesetzblatt“ (verschiedene Jahrgange von 1871 bis 1890), Kaiserliches Post-Zeitungsamt.
  • Friedrich-Wilhelm Henning: Die Industrialisierung in Deutschland 1800 bis 1914. Verlag Ferdinand Schoningh, Paderborn/Zurich, 9. Auflage. 1995, ISBN 3-8252-0145-7 .
  • Friedrich-Wilhelm Henning: Das industrialisierte Deutschland 1914 bis 1992. Verlag Ferdinand Schoningh, Paderborn/Zurich, 8. Auflage. 1993, ISBN 3-8252-0337-9 .
  • Christian Erb, Dieter Lindenlaub: Wahrungen im Ubergang. Die Einfuhrung der Mark 1871-1876 in aktueller Perspektive. Geldmuseum der Deutschen Bundesbank, Frankfurt am Main 2001, ISBN 9783933747914 .
  • Sebastian Teupe: Zeit des Geldes. Die deutsche Inflation zwischen 1914 und 1923. Campus, Frankfurt am Main 2022, ISBN 9783593514994 .

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Commons : Munzen des Deutschen Reiches (1871?1918)  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons : Mark-Banknoten des Deutschen Reiches  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Goldmark  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. RGBl. 1871, S. 404?406 vom 4. Dezember 1871
  2. Munzgesetz und RGBl. 1873, S. 233?240 vom 9. Juli 1873
  3. Sebastian Teupe: Zeit des Geldes. Die deutsche Inflation zwischen 1914 und 1923. Campus, Frankfurt am Main 2022, ISBN 978-3-593-51499-4 , S.   38–39 .
  4. RGBl. 1875 S. 303 vom 22. September 1875