Lutz Meyer-Goßner
(*
10. Juli
1936
in
Nienburg (Weser)
) ist ein deutscher
Richter
und
Kommentator
. Er war von
1983
bis
2001
Richter am
Bundesgerichtshof
.
Seine juristische Laufbahn begann Meyer-Goßner nach Ausbildung und
Promotion
im Jahr 1964 als
Gerichtsassessor
im Justizdienst des Freistaats
Bayern
.
Nach seiner Ernennung zum
Amtsgerichtsrat
im Jahre 1967 wirkte er zunachst am
Amtsgericht Munchen
. Zugleich mit der Ernennung zum
Landgerichtsrat
ubernahm Meyer-Goßner die Funktion eines hauptamtlichen Arbeitsgemeinschaftsleiters in der Referendarausbildung. Wahrend dieser Tatigkeit wurde er 1972 befordert und zum
Ersten Staatsanwalt
ernannt. Seit 1975 wirkte Meyer-Goßner als Vorsitzender Richter am
Landgericht Munchen I
, wo er den Vorsitz von
kleinen
und
großen
Strafkammern
innehatte.
Seit seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof im Jahre 1983 gehorte Meyer-Goßner dessen 4. Strafsenat an, seit 1992 als dessen stellvertretender Vorsitzender und seit Dezember 1994 als Vorsitzender. Er schied am 31. Juli
2001
als Vorsitzender aus und trat in den Ruhestand.
[1]
Neben seiner spruchrichterlichen Tatigkeit war Meyer-Goßner vor allem als Kommentator der
Strafprozessordnung
hervorgetreten. In der Nachfolge von
Otto Schwarz
,
Theodor Kleinknecht
und Karlheinz Meyer bearbeitete er von der 40. Auflage 1990 bis zur 60. Auflage 2017
[2]
den im Beck-Verlag erscheinenden Kurzkommentar, der die Praxis des deutschen Strafprozesses wesentlich bestimmt. Sein Nachfolger als Autor des Kurzkommentars ist
Bertram Schmitt
. Meyer-Goßner hat ferner eine Honorarprofessur an der
Universitat Marburg
inne.
- ↑
?Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes Nr. 58/2001“, abgerufen am 2. Dezember 2008
- ↑
"Abschied" als Anhang zum Vorwort der 60. Auflage 2017