Londoner Protokoll (1852)

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Das Londoner Protokoll ist ein am 8. Mai 1852 geschlossener volkerrechtlicher Vertrag der europaischen Großmachte Vereinigtes Konigreich , Zweite Franzosische Republik , Russisches Kaiserreich , Konigreich Preußen und Kaisertum Osterreich  ? und der skandinavischen Machte ?  Konigreich Schweden und Konigreich Danemark . Er regelte den Status des Danischen Gesamtstaates .

Vorgeschichte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die drei Herzogtumer Schleswig , Holstein und Lauenburg wurden vor 1864 in Personalunion vom danischen Konig in Kopenhagen regiert, wobei Holstein und Lauenburg staatsrechtlich Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes (und vor 1806 Lehen des Romisch-Deutschen Reichs ) und Schleswig ein Lehen des Konigreichs Danemark waren. Von 1848 bis 1851 wurde der Erste Schleswig-Holsteinische Krieg gefuhrt. [1] Die eine Kriegspartei war das Konigreich Danemark ; die andere Kriegspartei war die deutsche nationalliberale Bewegung im Herzogtum Schleswig und im Herzogtum Holstein  ? zwischen 1848 und 1851 offiziell als Schleswig-Holstein vereinigt, aber von vielen Staaten nicht anerkannt ? im Bundnis mit den meisten Staaten des Deutschen Bundes .

Die letzte kriegerische Handlung fand im Oktober 1850 statt: Die Schleswig-Holsteiner unternahmen einen letzten Angriff auf Friedrichstadt und zerstorten die Stadt. Der Angriff wurde fur sie zum Fiasko. Schleswig blieb endgultig unter danischer Kontrolle und wurde von einem außerordentlichen Regierungskommissar verwaltet. Holstein wurde durch preußische und osterreichische Bundestruppen besetzt, die Schleswig-Holsteinische Armee wurde am 1. April 1851 aufgelost. Viele Beamte und Offiziere der schleswig-holsteinischen Regierung und des Militars verließen das Land; ein Teil wanderte in die Vereinigten Staaten oder nach Australien aus.

Nach der Ratifikation des ersten Protokolls am 2. August 1850 durch Osterreich und Preußen folgte am 8. Mai 1852 das zweite, eigentliche Londoner Protokoll.

Inhalt [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In ihm wurde die Integritat des Danischen Gesamtstaates als ?europaische Notwendigkeit und standiges Prinzip“ festgehalten. Demnach waren die drei Herzogtumer Schleswig (als danisches Reichslehen) sowie Holstein und Lauenburg (als Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes) in Personalunion unter dem danischen Konig verbunden. Zu diesem Zweck wurde die Erbfolge in den Herzogtumern geandert, da Friedrich VII. von Danemark kinderlos geblieben war und in der Folge ein dynastischer Wechsel anstand. Wahrend Danemark auch das Erbrecht in der weiblichen Linie kannte, hatte in den deutschen Herzogtumern Holstein und Lauenburg bisher die rein mannliche Erblinie gegolten. Auch wurde festgehalten, dass die Herzogtumer als eigenstandige Einheiten zu belassen seien und Schleswig verfassungsrechtlich nicht enger an Danemark zu binden sei als Holstein. Außerdem wurde eine Thronfolgeregelung bestimmt, die die dynastische Vereinigung der drei skandinavischen Konigreiche verhindern sollte. Die Großmachte wollten vor allem sicherstellen, dass der Ostseehafen von Kiel nicht in preußische Hande fiel und Danemark eine Garantie fur sein Territorium erhielt.

Folgen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Spater wurde dieser Vertrag zum Ausloser fur die Bundesexekution von 1863 und den Deutsch-Danischen Krieg von 1864: Zunachst setzte der Bundestag in Frankfurt die bisherige Gesamtstaatsverfassung fur das deutsche Herzogtum Holstein 1858 außer Kraft. Danemark verabschiedete daraufhin im Herbst 1863 die Novemberverfassung , die Schleswig enger an Danemark band als Holstein. Dies wiederum fuhrte zur Erklarung der Bundesexekution gegen die bundesangehorigen Herzogtumer Holstein und Lauenburg durch den Bundestag in Frankfurt/Main am 1. Oktober 1863. Am 23. Dezember 1863 folgte die Besetzung Holsteins und Lauenburgs durch Bundestruppen; Danemark hatte bereits zuvor seine Truppen hinter die Eider , den Grenzfluss zwischen Holstein und Schleswig, zuruckgezogen. Am 16. Januar 1864 stellten dann Preußen und Osterreich Danemark ein 48-Stunden-Ultimatum zur Aufhebung der Novemberverfassung und zur Raumung Schleswigs , das Danemark verstreichen ließ. Am 1. Februar 1864 uberschritten osterreichische und preußische Truppen schließlich trotz Kritik des Deutschen Bundes die Eider. Sie sturmten die Duppeler Schanzen und besetzten innerhalb weniger Monate das Herzogtum Schleswig und Teile Jutlands. [2]

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Weblink [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Dieser Abschnitt basiert auf dem Artikel Schleswig-Holsteinische Erhebung . Er ist eine Kurzform des Artikels. Belege fur das hier Geschriebene und Literaturhinweise dort.
  2. Jurgen Muller: Der Deutsche Bund 1815?1866 . Oldenbourg, Munchen 2006, ISBN 978-3-486-55028-3 , S.   46?47 .