LeiKa

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Der Leistungskatalog ( LeiKa ) ist ein Verzeichnis von Verwaltungsleistungen des Bundes, der Lander und Kommunen in Deutschland. Der LeiKa soll eine zentrale Informationsbasis in Form eines Stammtext-Managements zur Verfugung stellen, die von allen Verwaltungsbereichen anwendungs- und vorhabenubergreifend fur alle Informations- und Kommunikationskanale genutzt werden kann.

Der LeiKa stellt bundesweit freigegebene Basisinformationen zu Verwaltungsleistungen bereit. Verwaltungsleistungen von Bund, Landern und Kommunen werden mit einheitlichen und verbindlichen Leistungsschlusseln versehen. Bundesweit einheitlich geregelte Verwaltungsleistungen werden nach einem verbindlichen Muster einheitlich beschrieben und qualitatsgesichert. Diese ?Stammtexte“ konnen von Landern und Kommunen um weitere Informationen, wie Adressen der zustandigen Stellen vor Ort sowie regionale Regelungen und Besonderheiten, erganzt werden. [1]

Mit Stand 30. Juni 2021 gab es einen Bestand von 8557 Eintragen im Katalog des Bausteins Leistungen. Dies umfasst alle drei Arten: Leistungsobjekte, Leistungsobjekte mit Verrichtungskennung sowie Leistungsobjekte mit Verrichtungskennung und Detail.

Innere Systematik

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Der LeiKa folgt der Logik, dass eine Verwaltungsleistung aus einem Leistungsobjekt (z. B. Personalausweis, Fuhrerschein) und der hieran ausgefuhrten Verrichtung (Ausstellung, Anderung, Ersatz) besteht. Die Verrichtung entspricht hierbei der Leistung, die die Behorde gegenuber dem Burger erbringt. Erganzt wird diese Definition in einigen Fallen um Verrichtungsdetails, die die Verrichtung insbesondere in Bezug auf verschiedene Verfahrensablaufe, Zielgruppen oder Ausnahmen innerhalb einer Leistung spezifizieren.

Das Leistungsobjekt beantwortet die Frage ?Worum geht es?“ (Fuhrerschein), wahrend die Verrichtung die Frage ?Was tut die Verwaltung?“ (Anderung) beantwortet.

Schlusselsystematik

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LeiKa 2.0-Schlussel

Die inhaltliche Systematik des LeiKa wird ebenfalls uber den LeiKa-Schlussel abgebildet. Der LeiKa-Schlussel ist eine 14-stellige, in vier Bereiche und eine Instanz gegliederte Zahlenfolge, die zur eindeutigen Identifizierung einer Verwaltungsleistung und deren Herkunft verwendet werden kann. Ziel dieser Schlusselsystematik ist die eindeutige numerische Identifizierung und Vergleichbarkeit von Verwaltungsleistungen.

Nicht verwendete Bereiche werden durch den Platzhalter ?000“ gekennzeichnet.

Die Instanz-Kennung, welche den Stellen eins und zwei des LeiKa-Schlussels entspricht, ermoglicht die Ermittlung des Urhebers des Leistungsschlussels. Von der Geschafts- und Koordinierungsstelle LeiKa.DE bundeseinheitlich vorgegebene Schlussel werden mit der Kennung ?99“ versehen. Die Kennzeichnung von landesspezifischen Leistungskatalogen erfolgt gemaß Landerkennung des Amtlichen Gemeindeschlussels .

Leistungsobjekt

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Das Leistungsobjekt bezieht sich unmittelbar auf einen rechtlichen Regelungsgegenstand und stellt somit die Grundlage fur das Verwaltungshandeln (= Verrichtung) dar.

Leistungsgruppierung
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Die Leistungsgruppierungen erfullen eine interne Systematisierungsfunktion und ermoglichen zugleich eine eindeutige Identifizierung von Leistungen fur Fremdsysteme. Die Leistungsgruppierungen haben keinen Einfluss auf die Bildung einer Leistungsbezeichnung. Leistungsgruppierungen innerhalb des Intervalls 001?899 werden von der Geschafts- und Koordinierungsstelle LeiKa.DE bundesweit einheitlich vergeben. Das Intervall 900?999 steht jedem Bundesland unter Nutzung der eigenen Instanz-Kennung frei zur Verfugung.

Leistungskennung
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Die Leistungskennung ist das zentrale Merkmal eines Leistungsobjektes und stellt den Regelungsgegenstand einer Leistung dar. Wie die Leistungsgruppierungen werden auch Leistungskennungen innerhalb des Intervalls 001?899 von der Geschafts- und Koordinierungsstelle LeiKa.DE bundesweit einheitlich vergeben. Das Intervall 900?999 steht jedem Bundesland unter Nutzung der eigenen Instanz-Kennung frei zur Verfugung.

Verrichtungen beschreiben, welches Verwaltungshandeln an einem Leistungsobjekt durchgefuhrt wird. Wird keine Verrichtung zu einem Leistungsobjekt beschrieben, so enthalten die Bereiche 3 und 4 des LeiKa-Schlussels jeweils den Platzhalter ?000“.

Verrichtungskennung
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Die Verrichtungskennung beschreibt das Ergebnis des Verwaltungshandelns in Bezug auf das Leistungsobjekt. Verrichtungskennungen werden im LeiKa standardisiert vorgegeben. Das Intervall 900?999 steht jedem Bundesland unter Nutzung der eigenen Instanz-Kennung frei zur Verfugung.

Verrichtungsdetail
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Das Verrichtungsdetail spezifiziert die Verrichtungskennung insbesondere in Bezug auf verschiedene Verfahrensablaufe, Zielgruppen oder Ausnahmen innerhalb einer Leistung. Verrichtungsdetails innerhalb des Intervalls 001?899 werden von der Geschafts- und Koordinierungsstelle LeiKa.DE bundesweit einheitlich vergeben. Das Intervall 900?999 steht jedem Bundesland unter Nutzung der eigenen Instanz-Kennung frei zur Verfugung.

Inhaltliche Beschreibung von Leistungen

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Leistungen im LeiKa werden modular beschrieben. Ein sogenannter Stammtext setzt sich aus 23 Modulen zusammen und teilt sich in LeiKa-Schlussel (Modul 1), Leistungsbeschreibung (Module 2?21) und Zustandigkeit (Module 22?23) auf. Im Stammtext werden nur die Teile einer Leistung beschrieben, die bundesweit einheitlich geregelt sind. Jedes einzelne Modul kann durch Nachnutzer (vor allem Lander und Kommunen) durch eigene Informationen erganzt oder ersetzt werden. [1]

Module des LeiKa

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Modul Inhalt
(1) LeiKa-Schlussel Leistungsnummer gemaß LeiKa
(2) Leistungsbezeichnung Bezeichnung gemaß LeiKa
(3) Leistungsbezeichnung II (Leistungsname) burgerorientierte Leistungsbezeichnung
(4) Begriffe im Kontext Synonyme, Schlagworte
(5) Kurztext Kurzbeschreibung der Leistung (Zielgruppe: Servicecenter-Mitarbeiter)
(6) Volltext Ausfuhrliche Beschreibung der Leistung in Burgersprache (Zielgruppe: Burger)
(7) Rechtsgrundlage(n) Verweise (Links) auf Rechtsquellen
(8) erforderliche Unterlagen Auflistung der regelmaßig erforderlichen Unterlagen bzw. Dokumente
(9) Voraussetzungen Voraussetzungen sind Tatbestandsmerkmale der gesetzlichen Regelung des Leistungsobjektes. Es handelt sich somit um Voraussetzungen, die einzeln erfullt sein mussen, damit der Tatbestand zutrifft und die Rechtsfolge eintritt.
(10) Kosten (Gebuhren, Auslagen etc.) soweit zutreffend: konkreter Betrag oder Gebuhrenspanne von/bis
(11) Verfahrensablauf Skizze zum Ablauf des Verwaltungsverfahrens (Prozess)
(12) Bearbeitungsdauer Angaben zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer
(13) Fristen Angaben zu Fristen, die der Burger einhalten muss, um die Leistung in Anspruch nehmen zu konnen.
(14) Formulare Zusammenstellung benotigter Formulare, ggf. als Verweis (Link)
(15) weiterfuhrende Informationen z. B. Links auf Publikationen (Broschuren, Datentrager etc.)
(16) Hinweise (Besonderheiten) Hinweise, die im Zusammenhang mit der Leistung beachtet werden sollten
(17) letzte Aktualisierung Datum der letzten Veroffentlichung
(18) Urheber Urheber der letzten Veroffentlichung
(19) fachlich freigegeben durch freigebende Stelle, z. B. Ressort/Fachreferat
(20) fachlich freigegeben am Datum der fachlichen Freigabe
(21) Typisierung Regelungs- und Vollzugszustandigkeit der Leistung
(22) zustandige Stelle Angabe der ortlich und sachlich zustandigen Stelle
(23) Ansprechpunkt Angabe des/der Ansprechpunkte(s) fur den Burger

Im Rahmen von Deutschland Online (DOL), der nationalen E-Government-Strategie von Bund, Landern und Kommunen, hatten die Regierungschefs von Bund und Landern das Vorhaben ?Verbund Internetportale/ Zustandigkeitsfinder “ verabschiedet. Die mit dieser Aufgabenstellung betraute Vorhabengruppe hatte eine Unterarbeitsgruppe beauftragt, einen Leistungskatalog (LeiKa) zu erarbeiten.

Dieser Auftrag erging im Lichte der Erkenntnis, dass der LeiKa eine wichtige Grundlage fur die Mehrfachnutzung der Inhalte in verschiedenen Vorhaben (Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie , einheitliche Behordenrufnummer D115 , zentraler Zustandigkeitsfinder) auf Ebene der Kommunen, der Lander und des Bundes in Sinne des KoopA-Beschlusses vom 6./7. Dezember 2007 [2] darstellt.

Basierend auf den Arbeiten der DOL-Vorhabensgruppe ?Verbund der Internetportale“ und entsprechender Beschlusse hatte der Kooperationsausschuss Automatisierte Datenverarbeitung (KoopA ADV) im April 2008 festgelegt, den von der Vorhabensgruppe entwickelten Katalog von Verwaltungsleistungen (LeiKa) dauerhaft fur eGovernment-Anwendungen nutzbar zu machen.

Mit Schaffung des IT-Planungsrates , der im Jahr 2010 den KoopA ADV als Steuerungsgremium abloste, trat die Landervereinbarung LeiKa-plus außer Kraft. LeiKa wurde von einem Bund-Lander-Projekt zu einer Daueranwendung des IT-Planungsrates unter der Federfuhrung Sachsen-Anhalts. Gesteuert wird die Anwendung durch eine Fachgruppe, der Vertreter aller Bundeslander und des Bundes angehoren. Die redaktionelle Pflege sowie Abstimmungen mit verwandten Verfahren obliegen der in Magdeburg verorteten Geschafts- und Koordinierungsstelle LeiKa. [3]

  1. a b IT-Planungsrat: Handbuch LeiKa-plus . Hrsg.: Foderales Informationsmanagement. ( fimportal.de [PDF]).
  2. koopa.de. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 14. September 2009 ; abgerufen am 21. Februar 2020 .
  3. gk-leika.de: GK LeiKa. 29. Oktober 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 29. Oktober 2016 ; abgerufen am 25. Februar 2020 .