Lebensmittelmarke

aus Wikipedia, der freien Enzyklopadie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Lebensmittelkarte aus Niedersachsen, 1950
Lebensmittelkarte der DDR, 1958

Eine Lebensmittelmarke ist ein von offentlichen Behorden ausgegebenes Wertzeichen zur Bescheinigung , dass der Inhaber ein bestimmtes Lebensmittel in einer bestimmten Menge kaufen darf.

Lebensmittelmarken werden in der Regel in Notzeiten, vor allem im Krieg , an die Bevolkerung ausgegeben, um den allgemeinen Mangel an Konsumgutern besser verwalten zu konnen. Die Marken sind in Lebensmittelkarten zusammengefasst. Außer Lebensmitteln werden haufig auch andere Konsumguter, z. B. Heizmaterial (Kohlen), Kleidung, Genussmittel wie Zigaretten und Alkohol sowie Benzin rationiert . Die Erlaubnisscheine heißen dann gewohnlich Bezugsscheine . Fur die Erteilung eines Bezugsscheins musste ein besonderer Anlass ? wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes ? vorliegen oder ein Antrag gestellt werden.

Deutschland im Ersten Weltkrieg

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In Deutschland wurde im Ersten Weltkrieg am 25. Januar 1915 zunachst Brot rationiert, spater auch Milch , Fett , Eier und andere Nahrungsmittel . So gab es z. B. die ?Karte zur Empfangnahme von Butter , Margarine ? Pflanzenfett “ (es gab bis in die 1950er Jahre eine Fettlucke ), aber auch eine Seifenkarte .

Notwendig wurden die Rationierungen, weil wegen der britischen Seeblockade kaum noch Lebensmittelimporte moglich waren. Die Binnenproduktion wiederum ging zuruck, weil viele Bauern zum Kriegsdienst eingezogen worden waren. Seit dem 1. August 1916 galt in Deutschland uberdies eine Verordnung uber die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren. Die hierin eingefuhrte Bezugsscheinpflicht wurde im Dezember 1916 auf Schuhwaren ausgedehnt.

Deutschland im Zweiten Weltkrieg

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
?Reichsfettkarte“ fur Jugendliche aus dem Jahr 1941

Ruckblickend auf die Erfahrungen des Ersten Weltkriegs befurchtete die NS-Fuhrung eine unzureichende Nahrungsversorgung der Bevolkerung und eine damit einhergehende Hungersnot. Am 27. August 1939, vier Tage vor Beginn des Zweiten Weltkrieges (und drei Tage nach dem ursprunglichen Angriffsbefehl fur den Uberfall auf Polen ), wurde deshalb die Verordnung zur vorlaufigen Sicherstellung des lebenswichtigen Bedarfs des deutschen Volkes [1] erlassen, mit der die Rationierung und Bezugsscheinpflicht fur eine große Anzahl an Verbrauchsgutern eingefuhrt wurde. [2] Als Bezugsscheine wurden von den unteren Verwaltungsbehorden einheitliche Ausweiskarten auf rosa Wasserzeichenpapier ausgegeben, die neben einem Stammabschnitt 72 Teilabschnitte enthielten, auf denen die bezugsfahigen Verbrauchsguter verzeichnet waren (§ 3 Abs. 1 VO vom 27. August 1939).

Im November 1939 folgte die Reichskleiderkarte .

Anfangs wurde fur Lebensmittel eine ?Einheitskarte“ ausgegeben, die vier Wochen galt. Zuerst war der Handler frei wahlbar und an den Karten befanden sich Bestellscheine fur bestimmte Waren. Diese Bestellscheine trennte der Handler ab, stempelte sie und reichte sie gesammelt beim Reichsernahrungsamt ein. Dafur erhielt er von diesem Amt einen Bezugsschein, mit dem der Kaufmann eine entsprechende Menge vom Großhandler bestellen konnte. Dieses System erwies sich bald als wenig praktikabel. [3] Im Laufe des Krieges wurde das Bestellschein-System durch ein sogenanntes ?durchlaufendes Bezugsrecht“ ersetzt: Handler schnitten beim Verkauf der Ware die entsprechende Marke ab, klebten sie auf Sammelbogen und erhielten dafur dann einen Bezugsschein, den sie beim Großhandler oder Importeur vorlegten.

Kartoffeln , Obst und Gemuse wurden in den ersten Monaten noch frei verkauft. Die anfangs ausgeteilte ?Einheitskarte“ wurde bald durch unterschiedliche Karten erganzt oder ersetzt. Ende 1939 gab es Karten fur Schwer- und Schwerstarbeiter und eine fur Lang- und Nachtarbeiter . Es gab Karten fur Brot und Mehl ( Reichsbrotkarte ) [4] sowie fur Fleisch, Fett, Eier und Marmelade / Zucker . Außerdem wurden unterschiedliche Karten fur Kleinst- und Kleinkinder, fur Kinder bis zu sechs Jahren, fur Jugendliche und Erwachsene ausgeteilt. Auch Soldaten auf Urlaub (die sich bei ihren Familien aufhielten) bekamen entsprechende Urlaubskarten. Die Landbevolkerung, die sich zumindest teilweise selbst versorgen konnte, erhielt geringere Rationen. Sogenannte Normalverbraucher machten 55 % der Empfanger aus, Kinder und Jugendliche 31 %, und 14 % waren als Lang-, Schwer- oder Schwerstarbeiter eingestuft. Bezugsberechtigte, die nach den Nurnberger Rassegesetzen als Juden eingestuft wurden, erhielten mit einem roten ?J“ markierte Karten mit geringeren Bezugsmengen fur viele Grundnahrungsmittel und waren von allen Sonderzuteilungen ausgeschlossen. Ab Oktober 1942 erhielten sie keinerlei Fleisch - und Kleiderkarten mehr. [5] Die Rationierung der Lebensmittel verscharfte auch die Situation von Personen, die untergetaucht waren, um der Verhaftung oder Deportation zu entgehen: Ohne Karten war ihnen die Beschaffung von Lebensmitteln kaum moglich; eventuell vorhandene Helfer konnten ihnen so gut wie nichts abgeben, da die Rationen zu knapp bemessen waren, um versteckte Personen mitzuversorgen.

Die Lebensmittelversorgung wurde bis einschließlich 1941 ? abgesehen von regionalen und saisonbedingten Engpassen ? auch in den Stadten und Ballungsgebieten noch als befriedigend rezipiert. Im April 1942 kam es jedoch zu drastischen Einschnitten: Die Brotration fur Normalverbraucher wurden von 9,6 kg auf 6,4 kg, die Fleischzuteilung von 1600 g auf 1200 g und die Fettration von 1053 g auf 825 g im Monat gekurzt. [6] In den ? Geheimen Lageberichten “ des Sicherheitsdienstes der SS wurde gemeldet, die starken Kurzungen hatten auf einen großen Teil der Bevolkerung ?niederschmetternd“ gewirkt wie kaum ein anderes Ereignis des Krieges. [7] Im kollektiven Gedachtnis war die Erinnerung an die Hungerwinter 1916/17 ( Steckrubenwinter ) und 1918/19 sehr prasent.

Die wochentlichen Rationen eines ?Normalverbrauchers“ (z. B. Hausfrauen, Angestellte) [8] beliefen sich im Zweiten Weltkrieg auf:

Zeitpunkt Brot Fleisch Fett
September 1939 2400 gr. 500 gr. 270 gr.
April 1942 2000 gr. 300 gr. 206 gr.
Juni 1943 2325 gr. 250 gr. 218 gr.
Oktober 1944 2225 gr. 250 gr. 218 gr.
Marz 1945 1778 gr. 222 gr. 109 gr.

Beachtet werden muss dabei, dass die Lebensmittelmarken und die Bezugsscheine lediglich eine Berechtigung zum Kauf bedeuteten, eine etwa geartete Pflicht zum Angebot oder zum Verkauf der Ware durch Handler war damit nicht verbunden: Gelang es den Inhabern nicht, die Ware zu erwerben (z. B. mangels Angebot) verfielen diese, ohne Ubertragung auf folgende Bezugszeitraume. Das heißt vereinfacht: Wer seine Karte (oder den Bezugsschein ) nicht ausschopfen konnte, aus welchem Grund auch immer, hatte weniger zur Verfugung. Die verkundeten Rationierungen waren keineswegs Garantie, die rationierten Guter auch erwerben zu konnen. Folglich lag der tatsachliche Verbrauch immer unter den durch die Rationierungen angegebenen Mengen. [9]

Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges gaben die Alliierten Besatzungsmachte ab Mai 1945 in ihren jeweiligen Sektoren neue Lebensmittelkarten (auch Nahrmittelkarten genannt) aus, die entsprechend der Schwere der Arbeit in Verbrauchergruppen (Kategorien) im Allgemeinen von I bis V eingestuft wurden.

Sowjetische Besatzungszone und Groß-Berlin

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In der SBZ und spateren DDR gab es ab dem 12. Juni 1945 ein von den Westzonen abweichendes System mit folgenden Kategorien: [10]

  • Kategorie I: Schwerstarbeiter und Funktionare
  • Kategorie II: Schwerarbeiter
  • Kategorie III: Arbeiter
  • Kategorie IV: Angestellte
  • Kategorie V: Sonstige (Kinder, Rentner, NSDAP-Mitglieder, Schwerbehinderte, Nichterwerbstatige), auch ?Friedhofskarte“ genannt (die Zuteilung war praktisch ?Null“).

Ab dem 1. Juli 1945 galt, dass ehemalige Mitglieder der NSDAP keine Lebensmittelkarten erhalten, uberdies ?Nichterwerbstatige“ im Alter von 18?65 Jahren (Manner) bzw. 18?45 Jahren (Frauen).

Ab 1949 wurden einheitliche Zusatzkarten eingefuhrt, die zusatzlich zur Lebensmittelgrundkarte an Beschaftigte mit schwerer und besonders schwerer Arbeit und an die ihnen gleichgestellte Intelligenz ausgegeben wurden. [11]

Die Rationen an Brot, Fleisch, Fett, Zucker, Kartoffeln, Salz , Bohnenkaffee, Kaffee-Ersatz und Tee wurden entsprechend den Moglichkeiten festgelegt. Durch offentliche Aushange wurden an den Wochenenden die fur die jeweils nachste Woche erhaltlichen Waren ?aufgerufen“. Schwerkranke, die einen hoheren Bedarf an Nahrungsenergie hatten, bekamen auf arztliche Anweisung eine ?Schwerarbeiterzulage“, die ansonsten nur korperlich schwer arbeitenden Menschen zustand.

Kohlen-Kontrollkarte in der Britischen Besatzungszone , 1948

Ende 1946 entsprach die vorgesehene Tagesration fur erwachsene Normalverbraucher 1550 Kilokalorien. [12] In den Jahren 1948 und 1949 wurden die Mengen schrittweise erhoht. Kleinkinder und Jugendliche wurden zeitweilig durch Schulspeisung , Schwedenspeisung bzw. Hoover-Speisung vor Unterernahrung bewahrt.

Man erhielt rationierte Lebensmittel in Geschaften und Gaststatten nur, wenn man die entsprechenden Lebensmittelkartenabschnitte, die Marken, abgeben konnte und die vom Handler geforderte Summe bezahlte. Die Marken waren nach einzelnen Lebensmitteln aufgeteilt (wie oben dargestellt); beispielsweise konnte man mit Brotmarken nur Brot erwerben, aber mit Fleischmarken auch Fisch. Oft wurde mit Lebensmittelmarken daher auf dem Schwarzmarkt Tauschhandel betrieben. Gaststatten gaben auf der Speisekarte an, wie viele Marken welcher Art der Gast fur das jeweilige Gericht abzugeben hatte.

Bundesrepublik Deutschland bis 1990

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In der Bundesrepublik Deutschland wurden die Lebensmittelkarten im Jahr 1950 abgeschafft. Dies geschah in zwei Etappen. [13] Am 22. Januar wurde die Aufhebung der Rationierungen mit Ausnahme von Zucker mit Wirkung vom 1. Marz an bekannt gegeben. Am 31. Marz beschloss das Bundeskabinett unter Konrad Adenauer die Aufhebung aller noch verbliebenen Einschrankungen zum 1. Mai 1950. [14] Damit entfielen im Bundesgebiet die Lebensmittelkarten und -marken. In Berlin wurde eine Zeitlang noch Milch auf Karten ausgegeben. Fur Kranke gab es Krankenzulagekarten.

Deutsche Demokratische Republik bis 1990

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Mit der Lebensmittelgrundkarte konnten 1949 je Person ab 15 Jahren monatlich folgende Mengen erworben werden: [15]

  • Brot: 12.000 g
  • Nahrmittel (z. B. Mehl, Teigwaren, Hulsenfruchte): 1.050 g
  • Zucker: 750 g
  • Marmelade: 900 g
  • Fleisch: 900 g
  • Fett: 450 g

Lebensmittelkarten wurden in der DDR wurde bis Mai 1958 ausgegeben. Ihre Abschaffung hatte eine Veranderung im Preis- und Steuersystem zur Folge, die fur alle nicht abhangig Tatigen eine Verschlechterung bedeutete, denn sie war zugleich eine Subventionierung gewesen. Die als ?Bezugsberechtigung ? Speisekartoffeln“ bezeichneten Kartoffelkarten wurden erst 1966 abgeschafft. Ende der 1960er Jahre wurden die Kohlenkarten ohne inhaltliche Anderungen von ?Hausbrandkarte“ in ?Gutschein zum Bezug von Braunkohlenbriketts zum staatlich gestutzten ortsublichen Grundpreis“ umbenannt. [16] Der Kohlenmehrbedarf konnte zum HO -Preis bezogen werden. [17] Dieses Verfahren wurde bis zum Ende der DDR beibehalten.

In Ost-Berlin musste von November 1952 bis zur Errichtung der Mauer aufgrund einer ?Verordnung zur Verhinderung der Spekulation mit Lebensmitteln und Industriewaren“ grundsatzlich bei Einkaufen oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die nicht der Rationierung unterlagen, die Lebensmittelkarte bzw. der Personalausweis vorgelegt werden, andernfalls wurde Westgeld verlangt. [18]

Anfang der 1960er Jahre fuhrte eine krisenhafte Versorgungslage dazu, dass in der DDR bestimmte Lebensmittel wie Butter und Fleisch zeitweise erneut rationiert wurden. [19] Man bekam sie dann nur an seinem Wohnort gegen Vorzeigen eines geschaftsgebundenen Kundenausweises. Bei Urlaub oder auswartigen Aufenthalten war eine Ummeldebescheinigung des heimischen Handlers vorzulegen. Diese Rationierung wurde 1962 verlangert, [20] schließlich auf Edelfleisch (bestimmte Fleischstucke, wie Filet oder bestimmte Innereien, wie Leber ) eingegrenzt und 1967/68 stillschweigend abgeschafft.

Bundesrepublik Deutschland 1990 ? 2017

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Vom 4. Oktober 1968 bis zum 10. April 2017 (seit dem 3. Oktober 1990 auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR ) galt die Ernahrungsbewirtschaftungsverordnung , die auf der Grundlage des Ernahrungssicherstellungsgesetzes (eines der Notstandsgesetze ) erlassen worden war. Seit 1980 waren durch sie die Kreise und kreisfreien Stadte verpflichtet worden, Lebensmittelkarten vorzuhalten und die dafur notigen Daten alle zwei Jahre zu erfassen und zu melden. [21]

Im Beitrittsgebiet, d. h. der ehemaligen DDR war sie zwar rechtlich eingefuhrt worden, wurde jedoch bis zu ihrem Außerkrafttreten 2017 nicht umgesetzt.

Die Bestimmungen wurden erst mit Inkrafttreten des Gesetzes uber die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge fur eine Versorgungskrise ( Ernahrungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz ? ESVG) [22] am 11. April 2017 aufgehoben.

Auch in anderen Landern wurden im Ersten und Zweiten Weltkrieg und den Nachkriegszeiten Rationierungsmaßnahmen ergriffen. Beispiele:

Schweizer Lebensmittelkarte April 1940
Bezugskarte fur Zucker , Buchweizen , Pflanzenol , Reis und Teigwaren , Arzach , Januar 2023

In der Schweiz wurden im Ersten Weltkrieg die Grundnahrungsmittel ab 1917 schrittweise rationiert. [23] [24]

Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde das Kriegsernahrungsamt errichtet und verschiedene Lebensmittel schrittweise rationiert: [25]

  • Zucker, Teigwaren, Hulsenfruchte, Reis, Weizen- und Maisgrieß, Mehl, Hafer- und Gerstenprodukte, Butter, Speisefette, Speiseole (ab 30. Oktober 1939)
  • Textilien, Schuhe, Seife, Waschmittel (ab 1. Dezember 1940)
  • Kaffee, Tee, Kakao (ab 31. Mai 1941)
  • Kase (ab 31. August 1941)
  • Eier und Eiprodukte (ab 3. Dezember 1941)
  • Frischmilch (ab 1. Januar 1942: Erwachsene 0,5 l/Tag, Kinder 0,7 l/Tag; ab 1. November 1942: 10 l/Monat)
  • Fleisch (ab Marz 1942)
  • Honig, Konfiture, eingemachte Fruchte (ab 4. Mai 1942)
  • Schokolade (ab Juni 1943)

Durch den Plan Wahlen konnte der Grad der Selbstversorgung wesentlich gesteigert werden, so dass Kartoffeln, Gemuse und Obst im Zweiten Weltkrieg in der Schweiz nie rationiert waren. Lebensmittelkarten wurden in der Schweiz im Juni 1948 wieder abgeschafft.

  • in Frankreich wurden am 15. Januar 1940 ?cartes d’alimentation“ eingefuhrt.
  • in Osterreich wurde die Bewirtschaftung (durch das ?Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz“) im Herbst 1952 gelockert. [26]
  • in der Nachkriegstschechoslowakei wurde die Lebensmittelrationierung am 31. Mai 1953 mit der Wahrungsreform abgeschafft.
  • In Großbritannien wurden die letzten Rationierungen aus dem Zweiten Weltkrieg am 4. Juli 1954 aufgehoben.

In der Georgischen SSR wurden von 1980 bis 1984 Lebensmittelkarten eingefuhrt, nachdem der Staat den Bauern einen freien Handel mit Agrarprodukten untersagt hatte. Ebenso fuhrte die Volksrepublik Polen 1981 eine Lebensmittelbewirtschaftung ein, nachdem die Volkswirtschaft des Landes de facto zusammengebrochen war (siehe auch Kriegsrecht in Polen 1981?1983 ), und schaffte die letzten Karten erst 1989 wieder ab. In Kuba gibt es seit 1962 eine Rationierung .

  • Angela M. Arnold, Gabriele von Griesheim: Trummer, Bahnen und Bezirke , Eigenverlag Berlin 2002, ISBN 3-00-009839-9 .
  • Jahresberichte des Berliner Magistrats 1947?1950: Ernahrung. Kulturbuch-Verlag, Berlin 1950.
  • Manfred, Wilhelmi: Kriegsnot und Kriegsbrot, Zur kommunalen Nahrungsmittelversorgung in Trier 1914?1918 . Teil 1, in: Kurtrierisches Jahrbuch 48, 2008, S. 207?299. Teil 2: 1919?1923… , ebd. (m. Abb.), Trier 2010.
  • Bernd, Schluter: Staat, Lebensmittelversorgung und Krieg. Die kommunale Kriegsernahrungswirtschaft in Bremen 1914?1918. Bremen Diss. 1998.
  • Anne, Roerkohl: Hungerblockade und Heimatfront. Die kommunale Lebensmittelversorgung in Westfalen wahrend des ersten Weltkrieges (Studie zur Geschichte des Alltages, Bd. 10) Stuttgart 1991.
  • Britta, Nikolai: Die Lebensmittelversorgung in Flensburg 1914?1918. Schriften der Gesellschaft fur Flensburger Stadtgeschichte e. V. 39, Flensburg 1988.
  • Florian, Lorz: Kriegsernahrungswirtschaft und Nahrungsmittelversorgung vom Weltkrieg bis heute. Hannover 1938.
  • August, Skalweit: Die deutsche Kriegsernahrungswirtschaft. Stuttgart 1927.
  • Christoph Buchheim : Der Mythos vom ?Wohlleben“. Der Lebensstandard der deutschen Zivilbevolkerung im Zweiten Weltkrieg . In: Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte (VfZ), Oldenbourg, Munchen 2010, Heft 3; PDF
Commons : Ration stamps  ? Album mit Bildern
Wiktionary: Lebensmittelmarke  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
  1. RGBl. I, S. 1498
  2. Martin Psonka: Strafverfahren gegen Minderjahrige im Dritten Reich am Beispiel des Sondergerichts Dortmund TU Dortmund, Univ.-Diss. 2019, S. 100 ff.
  3. Michael Wildt: Der Traum vom Sattwerden. Hamburg 1986, ISBN 3-87975-379-2 , S. 15?17.
  4. Stadtarchiv Augsburg (Hrsg.): Trummer, Jeeps und leere Magen. Wißner-Verlag, Augsburg, 1995, ISBN 3-928898-81-7 , Seite 22.
  5. Christoph Buchheim: Der Mythos vom ?Wohlleben‘. Der Lebensstandard der deutschen Zivilbevolkerung im Zweiten Weltkrieg. In: VfZ 58(2010), H. 3, S. 307.
  6. Michael Wildt: Der Traum vom Sattwerden. Hamburg 1986, ISBN 3-87975-379-2 , S. 17.
  7. Meldungen aus dem Reich hrsg. von Heinz Boberach, Herrsching 1984, ISBN 3-88199-158-1 , Bd. 9, S. 3505.
  8. Wolfgang Schneider (Hrsg.) Alltag unter Hitler , 2000 Rowohlt Berlin, S. 186; ISBN 3 87134 404 4 / Vollstandige Tabelle bei Christoph Buchheim: Der Mythos vom ?Wohlleben“ ? Der Lebensstandard der deutschen Zivilbevolkerung im Zweiten Weltkrieg. In: Vierteljahrsheft fur Zeitgeschichte 58 (2010) H. 3, S. 307.
  9. Wolfgang Schneider (Hrsg.) Alltag unter Hitler , Rowohlt, Berlin 2000, ISBN 3 87134 404 4 ; detailliert bei Christoph Buchheim: Der Mythos vom ?Wohlleben“ ? Der Lebensstandard der deutschen Zivilbevolkerung im Zweiten Weltkrieg. In: Vierteljahrsheft fur Zeitgeschichte 58 (2010) H. 3.
  10. Eberhard Wuhle: Lebensmittelkarten im Spiegel ihrer politischen Ereignisse. In: dgwev.de. 29. Dezember 2006, archiviert vom Original am 22. Juni 2016 ; abgerufen am 10. September 2016 (Zusammenfassung des Vortrages zum Thema: ?Rationierungsbelege“ bei dem Sammlertreffen der Deutsche Geldschein- und Wertpapiersammler e. V. (DGW) in Zeuthen am 9. Dezember 2006).
  11. Lebensmittel-Verordnung vom 3. Nov. 1949 , abgerufen am 22. Juni 2016
  12. Carsten Stern: Schwedenspeisung und Rotes Kreuz in Hamburg. Neumunster 2008, ISBN 978-3-529-05231-6 , S. 16 ? Heute liegt der Bedarf bei taglich 2800 kcal.
  13. Findmittelinfo. Bundesarchiv, archiviert vom Original am 27. September 2007 ; abgerufen am 10. September 2016 .
  14. 31. Marz 1950 Ende der Lebensmittelrationierung
  15. Verordnung uber die Verbesserung der Bevolkerung mit Lebensmitteln und Industriewaren. § 3 . In: Neues Deutschland , 4. November 1949, S. 5; online .
  16. Marius Bochniak: Katalog der Hausbrandkarten DDR 1950 ? 1990 . In: International Journal of Rationing . Band   1 , Nr.   2 , 2009, ZDB -ID 2568806-6 .
  17. Alexander Lorenz: Kohlehandelchef berichtet von harter Arbeit und tollen Feiern. In: Thuringer Allgemeine. 25. September 2010, abgerufen am 10. September 2016 .
  18. Zur Verordnung siehe Frank Roggenbuch: Das Berliner Grenzgangerproblem. Verflechtung und Systemkonkurrenz vor dem Mauerbau . de Gruyter, Berlin 2008, ISBN 978-3-11-021057-6 , S. 139
  19. Ulrich Mahlert: Kleine Geschichte der DDR. C. H.Beck 2010, ISBN 978-3-406-59464-9 , S. 103.
  20. Universitatsarchiv Magdeburg
  21. Zu den Pflichten und zum Verfahren siehe die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ernahrungsbewirtschaftungsverordnung (EBewiVwV) vom 1. Februar 1979 , abgerufen am 5. Juni 2017.
  22. Text des ESVG , abgerufen am 20. November 2019
  23. Manuel Buhlmann: Nur wer Marken vorweisen konnte, erhielt Zucker, Brot und Haferflocken. In: aargauerzeitung.ch . 21. Juli 2014, abgerufen am 23. Januar 2020 .
  24. Tina Fassbind: Als man in Zurich mit Fettkarten zahlte. In: tagesanzeiger.ch . 11. Januar 2017, abgerufen am 23. Januar 2020 .
  25. Die Schweiz im Zweiten Weltkrieg
  26. Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1952, BGBl. Nr. 183/1952