Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Im Zusammenhang mit Markennamen fur Lebensmittelprodukte vgl.
Marke (Marketing)
.
Eine
Lebensmittelmarke
ist ein von
offentlichen Behorden
ausgegebenes
Wertzeichen
zur
Bescheinigung
, dass der
Inhaber
ein bestimmtes
Lebensmittel
in einer bestimmten Menge kaufen darf.
Lebensmittelmarken werden in der Regel in Notzeiten, vor allem im
Krieg
, an die Bevolkerung ausgegeben, um den allgemeinen Mangel an
Konsumgutern
besser verwalten zu konnen. Die Marken sind in
Lebensmittelkarten
zusammengefasst. Außer Lebensmitteln werden haufig auch andere Konsumguter, z. B. Heizmaterial (Kohlen), Kleidung, Genussmittel wie
Zigaretten
und Alkohol sowie Benzin
rationiert
. Die Erlaubnisscheine heißen dann gewohnlich
Bezugsscheine
. Fur die Erteilung eines Bezugsscheins musste ein besonderer Anlass ? wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes ? vorliegen oder ein Antrag gestellt werden.
In
Deutschland
wurde im
Ersten Weltkrieg
am 25. Januar 1915 zunachst
Brot
rationiert, spater auch
Milch
,
Fett
,
Eier
und andere
Nahrungsmittel
. So gab es z. B. die ?Karte zur Empfangnahme von
Butter
,
Margarine
?
Pflanzenfett
“ (es gab bis in die 1950er Jahre eine
Fettlucke
), aber auch eine
Seifenkarte
.
Notwendig wurden die Rationierungen, weil wegen der britischen
Seeblockade
kaum noch Lebensmittelimporte moglich waren. Die Binnenproduktion wiederum ging zuruck, weil viele Bauern zum Kriegsdienst eingezogen worden waren. Seit dem 1. August 1916 galt in Deutschland uberdies eine Verordnung uber die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren. Die hierin eingefuhrte Bezugsscheinpflicht wurde im Dezember 1916 auf
Schuhwaren
ausgedehnt.
- Deutschland Nachkriegszeit Erster Weltkrieg
-
Bezugskarte fur Eier (Fragment) ? Berlin 1920
-
Bezugskarte fur Kaffee-Ersatz (Kaffee-Ersatz-Karte ? Fragment) Berlin und Umgebung 1920
-
Lebensmittelkarte fur Berlin, Abschnitt 69?80 fur September 1920 (Fragment)
-
Bezugskarte fur Speisefett der Fettstelle Groß-Berlin vom 30. Aug. bis 26. Sept. 1920 (Fragment)
Ruckblickend auf die Erfahrungen des Ersten Weltkriegs befurchtete die
NS-Fuhrung
eine unzureichende Nahrungsversorgung der Bevolkerung und eine damit einhergehende Hungersnot. Am 27. August 1939, vier Tage vor Beginn des
Zweiten Weltkrieges
(und drei Tage nach dem ursprunglichen Angriffsbefehl fur den
Uberfall auf Polen
), wurde deshalb die
Verordnung zur vorlaufigen Sicherstellung des lebenswichtigen Bedarfs des deutschen Volkes
[1]
erlassen, mit der die Rationierung und Bezugsscheinpflicht fur eine große Anzahl an Verbrauchsgutern eingefuhrt wurde.
[2]
Als Bezugsscheine wurden von den unteren Verwaltungsbehorden einheitliche Ausweiskarten auf rosa Wasserzeichenpapier ausgegeben, die neben einem Stammabschnitt 72 Teilabschnitte enthielten, auf denen die bezugsfahigen Verbrauchsguter verzeichnet waren (§ 3 Abs. 1 VO vom 27. August 1939).
Im November 1939 folgte die
Reichskleiderkarte
.
Anfangs wurde fur Lebensmittel eine ?Einheitskarte“ ausgegeben, die vier Wochen galt. Zuerst war der Handler frei wahlbar und an den Karten befanden sich Bestellscheine fur bestimmte Waren. Diese Bestellscheine trennte der Handler ab, stempelte sie und reichte sie gesammelt beim
Reichsernahrungsamt
ein. Dafur erhielt er von diesem Amt einen Bezugsschein, mit dem der Kaufmann eine entsprechende Menge vom Großhandler bestellen konnte. Dieses System erwies sich bald als wenig praktikabel.
[3]
Im Laufe des Krieges wurde das Bestellschein-System durch ein sogenanntes ?durchlaufendes Bezugsrecht“ ersetzt: Handler schnitten beim Verkauf der Ware die entsprechende Marke ab, klebten sie auf Sammelbogen und erhielten dafur dann einen Bezugsschein, den sie beim Großhandler oder Importeur vorlegten.
Kartoffeln
,
Obst
und
Gemuse
wurden in den ersten Monaten noch frei verkauft. Die anfangs ausgeteilte ?Einheitskarte“ wurde bald durch unterschiedliche Karten erganzt oder ersetzt. Ende 1939 gab es Karten fur
Schwer-
und Schwerstarbeiter und eine fur Lang- und
Nachtarbeiter
. Es gab Karten fur Brot und Mehl (
Reichsbrotkarte
)
[4]
sowie fur Fleisch, Fett, Eier und
Marmelade
/
Zucker
. Außerdem wurden unterschiedliche Karten fur Kleinst- und Kleinkinder, fur Kinder bis zu sechs Jahren, fur Jugendliche und Erwachsene ausgeteilt. Auch Soldaten auf Urlaub (die sich bei ihren Familien aufhielten) bekamen entsprechende Urlaubskarten. Die Landbevolkerung, die sich zumindest teilweise selbst versorgen konnte, erhielt geringere Rationen. Sogenannte Normalverbraucher machten 55 % der Empfanger aus, Kinder und Jugendliche 31 %, und 14 % waren als Lang-, Schwer- oder Schwerstarbeiter eingestuft. Bezugsberechtigte, die nach den
Nurnberger Rassegesetzen
als
Juden
eingestuft wurden, erhielten mit einem roten ?J“ markierte Karten mit geringeren Bezugsmengen fur viele Grundnahrungsmittel und waren von allen Sonderzuteilungen ausgeschlossen. Ab Oktober 1942 erhielten sie keinerlei
Fleisch
- und Kleiderkarten mehr.
[5]
Die Rationierung der Lebensmittel verscharfte auch die Situation von Personen, die untergetaucht waren, um der Verhaftung oder Deportation zu entgehen: Ohne Karten war ihnen die Beschaffung von Lebensmitteln kaum moglich; eventuell vorhandene Helfer konnten ihnen so gut wie nichts abgeben, da die Rationen zu knapp bemessen waren, um versteckte Personen mitzuversorgen.
Die Lebensmittelversorgung wurde bis einschließlich 1941 ? abgesehen von regionalen und saisonbedingten Engpassen ? auch in den Stadten und Ballungsgebieten noch als befriedigend rezipiert. Im April 1942 kam es jedoch zu drastischen Einschnitten: Die Brotration fur Normalverbraucher wurden von 9,6 kg auf 6,4 kg, die Fleischzuteilung von 1600 g auf 1200 g und die Fettration von 1053 g auf 825 g im Monat gekurzt.
[6]
In den ?
Geheimen Lageberichten
“ des
Sicherheitsdienstes der SS
wurde gemeldet, die starken Kurzungen hatten auf einen großen Teil der Bevolkerung ?niederschmetternd“ gewirkt wie kaum ein anderes Ereignis des Krieges.
[7]
Im
kollektiven Gedachtnis
war die Erinnerung an die Hungerwinter 1916/17 (
Steckrubenwinter
) und 1918/19 sehr prasent.
Die wochentlichen Rationen eines ?Normalverbrauchers“ (z. B. Hausfrauen, Angestellte)
[8]
beliefen sich im Zweiten Weltkrieg auf:
Zeitpunkt
|
Brot
|
Fleisch
|
Fett
|
September 1939
|
2400 gr.
|
500 gr.
|
270 gr.
|
April 1942
|
2000 gr.
|
300 gr.
|
206 gr.
|
Juni 1943
|
2325 gr.
|
250 gr.
|
218 gr.
|
Oktober 1944
|
2225 gr.
|
250 gr.
|
218 gr.
|
Marz 1945
|
1778 gr.
|
222 gr.
|
109 gr.
|
- Deutschland wahrend des Zweiten Weltkrieges
-
Lebensmittelkarte fur Urlauber, wahrend des Zweiten Weltkrieges
-
Auch der Bezug von Kleidern wurde rationiert: ein Ablehnungsschreiben von 1942
-
Kleiderkarte von 1942, Vorderseite
-
Kleiderkarte von 1942, Ruckseite
-
Ernahrungsamt Berlin: Reichseierkarte, gultig ab 13. November 1944
Beachtet werden muss dabei, dass die Lebensmittelmarken und die Bezugsscheine lediglich eine
Berechtigung
zum Kauf bedeuteten, eine etwa geartete Pflicht zum Angebot oder zum Verkauf der Ware durch Handler war damit nicht verbunden: Gelang es den Inhabern nicht, die Ware zu erwerben (z. B. mangels Angebot) verfielen diese, ohne Ubertragung auf folgende Bezugszeitraume. Das heißt vereinfacht: Wer seine
Karte
(oder den
Bezugsschein
) nicht ausschopfen konnte, aus welchem Grund auch immer, hatte weniger zur Verfugung. Die verkundeten
Rationierungen
waren keineswegs Garantie, die rationierten Guter auch erwerben zu konnen. Folglich lag der tatsachliche Verbrauch immer unter den durch die Rationierungen angegebenen Mengen.
[9]
Dieser Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung:
Westzonen und SBZ sind zwei vollig verschiedene Linien, fehlt bis 1949 ff.
Bitte hilf mit, ihn zu
verbessern
, und entferne anschließend diese Markierung.
Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges gaben die Alliierten Besatzungsmachte ab Mai 1945 in ihren jeweiligen Sektoren neue Lebensmittelkarten (auch Nahrmittelkarten genannt) aus, die entsprechend der
Schwere der Arbeit
in Verbrauchergruppen (Kategorien) im Allgemeinen von I bis V eingestuft wurden.
In der
SBZ
und spateren
DDR
gab es ab dem 12. Juni 1945 ein von den
Westzonen
abweichendes System mit folgenden Kategorien:
[10]
- Kategorie I: Schwerstarbeiter und Funktionare
- Kategorie II: Schwerarbeiter
- Kategorie III: Arbeiter
- Kategorie IV: Angestellte
- Kategorie V: Sonstige (Kinder, Rentner, NSDAP-Mitglieder, Schwerbehinderte, Nichterwerbstatige), auch ?Friedhofskarte“ genannt (die Zuteilung war praktisch ?Null“).
Ab dem 1. Juli 1945 galt, dass ehemalige Mitglieder der NSDAP keine Lebensmittelkarten erhalten, uberdies ?Nichterwerbstatige“ im Alter von 18?65 Jahren (Manner) bzw. 18?45 Jahren (Frauen).
Ab 1949 wurden einheitliche Zusatzkarten eingefuhrt, die zusatzlich zur Lebensmittelgrundkarte an Beschaftigte mit schwerer und besonders schwerer Arbeit und an die ihnen gleichgestellte
Intelligenz
ausgegeben wurden.
[11]
Die Rationen an Brot, Fleisch, Fett, Zucker, Kartoffeln,
Salz
, Bohnenkaffee,
Kaffee-Ersatz
und
Tee
wurden entsprechend den Moglichkeiten festgelegt. Durch offentliche Aushange wurden an den Wochenenden die fur die jeweils nachste Woche erhaltlichen Waren ?aufgerufen“. Schwerkranke, die einen hoheren Bedarf an
Nahrungsenergie
hatten, bekamen auf arztliche Anweisung eine ?Schwerarbeiterzulage“, die ansonsten nur korperlich schwer arbeitenden Menschen zustand.
- Deutschland (SBZ und Groß-Berlin): Nachkriegszeit bis 1949
-
Lebensmittelkarte von 1945 aus Zwickau (SBZ)
-
Lebensmittelmarken Fleisch Gruppe I (Schwerarbeiter) ? Groß-Berlin Marz 1947 (Fragment)
-
Lebensmittelmarken Gruppe I (Schwerarbeiter) ? Groß-Berlin Juni 1947 (Fragment)
-
Werbung fur ein markenfreies Mittagsgedeck, Berlin, 1948
Ende 1946 entsprach die vorgesehene Tagesration fur erwachsene
Normalverbraucher
1550 Kilokalorien.
[12]
In den Jahren 1948 und 1949 wurden die Mengen schrittweise erhoht. Kleinkinder und Jugendliche wurden zeitweilig durch
Schulspeisung
,
Schwedenspeisung
bzw.
Hoover-Speisung
vor Unterernahrung bewahrt.
Man erhielt rationierte Lebensmittel in Geschaften und
Gaststatten
nur, wenn man die entsprechenden Lebensmittelkartenabschnitte, die Marken, abgeben konnte und die vom Handler geforderte Summe bezahlte. Die Marken waren nach einzelnen Lebensmitteln aufgeteilt (wie oben dargestellt); beispielsweise konnte man mit Brotmarken nur Brot erwerben, aber mit Fleischmarken auch Fisch. Oft wurde mit Lebensmittelmarken daher auf dem
Schwarzmarkt
Tauschhandel betrieben. Gaststatten gaben auf der Speisekarte an, wie viele Marken welcher Art der Gast fur das jeweilige Gericht abzugeben hatte.
In der
Bundesrepublik Deutschland
wurden die Lebensmittelkarten im Jahr 1950 abgeschafft. Dies geschah in zwei Etappen.
[13]
Am 22. Januar wurde die Aufhebung der Rationierungen mit Ausnahme von Zucker mit Wirkung vom 1. Marz an bekannt gegeben. Am 31. Marz beschloss das
Bundeskabinett
unter
Konrad Adenauer
die Aufhebung aller noch verbliebenen Einschrankungen zum 1. Mai 1950.
[14]
Damit entfielen im Bundesgebiet die Lebensmittelkarten und -marken. In Berlin wurde eine Zeitlang noch Milch auf Karten ausgegeben. Fur Kranke gab es Krankenzulagekarten.
Mit der Lebensmittelgrundkarte konnten 1949 je Person ab 15 Jahren monatlich folgende Mengen erworben werden:
[15]
- Brot: 12.000 g
- Nahrmittel (z. B. Mehl, Teigwaren, Hulsenfruchte): 1.050 g
- Zucker: 750 g
- Marmelade: 900 g
- Fleisch: 900 g
- Fett: 450 g
Lebensmittelkarten wurden in der
DDR
wurde bis Mai 1958 ausgegeben. Ihre Abschaffung hatte eine Veranderung im Preis- und Steuersystem zur Folge, die fur alle nicht abhangig Tatigen eine Verschlechterung bedeutete, denn sie war zugleich eine Subventionierung gewesen. Die als ?Bezugsberechtigung ? Speisekartoffeln“ bezeichneten Kartoffelkarten wurden erst 1966 abgeschafft. Ende der 1960er Jahre wurden die Kohlenkarten ohne inhaltliche Anderungen von ?Hausbrandkarte“ in ?Gutschein zum Bezug von Braunkohlenbriketts zum staatlich gestutzten ortsublichen Grundpreis“ umbenannt.
[16]
Der Kohlenmehrbedarf konnte zum
HO
-Preis bezogen werden.
[17]
Dieses Verfahren wurde bis zum Ende der DDR beibehalten.
In
Ost-Berlin
musste von November 1952 bis zur Errichtung der
Mauer
aufgrund einer ?Verordnung zur Verhinderung der Spekulation mit Lebensmitteln und Industriewaren“ grundsatzlich bei Einkaufen oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die nicht der Rationierung unterlagen, die Lebensmittelkarte bzw. der
Personalausweis
vorgelegt werden, andernfalls wurde
Westgeld
verlangt.
[18]
Anfang der 1960er Jahre fuhrte eine krisenhafte Versorgungslage dazu, dass in der DDR bestimmte Lebensmittel wie Butter und Fleisch zeitweise erneut rationiert wurden.
[19]
Man bekam sie dann nur an seinem Wohnort gegen Vorzeigen eines geschaftsgebundenen Kundenausweises. Bei Urlaub oder auswartigen Aufenthalten war eine Ummeldebescheinigung des heimischen Handlers vorzulegen. Diese Rationierung wurde 1962 verlangert,
[20]
schließlich auf
Edelfleisch
(bestimmte Fleischstucke, wie
Filet
oder bestimmte Innereien, wie
Leber
) eingegrenzt und 1967/68 stillschweigend abgeschafft.
Vom 4. Oktober 1968 bis zum 10. April 2017 (seit dem 3. Oktober 1990 auch auf dem
Gebiet der ehemaligen DDR
) galt die
Ernahrungsbewirtschaftungsverordnung
, die auf der Grundlage des
Ernahrungssicherstellungsgesetzes
(eines der
Notstandsgesetze
) erlassen worden war. Seit 1980 waren durch sie die Kreise und kreisfreien Stadte verpflichtet worden, Lebensmittelkarten vorzuhalten und die dafur notigen Daten alle zwei Jahre zu erfassen und zu melden.
[21]
Im Beitrittsgebiet, d. h. der ehemaligen DDR war sie zwar rechtlich eingefuhrt worden, wurde jedoch bis zu ihrem Außerkrafttreten 2017 nicht umgesetzt.
Die Bestimmungen wurden erst mit Inkrafttreten des
Gesetzes uber die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer
Versorgungskrise
und Maßnahmen zur Vorsorge fur eine Versorgungskrise (
Ernahrungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz
? ESVG)
[22]
am 11. April 2017 aufgehoben.
Auch in anderen Landern wurden im Ersten und Zweiten Weltkrieg und den Nachkriegszeiten Rationierungsmaßnahmen ergriffen. Beispiele:
In der
Schweiz
wurden im Ersten Weltkrieg die Grundnahrungsmittel ab 1917 schrittweise rationiert.
[23]
[24]
Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde das
Kriegsernahrungsamt
errichtet und verschiedene Lebensmittel schrittweise rationiert:
[25]
- Zucker, Teigwaren, Hulsenfruchte, Reis, Weizen- und Maisgrieß, Mehl, Hafer- und Gerstenprodukte, Butter, Speisefette, Speiseole (ab 30. Oktober 1939)
- Textilien, Schuhe, Seife, Waschmittel (ab 1. Dezember 1940)
- Kaffee, Tee, Kakao (ab 31. Mai 1941)
- Kase (ab 31. August 1941)
- Eier und Eiprodukte (ab 3. Dezember 1941)
- Frischmilch (ab 1. Januar 1942: Erwachsene 0,5 l/Tag, Kinder 0,7 l/Tag; ab 1. November 1942: 10 l/Monat)
- Fleisch (ab Marz 1942)
- Honig, Konfiture, eingemachte Fruchte (ab 4. Mai 1942)
- Schokolade (ab Juni 1943)
Durch den
Plan Wahlen
konnte der Grad der Selbstversorgung wesentlich gesteigert werden, so dass Kartoffeln, Gemuse und Obst im Zweiten Weltkrieg in der Schweiz nie rationiert waren. Lebensmittelkarten wurden in der Schweiz im Juni 1948 wieder abgeschafft.
- in
Frankreich
wurden am 15. Januar 1940 ?cartes d’alimentation“ eingefuhrt.
- in
Osterreich
wurde die Bewirtschaftung (durch das ?Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz“) im Herbst 1952 gelockert.
[26]
- in der
Nachkriegstschechoslowakei
wurde die Lebensmittelrationierung am 31. Mai 1953 mit der
Wahrungsreform
abgeschafft.
- In
Großbritannien
wurden die letzten Rationierungen aus dem Zweiten Weltkrieg am 4. Juli 1954 aufgehoben.
In der
Georgischen SSR
wurden von 1980 bis 1984 Lebensmittelkarten eingefuhrt, nachdem der Staat den Bauern einen freien Handel mit Agrarprodukten untersagt hatte. Ebenso fuhrte die
Volksrepublik Polen
1981 eine Lebensmittelbewirtschaftung ein, nachdem die Volkswirtschaft des Landes de facto zusammengebrochen war (siehe auch
Kriegsrecht in Polen 1981?1983
), und schaffte die letzten Karten erst 1989 wieder ab. In Kuba gibt es seit 1962 eine
Rationierung
.
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Wolfgang Schneider
(Hrsg.)
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ISBN 3 87134 404 4
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Der Mythos vom ?Wohlleben“ ? Der Lebensstandard der deutschen Zivilbevolkerung im Zweiten Weltkrieg.
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Zur Verordnung siehe Frank Roggenbuch:
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Zu den Pflichten und zum Verfahren siehe die
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Manuel Buhlmann:
Nur wer Marken vorweisen konnte, erhielt Zucker, Brot und Haferflocken.
In:
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21. Juli 2014,
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Tina Fassbind:
Als man in Zurich mit Fettkarten zahlte.
In:
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11. Januar 2017,
abgerufen am 23. Januar 2020
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Die Schweiz im Zweiten Weltkrieg
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Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1952,
BGBl. Nr. 183/1952