Landeshauptstadt (Deutschland)

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Landeshauptstadt bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland eine Stadt , die Sitz der Verfassungsorgane eines Landes ist, insbesondere von Landesregierung und Landtag . Kommunalrechtlich ist Landeshauptstadt eine Bezeichnung, die der Stadt auf Antrag durch die Landesregierung verliehen werden kann. [1] Demgegenuber konnen die Stadtstaaten Hamburg und Berlin nicht zugleich Landeshauptstadte sein. Die Fuhrung der Bezeichnung kam in der Bundesrepublik uberwiegend seit den 1950er -Jahren auf. So wurde etwa im Januar 1953 die Verleihung der Bezeichnung Landeshauptstadt an die Stadt Wiesbaden bekanntgemacht. [2] Vorher bezeichneten sich die Hauptstadte der Lander einfach nur als Stadt.

Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Fur die Rechtslage in Hessen siehe auch: Hessische Gemeindeordnung#Gemeindename und Bezeichnungen
  2. Verleihung der Bezeichnung Landeshauptstadt vom 24. Dezember 1952 . In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Staatsanzeiger fur das Land Hessen. 1953 Nr.   3 , S.   34 , 50 ( Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,9   MB ]).