Landeshauptstadt
bezeichnet in der
Bundesrepublik Deutschland
eine
Stadt
, die Sitz der
Verfassungsorgane
eines
Landes
ist, insbesondere von
Landesregierung
und
Landtag
.
Kommunalrechtlich
ist
Landeshauptstadt
eine Bezeichnung, die der Stadt auf Antrag durch die Landesregierung verliehen werden kann.
[1]
Demgegenuber konnen die
Stadtstaaten
Hamburg und Berlin nicht zugleich Landeshauptstadte sein. Die Fuhrung der Bezeichnung kam in der Bundesrepublik uberwiegend seit den
1950er
-Jahren auf. So wurde etwa im Januar 1953 die Verleihung der Bezeichnung
Landeshauptstadt
an die Stadt Wiesbaden bekanntgemacht.
[2]
Vorher bezeichneten sich die Hauptstadte der Lander einfach nur als Stadt.
- ↑
Fur die Rechtslage in Hessen siehe auch:
Hessische Gemeindeordnung#Gemeindename und Bezeichnungen
- ↑
Verleihung der Bezeichnung
Landeshauptstadt
vom 24. Dezember 1952
. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.):
Staatsanzeiger fur das Land Hessen.
1953
Nr.
3
,
S.
34
,
50
(
Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags
[PDF;
1,9
MB
]).