Landesbehorde

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Verwaltungsaufbau

Landesbehorden sind in Deutschland die von einem Land errichteten Behorden .

Hierarchie und Aufbau

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Die Landesbehorden sind hierarchisch organisiert:

Von einer eindeutigen Gliederung mit klarer Rangfestlegung wird im Zuge der Verschlankung der Verwaltungsstrukturen jedoch zunehmend abgesehen. Im hessischen Polizeiorganisationsrecht gibt es neben dem Hessischen Innenministerium als oberster Polizeibehorde nur noch sieben bereichsspezifische Polizeiprasidien, die jeweils fur großere Teile des Landesgebietes zustandig sind und damit weder eindeutig Landesmittel- noch eindeutig Landesunterbehorden sind (§ 91 HSOG, § 5 HSOG-DVO). Fur untere Landesbehorden sind sie teilweise zu groß, fur mittlere Landesbehorden zu klein (z. B. Polizeiprasidium Frankfurt am Main ) und in allen Fallen ohne eigenen Verwaltungsunterbau; die fruheren Polizeireviere und Polizeistationen in den Landkreisen sind in ihnen aufgegangen. Daneben bestehen vier zentral zustandige Polizeibehorden, u. a. das Hessische Landeskriminalamt , die wegen ihrer landesweiten Zustandigkeit strukturell Landesoberbehorden sind, als solche aber nicht mehr bezeichnet werden. Der Gesetzgeber hat bei den Polizeibehorden, außer beim Innenministerium, auf jegliche Rangfestlegung verzichtet.

Auch der Grundsatz, wonach Landesoberbehorden nicht uber einen eigenen Mittelaufbau verfugen, wird zunehmend durchbrochen. Einige Bundeslander verfugen uber eine der Ministerialebene unmittelbar nachgeordnete Behorde (in Thuringen beispielsweise das Thuringer Landesverwaltungsamt , in Sachsen die Landesdirektion Sachsen , in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ), die landesweit zustandig ist, der aber Behorden auf Kreis-, Stadt- und Gemeindeebene nachgeordnet sind.

Die Gesamtheit der Landesbehorden wird als unmittelbare Landesverwaltung bezeichnet. Daneben tritt die mittelbare Landesverwaltung durch Behorden anderer, insbesondere kommunaler Korperschaften. Im ubertragenen Wirkungskreis werden Aufgaben des Landes auch von diesen Behorden erfullt. In Brandenburg zahlen auch die 26 Gewasserunterhaltungsverbande in der Rechtsform des Wasser- und Bodenverbandes zur mittelbaren Landesverwaltung.

Verwaltungsstufen

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In Bundeslandern mit einem zweistufigen Verwaltungsaufbau ? wie Schleswig-Holstein , Brandenburg , Mecklenburg-Vorpommern ? uben die obersten Landesbehorden grundsatzlich sowohl die Aufsicht uber die Landesoberbehorden wie auch uber die unteren Landesbehorden aus. Ausnahmen sind landesgesetzlich moglich (z. B. in Schleswig-Holstein).

In Deutschland ist der traditionelle dreistufige Verwaltungsaufbau im Ruckzug befindlich, wie die Anfang des 21. Jahrhunderts durchgefuhrten Strukturreformen in Niedersachsen , Sachsen und Sachsen-Anhalt zeigen.

Baden-Wurttemberg

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In Baden-Wurttemberg wird lediglich zwischen obersten Landesbehorden, hoheren Verwaltungsbehorden, unteren Verwaltungsbehorden, Landesoberbehorden und hoheren und unteren Sonderbehorden unterschieden. Wahrend fur die obersten Landesbehorden und Landesoberbehorden das oben gesagte gilt, sind die hoheren Verwaltungsbehorden (die Regierungsprasidien) keine Mittelbehorden im eigentlichen Sinne. In einigen Fallen wirken sie wie untere Landesbehorden (z. B. im Aufenthaltsrecht), in anderen wie eine Landesoberbehorde (z. B. Regierungsprasidium Tubingen im Gentechniksicherheitsrecht oder RP Karlsruhe bei Angelegenheiten der Wasserschutzpolizei). In den meisten Fallen nehmen sie aber Aufgaben einer Mittelbehorde wahr. Die unteren Verwaltungsbehorden sind die Landratsamter und die Stadtverwaltungen von Stadtkreisen, in gewissen Fallen auch die Stadtverwaltungen von Großen Kreisstadten und die Verwaltungsgemeinschaften von mehreren Gemeinden (z. B. Baurecht). Untere Sonderbehorden sind Behorden, die nur fur einen eng umgrenzten Verwaltungsbereich zustandig sind. Seit der Verwaltungsreform von 2005 sind dies nur noch Polizeidirektionen und Polizeiprasidien, Finanzamter und Staatliche Schulamter (bis 2009 nur in den Stadtkreisen), fur alle anderen Bereiche sind die unteren Verwaltungsbehorden zustandig. Die hoheren Sonderbehorden nehmen Aufgaben anstatt eines Regierungsprasidiums wahr. Es gibt nur noch die Oberfinanzdirektion und seit 1. Januar 2009 das Landesamt fur Geoinformation und Landentwicklung als hohere Sonderbehorde. Vor der Verwaltungsreform gab es noch Landespolizeidirektionen, Oberschulamter und Forstdirektionen als hohere Sonderbehorden, die aber in die Regierungsprasidien eingegliedert wurden.

Mit der Anderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Juli 1985 ( Lex Schuierer ) fuhrte der Bayerische Landtag ein Selbsteintrittsrecht fur die Leiter der Aufsichtsbehorden ein, das es in keinem anderen Landesverwaltungsverfahrensgesetz gibt.

Der Freistaat Sachsen unterscheidet neben den analog zu den anderen Landern benannten obersten Staatsbehorden eine landesweit zustandige allgemeine Staatsbehorde , die Landesdirektion Sachsen , von den besonderen Staatsbehorden , die ihrerseits in obere besondere Staatsbehorden und untere besondere Staatsbehorden gegliedert sind. [1]

Sachsen-Anhalt unterscheidet analog zu den anderen Landern oberste Landesbehorden , obere Landesbehorden und untere Landesbehorden . Eine allgemeine obere Landesbehorde , das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt , ist jedoch generell zustandig, sofern nicht eine andere obere Landesbehorde oder Landeseinrichtung fur zustandig erklart ist. [2]

Einzelnachweise

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  1. Sachsisches Verwaltungsorganisationsgesetz vom 25. November 2003, zuletzt geandert am 21. Mai 2021.
  2. Gesetz uber die Organisation der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt vom 27. Oktober 2015, zuletzt geandert am 10. Dezember 2015.