Das
Protokoll von Kyoto zum Rahmenubereinkommen der Vereinten Nationen uber Klimaanderungen
, kurz
Kyoto-Protokoll
oder
Kioto-Protokoll
(benannt nach dem Ort der Konferenz
Ky?to
in
Japan
), ist ein am 11. Dezember 1997 beschlossenes Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der
Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen
(UNFCCC) mit dem Ziel des
Klimaschutzes
. Das am 16. Februar 2005 in Kraft getretene Abkommen legte erstmals
volkerrechtlich
verbindliche Zielwerte fur den
Treibhausgas
-Ausstoß ? der Hauptursache der
globalen Erwarmung
? in den
Industrielandern
fest.
[1]
[2]
Bis Anfang Dezember 2011 hatten 191 Staaten sowie die
Europaische Union
[3]
das Kyoto-Protokoll ratifiziert. Die
USA
lehnten 2001 die
Ratifikation
des Protokolls ab;
Kanada
gab am 13. Dezember 2011 seinen Ausstieg aus dem Abkommen bekannt.
[4]
Teilnehmende Industrielander verpflichteten sich, ihren jahrlichen Treibhausgas-Ausstoß innerhalb der sogenannten ersten Verpflichtungsperiode (2008?2012) um durchschnittlich 5,2 Prozent gegenuber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Diese Emissionsminderungen wurden erreicht. Fur Schwellen- und Entwicklungslander gab es keine festgelegten Reduktionsmengen.
Nach funf Jahre wahrenden Verhandlungen ? von der
UN-Klimakonferenz auf Bali
2007 bis zur
UN-Klimakonferenz in Doha 2012
? einigten sich die Vertragsstaaten auf eine zweite Verpflichtungsperiode (?Kyoto II“) von 2013 bis 2020. Strittig waren vor allem der Umfang und die Verteilung der kunftigen Treibhausgas-Reduktionen, die Einbindung von Schwellen- und Entwicklungslandern in die Reduktionsverpflichtungen sowie die Hohe von Finanztransfers. Die zweite Verpflichtungsperiode musste durch 144 Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls akzeptiert werden, um 90 Tage spater in Kraft zu treten.
[5]
Nigeria war am 2. Oktober 2020 der 144. Vertragspartner, der die zweite Verpflichtungsperiode akzeptierte, somit war sie Ende 2020 wenige Stunden lang gultig.
[6]
[7]
[8]
Fur die Zeit nach 2020 vereinbarten die Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention das
Ubereinkommen von Paris
.
[9]
Die Zunahme der Treibhausgaskonzentrationen in der
Atmosphare
ist vor allem auf menschliche Aktivitaten zuruckzufuhren, insbesondere auf das Verbrennen fossiler Brennstoffe, Viehhaltung und
Rodung
von Waldern.
[10]
Die im Kyoto-Protokoll reglementierten Treibhausgase sind:
Kohlenstoffdioxid
(CO
2
, dient als
Referenzwert
),
Methan
(CH
4
),
Distickstoffmonoxid
(Lachgas, N
2
O), teilhalogenierte
Fluorkohlenwasserstoffe
(H-FKW/HFCs), perfluorierte
Kohlenwasserstoffe
(FKW/PFCs) und
Schwefelhexafluorid
(SF
6
); explizit ausgeschlossen sind diejenigen Treibhausgase, die bereits durch das
Montreal-Protokoll
reguliert sind. Das Abkommen konnte nur wenig am allgemeinen Wachstumstrend dieser wichtigsten Treibhausgase andern. Die Emissionen von Kohlenstoffdioxid und Lachgas stiegen bis 2019 weiter an. Ein Ruckgang der anthropogenen CO
2
-Emissionen im Jahr 2020, dem letzten Jahr der zweiten Verpflichtungsperiode, war vor allem auf die
COVID-19-Pandemie
zuruckzufuhren.
[11]
Der Ausstoß von verschiedenen Kohlenwasserstoffen hat sich aus anderen Grunden stabilisiert, so etwa durch den Schutz der
Ozonschicht
infolge des Montreal-Protokolls.
Im Juni 1992 fand in
Rio de Janeiro
die
Konferenz der Vereinten Nationen uber Umwelt und Entwicklung
(UNCED) statt. Zu der bis dahin weltgroßten internationalen Konferenz reisten sowohl Abgesandte fast aller Regierungen als auch Vertreter zahlreicher
Nichtregierungsorganisationen
nach Brasilien. In Rio wurden mehrere
multilaterale Umweltabkommen
vereinbart, darunter die
Klimarahmenkonvention
(UNFCCC). Außerdem sollte die
Agenda 21
besonders auf regionaler und lokaler Ebene die gesteigerten Bemuhungen um mehr
Nachhaltigkeit
vorantreiben, zu der fortan auch der Klimaschutz gezahlt wurde.
Die Klimarahmenkonvention verankert volkerrechtlich verbindlich das Ziel, einen gefahrlichen und menschlich verursachten Eingriff in das Klimasystem der Erde zu verhindern.
[12]
Sie war bereits auf einer vom 30. April bis zum 9. Mai 1992 dauernden Konferenz in
New York City
verabschiedet worden und wurde dann auf der UNCED von den meisten Staaten unterschrieben. Zwei Jahre darauf, am 21. Marz 1994, trat sie in Kraft.
Die Konvention legt ein
Vorsorgeprinzip
fest, nach dem durch die Staatengemeinschaft auch bei noch nicht absoluter wissenschaftlicher Sicherheit uber den Klimawandel konkrete Klimaschutzmaßnahmen getroffen werden sollten. Um ihr Ziel zu erfullen, sieht die Konvention vor, erganzende Protokolle oder andere rechtlich verbindliche Abkommen zu beschließen. Diese sollen konkretere Verpflichtungen zum Klimaschutz beinhalten und nach dem Prinzip der ?gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten“ aller Vertragsstaaten ausgestaltet sein, was beinhaltet, dass ?die Vertragsparteien, die entwickelte Lander sind, bei der Bekampfung der Klimaanderungen und ihrer nachteiligen Auswirkungen die Fuhrung ubernehmen [sollen]“.
[13]
Ein Jahr nach Inkrafttreten der Klimarahmenkonvention fand vom 28. Marz bis 7. April 1995 die erste
UN-Klimakonferenz
in
Berlin
statt, die
COP-1
. Auf dieser 1.
Vertragsstaatenkonferenz
(
Conference of the Parties
) zur Klimarahmenkonvention einigten sich die teilnehmenden Staaten auf das ?Berliner Mandat“:
[14]
Dieses Mandat umfasste die Einrichtung einer formellen ?
Ad-hoc
-Gruppe zum Berliner Mandat“ (
Ad hoc Group on the Berlin Mandate
, AGBM). Diese Arbeitsgruppe hatte die Aufgabe, zwischen den jahrlich stattfindenden Klimakonferenzen ein Protokoll oder ein anderes rechtlich verbindliches Instrument auszuarbeiten, das feste Reduktionsziele und einen Zeitrahmen zu ihrer Erreichung beinhalten sollte.
[15]
[16]
Im Sinne des in der Klimarahmenkonvention festgeschriebenen Grundsatzes der ?gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten“
[17]
wurden Schwellen- und Entwicklungslander bereits zu diesem Zeitpunkt von verbindlichen Reduktionen ausgeklammert.
[18]
Außerdem wurden die Nebenorgane
Subsidiary Body for Scientific and Technical Advice (SBSTA)
fur wissenschaftliche und technische Fragen und
Subsidiary Body for Implementation (SBI)
fur Fragen zur Umsetzung begrundet
[19]
sowie
Bonn
als Sitz des Klimasekretariats festgelegt.
Die damalige Bundesumweltministerin
Angela Merkel
hatte maßgeblichen Anteil an dem weitgehenden Versprechen seitens der deutschen Delegation, sich fruhzeitig auf den großten einzelnen Beitrag zur Treibhausgas-Reduktion unter allen Industriestaaten zu verpflichten. Diese fruhzeitige Verpflichtung wird als ein entscheidender Faktor angesehen, weshalb einer rechtlich verbindlichen Emissionsreduktion zunachst ablehnend gegenuberstehende Staaten bis 1997 doch noch ins Boot geholt werden konnten.
[20]
Im Vorfeld der zweiten Konferenz der Vertragsstaaten in
Genf
(COP 2) im Juli 1996 hatte die eingerichtete Arbeitsgruppe zum Berliner Mandat unter dem Vorsitz des Argentiniers
Raul Estrada Oyuela
bereits drei vorbereitende Sitzungen abgehalten. In Genf selbst fand zeitgleich mit der COP-2 die vierte Sitzung statt. Die anwesenden Minister und andere Verhandlungsfuhrer einigten sich nach einem komplizierten Abstimmungsprozess auf die ?Genfer ministerielle Deklaration“
(Geneva Ministerial Declaration)
. Darin wurden die Schlussfolgerungen aus dem 1995 fertiggestellten
Zweiten IPCC-Sachstandsbericht
zur wissenschaftlichen Grundlage fur den weiteren Prozess der internationalen Klimaschutzpolitik gemacht sowie die anstehende Ausarbeitung einer rechtlich verbindlichen Regelung zur Reduktion von Treibhausgasen bekraftigt. Auf der Berliner Konferenz noch offen zutage getretene Widerstande seitens der USA, Kanadas, Australiens und besonders der
OPEC
-Staaten gegen ausdruckliche Reduktionsziele konnten damit uberwunden werden.
[21]
In den Monaten vor der dritten Klimakonferenz in Kyoto waren in den Sitzungen der oben genannten Arbeitsgruppe zum Berliner Mandat verschiedene Bestandteile und Entwurfe eines kunftigen Klimaschutzprotokolls diskutiert worden. Im Marz 1997 auf der AGBM-6 beispielsweise hatte die EU einen Vorstoß gewagt und eine Reduktion der drei Treibhausgase Kohlendioxid, Methan und Lachgas in den Industrielandern um 15 % bis 2010 vorgeschlagen.
[22]
Innerhalb der einflussreichen Gruppe industrialisierter Nichtmitgliedstaaten der EU,
JUSSCANNZ
genannt (bestehend aus
Japan
, den
USA
,
Schweiz
,
Kanada
,
Australien
,
Norwegen
und
Neuseeland
), waren besonders die USA an moglichst großer Flexibilitat innerhalb des kunftigen Klimaregimes interessiert. Sie fuhrten unter anderem den Vorschlag von Emissionsbudgets in die Debatte ein, nach dem in einem Jahr nicht genutzte, aber zugestandene Emissionen auf ein spateres Jahr angerechnet werden konnten, wenn eine festgeschriebene Reduktion noch nicht erreicht wurde.
[23]
Die JUSSCANNZ-Gruppe zogerte mit der Prasentation konkreter Reduktionsziele und wurde von der EU mit einem weiteren Vorschlag zunehmend unter Druck gesetzt. Bis 2005, so der Beschluss der EU-Umweltminister von Juni 1997, wurde die EU gemeinsam mit anderen Industriestaaten einer Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen um 7,5 % zustimmen. Die erneute Initiative der EU-Staaten wurde auf der siebten AGBM-Sitzung im August vorgetragen. Um ihre Sichtweise im Entwurf eines Vertragstextes berucksichtigt zu sehen, mussten die JUSSCANNZ-Mitglieder nun ebenfalls konkrete Vorschlage machen. Die letzte Moglichkeit dazu war die achte Sitzung der Arbeitsgruppe zum Berliner Mandat im Oktober 1997, die gleichzeitig das letzte offizielle AGBM-Treffen vor der Klimakonferenz im Dezember in Kyoto war. Dort prasentierte Japan den Vorschlag von maximal 5 % Reduktion im Zeitraum 2008?2012 gegenuber 1990, mit der Moglichkeit von nach unten abweichenden Ausnahmen. Die Entwicklungslander ubertrafen demgegenuber noch das Angebot der EU, indem sie 35 % Reduktion bis 2020 und dazu auf Verlangen der OPEC die Einrichtung eines Kompensationsfonds forderten.
Doch entscheidend waren die USA und der per Fernseher nach Bonn ubertragene Vorschlag von Prasident
Bill Clinton
. Er sah fur den Zeitraum 2008?2012 keine Verringerung, sondern lediglich eine Stabilisierung der Emissionen auf dem Niveau von 1990 und eine spater denkbare, nicht quantifizierte Reduktion vor.
[24]
Clinton forderte auch die Einrichtung der ?flexiblen Instrumente“ des
Emissionshandels
und der
Gemeinsamen Umsetzung (Joint Implementation)
(siehe
unten
). Zwar waren weniger bedeutende Punkte wie Ort und Ausstattung des Sekretariats, der untergeordneten Gremien
(subsidiary bodies)
oder Streitschlichtung geklart worden, doch im zentralen Anliegen der Verhandlungen herrschte weiterhin Uneinigkeit. Damit war es an der abschließenden Konferenz des Verhandlungszyklus in Kyoto, ein Ergebnis zu bringen.
Vom 1. bis 11. Dezember 1997 fand die dritte UN-Klimakonferenz (
COP-3
) im japanischen
Kyoto
statt. Das nur in Grundzugen ausgearbeitete Protokoll zur Klimarahmenkonvention sollte fertig ausgearbeitet und verabschiedet werden. Die offenen Fragen wurden in der ersten Verhandlungswoche in vielen, teils parallelen Abstimmungsrunden behandelt. Jedoch gab es kaum Fortschritte. In der zweiten Woche sollten in drei Tagen die zahlreichen noch ungelosten Fragen unter Beteiligung der Minister geklart werden. Doch erst gegen Ende der Konferenz nahmen die Verhandlungen Fahrt auf:
[25]
Zwar deutete der am 8. Dezember angereiste US-Umweltminster
Al Gore
seinen Delegierten an, dass sie ?erhohte Flexibilitat“ zeigen sollten, wenn sich ein umfassender Plan abzeichnen wurde. Dennoch zogen sich entscheidende trilaterale Verhandlungen zwischen den USA, der EU und Japan uber die genaue Hohe ihrer Emissionsminderungen hin. Die Europaische Union war teilweise blockiert, Abstimmungen innerhalb der EU beanspruchten einen Großteil der Kapazitaten ihrer Delegierten. Es kam außerhalb des Konferenzortes zu einer Telefondiplomatie, in der besonders
Bill Clinton
,
Helmut Kohl
,
Tony Blair
und der japanische Premierminister
Ry?tar? Hashimoto
aktiv waren. Am 10. Dezember, dem geplanten Ende der Konferenz, gab es immer noch kein Ergebnis. Wichtige Themen wie der Emissionshandel oder die Clean Development Mechanismen waren weiter offen. Die Verhandlungen gingen in die Verlangerung: Am 11. Dezember um 1 Uhr fruh sollten die Delegierten zur finalen Sitzung zusammenkommen. Viele hatten seit zwei Nachten nicht geschlafen. Einige Entscheidungen, auf die sich die Delegierten nicht einigen konnten, traf schließlich der Verhandlungsfuhrer Raul Estrada, der sich darauf berief, dass er bei Widerspruch mit Zwei-Drittel-Mehrheit uberstimmt werden musse. Dazu kam es nicht. Um 10:17 Uhr verabschiedeten die erschopften Teilnehmer das Protokoll.
[25]
Der Kompromiss war, in der Einschatzung der Umwelt- und Politikwissenschaftler Sebastian Oberthur und
Hermann E. Ott
, zum Teil Ergebnis schierer Erschopfung. Daneben waren es damals noch junge Kommunikationstechnologien wie das Mobiltelefon oder Internet, die das Protokoll zustande kommen ließen. Sie hatten ihren Siegeszug in der Umweltdiplomatie vollendet ? und ließen die Verhandelnden die Dringlichkeit des Themas spuren, vermittelten ihnen das Gefuhl rechenschaftspflichtig zu sein. Auch die ungewohnlich hohe mediale Aufmerksamkeit trug das Ihre bei: Einige Umweltorganisationen und Journalisten arbeiteten eng zusammen. Es gab intensive und sehr zeitnahe Berichterstattung vor und wahrend der Konferenz in den Industrielandern, wo der Druck zunahm, auf die Delegationen in Kyoto zuruckwirkte und ihre Kompromissbereitschaft zunehmen ließ.
[25]
Entscheidend war auch die entschlossene Verhandlungsfuhrung des Vorsitzenden Estrada, Botschafter Argentiniens in China. Er griff ungewohnlich energisch in die Verhandlungen ein, wenn sie in der Wiederholung bekannter Positionen zu versanden drohten. Estrada kreierte wichtige Impulse und drangte die Teilnehmer erfolgreich zu Losungen. Gastgeberland Japan hingegen, das im Vorfeld noch eine wichtige ausgleichende Rolle gespielt hatte, hatte wahrend Konferenz nur begrenzten Einfluss.
[25]
Die im Anhang B (
Annex B
) des Kyoto-Protokolls genannten Industriestaaten verpflichteten sich, ihre Treibhausgasemissionen in der
ersten Verpflichtungsperiode
, dem Zeitraum von 2008 bis 2012, um durchschnittlich 5,2 % unter das Niveau des Basisjahres zu senken. Anhang A des Protokolls nennt sechs
Treibhausgase
bzw. Gruppen von Treibhausgasen (CO
2
, CH
4
, HFCs, PFCs, N
2
O, SF
6
), auf welche die Verpflichtungen anzuwenden waren. Das Basisjahr war dabei in der Regel das Jahr 1990, allerdings gab es zwei Moglichkeiten zur Abweichung: Zum einen legten einige
economies in transition
fur CO
2
, CH
4
und N
2
O fruhere Basisjahre fest (so zum Beispiel Polen das Jahr 1988 und Ungarn den Mittelwert der Jahre 1985?1987). Zum anderen konnte abweichend fur F-Gase (HFCs, PFCs, SF
6
) auch das Jahr 1995 als Basisjahr gewahlt werden, wovon beispielsweise Deutschland und Japan Gebrauch machten.
Die Vorgaben fur einzelne Lander (siehe Tabelle ?
Emissionsminderungen der ersten Verpflichtungsperiode
“) hingen vor allem von ihrer wirtschaftlichen Entwicklung ab. Fur die 15 Staaten, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls Mitglied der
Europaischen Union
(
EU-15
) waren, war eine Senkung der
Emissionen
um insgesamt 8 % vorgesehen. Nach dem Prinzip der Lastenteilung
(burden sharing)
teilten diese 15 EU-Mitgliedstaaten das durchschnittliche Reduktionsziel untereinander auf. Dabei verpflichtete sich
Deutschland
beispielsweise zu einer Verringerung um 21 %,
Großbritannien
zu einer um 12,5 %,
Frankreich
zu einer Stabilisierung auf dem Niveau von 1990 und
Spanien
dazu, sein Emissionswachstum auf 15 % zu begrenzen.
[26]
Die Gruppe ?
Volkswirtschaften im Ubergang
“
(economies in transition)
beinhaltet die ehemals
sozialistischen Staaten
bzw. deren
Nachfolgestaaten
in Mittel-, Ost- und Sudosteuropa. Diese Staaten verpflichteten sich entweder, wie im Falle
Russlands
und der
Ukraine
, dazu, das Emissionsniveau der Basisjahre nicht zu uberschreiten, oder beschlossen, wie
Tschechien
und
Rumanien
, eine Reduktion um bis zu 8 %. Aufgrund des wirtschaftlichen Zusammenbruchs 1990 waren diese Transformationslander auch zu Beginn der ersten Verpflichtungsperiode noch weit von dem damaligen Emissionsniveau entfernt. Fur
Schwellenlander
wie die
Volksrepublik China
,
Indien
und
Brasilien
sowie fur alle
Entwicklungslander
waren aufgrund ihrer geringen Pro-Kopf-Emissionen und im Einklang mit den Bestimmungen der Klimarahmenkonvention zu ?gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten“ (siehe oben) keine Beschrankungen vorgesehen.
Malta
und
Zypern
waren nicht im Anhang B des Kyoto-Protokolls aufgefuhrt und waren also ebenfalls nicht zu Emissionsreduktionen verpflichtet.
Die im Vergleich zu anderen Sektoren doppelt so schnell wachsenden CO
2
-Emissionen des internationalen
Luftverkehrs
und der internationalen
Seeschifffahrt
, die im Landervergleich 2005 in Summe an siebter Stelle standen ? noch vor denen Deutschlands
[27]
? unterlagen keinen Reduktionsverpflichtungen. Das Protokoll besagt lediglich, dass Bemuhungen im Rahmen der
Internationalen Zivilluftfahrtorganisation
beziehungsweise der
Internationale Seeschifffahrts-Organisation
fortgesetzt werden sollen.
[28]
[29]
Die beschlossenen Reduktionsziele ernteten umgehend Kritik. Insbesondere
Umweltschutzern
gingen die Reduktionsziele des Protokolls nicht weit genug.
[30]
[31]
Vertreter der Wirtschaft befurchteten dagegen hohe Kosten durch die Umsetzung des Protokolls.
[32]
Das Kyoto-Protokoll ließ verschiedene technische Fragen ungeklart, darunter besonders die Einbeziehung von Kohlenstoffsenken wie Waldern auf das Emissionsbudget der zu einer Reduktion verpflichteten Industriestaaten im Anhang B des Protokolls. Ein Jahr nach der Kyoto-Konferenz, im November 1998, beschlossen die Delegierten auf der
COP-4 in Buenos Aires
einen gleichnamigen Aktionsplan (
Buenos Aires-Aktionsplan
, engl.
Buenos Aires Plan of Action
, kurz BAPA).
[33]
[34]
Der BAPA beinhaltete ein Mandat, mit dem bis zur COP-6 im Jahr 2000 im Wesentlichen die Details der folgenden Bestandteile des Protokolls geklart werden sollten: Die Anrechnung von Senken auf nationale Emissionsbudgets, Technologietransfer und die
Finanzierung des Klimaschutzes
in Entwicklungslandern und die Uberwachung der Reduktionsvereinbarungen. Fur eine wissenschaftlich fundiertere Bezifferung der Senken sollte ein fur das Jahr 2000 erwarteter Sonderbericht des
Zwischenstaatlichen Ausschusses fur Klimaanderungen
(Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC)
uber ?Landnutzung, Landnutzungsanderung und Forstwirtschaft“
(Land Use, Land-Use Change And Forestry,
LULUCF
)
abgewartet werden.
[35]
Nach zwei Jahren multilateraler Diskussionen scheiterte ein erster Versuch, die falligen Entscheidungen auf der
sechsten Vertragsstaatenkonferenz (COP-6)
der Klimarahmenkonvention in
Den Haag
vom 13. bis 25. November 2000 zu treffen.
[36]
Dabei brachen verschiedene Konfliktlinien auf: Zwischen der Europaischen Union auf der einen Seite, die strengere Regelungen bezuglich der Senken befurwortete, und Japan, Russland, den USA und Kanada auf der anderen Seite, die fur mehr Ausnahmeregelungen eintraten, sowie zwischen den industrialisierten Staaten gegenuber der uberwiegend aus Entwicklungslandern bestehenden
G77
, was die Finanzierungsmechanismen betraf.
[37]
Weil die Verhandlungen an den Zeitplan des ?Buenos Aires-Aktionsplans“ gebunden waren, wurde die Konferenz nicht formal beendet, sondern lediglich ?unterbrochen“, um in Form der
COP-6, Teil 2
(auch COP-6,5 oder COP-6-2 genannt) vom 16. bis zum 27. Juli 2001 in Bonn wieder aufgenommen zu werden.
[38]
Im Marz 2001 hatte US-Prasident
George W. Bush
bereits den Ruckzug der Vereinigten Staaten aus dem Kyoto-Prozess verkundet (siehe
unten
), und die US-Vertreter nahmen an der zweiten Halfte der COP-6 nurmehr als Beobachter teil.
In Bonn kam es einerseits zu einer teils deutlichen Abschwachung der ursprunglichen Intention des Kyoto-Protokolls. Nicht nur wurde der Versuch der Europaischen Union abgewiesen, die ?flexiblen Mechanismen“ lediglich als genauer quantifizierte Erganzung zu nationalen Anstrengungen im Klimaschutz gelten zu lassen. Ein verbindlicher Maximalwert, den diese Mechanismen zur Emissionsreduktion beitragen durfen, wurde von der Mehrheit der Verhandlungspartner abgelehnt. Andererseits wurden gerade fur Entwicklungslander wichtige Schritte beschlossen, darunter in den Bereichen Technologietransfer und Finanzierung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel.
[39]
Andere Fragen blieben hingegen nach wie vor offen. Hierzu gehorte wieder einmal die schwierige Frage nach der Anrechnung von Kohlenstoffsenken, die erst endgultig 2001 in Marrakesch geklart werden konnten.
Auf der
COP-7
im marokkanischen
Marrakesch
, die vom 29. Oktober bis zum 10. November 2001 dauerte, gelang es schließlich, vier Jahre nach Verabschiedung des Kyoto-Protokolls auch die letzten offen gebliebenen Fragen zu klaren.
[40]
Die Bedeutung des Treffens zeigt sich an der mit 4.400 vergleichsweise hohen Zahl von Teilnehmern, darunter Vertreter von 172 Regierungen, 234 zwischen- und nichtstaatliche Organisationen sowie 166 Mediendiensten.
[41]
Durch die großzugige Anrechnung von
CO
2
-Senken
wurden in der Folge faktisch die Reduktionsverpflichtungen von Japan, Russland und Kanada verringert.
[42]
Mit den in Marrakesch vereinbarten Bestimmungen war klar, dass besonders mit Russland ein schwungvoller Handel mit viel ?heißer Luft“ zu erwarten war.
[43]
Weil Russland zur Zeit der Nachverhandlungen zum Kyoto-Protokoll fast 40 % weniger Treibhausgase emittierte als noch 1990 und sich im Protokoll auf keine Emissionsreduktion, sondern nur auf eine Stabilisierung auf dem Niveau von 1990 eingelassen hatte, wurde es nun mit einer mehr als großzugigen Vergabe von Emissionszertifikaten belohnt. ?Heiße Luft“ wird dabei deshalb gehandelt, weil den Zertifikaten keine reale Einsparung gegenubersteht, sondern die Reduktion, die zur Vergabe der Zertifikate fuhrte, schon mehr als ein Jahrzehnt zurucklag. Trotz diesem starken Anreiz fur Russland blieb unklar, ob es das Protokoll uberhaupt ratifizieren wollte und ob das nun fertig einjustierte Kyoto-System uberhaupt Bestand haben oder nicht doch vielmehr noch vor seinem Inkrafttreten kollabieren wurde.
[44]
Das Protokoll sollte in Kraft treten, sobald mindestens 55 Staaten, die zusammengerechnet mehr als 55 % der Kohlenstoffdioxid-Emissionen des Jahres 1990 verursachten, das Abkommen
ratifiziert
haben. Die Zahl von wenigstens 55 teilnehmenden Staaten wurde mit
Islands
Ratifikation am 23. Mai 2002 erreicht. Nach dem Ausstieg der USA aus dem Protokoll 2001 musste die Weltgemeinschaft auf den am 5. November 2004 erfolgenden Beitritt Russlands warten (siehe unten). Mit der Ratifizierung von Russland unter Prasident
Wladimir Putin
, auf das ein Anteil von etwa 18 % der CO
2
-Emissionen von 1990 entfallt, wurde auch die zweite Bedingung erfullt.
Am 16. Februar 2005, 90 Tage nach der Ratifizierung durch das
russische Parlament
, trat das Kyoto-Protokoll dann in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt hatten es 128 Staaten ratifiziert.
[45]
Heute sind 192 Staaten voll gultige Parteien des Protokolls, sind ihm also entweder beigetreten, haben es ratifiziert oder ihm anderweitig formell zugestimmt.
[46]
Die Mitgliedstaaten der Europaischen Union haben das Protokoll bald nach der Kyoto-Konferenz 1997 symbolisch unterschrieben, und sie sind ihm sehr rasch nach den Beschlussen von Marrakesch 2001 rechtskraftig beigetreten.
Deutschland
hat das Protokoll am 31. Mai 2002 ratifiziert und sich damit verpflichtet, den Ausstoß an Treibhausgasen im Zeitraum 2008 bis 2012 um 21 % gegenuber dem Stand von 1990 zu senken.
[47]
Alle anderen
EU
-Staaten folgten bis spatestens zum vorher gemeinsam festgelegten Termin am 31. Mai 2002.
[48]
Die Schweiz hat das Kyoto-Protokoll 2003
[49]
und Kroatien am 20. Mai 2007 ratifiziert.
Einige Staaten wie die
USA
und
Australien
hatten das Protokoll zwar zunachst unterzeichnet, dann aber nicht ratifiziert. Bereits im Juli 1997, ein halbes Jahr vor der entscheidenden Konferenz in Kyoto, hatte der
Senat der Vereinigten Staaten
die so genannte
Byrd-Hagel Resolution
mit 95:0 Stimmen einstimmig verabschiedet.
[50]
Darin weigern sich die Senatoren ein international verbindliches Klimaschutzabkommen zu ratifizieren, solange nicht auch Entwicklungslander zu Emissionsreduktionen verpflichtet wurden, oder wenn der US-Wirtschaft ein ?schwerwiegender Schaden“ drohe.
[51]
Diskutiert wurde, ob fur die USA besonders die Ausnahmen fur das Schwellenland
China
entscheidend waren.
[52]
US-Prasident
Bill Clinton
legte den Vertragstext in den Folgejahren nicht zur Abstimmung vor. Nachdem
George W. Bush
im Jahr 2001 das Prasidentenamt ubernommen hatte, erklarte er, das Kyoto-Protokoll nicht ratifizieren zu lassen und die von
Al Gore
1998 symbolisch geleistete Unterschrift der USA zuruckzuziehen. Damit waren die USA aus dem Kyoto-Prozess ausgestiegen, ein Schritt, der auf die erstarkten konservativen Krafte in den USA zuruckgefuhrt wurde.
[53]
Die Kehrtwende der USA Anfang der 2000er Jahre hatte beinahe zum Scheitern des Protokolls gefuhrt, da die vorgeschriebenen Anforderungen an das Inkrafttreten nicht erfullt wurden. Nun konnte erst mit dem Beitritt Russlands die volkerrechtliche Verbindlichkeit des Protokolls erreicht werden.
Russland hatte sehr lange mit einer Entscheidung gezogert. Erst nachdem die im Protokoll unklar gebliebenen Regeln zum
Emissionsrechtehandel
sowie zur Anrechnung von Senken (besonders
Waldern
) in weiten Teilen zu Russlands Gunsten geklart waren, sprach aus russischer Sicht besonders der aus dem Emissionshandel zu erwartende Gewinn fur eine Ratifizierung: In den Jahren nach dem Bezugsjahr 1990 waren in Russland zahlreiche umweltverschmutzende Fabriken aus Rentabilitatsgrunden stillgelegt worden. Daher lagen die Emissionen absehbar auf lange Zeit unter denen des Basisjahres, so dass Russland nach Inkrafttreten des Protokolls ?Verschmutzungsrechte“ gegen Devisen an andere Industrielander verkaufen kann, ohne großere Summen in umweltvertraglichere Technologie investieren zu mussen. Besonders dieser Teil der nachtraglichen Regelungen zum Kyoto-Protokoll ist von Beobachtern als Handel mit ?heißer Luft“
[54]
kritisiert worden: Den Emissionen von Industrielandern, die im Ausgleich Zertifikate aus osteuropaischen Landern kaufen konnen, steht keine reale Einsparung an anderer Stelle gegenuber.
[55]
Die Freigabe zur Ratifikation erfolgte am 22. Oktober 2004 durch die
Duma
, nachdem sich Prasident Putin im Vorfeld fur eine Umsetzung des Kyoto-Protokolls starkgemacht hatte.
Mehrere
OPEC
-Staaten haben im Verlauf der Jahre ihre Vorbehalte aufgegeben und das Ubereinkommen ratifiziert. Die EU hatte sich noch vor dem Beitritt Russlands zusammen mit einigen anderen Staaten, darunter
Kanada
und
Japan
, darauf geeinigt, auch ohne formales Inkrafttreten des Protokolls ihre zugesagten CO
2
-Minderungsziele bis 2012 zu erreichen. Erst am 3. Dezember 2007 hat der neu gewahlte australische Regierungschef
Kevin Rudd
als erste Amtshandlung nach seiner Vereidigung das Protokoll ratifiziert.
[56]
Damit sind die USA und Kanada heute die einzigen Industrielander, die nicht volkerrechtlich verbindliches Mitglied des Kyoto-Protokolls sind (Stand Dez. 2011). Mit Stand vom 15. Marz 2011 haben insgesamt 191 Staaten und die Europaische Union das Protokoll ratifiziert.
[57]
In seiner 2002 endgultig festgelegten Fassung sieht das Kyoto-Protokoll mehrere ?flexible Mechanismen“ vor, mit dem die Unterzeichnerstaaten ihre Ziele erreichen konnen.
[58]
Diese Mechanismen konnen freiwillig angewendet werden und sollen es erleichtern, die vorgesehenen Reduktionen zu erreichen. Sie sind ausnahmslos okonomisch zentrierte Mechanismen, was den Klimaschutz nach Meinung einiger Beobachter unnotig beschrankt.
[59]
Darin fehlen erganzende Ansatze zu den unten genannten Instrumenten, etwa ein
Technologietransfer
-Protokoll zwischen Industrie- und Entwicklungslandern
[60]
oder weitergehende Maßnahmen des internationalen Waldschutzes
[61]
wie im Rahmen des
United Nations Forum on Forests
angedacht.
Der
Handel mit Emissionsrechten
ist eines der wesentlichen im Kyoto-Protokoll verankerten Instrumente. Teilnehmende Staaten erhalten zu Beginn einer Verpflichtungsperiode eine Anzahl Emissionszertifikate (
Assigned Amount Units
, AAU) in Hohe ihrer erlaubten Emissionen zugeteilt und mussen am Ende der Verpflichtungsperiode eine Anzahl Zertifikate vorweisen, die ihren tatsachlichen Emissionen entspricht, uberschussige Zertifikate konnen verkauft, fehlende zugekauft werden. Teilweise konnen AAU durch
Emission Reduction Units
(ERU) aus
Joint Implementation
,
Certified Emission Reductions
(CER) aus
Clean Development Mechanism
und
Removal Units
(RMU) aus der Anrechnung von Kohlenstoffsenken ersetzt werden. Die Idee ist, dass auf diese Weise Emissionen dort eingespart werden, wo dies am kostengunstigsten moglich ist.
Artikel 17 des Kyoto-Protokolls betont, dass der Emissionshandel ein
zusatzliches
Element neben direkten Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen darstellen soll. Damit soll verhindert werden, dass sich Staaten nur darauf verlassen, ihre Reduktionsverpflichtungen von anderen Teilnehmern am Emissionshandel einzukaufen.
Zu unterscheiden ist der Emissionshandel zwischen Staaten, welcher im Kyoto-Protokoll festgelegt wurde, und der
EU-interne Emissionshandel
zwischen Unternehmen. AAU konnten im EU-Emissionshandel gekauft werden.
Als
Joint Implementation
(JI) wird eine Maßnahme eines Industrielandes bezeichnet, die in einem anderen Land durchgefuhrt wird; Voraussetzung ist, dass beide Lander einer Reduktionsverpflichtung gemaß dem Kyoto-Protokoll unterliegen. Die durch das Investment erreichte Emissionsreduktion wird allein dem Investorland zugeschrieben. Das ermoglicht es Landern mit relativ hohen spezifischen Kosten der Emissionsreduktion, ihren Verpflichtungen durch Investitionen in Landern mit leichter erzielbaren Einsparungen nachzukommen. Der JI-Mechanismus ist besonders im Hinblick auf die im Anhang B vertretenen osteuropaischen Staaten geschaffen worden. Neben der Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen sollte damit gleichzeitig die notwendige Modernisierung der ehemals kommunistischen Okonomien vorangetrieben werden.
Der
Clean Development Mechanism
(CDM) ermoglicht es einem Industrieland, Maßnahmen zur CO
2
-Reduktion in einem Entwicklungsland durchzufuhren und sich die dort eingesparten Emissionen auf das eigene
Emissionsbudget
anrechnen zu lassen. Der Unterschied zu einer Joint Implementation besteht darin, dass das Industrieland seine Reduktionsverpflichtung teilweise in einem Entwicklungsland ohne eine solche Verpflichtung erfullen kann.
Da der Ort einer Emissionsreduktion prinzipiell unerheblich ist und man von jeglicher Reduktion einen verringerten negativen Einfluss auf das Klima erwartet, konnen so kostengunstigere Maßnahmen verwirklicht, Klimaschutz wirtschaftlich effizienter gestaltet werden. Der CDM wurde eingefuhrt, um einerseits Industrielandern das Erreichen ihrer Reduktionsziele zu erleichtern und gleichzeitig einen zur Modernisierung dringend notwendigen Technologietransfer in Entwicklungslander zu fordern.
Da jedoch Entwicklungslander keiner Reduktionsverpflichtung unterliegen, muss bei jedem Projekt sichergestellt werden, dass die Emissionsvermeidung
zusatzlich
(Additionality) erfolgt, d. h. die Ertrage aus dem Handel mit den durch die CDM generierten CERs (certified emission reductions) mussen entscheidend fur die Maßnahme sein. Denn wurde das entsprechende Investment auch ohne den Verkauf von CERs durchgefuhrt (z. B. weil der Bau einer Windkraftanlage ohnehin rentabel ist), so handelt es sich beim Verkauf der CERs lediglich um eine Gewinnmitnahme, welche nicht die Emissionen im Investorland ausgleicht. In diesem Fall fuhrt der CDM zu zusatzlichen Emissionen gegenuber dem Referenzszenario (kein Handel von CERs). Dies wurde besonders im Zusammenhang mit der sogenannten
Linking Directive
der Europaischen Union bemangelt, die den
EU-Emissionshandel
mit dem CDM verknupfte und es Unternehmen ermoglichte, anstelle von Emissionsreduktionen CDM-Zertifikate einzukaufen.
[62]
Zusatzlich ist es moglich, dass eine Gruppe von Vertragsstaaten ihre Reduktionsziele auch gemeinsam erfullen kann. Dieses sogenannte
burden sharing
ist speziell fur die
Europaische Union
in das Protokoll aufgenommen worden. Diese hat sich als Staatenverbund insgesamt zu einer Reduktion um 8 % verpflichtet. Intern gelten dabei deutlich unterschiedliche Ziele. So mussen Luxemburg, Danemark und Deutschland mit 28 % sowie je 21 % die umfangreichsten Einsparungen erreichen. Die starksten zulassigen Steigerungen wurden Spanien, Griechenland und Portugal mit 15 %, 25 % bzw. 27 % zugestanden.
[63]
Die, nach der Nicht-Ratifizierung durch die USA und dem Ausscheiden Kanadas, verbliebenen 36 Anhang-B-Staaten mit quantitativen Zielen in der ersten Verpflichtungsperiode (2008?2012) hielten diese vollstandig ein.
[64]
In neun Staaten (Danemark, Island, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Osterreich, Spanien und der Schweiz) wurden zwar mehr Treibhausgase ausgestoßen als angestrebt, jedoch durch flexible Mechanismen ausgeglichen. Die Durchfuhrung von Projekten in Drittlandern im Rahmen flexibler Mechanismen trug mit etwa 450 Mio. t CO
2
e jahrlich zu den bilanzierten Emissionsminderungen bei, davon stammten etwa 300 Mio. t aus
Clean Development Mechanism
-Projekten und weitere 150 Mio. t aus
Joint Implementation
-Projekten.
[65]
[66]
Insgesamt reduzierten die Staaten ihre Emissionen sogar um 2,4 Mrd. t CO
2
e pro Jahr mehr als geplant. Dass die angestrebten Emissionsminderungen erreicht wurden, ist jedoch nicht nur auf Klimaschutzpolitik, sondern wahrscheinlich auch zum großen Teil auf uberschussige Emissionsrechte zuruckzufuhren, die aus dem Zusammenbruch der osteuropaischen Volkswirtschaften, dem gebremsten Wirtschaftswachstum infolge der
Finanzkrise ab 2007
und aus der Anrechnung von Landnutzungsanderungen stammen. Auch
Carbon Leakage
? die Verlagerung von emissionsintensiver Produktion in Drittstaaten ? konnte eine, wenn auch geringe, Rolle gespielt haben.
[65]
Trotz der geringen Reduktionsziele wurden diese von vielen Staaten nicht immer konsequent verfolgt. Zwar kam es zwischen 1990 und 2004 noch zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes aller reduktionsverpflichteten Lander aus Anhang B um 15,3 %, doch dabei stieg der Ausstoß zwischen 2000 und 2004 schon wieder um 2,9 % an.
[67]
Die Ursache fur dieses Muster liegt darin, dass der Großteil der rechnerisch erreichten Reduktion auf den Zusammenbruch der
osteuropaischen Volkswirtschaften
nach 1990 zuruckzufuhren ist, die sich in den vergangenen Jahren deutlich erholt haben. Die sogenannten Volkswirtschaften oder Lander im Ubergang zur Marktwirtschaft reduzierten ihre Emissionen zwischen 1990 und 2000 um 39,3 %, wonach sich der Trend umkehrte: Von 2000 bis 2004 stieg der Ausstoß dort um 4,1 %. Die ubrigen Anhang-B-Lander kommen auf einen Anstieg ihres Ausstoßes um 8,8 % von 1990 bis 2000 und einen weiteren Anstieg um 2 % von 2000 bis 2004. Dies bedeutete zwar einen gebremsten Anstieg wahrend der letzten Jahre, war jedoch immer noch weit von den eingegangenen Reduktionszielen entfernt.
In Deutschland kam es von 1990 bis 2004 zu Verringerungen der CO
2
-Emissionen um 17,2 %. Grob die Halfte hiervon ist auf den Zusammenbruch der ostdeutschen Industrie nach der
Wiedervereinigung
zuruckzufuhren, wahrend der andere Teil auf Einspar- und Modernisierungsmaßnahmen auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik entfallt. Mit der Ausnahme von
Großbritannien
kam es in den meisten anderen Staaten zwischen 1990 und 2005 zu teilweise drastischen Erhohungen der Ausstoßmengen. Dennoch konnte die EU ihre Emissionen in der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls erheblich senken. Mit Ende des Jahres 2012 wurden etwa 18 % weniger Treibhausgase als noch 1990 ausgestoßen. Damit wurde das 8 %-Ziel, zu dem sich die EU verpflichtet hatte, deutlich ubertroffen.
Die folgende Tabelle gibt einen Uberblick daruber, inwieweit die ursprunglich 38 Annex-B-Lander des Protokolls ihre Minderungsziele der ersten Verpflichtungsperiode 2008?12 eingehalten haben, die Nutzung flexibler Mechanismen ist darin nicht berucksichtigt.
[65]
Emissionsminderungen der ersten Verpflichtungsperiode 2008?12, nach Shishlov (2016)
[65]
Staat
|
Emissionen
im
Basisjahr
1)
[Mio. t
CO
2
e
]
|
Verpflichtete
Emissionsanderung
2008?12
2)
[%]
|
Tatsachliche
Emissionen
2008?12
2)
[Mio. t
CO
2
e
/ Jahr]
|
Tatsachliche
Emissionsanderung
2008?12
2)
[%]
|
Abweichung
von der
Verpflichtung
3)
[%]
|
Australien
|
547,700
|
8 %
|
565,356
|
3,2 %
|
4,8 %
|
Belgien
|
145,729
|
?8 %
|
125,478
|
?13,9 %
|
6,4 %
|
Bulgarien
5)
|
132,619
|
?8 %
|
61,859
|
?53,4 %
|
45,4 %
|
Danemark
|
68,978
|
?21 %
|
57,868
|
?17,3 %
|
?3,7 %
|
Deutschland
|
1.232,430
|
?21 %
|
933,369
|
?24,3 %
|
3,3 %
|
Estland
5)
|
42,622
|
?8 %
|
19,540
|
?54,2 %
|
46,2 %
|
Finnland
|
71,004
|
0 %
|
67,084
|
?5,5 %
|
5,5 %
|
Frankreich
|
563,925
|
0 %
|
504,545
|
?10,5 %
|
10,5 %
|
Griechenland
|
106,987
|
25 %
|
119,290
|
11,5 %
|
13,5 %
|
Irland
|
55,608
|
13 %
|
58,444
|
5,1 %
|
7,9 %
|
Island
|
3,368
|
10 %
|
3,711
|
10,2 %
|
?0,2 %
|
Italien
|
516,851
|
?6 %
|
480,872
|
?7,0 %
|
0,5 %
|
Japan
|
1.261,331
|
?6 %
|
1.229,872
|
?2,5 %
|
?3,5 %
|
Kanada
4)
|
593,998
|
?6 %
|
703,907
|
18,5 %
|
?24,5 %
|
Kroatien
5)
|
31,322
|
?5 %
|
27,946
|
?10,8 %
|
5,8 %
|
Lettland
5)
|
25,909
|
?8 %
|
10,044
|
?61,2 %
|
53,2 %
|
Liechtenstein
|
0,229
|
?8 %
|
0,239
|
4,1 %
|
?12,1 %
|
Litauen
5)
|
49,414
|
?8 %
|
20,814
|
?57,9 %
|
49,9 %
|
Luxemburg
|
13,167
|
?28 %
|
11,949
|
?9,3 %
|
?18,7 %
|
Monaco
|
0,108
|
?8 %
|
0,094
|
?12,5 %
|
4,5 %
|
Neuseeland
|
61,913
|
0 %
|
60,249
|
?2,7 %
|
2,7 %
|
Niederlande
|
213,034
|
?6 %
|
199,837
|
?6,2 %
|
0,2 %
|
Norwegen
|
49,619
|
1 %
|
51,898
|
4,6 %
|
?3,6 %
|
Osterreich
|
79,050
|
?13 %
|
81,574
|
3,2 %
|
?16,2 %
|
Polen
5)
|
563,443
|
?6 %
|
396,038
|
?29,7 %
|
23,7 %
|
Portugal
|
60,148
|
27 %
|
63,468
|
5,5 %
|
21,5 %
|
Rumanien
5)
|
278,225
|
?8 %
|
119,542
|
?57,0 %
|
49,0 %
|
Russland
5)
|
3.323,419
|
0 %
|
2.116,509
|
?36,3 %
|
36,3 %
|
Schweden
|
72,152
|
4 %
|
58,988
|
?18,2 %
|
22,2 %
|
Schweiz
|
52,791
|
?8 %
|
50,725
|
?3,9 %
|
?4,1 %
|
Slowakei
5)
|
72,051
|
?8 %
|
45,259
|
?37,2 %
|
29,2 %
|
Slowenien
5)
|
20,354
|
?8 %
|
18,388
|
?9,7 %
|
1,7 %
|
Spanien
|
289,773
|
15 %
|
347,840
|
20,5 %
|
?5,5 %
|
Tschechien
5)
|
194,248
|
?8 %
|
134,713
|
?30,6 %
|
22,6 %
|
Ukraine
5)
|
920,837
|
0 %
|
395,317
|
?57,1 %
|
57,1 %
|
Ungarn
5)
|
115,397
|
?6 %
|
65,000
|
?43,7 %
|
37,7 %
|
USA
4)
|
6.169,592
|
?7 %
|
6.758,528
|
9,5 %
|
?16,5 %
|
Vereinigtes Konigreich
|
779,904
|
?13 %
|
600,605
|
?23,0 %
|
10,5 %
|
Gesamt (ohne Kanada, USA)
|
12.016,659
|
?4,0 %
|
9.104,223
|
?24,2 %
|
20,2 %
|
Gesamt
|
18.780,250
|
?5,1 %
|
16.566,658
|
?11,8 %
|
6,7 %
|
1)
fur die meisten Staaten ist 1990 das Basisjahr
2)
Durchschnitt
der Jahre, inkl. Landnutzung, Landnutzungsanderung und Forstwirtschaft (LULUCF) außer fur Kanada, USA
3)
!
Minderungsziel erreicht;
!
Minderungsziel nicht erreicht (außer Kanada, USA durch flexible Mechanismen ausgeglichen)
4)
USA: nicht ratifiziert; Kanada: 2011 ausgeschieden; tatsachliche Emissionen ohne LULUCF
5)
Economy in Transition ? Volkswirtschaft im Ubergang
Uber die Zukunft des Kyoto-Protokolls wurde bis 2012 verhandelt. Im Zentrum standen die Auseinandersetzungen um ein Nachfolgeprotokoll, das weiter reichende Reduktionsverpflichtungen mit einer großeren Zahl an verpflichtend teilnehmenden Staaten verbinden sollte. Die Verhandlungen wurden hauptsachlich auf den jahrlich stattfindenden
UN-Klimakonferenzen
gefuhrt. Auf der
UN-Klimakonferenz auf Bali
2007 wurde vereinbart, bis zur
UN-Klimakonferenz in Kopenhagen
2009 eine Nachfolgeregelung fur das 2012 auslaufende Kyoto-Protokoll zu verabschieden. Dies kam nicht zustande. Auch in Kopenhagen konnte nur ein Minimalkonsens ohne verbindliche Reduktionsziele gefunden werden (?
Copenhagen Accord
“).
Im Jahr 2010 erklarte Japan, man stunde nicht fur eine zweite Verpflichtungsperiode zur Verfugung.
[68]
Kanada
ging noch einen Schritt weiter und gab am 13. Dezember 2011 seinen Ausstieg aus dem Abkommen bekannt.
[4]
Hintergrund dieser Entscheidung ist die Steigerung der kanadischen Treibhausgasemission in den Jahren zuvor, die hohe Strafzahlungen nach sich gezogen hatten.
[69]
Auf der
UN-Klimakonferenz in Durban
2011 einigten sich die Staatenvertreter, das Kyoto-Protokoll zunachst mit einer zweiten Verpflichtungsperiode zu verlangern. Fur die angestrebten Emissionsminderungen sollten die beteiligten
Industriestaaten
bis Mai 2012 Vorschlage einreichen. Uber die Reduktionsbeitrage und die Dauer der zweiten Verpflichtungsperiode wurde auf der
UN-Klimakonferenz in Doha 2012
entschieden.
[70]
Man einigte sich auf Druck des Gipfelgastgebers auf die Fortfuhrung des Kyoto-Protokolls (?Kyoto II“) bis 2020:
Insgesamt 38 Staaten sagten quantitative Minderungen um durchschnittlich 18 % gegenuber ihrem Emissionsniveau des Jahres 1990 zu. Dies sind Australien, die 27 EU-Lander sowie weitere europaische Staaten, die fur ca. 14 bis 15 Prozent des weltweiten CO
2
-Ausstoßes verantwortlich waren ? Russland, Japan und Neuseeland machten keine Zusagen.
[71]
Vier Staaten kamen hinzu: Zypern, Malta, Belarus und Kasachstan.
Stickstofftrifluorid
(NF
3
) wurde in die Liste der reglementierten Treibhausgase aufgenommen. Berichts- und Berechnungsvorschriften und Regeln zur Berucksichtigung von Landnutzungsanderungen wurden angepasst. Die meisten Anhang B-Staaten verpflichteten sich, uberschussige Emissionsrechte aus der ersten Verpflichtungsperiode nicht in die zweite zu ubertragen.
[72]
Deutsche Medien bezeichneten das Ergebnis als einen ?Mini-Kompromiss“.
[73]
[74]
Die Doha-Anderungen und damit die zweite Verpflichtungsperiode treten in Kraft 90 Tage nachdem sie von 144 Mitgliedsstaaten des Kyoto-Protokolls akzeptiert worden sind.
[75]
Genau 90 Tage vor Ende der zweiten Verpflichtungsperiode wurde mit der Akzeptierung durch Nigeria das Quorum erreicht. Dass die zweite Verpflichtungsperiode fur wenige Stunden in Kraft tritt, gilt als von symbolischem Wert.
[6]
[7]
[8]
[veraltet]
Fur die Zeit nach 2020 einigten sich die Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention auf ein neues Abkommen, das das Kyoto-Protokoll ersetzen soll: das
Ubereinkommen von Paris
. In dem Ubereinkommen ist unter anderem das konkrete Ziel festgelegt, die Erderwarmung auf deutlich unter 2 °C ? moglichst
unter 1,5 °C
? zu begrenzen. Hierfur reicht ein großer Teil der Staaten Plane ein, sogenannte
Nationally Determined Contributions
, kurz NDCs, die zugesagte nationale Klimaschutzmaßnahmen auflisten. Diese NDCs sollen in regelmaßigen Abstanden neu eingereicht werden; die Hoffnung der Staatengemeinschaft ist, dass sie von Mal zu Mal ambitionierter ausfallen werden. Mit den bis 2020 eingereichten NDCs ? selbst wenn diese vollstandig umgesetzt werden ? ist das Zwei-Grad-Ziel nicht einzuhalten.
[76]
Portal: Klimawandel
? Eine Ubersicht zum Themengebiet findet sich im Wikipedia-Portal Klimawandel
- Elke Gabriel:
Das Kyoto-Protokoll: Entstehung und Konflikte.
Diplomarbeit am Institut fur Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik der Universitat Graz, 2003
(PDF; 499 kB)
- Oliver Geden
:
Klimaziele im Mehrebenensystem. Konfliktpotentiale bei der Implementierung der ≫Kyoto-II≪-Verpflichtungen in EU-Recht.
SWP-Arbeitspapier FG1 2013/4. 2013.
(PDF; 108kB)
- Oliver Geden, Ralf Tils:
Das deutsche Klimaziel im europaischen Kontext: strategische Implikationen im Wahljahr 2013.
In:
Zeitschrift fur Politikberatung.
Heft 1/2013, S. 24?28.
(PDF; 218kB)
- Patrick Laurency:
Funktionen wirkungsschwacher Klimaschutzabkommen ? Ursachen und Strategien der kontrafaktischen Stabilisierung politischer Zielerwartungen am Beispiel des UN-Klimaschutzregimes.
Springer VS, Wiesbaden 2013,
ISBN 978-3-531-19184-3
.
- Andreas Missbach:
Das Klima zwischen Nord und Sud: eine regulationstheoretische Untersuchung des Nord-Sud-Konflikts in der Klimapolitik der Vereinten Nationen.
Verlag Westfalisches Dampfboot, 1999,
ISBN 3-89691-456-1
.
- Sebastian Oberthur,
Hermann E. Ott
:
Das Kyoto-Protokoll. Internationale Klimapolitik fur das 21. Jahrhundert.
Vs Verlag, 2002,
ISBN 978-3-8100-2966-9
. Englische Ausgabe erschienen 1999 im Springer-Verlag,
ISBN 978-3-540-66470-3
.
- Markus Sommerauer:
Das Kyoto-Protokoll: Der Wald als Kohlenstoffsenke. Geschichte und Stand der Dinge.
2004.
(PDF; 1,95 MB)
- Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveranderungen
, Sondergutachten 1998:
Die Anrechnung biologischer Quellen und Senken im Kyoto-Protokoll: Fortschritt oder Ruckschlag fur den globalen Umweltschutz?
[77]
- Sondergutachten 2003:
Uber Kioto hinaus denken ? Klimaschutzstrategien fur das 21. Jahrhundert.
[78]
- Barbara Pfluglmayer:
Vom Kyoto-Protokoll zum Emissionshandel.
Trauner, Linz 2004,
ISBN 3-85487-618-1
.
- Kyoto-Protokoll zum internationalen Klimaschutz. Protokoll und Gesetz.
Bundesministerium fur Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, 1. April 2002,
abgerufen am 4. Januar 2017
(Protokoll vom 11. Dezember 1997 und Gesetz jeweils als PDF verfugbar).
- Das Kyoto-Protokoll (PDF)
? Deutscher Wortlaut (83 kB)
- Informationen zum Kyoto-Protokoll auf der Website der UNFCCC
(englisch)
- Official Site of the Third Conference of the Parties
, Webseite zur Kyoto-Konferenz 1997 (englisch)
- Agenda 21:
Kyoto-Protokoll
? Hintergrund, Aktuelles, Daten, Statistiken, Ratifizierungsprozess
- Grafik:
Veranderung der Treibhausgasemissionen 2007 gegenuber 1990*, Zielsetzung fur 2008/2012
, aus:
Zahlen und Fakten: Globalisierung
, www.bpb.de
- ↑
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(2007):
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- ↑
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, in: Journal of Geophysical Research, 110, D18104,
doi:10.1029/2005JD005776
(PDF; 20,5 MB)
- ↑
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, abgerufen am 13. Dezember 2011
- ↑
a
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Kanada steigt offiziell aus Kyoto-Protokoll aus
vom 13. Dezember 2011
- ↑
Frequently asked questions relating to the Doha Amendment to the Kyoto Protocol: 2. What is required for the Doha Amendment to enter into force?
(PDF) UNFCCC,
abgerufen am 14. Marz 2017
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b
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Nigeria submits its formal adoption of Doha Amendment to the Kyoto Protocol.
In:
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- ↑
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b
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In:
United Nations Treary Collections.
25. November 2017,
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- ↑
Clive L. Spash:
The political economy of the Paris Agreement on human induced climate change: a brief guide
. In:
real-world economics review
.
Nr.
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(
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[PDF;
199
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- ↑
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, Kapitel 1.3.1 The Human Fingerprint on Greenhouse Gases
Online
- ↑
State of the Climate in 2020
. In: J. Blunden, T. Boyer (Hrsg.):
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.
Band
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,
Nr.
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, August 2021,
doi
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10.1175/2021BAMSStateoftheClimate.1
.
- ↑
Artikel 2 der Klimarahmenkonvention lautet: ?Das Endziel dieses Ubereinkommens und aller damit zusammenhangenden Rechtsinstrumente, welche die Konferenz der Vertragsparteien beschließt, ist es, in Ubereinstimmung mit den einschlagigen Bestimmungen des Ubereinkommens die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphare auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefahrliche anthropogene Storung des Klimasystems verhindert wird. Ein solches Niveau sollte innerhalb eines Zeitraums erreicht werden, der ausreicht, damit sich die Okosysteme auf naturliche Weise den Klimaanderungen anpassen konnen, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgefuhrt werden kann.“
(PDF; 53 kB)
- ↑
Artikel 3 der Klimarahmenkonvention lautet: ?1. Die Vertragsparteien sollen auf der Grundlage der Gerechtigkeit und entsprechend ihren gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und ihren jeweiligen Fahigkeiten das Klimasystem zum Wohl heutiger und kunftiger Generationen schutzen. Folglich sollen die Vertragsparteien, die entwickelte Lander sind, bei der Bekampfung der Klimaanderungen und ihrer nachteiligen Auswirkungen die Fuhrung ubernehmen.
2. Die speziellen Bedurfnisse und besonderen Gegebenheiten der Vertragsparteien, die Entwicklungslander sind, vor allem derjenigen, die besonders anfallig fur die nachteiligen Auswirkungen der Klimaanderungen sind, sowie derjenigen Vertragsparteien, vor allem unter den Entwicklungslandern, die nach dem Ubereinkommen eine unverhaltnismaßige oder ungewohnliche Last zu tragen hatten, sollen voll berucksichtigt werden.“
(PDF; 53 kB)
- ↑
UNFCCC:
COP ? Conference of the Parties (Vertragsstaatenkonferenz) ? COP1
- ↑
International Institute on Sustainable Development:
Summary of the First Conference of the Parties for the Framework Convention on Climate Change: 28 March ? 7 April 1995
. Earth Negotiations Bulletin, Vol. 12, No. 21, 10. April 1995
(PDF; 429 kB)
(
Memento
vom 24. Januar 2009 im
Internet Archive
)
- ↑
Siehe Oberthur und Ott 1999: S. 46?49.
- ↑
Die Praambel der Klimarahmenkonvention lautet: ?[…] in der Erkenntnis, dass angesichts des globalen Charakters der Klimaanderungen alle Lander aufgerufen sind, so umfassend wie moglich zusammenzuarbeiten und sich an einem wirksamen und angemessenen internationalen Handeln entsprechend ihren gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten, ihren jeweiligen Fahigkeiten sowie ihrer sozialen und wirtschaftlichen Lage zu beteiligen, […]“
(PDF; 53 kB)
- ↑
Artikel 2, Absatz b der Berlin Mandate Decision (Decision 1/CP.1) lautet: ?[The Process will] Not introduce any new commitments for Parties not included in Annex I, […]“
- ↑
Siehe
unfccc.int:
Convention Bodies ? Subsidiary Bodies
(
Memento
vom 24. Dezember 2008 im
Internet Archive
)
- ↑
Siehe etwa
Time Magazine:
Heroes of the Environment: Angela Merkel
- ↑
Siehe Oberthur und Ott 1999: S. 52?54.
- ↑
European Union, General Secretariat of the Council, Meeting Document CONS/ENV/97/1 Rev.1 (SN/11/97 Rev.1), Brussel, 3. Marz 1997
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Siehe UNFCCC Ad hoc Group on the Berlin Mandate, Seventh Session, Item 3 on the Provisional Agenda,
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(1) the United States should not be a signatory to any protocol to, or other agreement regarding, the United Nations Framework Convention on Climate Change of 1992, at negotiations in Kyoto in December 1997, or thereafter, which would--
(A) mandate new commitments to limit or reduce greenhouse gas emissions for the Annex I Parties, unless the protocol or other agreement also mandates new specific scheduled commitments to limit or reduce greenhouse gas emissions for Developing Country Parties within the same compliance period, or
(B) would result in serious harm to the economy of the United States; and
(2) any such protocol or other agreement which would require the advice and consent of the Senate to ratification should be accompanied by a detailed explanation of any legislation or regulatory actions that may be required to implement the protocol or other agreement and should also be accompanied by an analysis of the detailed financial costs and other impacts on the economy of the United States which would be incurred by the implementation of the protocol or other agreement.“
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Artikel 30 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG vom 13. Oktober 2003 lautet: ?Die Verknupfung der projektbezogenen Mechanismen, einschließlich des Joint Implementation (JI) und des Clean Development Mechanism (CDM), mit dem Gemeinschaftssystem ist wunschenswert und wichtig, um die Ziele einer Verringerung der globalen Treibhausgasemissionen sowie einer Verbesserung der Kosteneffizienz des Gemeinschaftssystems in der Praxis zu erreichen. Die Emissionsgutschriften aus den projektbezogenen Mechanismen werden daher fur eine Nutzung in diesem System nach Maßgabe der Vorschriften anerkannt, die das Europaische Parlament und der Rat auf Vorschlag der Kommission erlassen und die im Jahr 2005 parallel zum Gemeinschaftssystem Anwendung finden sollten. Der Einsatz der Mechanismen erfolgt als Begleitmaßnahme zu innerstaatlichen Maßnahmen im Einklang mit den einschlagigen Bestimmungen des Kyoto-Protokolls und der Vereinbarungen von Marrakesch.“
(PDF; 265 kB)
; siehe auch erganzend die
Richtlinie 2004/101/EG
(PDF) vom 27. Oktober 2004, die Anderungen an der Richtlinie 2003/87/EG enthalt
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Die Ukraine reichte ihren Schlussbericht verspatet ein, hat jedoch auch ihre Emissionsreduzierung erreicht (Shishlov u. a. 2016).
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Kyoto-Protokoll verlangert: Mini-Kompromiss beim Welt-Klimagipfel
bei faz.net, 8. Dezember 2012 (abgerufen am 8. Dezember 2012).
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Memento
vom 24. Januar 2009 im
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