Kulturabkommen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopadie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein Kulturabkommen ist ein volkerrechtlicher Vertrag , der die internationalen Kulturbeziehungen zweier oder mehrerer Staaten regelt.

Deutschland [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Deutschland hat derzeit mit 100 Landern (Stand: August 2018) bilaterale Kulturabkommen als Instrument der auswartigen Kulturpolitik geschlossen.

Die Ziele eines Kulturabkommens sind

  • die Wahrung von bildungs- und kulturpolitischen Interessen
  • die Vermittlung eines zeitnahen und realen Bildes der beteiligten Staaten
  • die Vermeidung von Konflikten durch besseres Verstehen
  • innerhalb der EU die bessere europaische Zusammenfuhrung

Das Auswartige Amt setzt die dabei anfallenden Arbeiten meist nicht selbst um, sondern regelt im Kulturabkommen die Tatigkeiten anderer Behorden oder Mittlerorganisationen .

Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem die Hochschulzusammenarbeit mit der Forderung von Studenten und der Vergabe von Stipendien, der Austausch von Wissenschaftlern, die Betreuung der Auslandsschulen, die Unterhaltung von Bibliotheken und Informationszentren, internationale Symposien und Forderung von Ausstellungen von Kunstlern. Die Entsendung von Personengruppen in das jeweilige Partnerland zum besseren Verstandnis der Kultur ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kulturguterruckfuhrung. Hierunter versteht man Regelung uber die Ruckgabe der meist im oder kurz nach dem Zweiten Weltkrieg entwendeten Kunstgegenstande ( Beutekunst ).