Ein
Kulturabkommen
ist ein
volkerrechtlicher Vertrag
, der die
internationalen Kulturbeziehungen
zweier oder mehrerer Staaten regelt.
Deutschland
hat derzeit mit 100 Landern (Stand: August 2018) bilaterale Kulturabkommen als Instrument der
auswartigen Kulturpolitik
geschlossen.
Die Ziele eines Kulturabkommens sind
- die Wahrung von bildungs- und kulturpolitischen Interessen
- die Vermittlung eines zeitnahen und realen Bildes der beteiligten Staaten
- die Vermeidung von Konflikten durch besseres Verstehen
- innerhalb der
EU
die bessere europaische Zusammenfuhrung
Das
Auswartige Amt
setzt die dabei anfallenden Arbeiten meist nicht selbst um, sondern regelt im Kulturabkommen die Tatigkeiten anderer Behorden oder
Mittlerorganisationen
.
Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem die Hochschulzusammenarbeit mit der Forderung von Studenten und der Vergabe von Stipendien, der Austausch von Wissenschaftlern, die Betreuung der Auslandsschulen, die Unterhaltung von Bibliotheken und Informationszentren, internationale Symposien und Forderung von Ausstellungen von Kunstlern. Die Entsendung von Personengruppen in das jeweilige Partnerland zum besseren Verstandnis der Kultur ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kulturguterruckfuhrung. Hierunter versteht man Regelung uber die Ruckgabe der meist im oder kurz nach dem
Zweiten Weltkrieg
entwendeten Kunstgegenstande (
Beutekunst
).