Kriminalpolizei

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Kriminaldienstmarke

Die Kriminalpolizei (kurz: Kripo oder KriPo ) ist die zivile Organisationseinheit der Polizei und das Pendant zur uniformierten Schutzpolizei .

Die Kriminalpolizei ist ebenso wie die Schutzpolizei mit der Verfolgung und Verhutung von Straftaten beauftragt. Wahrend die Schutzpolizei in einer akuten Einsatzlage sofort ausruckt, ubernehmen Beamte der Kriminalpolizei in der Regel die weiteren Ermittlungen, wie beispielsweise die Vorgangssachbearbeitung ( Aktenfuhrung , Anhorungen , Vernehmungen etc.), die Spurensuche und Spurensicherung am Tatort sowie die Durchfuhrung operativer Maßnahmen ( Durchsuchungen , Telekommunikationsuberwachung , Verhaftung etc.). Die Kripo ist in den meisten Fallen fur die Ermittlungsarbeit von Straftaten und nicht ausschließlich fur Verbrechen oder Schwerstkriminalitat zustandig. Einfach gelagerte Falle werden jedoch haufig von Bereichen der Schutzpolizei ubernommen, was von der internen Regelung der jeweiligen Polizeibehorde abhangig ist.

Zustandigkeits- und Deliktsbereiche

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Die Organisationsformen der Kriminalpolizeien sind in der Bundesrepublik Deutschland unterschiedlich geregelt, da die konkrete Struktur und Aufgabenverteilung den einzelnen Landern obliegt. Das kann innerhalb der Behorden zu unterschiedlichen Zustandigkeiten und Kompetenzen der Kriminalpolizei fuhren. Einige Deliktsbereiche konnen aber lauten:

Weitere Aufgaben und Organisationsbereiche konnen lauten: Kriminaldauerdienst , Fahndung , Erkennungsdienst / Spurensicherung , Computer-Forensik , Zeugenschutz , Vermogensabschopfung und VP-Fuhrung .

Die Angehorigen des Bundeskriminalamts , der Landeskriminalamter und der ortlichen Kriminalpolizeidienststellen versehen ihren Dienst meist in Zivilkleidung. Sie sind Polizeivollzugsbeamte und weisen sich mit der Kriminaldienstmarke und mit dem Dienstausweis aus.

Eine Berufsvertretung , die speziell fur Kriminalbeamte gegrundet wurde, ist der Bund Deutscher Kriminalbeamter .

In den Landern Hamburg , Hessen , Baden-Wurttemberg und Berlin ist der Direkteinstieg bei der Kriminalpolizei moglich. [1] [2] [3] [4] Beim Bundeskriminalamt (BKA) werden die Beamten im Vorbereitungsdienst ausschließlich zu Kriminalkommissaren ausgebildet und im ermittelnden Bereich eingesetzt. [5]

Im Marz 2023 teilte der Innenminister Michael Ebling mit, dass Veranderungen des Polizei-Studiums in Rheinland-Pfalz geplant sind und zukunftig direkt fur die Kriminalpolizei ausgebildet werden soll. [6] In Niedersachsen erfolgen Einstellungen ausschließlich in die Schutzpolizei ; eine Spezialisierung auf den Schwerpunkt ?Ermittlungen“ ist zwar wahrend des Studiums moglich, ein Laufbahnwechsel zur Kriminalpolizei aber erst nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes. [7] Die Polizeiakademie Niedersachsen startete im April 2020 ein Pilotprojekt , um auf den Personalmangel in den Ermittlungsbereichen zu reagieren. Studierende werden dabei im letzten Studienjahr intensiv auf polizeipraktische Ermittlungsarbeit vorbereitet. Dadurch entsteht jedoch kein Anspruch auf den direkten Einstieg in den ermittelnden Bereich. [8] Auch beispielsweise in Bremen [9] , Thuringen [10] und Bayern [11] existiert kein Anspruch auf einen Direkteinstieg bei der Kriminalpolizei.

Fur Ermittlungsverfahren waren ursprunglich die Gerichte zustandig (s. Inquisitionsverfahren ), wobei als vor allem be eidete Zeugenaussagen und Gestandnisse als Beweise galten (vgl. Reinigungseid , Urgicht ). Durch die Zunahme der Kriminalitat in den wachsenden Großstadten wurde zur Entlastung der Gerichte eigene Strafverfolgungsbehorden notwendig. Die ersten Anfange der Kriminalpolizei sind in Berlin zu finden. Im Jahre 1799 wurden zur Aufsicht uber die Strafgerichtsbarkeit eine Immediats-Criminalkommission beim Kammergericht gebildet, der ein Criminal-Inspector , drei Criminal-Commissarien und zwei Criminal-Sekretairen unterstanden, die alle zur Aufklarung von Verbrechen und Vergehen erforderlichen Ermittlungen und Vernehmungen durchfuhren durften. Zur Wahrnehmung der Aufgaben war ihnen in Ausnahmefallen gestattet, auch ohne Uniform tatig zu werden. Faktisch waren sie die ersten Kriminalbeamten in Deutschland. Die Kommission wurde 1804 aufgelost und die Beamten der neuen Criminal-Deputation des Stadtgerichts unter Direktor Diederich Friedrich Carl von Schlechtendal zugeordnet. Mit der Ernennung Schlechtendals zum Polizeiprasidenten 1811 wurden die sechs Beamten vom Polizeiprasidium Berlin ubernommen. [12] [13]

Brustanhanger der Kriminalpolizei Berlin und Hamburg fur die Sonderkommission Dagobert

Deklaratorisch wurde die Ermittlungskompetenz der Polizei in Kriminalitatsfallen durch das Berliner Polizeireglement vom 1. April 1811 festgelegt. Die Polizeibehorde durfte in eigener Verantwortung Straftaten aufklaren und die Falle ohne sofortige Hinzuziehung der Gerichte bearbeiten. Im Jahre 1820 wurde in Berlin die Berufsbezeichnung Kriminalkommissar eingefuhrt, die organisatorische Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei erfolgte jedoch erst 1872. Dies war die Geburtsstunde einer selbststandigen kriminalpolizeilichen Organisation in Preußen , was spater in anderen Teilen Deutschlands ubernommen wurde. Der Beruf die Kriminalkommissars war begehrt, er bekam das Gehalt eines Amtsrichters, Freifahrt in der Straßenbahn und Freiplatz im Theater. Schon in den Anfangen sind verdeckte Einsatze als Bettler, Brieftrager, Dienstmann oder Droschkenkutscher oder zur Frau verkleidet belegt. Nach 1876 wurden mit der Entwicklung der Fotografie Verbrecheralben angelegt, 1903 wurde das Fingerabdruckverfahren eingefuhrt. Zum Kriegsbeginn 1914 wurde wegen starken Anstiegs von Straftaten ein Kriminaldauerdienst eingerichtet, bereits seit 1902 bestand ein ?Mordbereitschaftsdienst“. [14]

Neben Berlin wurde in Bremen (1853) und Hamburg (1875) die Polizei reformiert. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts verfugten alle großen deutschen Stadte uber eine Kriminalpolizei. Nachdem sich in der Polizei diese Spezialisierung durchgesetzt hatte, war eine Aufteilung in Kriminalitatsfelder nicht weit: 1855 wurde in Berlin anlasslich des Mordfalls Dickerhoff die erste Mordkommission aufgerufen. Im Jahre 1886 wurde in Berlin der Erkennungsdienst gegrundet.

Schon fruh erkannte man den Bedarf fur uberregionale Zusammenarbeit. Folglich wurde 1897 anlasslich einer Polizeikonferenz in Berlin die Schaffung einer Zentralstelle gefordert, um eine bessere Zusammenarbeit der Lander und freien Stadte zu gewahrleisten.

Weimarer Republik

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1925 wurde als Zentralstelle das Preußische Landeskriminalpolizeiamt gegrundet, aus dem 1937 das Reichskriminalpolizeiamt hervorging. In den ubrigen Landern entstanden ebenfalls Zentralstellen.

Die in den 1920er Jahren aufkommende Weibliche Kriminalpolizei war vorrangig fur minderjahrige Straftater, Opfer und Zeugen zustandig und bestand bis in die 1970er Jahre.

In Wien wurde am 7. September 1923 die Internationale Kriminalpolizeiliche Kommission (IKPK), der Vorlaufer der heutigen Interpol , gegrundet. Ihr Ziel war der verbesserte Nachrichtenaustausch und die Modernisierung der Verbrechensbekampfung. Zu diesem Zweck wurde eine zentrale Fingerabdruckkartei eingefuhrt und der internationale Haftbefehl geschaffen.

Wie kaum ein Zweig der inneren Verwaltung war die Kripo in der Weimarer Republik einer rasanten Modernisierungstendenz unterworfen. Dieser Modernisierungs- und Professionialisierungsdruck von Politik und Offentlichkeit wurde sicherlich auch von spektakularen Verbrechen ausgelost, wie etwa von Sexual-, Kinder- oder Serienmordern, kriminellen ? Ringverein ­en“ oder beruchtigten Einbrecherbanden, deren Falle sowohl die Leserschaft der neuen Massenmedien als auch die Politik auf den Plan riefen, eine Modernisierung der Kriminalpolizei vehement einzufordern. Die Bruder und Geldschrankknacker Franz und Erich Sass (Berlin) oder die Serienmorder Fritz Haarmann (Hannover) und Peter Kurten (Dusseldorf) gehoren hierbei zu den bekanntesten Beispielen dafur, wie Verbrechen durch den offentlichen Diskurs wahrgenommen und kontrovers diskutiert wurden. Dementsprechend wurden alleine in den 1920er Jahren folgende Arbeitsweisen grundlegend reformiert oder ganz neu eingefuhrt: die Daktyloskopie , eine professionelle Analyse von Brandstellen, die Kommunikation durch Telefone und Fernschreiben, der effiziente Einsatz von Karteisystemen, Erkennungsdienst und Spurensicherung, Prophylaxe und Aufklarung, die Schaffung einer weiblichen Kriminalpolizei und nicht zuletzt ein allgemeiner Imagewechsel zum ?Freund und Helfer“.

Nationalsozialismus

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Wahrend der Herrschaft der Nationalsozialisten war auch die deutsche Polizei gleichgeschaltet . Hatte man die Weimarer Republik noch als demutigenden Rechtsstaat empfunden, der viele formale Einschrankungen fur die Kripoarbeit im ?Kampf gegen das Verbrechertum“ ( Kurt Daluege ) vorhielt, fuhlte man sich nach 1933 von solchen Fesseln in Kripokreisen regelrecht befreit. Schon das 1933 verkundete ? Gewohnheitsverbrechergesetz “ erweiterte den Spielraum der Kripo gegen angebliche Gewohnheits- oder Berufsverbrecher enorm, war jedoch eine Absage an den demokratischen Rechtsstaat. Diese Entwicklung wurde von Kripolobbyisten und -theoretikern nach 1933 maßgeblich vorangetrieben, die Kripoarbeit mehr und mehr der NS-Ideologie untergeordnet.

Zudem wurde die Kripo nun grundlegend neu strukturiert und zentralisiert: Nach der Einsetzung von Heinrich Himmler als Chef der Deutschen Polizei 1936 wurde die Kriminalpolizei dem Hauptamt Sicherheitspolizei zugeordnet. Das bislang nur geplante Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) wurde 1936/1937 errichtet und mit entsprechenden Befugnissen versehen. Dem RKPA wurden Kriminalpolizeileitstellen (KpLSt) in Konigsberg i. Pr. , Stettin , Berlin (RKPA als KpLSt), Breslau , Halle an der Saale , Hannover , Frankfurt am Main , Koln , Dusseldorf , Munchen , Dresden , Stuttgart , Hamburg , Bremen und spater Wien , Reichenberg , Danzig und Posen nachgeordnet. Diesen Leitstellen waren wiederum Kriminalpolizeistellen (KpSt) nachgeordnet. Eine KpLSt nahm zugleich die Aufgaben einer KpSt fur ihren Bereich wahr. Die Zuordnung der Sitze der Dienststellen erfolgte nicht nur nach kriminalgeographischen Gesichtspunkten, sondern auch nach parteipolitischen Machtverhaltnissen. Beispielsweise war die KpLSt Dusseldorf fur das Ruhrgebiet zustandig, obwohl aus geographischen Gesichtspunkten Essen geeigneter gewesen ware. Dusseldorf wurde jedoch wegen des ranghoheren Polizeifuhrers gewahlt. Grundlage fur diese Neugliederung war der am 20. September 1936 ergangene Runderlass zur Neuordnung der Reichskriminalpolizei .

Auf Basis des ?Grundlegenden Erlasses uber die Vorbeugende Verbrechensbekampfung durch die Polizei“ des Reichsinnenministeriums vom 14. Dezember 1937 [15] wurde der Verfolgungsdruck der nationalsozialistischen Kripo ausgeweitet auf angebliche ?Berufsverbrecher“, auf ? Asoziale “ und ? Arbeitsscheue “, Obdachlose, Wanderarbeiter, ? Zigeuner “, Prostituierte und Homosexuelle . Im sog. ?Zigeuner-Grunderlaß“ vom 8. Dezember 1939 wurde die Kriminalpolizei mit der Bereitstellung von Sammellagern beauftragt. [16] Theoretiker der Kriminologie oder Protagonisten der Kripo ( Robert Heindl , Robert Ritter oder Paul Werner ) versuchten, Kriminalitat ausschließlich als Ergebnis von mangelnder Erbhygiene zu erklaren ( Kriminalbiologie ) und somit die vorbeugende Verbrechensbekampfung nur mit den Mitteln eines eliminierenden Sozialrassismus gegen alle Außenseiter und Randgruppen fuhren zu mussen. Der Historiker Patrick Wagner schatzt, dass vor diesem Hintergrund insgesamt rund 80.000 Menschen vollig willkurlich von der Kripo in Konzentrationslager deportiert wurden. [17] Zentrale Machtmittel dieses Erlasses waren die Polizeiliche planmaßige Uberwachung und die Polizeiliche Vorbeugehaft . Alleine bei der Juni-Aktion von 1938 wurden tausende Menschen verhaftet und verschleppt. Ebenso verstrickt war die Kripo in die Massenverbrechen der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD ab 1939. Angelastet werden muss der deutschen Kriminalpolizei vor allem der Volkermord an den Sinti und Roma ( Porajmos ).

Arthur Nebe , der Chef des Reichskriminalpolizeiamtes, leitete beispielsweise zwischenzeitlich die SS-Einsatzgruppe B, die in den entsprechenden Einsatzberichten gezahlten 45.467 Mordopfer zu verantworten hatte. [18] Im Weiteren wurde 1939 aus dem Geheimen Staatspolizeiamt , dem Reichskriminalpolizeiamt und dem Sicherheitsdienst des Reichsfuhrers SS das Reichssicherheitshauptamt unter der Fuhrung von Reinhard Heydrich gegrundet. Nebe blieb Leiter der deutschen Kripo bis 1944. Sein Nachfolger wurde am 15. August 1944 SS-Obersturmbannfuhrer und Oberregierungsrat Friedrich Panzinger .

Ein Jahr nach Ende des Zweiten Weltkriegs waren in Berlin die Dienstmarken, mit der sich Kriminalpolizisten auswiesen, haufig gefalscht. Es gab so viele ?falsche Kriminalbeamte“ mit gefalschten ?Blechmarken“, die harmlose Burger durch vorgegebene Hausdurchsuchungsbefehle beraubten, dass die Berliner Zeitung von einer ?Landplage“ sprach. [19]

Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs beschlossen die Siegermachte auf den Konferenzen von Jalta und Potsdam , das Polizeiwesen in Deutschland zu entnazifizieren , entmilitarisieren , demokratisieren und dezentralisieren. Die einzelnen Militarregierungen der Alliierten bauten in ihren Besatzungszonen die Polizei entsprechend ihren Vorstellungen auf. Die Dezentralisierung hatte die Zustandigkeit der Lander zur Folge und bedeutete fur die Bekampfung der Kriminalitat, dass die reisenden und uberortlichen Tater nicht mehr wirkungsvoll bekampft werden konnten. Deshalb haben die Siegermachte erlaubt, dass der Parlamentarische Rat in den Art. 73 und Art. 87 Grundgesetz (GG) fur die Kriminalpolizei eine Sonderregelung einfuhrte: ?Die Zusammenarbeit von Bund und Landern darf sich nicht auf das gesamte Polizeiwesen erstrecken, sondern ist nur auf die Kriminalpolizei bezogen.“ [20] Daruber hinaus hat der Parlamentarische Rat auch die Tatigkeit der Kriminalpolizei beschrieben, namlich: ?Verhuten, Aufdecken und Verfolgen wichtiger Straftaten.“ [21]

Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 wurde in Art. 73 festgelegt, dass der Bund ?die ausschließliche Gesetzgebung uber […] die Zusammenarbeit des Bundes und der Lander in der Kriminalpolizei…“ hat. Dazu wurde im Marz 1951 das Gesetz uber die Errichtung eines Bundeskriminalamtes geschaffen. Parallel dazu wurden in den Landern auch Landeskriminalamter eingerichtet, die innerhalb der Lander eine Koordinierung und Informationssteuerung gewahrleisten sollen.

Die voranschreitende Spezialisierung in der Kriminalpolizei machte es erforderlich, die Bandbreite der Einsatzfelder weiter zu untergliedern. Anfang der 1990er Jahre gab es innerhalb der Polizeien der Lander den Trend, die Spezialisierung aufzuheben. Dies außerte sich sowohl in der Ausbildung des Polizeinachwuchses als auch in der Organisationsform. In vielen Polizeien der Lander wurden der Kriminalpolizei als eigener Zweig innerhalb der Polizei die entsprechenden Laufbahngruppen aufgehoben und eine Fachausbildung abgeschafft.

Deutsche Demokratische Republik

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Die Kriminalpolizei der Deutschen Demokratischen Republik war Teil der Deutschen Volkspolizei .

EU und international

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Auf europaischer Ebene erfolgt die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen durch Europol .

Auf internationaler Ebene erfolgt die polizeiliche Zusammenarbeit durch Interpol . In Deutschland agiert das BKA als Nationales Zentralburo.

  • Andreas Mix: Hitlers bewahrte Kriminalisten . Die Kriminalpolizei war wahrend des Nationalsozialismus keine verbrecherische Organisation, glaubten die Alliierten. Der Spiegel untermauerte dies 1949 mit einer Artikelserie. Was fur eine Fehleinschatzung! In: Berliner Zeitung . 10. September 2011 ( memoiresdeguerre.com ).
  • Friedrich Wilhelm: ?Die Polizei im NS-Staat: die Geschichte ihrer Organisation im Uberblick“ , ISBN 3-506-77513-8 .
  • Imanuel Baumann: ?Dem Verbrechen auf der Spur“ , ISBN 3-8353-0008-3 .
  • Patrick Wagner: ?Volksgemeinschaft ohne Verbrecher“ , ISBN 3-89244-912-0 .
  • Polizei Berlin: ?Geschichte der Kriminalpolizei in Berlin ab 1945“ .
  • Bastian Fleermann (Hg.): Die Kommissare. Kriminalpolizei in Dusseldorf und im rheinisch-westfalischen Industriegebiet 1920?1950, Dusseldorf 2018

Einzelnachweise

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  1. Karriere | Polizei Hamburg | #DEINBERUF. In: karriere-polizei.hamburg.de. Abgerufen am 26. Januar 2024 .
  2. Studium - Gehobener Dienst Schutzpolizei/Kriminalpolizei. In: berlin.de. 2. Januar 2024, abgerufen am 26. Januar 2024 .
  3. Bachelor-Studium: Der Gehobene Dienst. In: karriere-polizei-bw.de. Abgerufen am 27. Januar 2024 .
  4. Kriminalpolizei. Polizei Hessen, abgerufen am 26. Januar 2024 .
  5. BKA-Karriereportal | Ausbildung und Studium. In: karriere.bka.de. Abgerufen am 26. Januar 2024 .
  6. Arbeitsergebnisse der AG Kriminalitatsbekampfung bilden die Grundlage fur strategische Feinjustierung im Bereich der Kriminalpolizei. In: bdk.de. Abgerufen am 27. Januar 2024 .
  7. Informationen zum Studium bei der Polizei | Polizeidirektion Hannover. In: pd-h.polizei-nds.de. Abgerufen am 27. Januar 2024 .
  8. Pilotprojekt Vertiefende Spezialisierung | Polizeiakademie Niedersachsen. In: pa.polizei-nds.de. Abgerufen am 27. Januar 2024 .
  9. Die Direktion Kriminalpolizei/Landeskriminalamt - Polizei Bremen Bremen. Aber sicher! In: .polizei.bremen.de. Abgerufen am 27. Januar 2024 .
  10. Link11 - CAPTCHA. In: startpolizei.thueringen.de. Abgerufen am 27. Januar 2024 .
  11. dpa: Polizei: "Zeit ist verloren": Forderung nach Kripo-Direkteinstieg . In: Die Zeit . 22. Marz 2022, ISSN   0044-2070 ( zeit.de [abgerufen am 27. Januar 2024]).
  12. Bernhard Kaufmann, Edwin Kube: Beweisverfahren und Kriminalistik in Deutschland: ihre geschichtliche Entwicklung . Band   13 . Kriminalistik Verlag, 1964, S.   124 ( uni-tuebingen.de [PDF; abgerufen am 10. September 2022]).
  13. Dominik Glorius: Im Kampf mit dem Verbrechertum: Die Entwicklung der Berliner Kriminalpolizei von 1811 bis 1925. Eine rechtshistorische Betrachtung . BWV Verlag, 2016, ISBN 978-3-8305-3608-6 ( google.at [abgerufen am 10. September 2022]).
  14. Rolf Kremming: 200 Jahre Krimininalpolizei in Berlin . In: der kriminalist . Nr.   4/2011 . dbb, 2011, ISSN   0722-3501 , S.   19   f .
  15. Abgedruckt bei Wolfgang Ayaß (Bearb.): "Gemeinschaftsfremde". Quellen zur Verfolgung von "Asozialen" 1933?1945 ( Memento vom 22. November 2016 im Internet Archive ; PDF), Koblenz 1998, Nr. 50.
  16. Friedrich Wilhelm, Die Polizei im NS-Staat, Paderborn 1999, ISBN 3-506-77513-8 , S. 254.
  17. Patrick Wagner: Volksgemeinschaft ohne Verbrecher. Konzeptionen und Praxis der Kriminalpolizei in der Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus. Christians, Hamburg 1996, (Hamburger Beitrage zur Sozial- und Zeitgeschichte 34).
  18. Ernst Klee : Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945 . S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 2003, S. 430 u. 660.
  19. Nicht auf jede Blechmarke hereinfallen! Hochflut an falschen Kriminalbeamten , in: Berliner Zeitung vom 14. Marz 1946, Ausgabe 61.
  20. Maunz/Durig, Kommentar zum GG , Art. 73, Rn. 157.
  21. Maunz/Durig, Kommentar zum GG , Art. 87, Rn. 139.